Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.104

M 077-2023 Remund (Mittelhäusern, Grüne) Revision der Motorfahrzeugsteuer ohne Anhebung der Gesamteinnahmen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 077-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.104

Eingereicht am: 15.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Remund (Mittelhäusern, Grüne) (Sprecher/in) von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Hässig Vinzens (Zollikofen, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1054/2023 vom 20. September 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Revision der Motorfahrzeugsteuer ohne Anhebung der Gesamteinnahmen

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Revision der Motorfahrzeugsteuern vorzulegen, die folgende Ziele erreicht:

Erwägungen

1. eine ökologische Revision der Motorfahrzeugsteuern, die schwere Fahrzeuge und solche mit hohem C02-Ausstoss stärker als heute belastet, wie dies in der letzten Revision (2019.POMSVSA.216) vorgesehen war

2. eine Revision, die den Ertrag der Motorfahrzeugsteuern insgesamt nicht erhöht

Begründung:

Der Kanton Bern leistet sich trotz Klimakrise eine Motorfahrzeugsteuer, die schwere Fahrzeuge und solche mit hohem C02-Ausstoss begünstigt. Dies, weil das Gewicht der Fahrzeuge degressiv besteuert wird. In der im Februar 2022 abgelehnten Revision (2019.POMSVSA.216) war ein Ansatz vorgesehen, der diese Begünstigung korrigiert hätte. Zudem enthielt diese Revision eine zukunftsfähige Besteuerung der Elektromobilität − ohne diese übermässig zu begünstigen.

Die Revision enthielt aber auch eine Erhöhung des Ertrags aus der Motorfahrzeugsteuer um 40 Mio. Franken. Diese Erhöhung war wohl der Hauptgrund für die Ablehnung.

Die Motionäre sind der Überzeugung, dass eine leicht ökologischer gestaltete Motorfahrzeugsteuer je länger je mehr notwendig ist. Zudem ist mit der erfreulicherweise rasch steigenden Anzahl von Elektroautos eine Anpassung für diese dringend. Gemäss SVSA (Soundingboard 2. März 2023) nehmen aufgrund des stark steigenden Anteils der Elektroautos die Einnahmen

bereits heute stark ab.

Der administrative Aufwand für die Revision dürfte klein sein: Sie soll vorab die neue Gewichtung über das Gewicht und den C0 2-Ausstoss enthalten, wie dies in der letzten Revision vorgesehen war, ohne eine Erhöhung der gesamten Einnahmen. Die Antwort zur kleinen Anfrage «Statistische Angaben zur Motorfahrzeugsteuer bei Personenwagen» in der Wintersession 2021 zeigte, dass die Unterschiede der neuen Besteuerung zwischen den Kantonsteilen sehr gering ausfallen. Insofern wird die Anpassung zu keiner spürbaren Mehrbelastung der ländlichen Regionen führen. Die Revision soll − wie die letzte − auch zu keiner Mehrbelastung für primär gewerblich genutzte Fahrzeuge führen.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt eine Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vom 12. März 1998 (BSFG; BSG 761.611) mit dem Ziel, eine ökologische Reform der Motorfahrzeugsteuern vorzunehmen. Dabei sollen schwere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss (z. B. SUV) stärker als heute belastet werden. Die Anpassung der Bemessungsgrundlagen soll zu einer höheren Belastung bei schweren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss führen, wobei gewerbliche Fahrzeuge nach Möglichkeit von einer Mehrbelastung ausgenommen werden sollen. Die Motionäre beziehen sich dabei insbesondere auf die Volksabstimmung vom Februar 2022 in der die Gesetzesvorlage abgelehnt wurde. Sie sehen den Grund in der Ablehnung insbesondere in den damals angestrebten Mehrerträgen von rund 40 Millionen Franken, die Raum für eine Steuerreduktion für natürliche Personen in gleicher Höhe hätte schaffen sollen und auf die nun v erzichtet werden soll.

Der Regierungsrat steht dem Begehren, ökologisch sinnvolle Besteuerungsmodelle einzusetzen, offen gegenüber und unterstützt die bereits politisch akzeptierte Berechnungsform der Motorfahrzeugsteuer mit dem Einbezug des Werts für die CO2-Emissionen in Kombination mit dem bewährten Kriterium des Gesamtgewichts weiterhin. Damit können die klimapolitischen Zielsetzungen des Bundes und des Kantons unterstützt werden. Durch die neuen Bemessungskriterien können Käuferinnen und Käufer motiviert werden, sich für ein möglichst umweltgerechtes und klimaschonendes Fahrzeug zu entscheiden. Die Sensibilisierung der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter für die umweltspezifischen Faktoren beim Kauf und Betrieb eines Fahrzeugs stehen somit im Vordergrund. Da sich zudem die Fahrzeuge bezüglich der Umweltbelastung ständig verbessern, ist bei einer stärkeren Ausprägung der Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer mit Ausfällen bei den Steuereinnahmen zu rechnen, wie dies die Motionäre ebenfalls erwähnen. Die Einnahmen aus der Automobilsteuer fliessen zweckgebunden in den Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur, Umweltmassnahmen und die Verkehrssicherheit. Der Fahrzeugbestand im Kanton Bern nimmt weiterhin zu. Entsprechend nimmt auch der Aufwand für Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur zu.

Der Regierungsrat unterstützt alle zielführenden Massnahmen, die einen Beitrag zur Umsetzung der ökologischen Ziele leisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern langfristig sichern und stärken, wobei gleichzeitig auch die Einnahmen für die Finanzierung der Strasseninfrastrukturen gewährleistet werden muss.

Der Regierungsrat verkennt nicht, dass das Berner Stimmvolk erst im Februar 2022 eine Motorfahrzeugsteuervorlage mit den von den Motionären geforderten ökologischen Besteuerungskriterien abgelehnt hat. Er teilt indessen die Ansicht der Motionäre, dass vor allem die Koppelung der verworfenen Vorlage an eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern mit entsprechender Senkung der Steuern für natürliche Personen zur Ablehnung beigetragen haben dürfte. Vor allem

diese Koppelung, die durch den damaligen Gesetzgebungsauftrag aus dem Parlament verbindlich vorzusehen war, gab schon im Vernehmlassungsverfahren und in den vorberatenden Diskussionen Anlass zu Kritik. Wie der Regierungsrat bereits damals aufzeigte, kann die ökologische Änderung der Besteuerungskriterien auch ertragsneutral realisiert werden.

Im Wissen darum, dass in weiten Kreisen der Bevölkerung eine hohe Sensibilität für ökologische Fragen herrscht und diesbezügliche politische Massnahmen die nötige Zustimmung finden, ist der Regierungsrat bereit, das Anliegen der Motionäre trotz erst kürzlich erfolgter Abstimmung erneut zu prüfen. Aufgrund der Verbesserung der Fahrzeuge bezüglich Umweltbelastung und damit einhergehend drohenden Einnahmeausfällen der Motorfahrzeugsteuer, beantragt der Regierungsrat, den vorliegenden Vorstoss als Postulat anzunehmen. Damit können die gegenwärtigen Entwicklungen (z. B. Entwicklung Verkauf von Elektrofahrzeugen, Entwicklung Fahrzeugbestand, Einflussgrössen, politische Entscheide auf nationaler Ebene) vertieft analysiert und daraus folgende Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer aktualisiert werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat