2023.RRGR.100
I 073-2023 Zumbrunn (Brienz, SVP) Wie viel trägt der Staatsforstbetrieb zur kantonalen Holzversorgung und insbesondere zur Energieholzversorgung bei? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 073-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.100
Eingereicht am: 15.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zumbrunn (Brienz, SVP) (Sprecher/in) Flück (Interlaken, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 990/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie viel trägt der Staatsforstbetrieb zur kantonalen Holzversorgung und insbesondere zur Energieholzversorgung bei?
In den Schweizer Wäldern wächst jährlich mehr Holz nach, als geerntet wird. Trotzdem werden jedes Jahr mehrere Millionen Kubikmeter Holz importiert. Einschränkungen wegen weltweiten Covid-19-Massnahmen aber auch Krisen wie der aktuelle Krieg in der Ukraine haben die starke Abhängigkeit der Schweiz von Importwaren, aber auch im Energiesektor, sehr deutlich aufgezeigt – notabene gerade auch beim Rohstoff Holz, der bei uns selber nachwächst. Der Kanton Bern ist der grösste W aldbesitzer der Schweiz. Ihm kommt deshalb für die gesamte Holzversorgung (Schnittholz, Industrieholz, Energieholz) im Kanton eine besondere Stellung zu. Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfung sind zudem auch mit Blick auf die Klimastrategie von zunehmender Bedeutung und müssen in den betrieblichen Strategien berücksichtigt werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Beiträge leistet der Staatsforstbetrieb an die allgemeine Holzversorgung im Kanton Bern?
2. Welchen Beitrag leistet der Staatsforstbetrieb insbesondere an die Energieholzversorgung im Kanton Bern?
3. Wie stark berücksichtigt der Staatsforstbetrieb dabei die kantonale Energiestrategie?
4. Ist eine vermehrte Bedienung des einheimischen Energieholzmarktes möglichst zulasten eines verminderten Holzexportes möglich?
5. Was wären allfällige Konsequenzen aus dieser Umlagerung?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass die Wald- und Holzwirtschaft in besonderer Weise geeignet ist, die regionale Wirtschaft zu fördern, eine nachwachsende Ressource bereitzustellen und diese in vielfältiger Weise – auch im Sinne des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft – effizient zu nutzen. Die einheimische Waldwirtschaft integriert dabei wichtige Umweltanliegen und unterstützt die Sicherung gesellschaftlich wertvoller Leistungen, wie die Erhaltung vitaler, strukturreicher Wälder für die Biodiversität oder den Schutz vor Naturgefahren. Das Kantonale Waldgesetz vom 05.05.1997 (KW aG, BSG 921.11) will daher unter anderem die nachhaltige Versorgung der Wirtschaft (Art. 1 Abs. 1 Bst. b KWaG) und die Verwendung von einheimischem Holz fördern (Art. 1 Abs. 1 Bst. f KWaG). Dabei ist die bernische Waldpolitik darauf ausgerichtet, dass eine unternehmerische Waldwirtschaft «das Ökosystem Wald nachhaltig sichern und die gesellschaftlichen Bedürfnisse nach Gütern und Dienstleistungen selbstinitiativ, nachfragegerecht und eigenwirtschaftlich erfüllen kann» (Art. 2 KWaG). Der Regierungsrat folgt diesen Grundsätzen auch bei der Steuerung der Staatswaldbewirtschaftung.
Das Waldeigentum des Kantons Bern nimmt mit einem Anteil von einem Prozent an der gesamten Waldfläche der Schweiz beziehungsweise sieben Prozent an der Waldfläche des Kantons Bern keine marktbestimmende Stellung ein. Die Ziele der Waldgesetzgebung werden daher mit der gesamten W aldwirtschaft verfolgt, wie dies auch aus der Entwicklungsstrategie Waldwirtschaft 2030 des Verbandes Berner Waldbesitzer (BWB) und des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) hervorgeht. 1 Eine besondere Bedeutung kommt dem Staatsforstbetrieb (SFB) als Vorbild einer zukunftsfähigen Waldwirtschaft zu, indem er mittels Kooperationen (z.B. mit der Berner Fachhochschule und anderen Forstbetrieben), Spezialisierung und Digitalisierung neue Lösungen für die Planung und Ausführung der Waldbewirtschaftung entwickelt.
Die Holznutzung im Staatswald richtet sich nach einer detaillierten Betriebsplanung, welche periodisch überprüft und aktualisiert wird. Damit wird sichergestellt, dass der Staatswald unter veränderten Bedingungen (gesellschaftliche Ansprüche, Klima usw.) erhalten bleibt und seine vielfältigen Waldleistungen dauerhaft erbringen kann. Das Nutzungspotential wird unter Berücksichtigung der Naturschutzziele ausgeschöpft. Die Waldbewirtschaftung und die Vermarktung der Güter und Dienstleistungen erfolgt im gesetzlichen Rahmen nach unternehmerischen Grundsätzen (Art. 57 der Kantonalen W aldverordnung vom 29.10.1997, KWaV, BSG 921.111).
1. Welche Beiträge leistet der Staatsforstbetrieb an die allgemeine Holzversorgung im Kanton Bern? Gemäss der Schweizerischen Forststatistik wurden im Kanton Bern 2019 bis 2022 jährlich durchschnittlich 930 000 Kubikmeter Holz geerntet. Der SFB hat im gleichen Zeitraum jährlich 87 000 Kubikmeter Holz produziert und abgesetzt, was einem Anteil von 9,4 Prozent der kantonalen Holzproduktion entspricht und leicht über dem Waldflächenanteil des Staatswaldes liegt. Das genutzte Holz wird nach unternehmerischen Grundsätzen stets einer möglichst wertschöpfenden Verwendung zugeführt. Die stoffliche Nutzung entspricht dabei den Zielen des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft in hohem Masse. Weil Holz ein transportintensives Gut ist, wird es in aller Regel möglichst nahe und somit vorwiegend im Kanton Bern abgesetzt. Massgebend sind die Marktverhältnisse und die franko Waldstrasse erzielbaren Nettoerlöse. Globale Veränderungen haben dazu geführt, dass Holz vermehrt überregional gehandelt wird. Importe und Exporte werden aber an der Landesgrenze und nicht nach Kantonen erhoben, so dass der Anteil des SFB an der Holzversorgung innerhalb des Kantons Bern nicht ausgewiesen werden kann. Dies gilt auch für das Energieholz (vgl. Frage 2).
Beratungsangebot für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Entwicklungsstrategie Waldwirtschaft 2030 (PDF)
2. Welchen Beitrag leistet der Staatsforstbetrieb insbesondere an die Energieholzversorgung im Kanton Bern? Energieholz ist in aller Regel Koppelprodukt einer Waldwirtschaft, welche die Produktion von Nutzholz, die Sicherheit vor Naturgefahren oder weitere wichtige Ziele anstrebt. Der Anteil an Waldenergieholz ergibt sich aus den Markt- und Waldverhältnissen: in Laubholzbeständen ist er höher als in Nadelholzbeständen. Für das gesamte Energieholzaufkommen ist auch die inländische Holzindustrie (Sägewerke) von Bedeutung. Je mehr Nutzholz in einer Region verarbeitet wird, desto mehr Restholz fällt an, das ebenfalls energetisch genutzt werden kann. Der SFB stellt jährlich 18 000 Kubikmeter Energieholz bereit (Nutzungskontrolle 2019-2022), was knapp sechs Prozent der kantonalen Produktion entspricht (Forststatistik 2019–2022). Der leicht unterdurchschnittliche W ert erklärt sich durch die gebündelte Holzvermarktung, die eine bessere Ausschöpfung des stofflichen Verwertungspotentials ermöglicht. Der Anteil des Restholzes, der aus Lieferungen des SFB in die Energieversorgung gelangt, wird nicht erhoben.
3. Wie stark berücksichtigt der Staatsforstbetrieb dabei die kantonale Energiestrategie? Die kantonale Energiestrategie legt die Ziele der Energiepolitik im Kanton Bern fest. Der Staatsforstbetrieb berücksichtigt sie in gleicher Weise wie andere kantonale Strategien (z. B. Biodiversitätsstrategie) und weitere gesellschaftliche Ansprüche, die an den Wald gestellt werden (v.a. Schutz vor Naturgefahren). Mit der Bewirtschaftung des Waldes und der Vermarktung der Produkte unterstützt er die Erreichung der entsprechenden Ziele. Dies gilt im Sinne eines klimaschonenden und energieeffizienten Gebäudeparks auch für das Stamm- und Industrieholz.
4. Ist eine vermehrte Bedienung des einheimischen Energieholzmarktes möglichst zul asten eines verminderten Holzexportes möglich? Der SFB führt das anfallende Rohholz einer möglichst wertschöpfenden und nahen Verwertung zu. 95 Prozent des Energieholzes verbleiben im Kanton Bern, es wird kein Energieholz ins Ausland exportiert. Direkte Holzexporte finden zur stofflichen Verwertung besonderer Sortimente statt. Diese belaufen sich im Durchschnitt der Jahre 2019–2022 auf vier Prozent der Nutzungsmenge. Eine privilegierte Versorgung des einheimischen Energieholzmarktes mit Holz kann im Rahmen der Marktverhältnisse stattfinden, weil insbesondere die geringeren Transportkosten die lokalen Abnehmer begünstigen.
5. Was wären allfällige Konsequenzen aus dieser Umlagerung? Eine Umlagerung kann nach den oben erwähnten Grundsätzen bei entsprechenden Marktveränderungen stattfinden, wenn beispielsweise Werke stillgelegt werden oder sich die Preise verschieben. Dies kann zu betrieblichen Anpassungen bezüglich Ort und Zeitpunkt der Holznutzung führen. Ein politisch gesteuerter Absatz wäre dagegen nicht zielführend, weil er zu falschen Allokationen (direktes Verbrennen statt stoffliche Verwertung) und zu einer willkürlichen Begünstigung oder Benachteiligung von Marktteilnehmenden führen könnte. Entsprechend hat der Regierungsrat bereits bei der Beantwortung der Motion 214-2019 (2019.RRGR.262), welche den Verzicht auf die Nutzung wertvoller Douglasien in einem Staatswald verlangte, darauf hingewiesen, dass er nur in Ausnahmefällen in die operativen Belange des Betriebes eingreift.
Verteiler ‒ Grosser Rat