Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.FINPA.238

Lohnmassnahmen 2024. Grundsatzentscheid

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1329/2023 Datum RR-Sitzung: 6. Dezember 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2023.FINPA.238 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Lohnmassnahmen 2024. Grundsatzentscheid

Gestützt auf seine Aussprache vom 8. November 2023 und nach Kenntnisnahme der Positionen der Personalverbände (BSPV, VPOD und Bildung Bern) sowie unter Berücksichtigung der Diskussionen und Beschlüsse des Grossen Rates in der Wintersession 2023 zum Budget 2024 beschliesst der Regierungsrat:

Erwägungen

1. Dem Kantonspersonal und den Lehrkräften stehen für Lohnmassnahmen 2024 die folgenden Mittel zur Verfügung:

- Die im Budget 2024 eingestellten Mittel von 2,5 Prozent der Lohnsumme beim Kantonspersonal und 2,7 Prozent der Lohnsumme bei den Lehrkräften.

- Zusätzlich 0,8 Prozent der Lohnsumme aus den Rotationsgewinnen.

2. Die gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von 3,3 Prozent beim Kantonspersonal und 3,5 Prozent bei den Lehrkräften gemäss Ziffer 1 werden für den Gehaltsaufstieg wie folgt verwendet:

- Dem Kantonspersonal und den Lehrkräften wird per 1. Januar 2024 ein genereller Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich) von 2,0 Prozent gewährt.

- Für individuelle Gehaltserhöhungen stehen beim Kantonspersonal 1,3 Prozent und bei den Lehrkräften 1,5 Prozent zur Verfügung. Beim Kantonspersonal und bei den Lehrkräften werden davon je 0,2 Prozent für Lohnkorrekturen eingesetzt.

- Die 0,2 Prozent für Lohnkorrekturen beim Kantonspersonal werden eingesetzt, um beim Kantonspersonal bestehende Lohnrückstände bei den bis 35-jährigen Mitarbeitenden teilweise zu beheben. Bei den Lehrkräften werden die 0,2 Prozent verwendet, um den noch vorhandenen Lohnrückstand auf die Ziellohnkurve zu beheben.

3. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion und die Bildungs- und Kulturdirektion setzen diese Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen um.

4. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Personalverbände (BSPV, VPOD und Bildung Bern) vor der Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit und dem Personal über diesen Entscheid zu informieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Staatskanzlei, Parlamentsdienste ‒ Alle Direktionen für sich und zuhanden ihrer Ämter und Anstalten ‒ Finanzkontrolle ‒ Datenschutzaufsichtsstelle ‒ Justizleitung ‒ Universitätsleitung ‒ Rektorate der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule