2023.FINGS.199
Steuerverwaltung: Ausgabenbewilligung für die Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter (Entschädigungen der kantonalen Schätzerinnen und Schätzer für ordentliche Schätzungen der amtlichen Werte). Mehrjähriger Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 932/2023 Datum RR-Sitzung: 23. August 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2023.FINGS.199 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Steuerverwaltung: Ausgabenbewilligung für die Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter (Entschädigungen der kantonalen Schätzerinnen und Schätzer für ordentliche Schätzungen der amtlichen Werte). Mehrjähriger Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028
Erwägungen
1. Gegenstand
Die kantonale Steuerverwaltung führt die amtliche Bewertung der Grundstücke und der ihnen gleichgestellten Rechte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durch. Hierzu werden externe Schätzerinnen und Schätzer benötigt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Steuergesetz vom 21.05.2000 (StG; BSG 661.11), Art. 149 und 180 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15.06.2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 28, 30, 31 und 38 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21, 27, 30 und 38 ‒ Verordnung vom 18.10.1995 über die Organisation und die Aufgaben der Finanzdirektion (Organisationsverordnung FIN, OrV FIN; BSG 152.221.171), Art. 9 ‒ Dekret vom 21.03.2017 über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND; BSG 661.543) ‒ RRB 1466/2010 vom 20.10.2010
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene Ausgaben (Art. 30 Abs. 2 FHG).
4. Massgebende Kreditsumme
CHF 15'400’000, 2024 und 2025 jährlich CHF 3’200’000, danach jährlich ab 2026 CHF 3'000’000. Die Mittel sind im Budget 2024 bzw. im Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2027 der Steuerverwaltung eingestellt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen mehrjährigen Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2028.
Buchungskreis: 4700 Produktgruppe: 44472000001 Steuern & Dienstleistungen Konto: 313000000 Übrige Dienstleistungen Dritte
Der Objektkredit wird voraussichtlich wie folgt abgelöst: 2024 3’200’000 2025 3’200’000 2026 3’000’000 2027 3’000’000 2028 3'000’000
6. Begründung
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern ist für die Ernennung und Ausbildung der kantonalen Schätzerinnen und Schätzer zuständig und somit auch für die Entschädigung der durchgeführten amtlichen Bewertungen.
7. Publikation im Amtsblatt
Diese Ausgabenbewilligung ist gestützt auf Art. 30 Abs. 4 FHG im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion