2023.FINGS.198
Steuerverwaltung: Ausgabenbewilligung für die Entschädigung an Gemeinden und Dritte im Bereich der Quellensteuer. Mehrjähriger Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 931/2023 Datum RR-Sitzung: 23. August 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2023.FINGS.198 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Steuerverwaltung: Ausgabenbewilligung für die Entschädigung an Gemeinden und Dritte im Bereich der Quellensteuer. Mehrjähriger Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028
Erwägungen
1. Gegenstand
Die vorliegende Ausgabenbewilligung hat die Entschädigungen an die Gemeinden sowie die Quellensteuer-Bezugsprovisionen an die Arbeitgeber zum Gegenstand.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11), Art. 2 ‒ Steuergesetz vom 21.05.2000 (StG; BSG 661.11), Art. 112 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15.06.2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 28, 30, 31 und 38 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21, 27, 30 und 38 ‒ Quellensteuerverordnung vom 28.10.2009 (QSV; BSG 661.711.1), Art. 12 und 21 ‒ Verordnung vom 18.10.2000 über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV; BSG 668.11), Art. 10 ‒ Verordnung vom 28.10.2009 über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV; BSG 661.113), Art. 7 ‒ Verordnung vom 18.10.1995 über die Organisation und die Aufgaben der Finanzdirektion (Organisationsverordnung FIN, OrV FIN; BSG 152.221.171), Art. 9
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG), gebundene Ausgaben (Art. 30 Abs. 2 FHG).
4. Massgebende Kreditsumme
CHF 13'500’000, jährlich ausmachend QST-Bezugsprovision (CHF 2'500'000) und Registerführung (CHF 200'000). Die Mittel sind im Budget 2024 bzw. im Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2027 der Steuerverwaltung eingestellt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen mehrjährigen Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028.
Buchungskreis: 4700 Produktgruppe: 44472000001 Steuern & Dienstleistungen Konto: 361200000 Entschädigungen Gemeinden 313000000 Entschädigungen DL Dritter & Honorare
Der Objektkredit wird voraussichtlich wie folgt abgelöst: 2024 2’700’000 2025 2’700’000 2026 2’700’000 2027 2’700’000 2028 2’700’000
6. Begründung
Die Arbeitgeber übernehmen wichtige Aufgaben im Quellensteuer-Verfahren. Sie erhalten für ihre Mitwirkung eine Bezugsprovision, sofern sie die Beträge korrekt und rechtzeitig abrechnen und die in Rechnung gestellte Quellensteuer fristgerecht bezahlen. Zudem müssen die Gemeinden für die Ihnen zugewiesenen Aufgaben der Quellensteuerabrechnungen gemäss DStV entschädigt werden.
7. Publikation im Amtsblatt
Diese Ausgabenbewilligung ist gestützt auf Art. 30 Abs. 4 FHG im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion