2023.GSI.1758
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV). Schreiben des Kantons
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Bundesamt für Sozialversicherungen
Per E-Mail (als pdf- und docx-Datei) an: jugendschutz@bsv.admin.ch
- 9 7 2 / 2023 RRB Nr.: 6. September 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Er stimmt den Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) zu.
In Bezug auf das Inkrafttreten ist vorgesehen, dass der erste Teil der Bestimmungen am 1. Juli 2024 in Kraft treten soll, der zweite Teil gemeinsam mit der Verbindlicherklärung der ersten Jugendschutzregelung zu einem späteren, vom Bundesrat zu bestimmenden Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt ist den Kantonen frühzeitig mitzuteilen, damit ihnen ausreichend Zeit für die Planung der Übernahme der neuen Aufgaben in den Bereichen Tests (Art. 10-12 JSFVV) und Koordination des Vollzugs (Art. 19 JSFVV) bleibt.
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Bemerkung.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
(
/CI Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 24.07.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 1954244 I Geschäftsnummer: 2023.05I.1758 1/1