2023.DIJ.12638
Konsultation des Bundes: Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete – Beiträge des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024-2031 Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Per E-Mail: aemterkonsultationen@are.admin.ch
RRB Nr.: 92/2024 14. Februar 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Konsultation des Bundes: Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete — Beiträge des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024-2031 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herren Bundesräte Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Im Juni 2024 will der Bundesrat in einem Bericht aufzeigen, wie er die Agglomerationspolitik und die Politik der ländlichen Räume und Berggebiete unter dem gemeinsamen Dach der kohärenten Raumentwicklung für die Jahre 2024 bis 2031 weiterführen will. Der Bericht stützt sich auf eine ausführliche Analyse und definiert eine gemeinsame Vision, vier Leitideen und fünf konkrete Ziele. Diese werden ergänzt mit einem konkreten Aktionsplan und Massnahmen für die Jahre 2024 bis 2031. Im Rahmen der Konsultation zieht er dazu frühzeitig die Kantone und weitere betroffene Akteure mit ein.
Der Regierungsrat begrüsst das Vorgehen des Bundes und den frühzeitigen Einbezug der Kantone und unterstützt im Grundsatz die Bestrebungen, die beiden eng und zunehmend miteinander verflochtenen Politiken unter einem gemeinsamen Dach zusammenzufassen und besser aufeinander abzustimmen. Er hält aber fest, dass der Stellenwert des vorliegenden Berichtes ebenso unklar ist wie der Bezug zum Raumkonzept Schweiz, welches sich aktuell in Überarbeitung befindet. Zudem stellt sich die Frage, warum der Bund nicht eine Strategie für eine kohärente Raumentwicklung entwickelt, sondern nur einen Bericht erstellt. Und schliesslich wird festgehalten, dass im Vergleich zur Agglomerationspolitik 2016+ wenig ändert und inhaltlich und bezüglich einer besseren Integration der beiden Politiken kaum neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Der Regierungsrat weist aus finanzpolitischer Sicht zudem darauf hin, dass die konkrete Umsetzung und Finanzierbarkeit der einzelnen Massnahme und Programme jeweils im Einzelfall unter
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 14.02.2024 1 Version: 21 Dok.-Nr.: 2804461 Geschäftsnummer: 2023.DIJ.12638 1/4
Berücksichtigung der finanziellen Ausgangslage und Tragbarkeit durch den Kanton und die Gemeinden wird beurteilt werden müssen. Im vorgelegten Bericht wird ein Kapitel zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden vermisst. Wesentlich scheint, dass die einzelnen Programme steuerbar und die Abgrenzung der einzelnen (Finanzierungs- )Instrumente — auch für die Subventionsempfängerinnen und -empfänger — klar bleiben, so dass Mehrfachsubventionierungen und Doppelspurigkeiten vermieden werden können.
2. Zu den konkreten Fragen
Unterstützen Sie die neue Ausrichtung der beiden Politiken: Eine gemeinsame Vision mit gemeinsamen aber auch spezifischen Zielen und einem einzigen Aktionsplan für die Teilräume? Der Regierungsrat unterstützt diesen Ansatz mit einem gemeinsamen Dach.
Erachten Sie die die Vision mit den Zielen als zweckmässigen Orientierungsrahmen? Werden die wichtigsten Herausforderungen der Agglomerationen, ländlichen Räume und Berggebiete genannt? Der Regierungsrat hält fest, dass sich die Vision, die Leitlinien und die fünf (sehr allgemein formulierten) Ziele als Orientierungsrahmen eignen. Aus seiner Sicht stützt sich der Bericht auf eine ausführliche Analyse ab. Die wichtigsten Herausforderungen werden genannt. Der Bericht nimmt aber teilweise wenig klar Stellung, wie die fünf allgemein formulierten Ziele erreicht werden sollen. So wird beispielsweise der Wald (Wald und innovative Waldwirtschaft) in den Zielen erwähnt — im Bericht selber wird jedoch nicht darauf eingegangen. Die Waldpolitik, eine weiterentwickelte, integrierte Holzwirtschaftspolitik (bisher Ressourcenpolitik Holz, neu «Wald- und Holzstrategie 2050») sowie das integrale Risikomanagement Naturgefahren sind im vorliegenden Bericht Ziff. 1.4 in geeigneter Weise als zusätzliche Sektoralpolitik(en) zu ergänzen. Der Beitrag der Sektoralpolitiken der Bereiche Wald, Holz und Risikomanagement Naturgefahren ist im Strategieteil zudem bei den entsprechenden Zielen (v.a. Ziel 3 und 4) aufzuführen.
Bieten die neuen Massnahmen des Aktionsplans eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Massnahmen und Instrumenten? Die Weiterführung des Grossteils der bestehenden Massnahmen im Aktionsplan 2024+ wird unterstützt, da damit Konstanz geschaffen wird. Dazu dient auch, dass die Wirkung bisheriger Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans 2024+ besser sichtbar gemacht werden sollen.
Zu folgenden Massnahmen äussert sich der Regierungsrat konkret:
9.1.1 Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr Die Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr wird prinzipiell unterstützt. Die bisherige Fokussierung auf den «Verkehr» und die «Siedlung» ist künftig — auch wenn richtigerweise keine prinzipiellen thematischen Änderungen und Erweiterungen vorgenommen werden sollen — breiter zu fassen und auf «Mobilität» sowie «Raum und Umwelt» auszudehnen. Der Regierungsrat hält fest: Die künftigen Agglomerationsprogramnne können im Hinblick auf die Abstimmung mit den Zielen der Raumentwicklung nur Wirkung erzielen und entfalten, wenn von Seiten Bund klare und wirkungsvolle Anforderungen in den Bereichen Siedlung, Umwelt, Klima, Biodiversität und Landschaft festgelegt werden und die Anstrengungen der Agglomerationen und Kantone bei der Siedlungsentwicklung nach Innen unterstützt werden. Dazu ist mittel- bis langfristig die Grundlage seitens Bund zu schaffen, weitere Massnahmen über das Programm Agglomerationsverkehr mitfinanzieren zu können. Insbesondere soll die Mitfinanzierung der Umsetzung von Siedlungsmassnahmen (bspw. Beiträge an die Planungskosten der Gemeinden respektive Kantone bei qualitätssichernden Planungsverfahren im Bereich der Siedlungsentwicklung nach innen) sowie von nicht infrastrukturellen Verkehrsmassnahmen (bspw. Beiträge
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.02.2024 I Version: 6 I Dok.-Nr.: 2118388 I Geschäftsnummer: 2023.DIJ.12638 2/4
an die Planungskosten der Gemeinden respektive der Kantone an Mobilitätsnnanagennentkonzepte oder Digitalisierungsmassnahmen) ermöglicht werden.
9.1.2 Programm «Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung» und 9.2.2 Transfer der Erfahrungen aus den Modellvorhaben Das Programm der Modellvorhaben soll aus Sicht der Regierung weitergeführt werden, wobei die Abstimmung mit den jeweils zuständigen kantonalen Stellen noch optimiert werden muss. Der angestrebte Transfer im Rahmen der Modellvorhaben nachhaltiger Raumentwicklung sowie deren inhaltliche Erweiterung wird explizit begrüsst. Der Regierungsrat regt an zu prüfen, ob Elemente der Empfehlungen E5 und E6 (z.B. Klimawandel, ökologische Infrastruktur, sozialer Zusammenhalt) der durchgeführten Evaluation stärker in die Modellvorhaben aufgenommen werden können. Dies insbesondere auch darum, da keine separaten Programme dazu angedacht sind.
9.2.1 Beitrag der Sektoralpolitiken zur Erreichung der Ziele der AggloPol- und der P-LRB sichtbar machen Der letzte Satz ist wie folgt anzupassen: «Zu den Beiträgen gehören beispielsweise das Programm Agglomerationsverkehr, die NRP, der Aktionsplan Klima, oder auch der Aktionsplan 1-1-e1z sowie die Wald- und Holzstrategie (in Erarbeitung) und das integrate Risikomanagement Naturgefahren»,
9.2.3 AveniR: Zukunft für Regionen Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich das neue Projekt, weist aber darauf hin, dass das Projekt AveniR nicht dazu beitragen sollte, den künstlichen Graben zwischen Agglomerationen und ländlichen Räumen zu vertiefen. Es soll vielmehr den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Agglomerationen und ländlichem Raum fördern, ausgehend von den zunehmend wichtigen funktionalen Verflechtungen zwischen den Zentren, den Peripherien und den zahlreichen Gebieten dazwischen. Zudem ist zu beachten, dass das Projekt AveniR in der Ausrichtung eine hohe Kongruenz mit den Aktivitäten von regionalen Naturpärken aufweist. Das bietet Chancen und Gefahren gleichermassen. Bei der Konkretisierung und Umsetzung dieser Massnahme ist das entsprechend zu berücksichtigen und das vorhandene Fachwissen der Pärke einzubeziehen. Unklar ist, ob sich die angegebenen Beiträge auf einzelne Projekte oder das Gesamtprojekt AveniR beziehen. Dies ist zu präzisieren.
Sind sie an einem regelmässigen Austausch zu Themen der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume interessiert? Ja. Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass dies nach Möglichkeit in bereits bestehenden Gefässen zu erfolgen hat.
3. Weiteres
Generell wird die Förderung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit postuliert und findet im Kapitel 7 des vorliegenden Berichtes «vertikale und horizontale Zusammenarbeit» auch Eingang. Aus Sicht des Regierungsrates besteht hier genereller Handlungsbedarf: Das Geflecht der bereits bestehenden, verschiedenen Gefässe (Abbildung 5, S. 44) erscheint sehr kompliziert und sollte (insbesondere auf der horizontalen Ebene) entschlackt werden. Die Rolle der Kantone und Gemeinden ist generell sehr unklar, beispielsweise beim Einbezug und beim Wissenstransfer. Auch die Rolle der Tripartiten Konferenz ist teilweise nicht klar ersichtlich. Gerade bei konkreten Modellvorhaben, in welchen der Kanton Bern in der Vergangenheit vertreten war, war dies offenkundig ein Problem. Die Rolle der Kantone und der Gemeinden sind daher in den einzelnen Elementen des Aktionsplans zu klären. Daher wird die Empfehlung 12 der Evaluation
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.02.20241 Version: 61 Dok.-Nr.: 2118388 Geschäftsnummer: 2023.DIJ.12638 3/4
«aktivere, klarere und aufeinander abgestimmte Kommunikation von KoRe, AggloPol, P-LRB, NRP (unter einem Dach) sowie den Kantons- und Gemeindevertretungen» explizit begrüsst.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates /
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Alle Direktionen
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.02.20241 Version: 61 Dok.-Nr.: 2118388 I Geschäftsnummer: 2023.1/U.12638 4/4