Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.DIJ.10742

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 1255/2023 22. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Er stimmt der Gesetzesänderung zu und nimmt zu einzelnen Aspekten wie folgt Stellung:

Generell: Der Regierungsrat begrüsst die explizite gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch und verspricht sich davon insbesondere eine wichtige Signalwirkung. Studien zeigen, dass in der Schweiz unterschiedliche Formen von Gewalt in der Erziehung nach wie vor und in allen Milieus verbreitet sind. Oft steht eine solche Gewaltanwendung im Zusammenhang mit einer Überforderungssituation. Für Fachpersonen vereinfacht ein klares Signal durch eine Anpassung der Gesetzgebung die Kommunikation mit den Eltern und die Thematisierung von Unterstützungsangeboten.

Hinweise zu Art. 302 Abs. 4 ZGB: Dass die Sicherstellung des Zugangs zu Beratungsstellen und damit auch die nähere Definition des benötigten Angebots in die Zuständigkeit der Kantone fällt, erscheint dem Regierungsrat schlüssig. So kann die Umsetzung auf Basis bestehender Angebote gewährleistet werden. Der Kanton Bern kennt bereits ein vielfältiges Informations- und Unterstützungsangebot für Eltern, welches er mitfinanziert, das der ganzen Bevölkerung zur Verfügung steht und Aspekte der gewaltfreien Erziehung mitumfasst.

Massnahmen auf nationaler Ebene: Um den Signalcharakter der neuen Bestimmung zu erhöhen, erachtet der Regierungsrat zusätzliche Massnahmen auf nationaler Ebene als angezeigt. Er ist deshalb der Meinung, dass der Bund insbesondere im Zuge der Inkraftsetzung des Artikels in den ersten Jahren mit nationalen Kampagnen Sorgeberechtigte für die gewaltfreie Erziehung sensibilisieren und so dem Ansinnen zu einer nachhaltigen Wirkung verhelfen sollte. Der Regierungsrat des Kantons Bern bittet

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22, November 20231 Version: 2 I Dok.-Nr.: 276389 I Geschäftsnummer: 2023.DIJ.10742 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Sie zudem, die Kantone frühzeitig über den Start einer nationalen Kampagne zu avisieren, damit die zuständigen Stellen der Kantone ihre Öffentlichkeitsarbeit gezielt darauf ausrichten können.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Hinweise sowie des Anliegens bezüglich zusätzlicher nationaler Kampagnen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17. November 20231 Version: 7 I Dok.-Nr.: 2081898 Geschäftsnummer: 2023.DIJ.10742 2/2