2023.RRGR.106
I 079-2023 von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Umstellung auf ein nachhaltiges Ernährungssystem: Wie nutzt der Kanton Bern seinen Handlungsspielraum? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 079-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.106
Eingereicht am: 15.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 992/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Umstellung auf ein nachhaltiges Ernährungssystem: Wie nutzt der Kanton Bern seinen Handlungsspielraum?
Das heutige Ernährungssystem ist nicht nachhaltig. Es überschreitet die Belastbarkeit sgrenzen der Erde, verursacht bedeutende Treibhausgasemissionen, trägt massgeblich zu den steigenden Gesundheitskosten bei und ist ein entscheidender Faktor für den Rückgang der Artenvielfalt. Es ist Treiber von Krisen, insbesondere des Klimawandels, und gefährdet damit die Ernährungssicherheit – auch in der Schweiz.
Das wissenschaftliche Gremium «Ernährungszukunft Schweiz» hat mit der Publikation «Wege in die Ernährungszukunft der Schweiz – Leitfaden zu den grössten Hebeln und politischen Pfaden für ein nachhaltiges Ernährungssystem» 1 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die aufzeigen, wie das Schweizer Ernährungssystem unter Berücksichtigung der Bedürfnisse u. a. der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Landwirtschaft nachhaltiger gestaltet werden kann, um den eingangs erwähnten Problemen zu begegnen. Am 2. Februar 2023 wurde der Leitfaden im Rahmen des Schweizer Ernährungssystemgipfels 2 zusammen mit Empfehlungen eines Bürger:innenrats an die Politik übergeben.
Das im Leitfaden gezeichnete Leitbild beinhaltet zum einen eine bedeutende Umstellung des Nahrungsmittelkonsums hin zu einer pflanzenbetonten Ernährung, die im Vergleich zu heutigen Konsummustern in der Schweiz u. a. eine starke Reduktion des Fleisch-, Milchprodukte- und Eierkonsums bedeutet. Der wissenschaftliche Leiter des Gremiums spricht von einer Halbierung des Fleischkonsums und fast einer Halbierung des Konsums von Milchprodukten und Eiern bis 2030. 3
Vgl. https://sdsn.ch/wp-content/uploads/2023/02/Fesenfeld_etal_SDSN_Leitfaden_Ernaehrungszukunft.pdf. Vgl. https://ernaehrungs-zukunft.ch/. Vgl. https://www.bernerzeitung.ch/nur-noch-halb-so-viel-fleisch-deutlich-weniger-eier-und-milchprodukte-794641498594.
Produktionsseitig sieht das Leitbild u. a. eine Priorisierung der Nahrungsmittelproduktion auf Ackerflächen vor (also einen minimierten Anbau von Futtermitteln auf Ackerflächen, unter Berücksichtigung der Fruchtfolge). Die Milchproduktion wird auf nicht für den Ackerbau geeigneten Dauergrünlandflächen priorisiert. Die Tierbestände werden insgesamt reduziert, insbesondere die Geflügel- und Schweinehaltung.
Mit dem vorliegenden Vorstoss möchte der Interpellant eruieren, wie sich der Regierungsrat zu den Erkenntnissen und Empfehlungen der Wissenschaft stellt und welche Massnahmen er in den nachfolgend genannten Bereichen zu ergreifen gedenkt. Die Interpellation zielt bewusst nicht auf den kantonalen Vollzug allfälliger auf Bundesebene beschlossener Massnahmen, mit denen die wissenschaftlichen Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Dies zumal zwar Bundesrat Parmelin am Ernährungssystemgipfel sagte, die Empfehlungen deckten sich mit der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik, die der Bundesrat letzten Sommer verabschiedete, 4 aber angesichts der jüngsten Entscheide des Nationalrats 5 nicht zu erwarten ist, dass das Bundesparlament dieser Ausrichtung folgt – geschweige denn den viel ambitionierteren Empfehlungen der Wissenschaft.
Verpachtung von kantonseigenem Land: Der Kanton Bern tritt als Verpächter von Landwirtschaftsflächen bzw. Landwirtschaftsbetrieben auf. In dieser Rolle kann er Pachtverträge abschliessen, die darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Umstellung auf ein nachhaltiges Ernährungssystem zu leisten.
Führung von Landwirtschaftsbetrieben durch den Kanton: Der Kanton Bern führt Landwirtschaftsbetriebe, darunter jenen in der Justizvollzugsanstalt Witzwil, der mit 825 ha der grösste der Schweiz ist, und jenen im Massnahmenzentrum St. Johannsen. Der Kanton Bern bestimmt, wie und was in diesen Landwirtschaftsbetrieben produziert wird.
Gemeinschaftsgastronomie: Der Kanton Bern betreibt Kantinen oder beauftragt Dritte mit deren Betrieb. In dieser Rolle kann er das Angebot in den Kantinen bestimmen oder Vorgaben für das Angebot machen.
Subventionen: Basierend auf der Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft 6 richtet der Kanton Unterstützungsbeiträge für den Schlachtviehabsatz, vulgo: Schlachtviehmarktsubventionen, in Millionenhöhe aus. Mit dieser Subvention nimmt er indirekt Einfluss auf die Produktion.
Ernährung und Kochen im Schulunterricht: An bernischen Schulen findet Unterricht in Kochen und Ernährungslehre statt. Der Unterricht prägt die Kochkompetenzen und das Ernährungswissen mit. Die Schulverlag plus AG gibt mit «Tiptopf» und «Greentopf» Lehrmittel für diesen Unterricht heraus. Während «Greentopf» ein neueres Produkt ist, das sich spezifisch auf vegane und vegetarische Rezepte aus aller W elt fokussiert, ist «Tiptopf», wenngleich es immer weiterentwickelt wird, traditionell orientiert und eher tierproduktlastig.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Analyse aus der Wissenschaft, dass das Schweizer Ernährungssystem verändert werden muss und kann, insbesondere, um die Ernährungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten und dem Anstieg der Gesundheitskosten entgegenzuwirken?
Vgl. beispielsweise https://www.schweizerbauer.ch/politik-wirtschaft/agrarpolitik/abgaben-steuern-umverteilung-was-der-leitfaden-fuer-bauern-bedeutet/. Vgl. beispielsweise https://www.srf.ch/news/schweiz/agrarpolitik-im-nationalrat-nationalrat-gegen-neue-klimaziele-in-der-agrarpolitik. Siehe https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/910.111.
2. Ist der Regierungsrat gewillt, im Rahmen seiner Zuständigkeit bzw. der Zuständigkeit des Kantons Bern den Handlungsempfehlungen der Wissenschaft nachzukommen und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, um insbesondere auf eine deutliche Senkung der Produktion und des Konsums tierischer Nahrungsmittel hinzuwirken?
Verpachtung von kantonseigenem Land
3. Welche Landwirtschaftsbetriebe und Landwirtschaftsflächen verpachtet der Kanton Bern zurzeit? Wie lange laufen die aktuellen Pachtverträge? Besitzt der Kanton Bern weitere Landwirtschaftsflächen oder -betriebe, die verpachtet werden könnten?
4. Inwiefern nutzt der Kanton Bern bereits heute via Pachtvertrag seine Einflussmöglichkeiten, um auf ein nachhaltiges Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds hinzuwirken?
5. Welche Massnahmen, die auf ein nachhaltiges Ernährungssystem hinwirken, könnte der Kanton Bern vertraglich mit der Pächterschaft vereinbaren (z. B. Vorgaben zur Senkung des Tierbestands oder zur Nutzung von Hilfsmitteln wie mineralischen Düngern oder Pestiziden)? Könnte der Kanton Bern im Sinne eines Anreizes den Pachtzins vorübergehend senken unter der Bedingung, dass die Pächterschaft solche Massnahmen umsetzt?
Führung von Landwirtschaftsbetrieben durch den Kanton
6. Welche Landwirtschaftsbetriebe führt der Kanton Bern selbst? Welche Nahrungsmittel werden dort hergestellt? Wie viele Tiere je Gattung werden pro Landwirtschaftsbetrieb gehalten? Welche Fläche weisen die Landwirtschaftsbetriebe jeweils auf?
7. Inwiefern entspricht die Produktion in diesen Landwirtschaftsbetrieben einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds? Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die vom Kanton Bern geführten Landwirtschaftsbetriebe hierauf auszurichten?
8. Welche Anpassungen der Produktionsanlagen in diesen Landwirtschaftsbetrieben sind zurzeit in Ausführung, geplant oder angedacht? Richtet der Kanton Bern die in den von ihm geführten Landwirtschaftsbetrieben anstehenden Investitionen auf eine Reduktion des Tierbestands, insbesondere des Bestands an Schweinen und Geflügel, aus?
Gemeinschaftsgastronomie
9. Welche Kantinen oder sonstigen gemeinschaftsgastronomischen Betriebe (in Verwaltungsgebäuden, Schulen und Hochschulen oder anderen kantonalen Institutionen) werden vom Kanton Bern selbst betrieben? In welchen beauftragt er Dritte mit dem Betrieb, und wie schnell könnten die Aufträge geändert werden?
10. Inwiefern entsprechen Angebot und Konsum in den vom Kanton Bern selbst betriebenen Kantinen einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds? Inwiefern entsprechen Angebot und Nachfrage in Kantinen, die im Auftrag des Kantons Bern betrieben werden, einem nachhaltigen Ernährungssystem?
11. Welche Massnahmen könnte der Kanton Bern ergreifen, um das Angebot in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem zu bringen (z. B. Reduktion tierischer Nahrungsmittel, Vergrösserung der Auswahl an vegetarischen oder veganen Speisen)?
Subventionen
12. Wird mit den Schlachtviehmarktsubventionen auch der Absatz von Schlachtvieh gefördert, das mit Futter ernährt wurde, das in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln für
den Menschen auf Ackerflächen produziert wurde? Wird der Absatz von Schlachtvieh gefördert, das auf Flächen weidete, auf denen stattdessen Nahrungsmittel für den Menschen hätten produziert werden können?
13. Ist zu erwarten, dass die Tierproduktion ohne die Schlachtviehmarktsubventionen zurückgehen würde? Wie könnten die Bedingungen für den Erhalt von Schlachtviehmarktsubventionen angepasst werden, um diese Subventionen in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des obigen Leitbilds zu bringen (z. B. Beschränkung der Beitragsberechtigung auf Schlachtviehproduktion, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht)?
14. Richtet der Kanton Bern weitere Beträge oder Subventionen an Landwirtschaftsbetriebe oder Tierproduktionsbetriebe aus? Wenn ja, welche sind es und wie wirken sie sich auf die Tierproduktion aus?
Ernährung und Kochen im Schulunterricht
15. Welche Lehrmittel werden an den Schulen des Kantons Bern im Bereich Kochen und Ernährung tatsächlich eingesetzt? Wird jeweils die neuste Auflage eingesetzt? Wer entscheidet über die Wahl des Lehrmittels: die Schule, die Lehrperson oder jemand anderes?
16. Wirkt der Kanton Bern darauf hin, dass die Auswahl der im Unterricht geübten Rezepte in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des obigen Leitbilds ausfällt?
17. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Schulverlag plus AG ein für den Wandel hin zu einem nachhaltigen Ernährungssystem dienliches Signal setzt, indem sie ein eigenes Lehrmittel für vegetarische und vegane Rezepte («Greentopf») herausgibt, das diese Rezepte als etwas Ungewöhnliches, nicht der Norm Entsprechendes markiert?
18. Im Kapitel «Gebäck Süss» der neusten «Tiptopf»-Auflage findet sich kein einziges veganes Rezept. Im Kapitel «Desserts» findet sich kein bei Schülerinnen und Schülern konkurrenzfähiges veganes Rezept. 7 Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass im Unterricht Möglichkeiten zur Reduktion tierischer Nahrungsmittel in Süssspeisen vermittelt werden?
19. Warum wird die vegane Ernährung in der neusten «Tiptopf»-Auflage als «Gemüse und Obst» dargestellt, obschon sie auch Nüsse, Samen, Getreide, Hülsenfrüchte und daraus hergestellte Produkte beinhaltet? 8 Warum wird darauf hingewiesen, dass Soja für den direkten menschlichen Konsum oft in «fernen Ländern» angebaut werde, 9 obwohl erstens viel mehr Soja für die Tiermast importiert wird als für den direkten menschlichen Konsum und zweitens das Soja für den direkten menschlichen Konsum in der Regel aus Europa stammt? Wieso fehlt ein entsprechender Hinweis auf importiertes Soja für die Tiermast beim Fleisch?
20. Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) wird u. a. von diversen Organisationen gesponsert, die ihr Geld mit tierischen Nahrungsmitteln verdienen oder sich für einen hohen Absatz tierischer Produkte einsetzen. 10 Fliessen Empfehlungen der SGE direkt oder indirekt in die Rezeptauswahl oder den Theorieteil von «Tiptopf» ein? 11 Haben erwähnte Sponsoren anderweitig Einfluss auf den Inhalt von «Tiptopf»?
Folgende vegane Rezepte finden sich im Kapitel «Desserts»: Fruchtsalat, Melonensalat, Apfelmus, gebrannte Mandeln. (Zudem werden, anders als in den meisten anderen Kapiteln, vegetarische Rezepte nicht gekennzeichnet, obwohl diverse Rezepte wegen der Zutat Gelatine nicht vegetarisch sind.) Vgl. Darstellung auf S. 20. Vgl. Ausführungen auf S. 33. Vgl. https://www.sge-ssn.ch/die-sge/links/goenner/. Unter den Sponsoren finden sich: Proviande, Switzerland Cheese Marketing, swissmilk und swissmoh. In der gerade neu erschienenen 1. Auflage 2023 findet sich auf S. 19 ein Hinweis auf Ernährungsempfehlungen der SGE.
