Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.GSI.3534

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV). Stellungnahme des Kantons Bern

11 Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Bundesamt für Sozialversicherungen

Per E-Mail an: kinderjugend@bsv.admin.ch

RRB Nr.: 309/2024 27. März 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV). Schreiben des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Eine für Kinder und Jugendliche direkt zugängliche, unabhängige Stelle ist die Kernforderung der überwiesenen Motion Noser «193633, Ombudsstelle für Kinderrechte», die mit der vorgelegten KJFV-Teilrevision erfüllt werden soll. Es erstaunt deshalb, dass der Aspekt des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zur Justiz in der Vernehnnlassungsvorlage gänzlich fehlt.

Zudem teilt der Regierungsrat die Ausführungen in den Vernehmlassungsunterlagen zum rechtlichen Rahmen nicht. Was die Finanzierung anbelangt, ist er der Meinung, dass die Zuständigkeit für eine (oder mehrerel) Ombudsstelle(-n) beim Bund liegen muss. Artikel 3 Absatz 2 bezieht sich lediglich auf die Weiterentwicklung und Vernetzung der Akteure und Artikel 3 Absatz 3 enthält bloss eine Kann-Formulierung bezüglich fachlicher Unterstützung. Die Verantwortung für den Aufbau und Betrieb entsprechender Stellen wird mit Verweis auf die Kompetenzteilung bei den Kantonen verortet. Bei einer Onnbudsstelle handelt es sich aber nicht um eine Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne, sondern um eine durch eine unabhängige Stelle zu erbringende Leistung, welche primär im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes steht, das durch den Bund ratifiziert wurde.

I Zum Beispiel nach Sprachregionen Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 05.02.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 284031 I Geschäftsnummer: 2023.GSI.3534 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Unter der Bedingung, dass dafür keine Verfassungsänderung notwendig ist, beantragt der Regierungsrat daher eine Überarbeitung der Vorlage im Sinne der Motion Noser. Sowohl die entsprechende rechtliche Verankerung der Zuständigkeit als auch die Finanzierung sind auf Bundesebene vorzusehen.

Der Regierungsrat stimmt der Vorlage unter diesen Bedingungen zu.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

- Phillippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 05.02.2024 I Version: 12 I Dok.-Nr.: 2257917 I Geschäftsnummer: 2023.GSI.3534 2/2