2023.BVD.7473
Gemeinde Uetendorf und Heimberg, Kantonsstrasse Nr. 221.1 Uetendorf-Heimberg, Neubau Radstreifen Aarebrücke-Zelgstrasse (SAP-Nr. 410.20366); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 127/2024 Datum RR-Sitzung: 14. Februar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.7473 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Uetendorf, Kantonsstrasse Nr. 221.1 Uetendorf-Heimberg, Neubau Radstreifen Aarebrücke-Zelgstrasse (SAP-Nr. 410.20366); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1 493 000 (Gesamtkosten von CHF 1 673 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 180 000) soll der Neubau von Radstreifen auf dem Kantonsstrassenabschnitt zwischen der Aarebrücke und der Zelgstrasse und die Sanierung der angrenzenden Betonmauern über eine Länge von ca. 1 km finanziert werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis November 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 1 673 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 1 673 000 ./. am 27. April 2021 bewilligte Projektierungskosten – CHF 180 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 493 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 866 000 (Sanierung Betonmauern, Erneuerung Deckbelag, Strassenbeleuchtung und Entwässerung) Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 807 000 (beidseitige Radstreifen, Schutzinseln, Abbiege- und Querungshilfen) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 807 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen (alte SAP-Nr. 210.20366).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 23. Dezember 2023 )* – CHF 54 490 898 noch offene Kreditsumme CHF 225 509 102 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 673 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 223 836 102
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 180 000 2024 CHF 70 000 2025 CHF 1 173 000 2026 CHF 250 000 Total CHF 1 673 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 673 000 807 000 866 000
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.673 0.180 0.070 1.173 0.250 0 0 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt 410.20366 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau» Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober- / Unterbau Kantonsstrassen 847 000 40 21 175
Deckbelag Kantonsstrassen 826 000 12 68 833
Die zu ersetzenden Bauteile verursachen einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 39 607, weil im Bereich Knoten Zelgstrasse im Jahr 2021 der Belag bereits saniert werden musste.
8. Begründung
Zwischen Uetendorf und Heimberg benutzen viele Pendlerinnen und Pendlern mit dem Velo die Kantonsstrasse Nr. 221.1. Durchschnittlich verkehren auf diesem etwa einen Kilometer langen Strassenabschnitt rund 20 000 Motorfahrzeuge pro Tag. Die zulässige Geschwindigkeit liegt abschnittweise bei 60 oder 80 km/h. Dabei gibt es weder einen Radstreifen noch eine andere für Velos reservierte Fläche. Der Strassenabschnitt muss daher dringend velofreundlicher und sicherer gestaltet werden.
Der Knoten Einmündung Aarestrasse ist im Sachplan Veloverkehr als qualitative Netzlücke aufgeführt. Der Bau von beidseitigen Radstreifen ist auch im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (teilregionaler Richtplan RGSK Thun-Oberland West) und im Agglomerationsprogramm Thun mit einer hohen Priorität aufgeführt.
Die bestehende Fahrbahn hat beidseitig überbreite Bankette und die beiden Knoten an den Einmündungen der Aarestrasse und der Zelgstrasse sind überdimensioniert. Daher reicht der Strassenquerschnitt aus, um ohne zusätzlichen Landbedarf beidseitig Radstreifen anzubringen.
Gleichzeitig mit dem Bau der neuen Radstreifen werden auch die beiden Knoten im Projektperimeter durch Schutzinseln sowie Abbiege- und Querungshilfen velofreundlicher gestaltet.
Im Rahmen der Bauarbeiten werden punktuell auch die Betonmauern an den angrenzenden Böschungen oberflächlich saniert.
Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms der 4. Generation. Der Bund wird voraussichtlich 40 % an die anrechenbaren Kosten beitragen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion