Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.101

I 074-2023 de Meuron (Thun, Grüne) Smart-Meter-Möglichkeiten nutzen: mit Stromspar-App Anreize setzen und damit Erfolgschancen beim Stromsparen erhöhen!. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 074-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.101

Eingereicht am: 15.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: de Meuron (Thun, Grüne) (Sprecher/in) Remund (Mittelhäusern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 991/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Smart-Meter-Möglichkeiten nutzen: mit Stromspar-App Anreize setzen und damit Erfolgschancen beim Stromsparen erhöhen!

Energiesparen ist eine Priorität Seit letzten Herbst läuft die Energiesparkampagne des Bundes «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.». Eine Mangellage ist auch für den Winter 2023/24 ein Thema. Auf Stufe Kanton ist der effiziente Einsatz von Energie ein erklärtes Ziel, u. a. auch in der Eignerstrategie des Kantons Bern für die BKW AG. Das ist auch richtig, denn das Energiesparen ist der günstigste und schnellste Hebel in Sachen Klimaschutz. Und das Potential an Einsparungen ohne Komforteinbusse ist gemäss Berechnungen beträchtlich.

Neue Messgeräte für den Stromverbrauch bis 2028 In der Strombranche läuft aktuell der Umbau auf sogenannte Smart Meter. Heute sind rund 20 Prozent der Kundschaft mit den neuen Messgeräten ausgestattet, bis 2028 soll der Roll-Out beendet sein. Europaweit haben sich die Politik und die Branche aus Datenschutzgründen für eine Messung im 15-Minuten-Takt geeinigt als Grundlage für die Rechnungsstellung. Die meisten – aber gemäss Erkundigungen der Postulantin nicht alle – Smart Meter sind technisch aber in der Lage, den Stromverbrauch laufend zu messen.

Erfolgsfaktoren beim Stromsparen Aus der Verhaltenspsychologie weiss man, dass der Erfolg einer Sparkampagne massgeblich davon abhängt, dass die angesprochenen Personen wissen, wie gross das Sparziel ist, und dass sie den Fortschritt transparent und zeitnah verfolgen können. Auch Vergleiche mit ähnlichen Haushalten in der Region und persönliche Empfehlungen können eine positive Zusatzwirkung haben. «Gamification» motiviert, da wir Menschen gerne Wettbewerbe machen und uns vergleichen.

Echtzeitfähige Smart Meter zwingend Mit dem Einbau der Smart Meter bietet sich die Chance, optimale Grundlagen für zukünftige Stromsparanstrengungen zu realisieren. Dafür braucht es Smart Meter, die fähig sind, den Stromverbrauch in Echtzeit und laufend zu messen. Ein Einbau von Smart Metern, die dies nicht können, vergibt ohne Zusatzkosten einen wertvollen Mehrwert.

Verbraucherdaten zugänglich machen (Stromspar-App) Smart Meter werden mithilfe des Kommunikationsmoduls, dem Smart-Meter-Gateway, ans Internet angeschlossen und übertragen die Verbrauchswerte in Echtzeit verschlüsselt an berechtigte Partner wie Energieversorger. Diese Daten können einfach mittels einer App auf ein Smartphone oder einen Computer übertragen sowie in Form von Diagrammen und Statistiken ausgewertet und visualisiert werden. So können Stromfresser im Haushalt identifiziert und der Stromverbrauch optimiert werden. Denkbar sind auch Anreize und Wettbewerbe sowie die Möglichkeit, den eigenen Verbrauch mit ähnlichen Haushalten zu vergleichen.

Aufgabe der Stromversorgungsunternehmen Es bestehen bereits Software-Produkte, die sich mit einem Smart Meter verbinden lassen. Um Breitenwirkung zu erzielen, muss der Aufwand für den Einzelnen aber möglichst gering bleiben: Das Strom-Abo muss automatisch mit einer Stromspar-App verbunden sein. Die Wirkung kann noch gesteigert werden, wenn die App mit Zusatzinformationen, Vergleichen, Wettbewerben und ähnlichem angereichert wird. Mit dem aktuellen Smart-Meter-Roll-Out-Grad von 20 Prozent macht die Einführung einer Stromspar-App bereits Sinn. Monat für Monat werden weitere Kundinnen und Kunden davon profitieren.

Studie belegt Spareffekt Dass der Stromverbrauch dank Smart-Meter-Technologie mit Verbraucherfeedback (Stromspar- App) wirklich sinkt, zeigt eine Studie in Österreich. Der Energieverbrauch in Haushalten mit Smart Meter und Verbrauchsfeedback über ein In-Home-Display und ein Webportal sank im Schnitt um 3,9 Prozent − bei einer Vergleichsgruppe ohne Verbrauchsfeedback dagegen nur um 1,1 Prozent.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie wird der Nutzen einer Strom-App als Anreiz zum Stromsparen beurteilt?

2. Welche weiteren möglichen Mehrwerte werden in Smart Meters und damit verbundenen Strom- Apps gesehen, beispielsweise zum Thema Peak-Shaving und künftige flexible Strompreisangebote?

3. Welche Handlungskompetenzen und -optionen bieten sich dem Kanton, um darauf hinzuwirken, dass beim Smart-Meter-Roll-Out im Kanton Bern nur Produkte zum Einsatz kommen, die laufend Echtzeitdaten senden können?

4. Welche Möglichkeiten bieten sich dem Kanton, um eine koordinierende, allenfalls initiierende Rolle einzunehmen, damit die Stromversorgungsunternehmen im Kanton eine einheitliche App zur Verfügung stellen, mit der sich ihre Stromkundinnen und Stromkunden verbinden können?

Antwort des Regierungsrates

Frage 1: Wie wird der Nutzen einer Strom-App als Anreiz zum Stromsparen beurteilt?

Der Regierungsrat teil die Meinung, dass durch intelligente Verknüpfung der Smart -Meter-Technologie mit Verbraucherfeedback (Stromspar-App) der Verbrauch von Endkunden gesenkt werden kann. Eine zusätzliche Einsparung darf zudem erwartet werden, wenn die Stromspar-App mit Zusatzinformationen, Vergleichen, Wettbewerben und ähnlichem angereichert wird. Eine Einsparung im tiefen einstelligen Prozentbereich (vgl. Studie Österreich) entspricht den Erwartungen des Regierungsrats. Eine entsprechende Stromspar-App muss jedoch laufend neuen Content bieten und die Nutzenden mit neuen Angeboten und Informationen fesseln. Kann dies nicht gewährleistet werden, bestehen für den Regierungsrat erhebliche Zweifel in Bezug auf die Nachhaltigkeit der erzielten Einsparungen.

Frage 2: Welche weiteren möglichen Mehrwerte werden in Smart Meters und damit verbundenen Strom-Apps gesehen, beispielsweise zum Thema Peak-Shaving und künftige flexible Strompreisangebote?

Die erwähnten Funktionalitäten sind im Bereich der Smart-Grid-Technologie zu verorten. Ein Smart-Grid ist ein System, das den Austausch elektrischer Energie aus verschiedenartigen Quellen mit Konsumenten verschiedener Verbrauchsprofilen intelligent sicherstellt, d.h. unter Einbezug von Messtechnologien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Smart-Metering-Systeme sind ein wesentlicher Bestandteil der Smart-Grid-Technologie. Eingesetzt beim Endverbraucher weisen diese ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Sie tragen zu einem einfachen Endverbraucher- und Mieterwechsel sowie einer stark vereinfachten Stromablesung bei. Die Visualisierung des Verbrauchs fördert Energieeffizienz (Stromeinsparungen) beim Endverbraucher und unterstützt die Steuerung der dezentralen Produktion, z. B. innerhalb des Eigenverbrauchs.

Frage 3: Welche Handlungskompetenzen und -optionen bieten sich dem Kanton, um darauf hinzuwirken, dass beim Smart-Meter-Roll-Out im Kanton Bern nur Produkte zum Einsatz kommen, die laufend Echtzeitdaten senden können?

Gemäss Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) i. V. m. Artikel 8a Absatz 1 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2018 (StromVV; SR 734.71) sind für das Messwesen und die Informationsprozesse bei den Endverbrauchern und den Erzeugern intelligente Messsysteme einzusetzen. Artikel 31e Absatz 1 StromVV präzisiert, dass bis Ende 2027 mindestens 80 Prozent aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet den Anforderungen nach den Artikeln 8a und 8b StromVV entsprechen müssen. Innerhalb dieses Zeitraums bestimmt der Netzbetreiber grundsätzlich selbst, wann er Endverbraucher und Erzeuger mit StromVV-konformen Smartmetern ausstatten will (Art. 31e Abs. 2 Satz 1 StromVV).

Wie ausgeführt sind die Bestimmungen zu Smart-Metering auf eidgenössischer Ebene geregelt und für den Vollzug des StromVG und der StromVV ist die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) zuständig. Der Kanton Bern hat keine eigenen Zuständigkeiten in diesem Bereich und entsprechend verfügt er weder über Handlungskompetenzen noch über Handlungsoptionen.

Frage 4: Welche Möglichkeiten bieten sich dem Kanton, um eine koordinierende, allenfalls initiierende Rolle einzunehmen, damit die Stromversorgungsunternehmen im Kanton eine einheitliche App zur Verfügung stellen, mit der sich ihre Stromkundinnen und Stromkunden verbinden können?

Wie in Antwort 3 geschildert fehlen dem Kanton die dazu notwendigen Handlungskompetenzen und –optionen um eine entsprechende Vereinheitlichung zu fordern.

Selbst, wenn für die Kantone entsprechend Kompetenzen bestehen würden, ist für den Regierungsrat der direkte Nutzen für den Endkunden zu wenig ersichtlich. Die zu erwartenden jedoch nicht garantierten Skaleneffekte, welche durch den Einsatz einer einheitlichen Stromspar-App erzielt werden könnten, kämen primär den Energieversorgern zugute.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Bundesgesetz über die Stromversorgung, Art. 17a — read in the version of September 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2024, July 1, 2024, January 1, 2025, January 1, 2026, April 1, 2026, and August 13, 2026.
  • Stromversorgungsverordnung, Art. 8a and Art. 31e — read in the version of September 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2024, July 1, 2024, January 1, 2025, March 1, 2025, January 1, 2026, and July 1, 2026.