Antwort des Regierungsrates
1. Teilt der Regierungsrat die Analyse aus der Wissenschaft, dass das Schweizer Ernährungssystem verändert werden muss und kann, insbesondere, um die Ernährungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten und dem Anstieg der Gesundheitskosten entgegenzuwirken? Der Bundesrat legte in seinem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» dar, wie sich die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft weiterentwickeln soll, um einen grösseren Beitrag zur Sicherung der Ernährung leisten zu können. Die Ernährung der Schweizerinnen und Schweizer entspricht aktuell nicht den Empfehlungen der Ernährungspyramide. Es werden zu wenig Milchprodukte, Hülsenfrüchte, Früchte und Gemüse und zu viel Fleisch, Süsses und Salziges konsumiert. Die Gesundheitskosten in der Schweiz lagen 2018 bereits bei 80 Milliarden Franken. Rund 80 Prozent dieser Kosten werden durch nichtübertragbare Krankheiten, wie etwa Diabetes Typ II, Herz-Kreislauferkrankungen oder Adipositas, verursacht. Zirka jede vierte Person in der Schweiz leidet an solchen chronischen Krankheiten, und diese werden von einer nicht ausgewogenen Ernährung begünstigt. Mit einer an die Empfehlungen angepassten Ernährung könnten zudem die negativen ökologischen Auswirkungen halbiert werden. Daher teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass eine Änderung wünschenswert ist.
2. Ist der Regierungsrat gewillt, im Rahmen seiner Zuständigkeit bzw. der Zuständigkeit des Kantons Bern den Handlungsempfehlungen der Wissenschaft nachzukommen und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, um insbesondere auf eine deutliche Senkung der Produktion und des Konsums tierischer Nahrungsmittel hinzuwirken?
Der Regierungsrat ist gewillt, im Rahmen seiner Zuständigkeit und der zur Verfügung stehenden Mittel zu diesen Veränderungen beizutragen. Die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft werden jedoch primär durch Bundesrecht festgelegt. Eine Veränderung des Landwirtschafts- und Ernährungssystems kann auch nicht alleine auf Kantonsebene erwirkt werden, sondern ist in einem breiten Verbund unter Einbezug der gesamten Ernährungsbranche anzustreben. Mit der Bio Offensive 2025 und dem in Ausarbeitung befindenden Konzept für ein «Umwelt-, Ernährungs- und Klimaprojekt» (Arbeitstitel) trägt der Kanton Bern zu einer Transformation des Landwirtschafts- und Ernährungssystems bei.
Verpachtung von kantonseigenem Land
3. Welche Landwirtschaftsbetriebe und Landwirtschaftsflächen verpachtet der Kanton Bern zurzeit? Wie lange laufen die aktuellen Pachtverträge? Besitzt der Kanton Bern weitere Landwirtschaftsflächen oder -betriebe, die verpachtet werden könnten? Aktuell verpachtet der Kanton Bern 14 Landwirtschaftsbetriebe und bewirtschaftet 897 Pachtverträge mit unterschiedlichen Landwirtschaftsflächen (inkl. Gartenparzellen). Die aktuellen Pachtverträge (ohne die Landwirtschaftsbetriebe) sind mit einer Vertragsdauer zwischen einem und sechs Jahre abgeschlossen. Bei den Landwirtschaftsbetrieben ist die Pachtdauer in der Regel länger und im Falle der im Baurecht abgegebenen Betriebe bis zum Ablauf der Baurechtsdauer (40–60 Jahre). Zurzeit sind alle Landwirtschaftsflächen und Betriebe verpachtet.
4. Inwiefern nutzt der Kanton Bern bereits heute via Pachtvertrag seine Einflussmöglichkeiten, um auf ein nachhaltiges Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds hinzuwirken? Bei den vom Kanton verpachteten Betrieben bestehen grundsätzlich keine Auflagen betreffend die ökologische Bewirtschaftung, die über die Anforderungen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) hinausgehen. Dementsprechend weist bei diesen Betrieben der Anteil an Beiträgen für Biodiversität und Landschaftsqualität an der gesamten Summe der Direktzahlungen einen durchschnittlichen Wert auf. Ebenso ist der Anteil Biodiversitätsförderflächen an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht höher als beim Durchschnitt der Betriebe. Hingegen machen bei den kantonalen Pachtbetrieben die Beiträge für den biologischen Landbau einen geringfügig höheren Anteil an den Direktzahlungen aus, als im Durchschnitt der Berner Betriebe. Die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) nimmt aktuell dort Einfluss auf die Bewirtschaftung von Kantonsparzellen, wo diese in kantonalen Naturschutzgebieten oder Inventarobjekten liegen. Es ist jedoch festzuhalten, dass auch hier häufig die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin Priorität hat. Als Instrument zur Sicherung der schutzzielkonformen Bewirtschaftung steht der ANF grundsätzlich einzig der Bewirtschaftungsvertrag zur Verfügung. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat jedoch mit dem LANAT Verpachtungskriterien vereinbart, die insbesondere in Naturschutzgebieten gelten sollen. In diesen Gebieten sollen bei einer Neuverpachtung Betriebe bevorzugt werden, welche nebst den grundlegenden Eignungskriterien mindestens die Anforderungen des Biolandbaus erfüllen.
5. Welche Massnahmen, die auf ein nachhaltiges Ernährungssystem hinwirken, könnte der Kanton Bern vertraglich mit der Pächterschaft vereinbaren (z. B. Vorgaben zur Senkung des Tierbestands oder zur Nutzung von Hilfsmitteln wie mineralischen Düngern oder Pestiziden)? Könnte der Kanton Bern im Sinne eines Anreizes den Pachtzins vorübergehend senken unter der Bedingung, dass die Pächterschaft solche Massnahmen umsetzt?
Der Kanton Bern achtet bereits heute aufgrund seiner agrarpolitischen Strategie, insbesondere der Berner Bio-Offensive, auf eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung seiner Grundstücke und damit auch auf eine nachhaltige Bewirtschaftung durch die Pächterschaft. Hierzu greifen die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben des ÖLN, in welche letztlich auch die sog. «Nachhaltige Intensivierung» einfliesst. Der Kanton Bern verfügt mit dem INFORAMA über ein schweizweit führendes Kompetenzzentrum für Bildung, Beratung und Tagungen zu den Themen der Betriebsführung, des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie dem Biolandbau, mit dem Ziel, der Landwirtschaft im Kanton Bern zu einer nachhaltigen Produktivität und damit zu einem nachhaltigen Ernährungssystem zu verhelfen. Zusammen mit der Direktzahlungsverordnung ergibt sich der geeignete Anreiz und nicht eine Pachtzinssenkung, denn der Pachtzins ist durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und dem kantonalen Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht entsprechend reguliert und damit tief angesetzt. Für die einzelnen Pachtverhältnisse ist zu beachten, dass die Ausgangslage und das Anforderungsprofil bei jedem Pachtbetrieb aufgrund der Grösse und der Lage unterschiedlich zu beurteilen sind.
Führung von Landwirtschaftsbetrieben durch den Kanton
6. Welche Landwirtschaftsbetriebe führt der Kanton Bern selbst? Welche Nahrungsmittel werden dort hergestellt? Wie viele Tiere je Gattung werden pro Landwirtschaftsbetrieb gehalten? Welche Fläche weisen die Landwirtschaftsbetriebe jeweils auf? Der Kanton Bern führt die Landwirtschaftsbetriebe im Massnahmenzentrum St. Johannsen (MSTJ) und in der Justizvollzugsanstalt Witzwil. Der Kanton Bern überprüft aktuell die strategische Ausrichtung und die Bewirtschaftung von Flächen durch die Justizvollzugsanstalten Witzwil und St. Johannsen. Während des Vollzugs von Freiheitsstrafen besteht für Eingewiesene eine Arbeitspflicht. Die Arbeitspflicht bezweckt die Förderung der Sozial-, Selbst-, Fach- und Methodenkompetenz. Es
geht also darum, den eingewiesenen Personen Fähigkeiten zu vermitteln, bzw. bestehende Fähigkeiten zu erhalten oder zu fördern. Hierdurch soll eine Eingliederung in die Erwerbstätigkeit nach der Entlassung ermöglicht werden. Ebenfalls wird durch die Förderung der vier genannten Kompetenzen das Vollzugsziel verfolgt, das soziale Verhalten der Eingewiesenen sowie deren Fähigkeit, straffrei zu leben, zu fördern. Weiter dient die Arbeit im Strafvollzug dazu, die eingewiesenen Personen zu beschäftigen, deren Alltag zu strukturieren sowie den geordneten Anstaltsbetrieb zu gewährleisten. Mit Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft können diese Ziele erreicht werden. Die Produktionsmethode im landwirtschaftlichen Straf- und Massnahmenvollzug setzt auf agogische Arbeit und Lowtech (reduzierter Zeit- und Mengendruck, hohe handwerkliche Qualität). Massnahmenzentrum St. Johannsen: 118 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN). Tierbestand: Es wird ausschliesslich Rindvieh für die Milch- und Fleischproduktion gehalten. Dies entspricht zusammen ca. 90–100 Grossvieheinheiten (GVE) auf dem gesamten Betrieb. Hergestellte Nahrungsmittel: Nebst Fleisch- und Milchprodukten werden Kartoffeln, Karotten, Brotweizen, Raps zur Speiseölgewinnung, Sonnenblumen zur Speiseölgewinnung, Zuckerrüben, Tomaten, Obst, Kürbisse und Kräuter produziert. Justizvollzugsanstalt Witzwil: 825 ha, davon 110 ha Alp, landwirtschaftliche Nutzfläche: 634 ha, davon rund 108ha Biodiversitätsförderflächen (BFF), was rund 17 Prozent der LN entspricht. Tierbestand: 90 Milchkühe, 70 Mutterkühe, 80 Mastochsen, 200 Aufzuchtrinder, 80 Pferde, 300 Schweine (ausschliesslich Freilandhaltung), 200 Hühner, 27 Bienenvölker. Hergestellte Nahrungsmittel: Pflanzliche Proteine (Kichererbsen, Linsen, Soja, Erbsen), Grundnahrungsmittel (Öl [Sonnenblumen, Leinsamen und Raps], Mehl [Dinkel, Weizen, Brotweizen, Hartweizen, Roggen, Hafer, Hirse, Reis], Zuckerrüben, Obst und Gemüse aller Art.
7. Inwiefern entspricht die Produktion in diesen Landwirtschaftsbetrieben einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds? Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um die vom Kanton Bern geführten Landwirtschaftsbetriebe hierauf auszurichten? Massnahmenzentrum St. Johannsen: Es werden Wiesenmilch und Silvestri Weiderinder produziert. Diese Label beinhalten einen grossen Anteil Gras in der Fütterung. Auf importiertes Soja muss in beiden Produktionsformen verzichtet werden. Die Kulturen und Tiere werden nach den Standards von IP-Suisse gehalten, was einer nachhaltigen Produktion entspricht. Der Betrieb ist bestrebt, immer wieder neue Kulturen auszuprobieren. So wird vermehrt mit Leguminosen in der Fruchtfolge gearbeitet, welche bei geeigneten Sorten auch für die menschliche Ernährung angebaut werden können. Hier ist z. B. die Rede von Erbsen und Soja. Justizvollzugsanstalt Witzwil: Es findet eine sehr enge Zusammenarbeit mit der kantonalen Bodenschutzfachstelle statt. Was zu den Hauptschwerpunkten der JVA Witzwil zählt, ist die «No Till» Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von Dauerbegrünungen um a) Nitratverluste zu minimieren; b) durch die Dauerbegrünung ein besseres Wassermanagement zu erzielen und c) eine positive Humusbilanz zu erreichen. Im Zuge der Landwirtschaftsstrategie der JVA Witzwil, welche mit den kantonalen Umweltzielen und Forschungspartnern wie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) sowie dem INFORAMA abgestimmt sind, wird vermehrt auf die sich verändernden Ernährungstrends der Bevölkerung eingegangen. So werden schon heute diverse pflanzliche Produkte angebaut, die die fleischliche Proteinversorgung ersetzen (Erbsen für die menschliche Ernährung, Soja, Kichererbsen, Linsen). Im Weiteren setzt die JVA Witzwil auch auf die einheimische sowie hofeigene Produktion der Ergänzungsfutter des eigenen Tierbestandes. Auch hier hat die JVA Witzwil die schrittweise Implementierung gewisser Proteinträger bereits umgesetzt. Als zukünftiges Ziel strebt die JVA Witzwil an, den Ausbau der pflanzlichen Nahrungsmittel weiter voranzutreiben.
Die Verwertung der Grünflächen wird mit den dafür notwendigen Tierzahlen unter anderem mit einer grasbetonten Fütterung des Milchviehs (Wiesenmilch) oder mit der Haltung von Weideochsen sichergestellt. Mit der Teilnahme am Projekt «Klimastar» verpflichtet sich die JVA Witzwil, den Ausstoss von schädlichen Klimagasen in der Milchproduktion zu reduzieren. Die Schweine- und Hühnerhaltung dient in erster Linie der Selbstversorgung.
8. Welche Anpassungen der Produktionsanlagen in diesen Landwirtschaftsbetrieben sind zurzeit in Ausführung, geplant oder angedacht? Richtet der Kanton Bern die in den von ihm geführten Landwirtschaftsbetrieben anstehenden Investitionen auf eine Reduktion des Tierbestands, insbesondere des Bestands an Schweinen und Geflügel, aus?
Massnahmenzentrum St. Johannsen: Investitionen in Rindviehställe sind angedacht, um optimales Tierwohl erreichen zu können. Mit Rindvieh kann die Bewirtschaftung der Weiden auf dem Chasseral gewährleistet und eine Verwaldung verhindert werden. Die Anzahl Tiere auf der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist verhältnismässig klein. Ein Talbetrieb kann gemäss Nährstoffbilanz 2 GVE/ha halten. Der Kantonsbetrieb St. Johannsen hält knapp 1 GVE/ha.
Justizvollzugsanstalt Witzwil: Im Rahmen des geplanten Neubaus des RG/JVA Biel-Seeland auf der Domäne der heutigen JVA Witzwil müssen voraussichtlich gewisse sich im Bauperimeter befindliche Gebäude neu geplant und realisiert werden. Das Vorhaben weist aktuell noch einen sehr frühen Planungsstand auf. Über die vorgesehenen Anpassungen wird der Grosse Rat im Rahmen des konkreten Bauprojekts in Kenntnis gesetzt. Der Verpflichtungskredit für den Gesamtleistungswettbewerb (inkl. Vorprojekt) wurde indessen in der Sommersession 2023 vom Grossen Rat mit Auflagen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Der Schweinebestand wurde in der JVA Witzwil bereits sehr stark reduziert. Diese Reduktion erfolgte nicht zuletzt im Hinblick auf die Gewährleistung der Biosicherheit (bspw. wegen der Afrikanischen Schweinepest) und des Bodenschutzes (sehr nasse Wintermonate). Die verbliebenen Schweine werden ausschliesslich im Freiland gehalten und benötigen deshalb keine permanente Stallinfrastruktur. Die JVA Witzwil hat im Juni 2022 mit der Geflügelhaltung zwecks Eierproduktion zur Selbstversorgung begonnen. Die Hühner werden in einem Hühnermobil gehalten und haben Auslauf im Freiland. Die Hühnerhaltung schafft Arbeitsplätze für Eingewiesene, auch für diejenigen, welche gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Gemeinschaftsgastronomie
9. Welche Kantinen oder sonstigen gemeinschaftsgastronomischen Betriebe (in Verwaltungsgebäuden, Schulen und Hochschulen oder anderen kantonalen Institutionen) werden vom Kanton Bern selbst betrieben? In welchen beauftragt er Dritte mit dem Betrieb, und wie schnell könnten die Aufträge geändert werden? In der Verwaltung kann der Betrieb eines Mitarbeiterrestaurants aus wirtschaftlichen Gründen nur an grossen Standorten selbst geführt werden. Der Betrieb der übrigen Mensen wird an Private übertragen oder im schulischen Bereich teilweise von der Schule selbst geführt. Nachhaltigkeit spielt im Bereich der Ernährung eine wichtige Rolle. Der Betrieb der Restaurants bzw. Kantinen und das Angebot an Speisen werden regelmässig zwischen Auftraggeber und Betreiberin besprochen. Bei den Verträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Für weitere Informationen zu den Kantinen verweisen wir auf deren jeweilige Website.
10. Inwiefern entsprechen Angebot und Konsum in den vom Kanton Bern selbst betriebenen Kantinen einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des oben erwähnten Leitbilds? Inwiefern entsprechen Angebot und Nachfrage in Kantinen, die im Auftrag des Kantons Bern betrieben werden, einem nachhaltigen Ernährungssystem?
Grundsätzlich wird bei den durch den Kanton Bern betriebenen Kantinen auf Nachhaltigkeit und Saisonalität geachtet. In den beiden vom Kanton Bern betriebenen Mensen des Gymnasiums Hofwil und der Schule für Gestaltung Bern/Biel wird auf Nachhaltigkeit geachtet, was auch einem Wunsch der Schülerschaft entspricht. Als Beispiel für eine selbst geführte Mensa der Hochschulen sei diejenige der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften der Berner Fachhochschule erwähnt. Sie orientiert sich ohne weiteres an den Grundsätzen der nachhaltigen Ernährung (Mensa Zollikofen BFH). Viele der privat geführten Mensen an Schulen werden von der SV- Group oder vom Zürcher Frauenverein (zfv) geführt. Beide Unternehmen sind führend in der Entwicklung und im Anbieten von nachhaltigen Ernährungskonzepten (Vgl. https://www.sv- Für weitere Informationen verweisen wir auch hier auf die Websites der jeweiligen Kantinen.
11. Welche Massnahmen könnte der Kanton Bern ergreifen, um das Angebot in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem zu bringen (z. B. Reduktion tierischer Nahrungsmittel, Vergrösserung der Auswahl an vegetarischen oder veganen Speisen)?
Der Kanton könnte die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen in ihrem Bestreben nach einem nachhaltigen Ernährungssystem unterstützen (z. B. regional und nachhaltig produzierte Lebensmittel verwenden, Reduktion von Fleisch von auf Basis von tierischen Lebensmitteln gefütterten Tieren, Vergrösserung der Auswahl an vegetarischen oder veganen Speisen). Der Einkauf könnte regionaler erfolgen und es könnten Bio-Cuisine-Labelstufen angestrebt werden mit erhöhten Anteilen regional produzierten Bioprodukten.
In den Schulen der Sekundarstufe II besteht bereits heute ein regelmässiger Austausch zwischen Mensabetreibern und Schulen (Verwaltung, Lehrpersonen, Schülerschaft). Rückmeldungen von Schüler/innen und Lehrpersonen werden von den Schulen aufgenommen und mit den Mensabetreibern thematisiert und durch diese umgesetzt. Dasselbe gilt bei den kantonalen Hochschulen.
Mit der Wahl von privaten Betreiberinnen und Betreibern, die der nachhaltigen Ernährung und einem entsprechenden Austausch mit Kundinnen und Kunden einen wichtigen Stellenwert beimessen, unterstützt der Kanton das nachhaltige Ernährungssystem bereits heute.
Subventionen
12. Wird mit den Schlachtviehmarktsubventionen auch der Absatz von Schlachtvieh gefördert, das mit Futter ernährt wurde, das in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln für den Menschen auf Ackerflächen produziert wurde? Wird der Absatz von Schlachtvieh gefördert, das auf Flächen weidete, auf denen stattdessen Nahrungsmittel für den Menschen hätten produziert werden können? Es werden keine Beiträge für Tiere bezahlt, die nur mit Futter ernährt werden, welches in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln für den Menschen auf Ackerflächen produziert wird. Die Tiere, die im Kanton Bern über die öffentlichen Schlachtviehmärkte vermarktet werden, stammen zu 88 Prozent aus dem Berg- und Hügelgebiet. 76 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Berg- und Hügelgebiet bzw. 84 Prozent im Berggebiet sind Naturwiesen und Weiden. Das Gras dieser Wiesen und Weiden kann nur durch Wiederkäuer in Proteine (Milch und Fleisch) umgewandelt und dadurch für die menschliche Ernährung nutzbar gemacht werden. Es besteht keine Nutzungskonkurrenz mit dem Anbau von Nahrungsmitteln auf diesen Flächen.
13. Ist zu erwarten, dass die Tierproduktion ohne die Schlachtviehmarktsubventionen zurückgehen würde? Wie könnten die Bedingungen für den Erhalt von Schlachtviehmarktsubventionen angepasst werden, um diese Subventionen in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des obigen Leitbilds zu bringen (z. B. Beschränkung der Beitragsberechtigung auf Schlachtviehproduktion, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht)? Im Kanton Bern ist die Unterstützung von anerkannten öffentlichen Schlachtviehmärkten ein zentrales Instrument zur Förderung des Schlachtviehabsatzes im Berg- und Hügelgebiet und steht einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des oben skizzierten Leitbilds in keiner Weise entgegen. Für Masttiere aus der Talzone, die möglicherweise überwiegend mit Futter ernährt wurden, welches in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln steht, sind keine Beiträge vorgesehen. Die Milchproduktion führt gleichzeitig zu einer Fleischproduktion. Die Tiere, die im Kanton Bern über die öffentlichen Schlachtviehmärkte abgesetzt werden, stammen hauptsächlich von Betrieben aus dem Berg- und Hügelgebiet, die das Grasland für die Milchproduktion nutzen. Diese Nutzung durch die Wiederkäuer ist von grosser Bedeutung. Nur so können die kult urell und ökologisch wichtigen Flächen effizient offengehalten werden. Dies ist auch aus touristischer Sicht wertvoll, macht dies doch einen wichtigen Teil des Landschaftsbilds aus.
14. Richtet der Kanton Bern weitere Beträge oder Subventionen an Landwirtschaftsbetriebe oder Tierproduktionsbetriebe aus? Wenn ja, welche sind es und wie wirken sie sich auf die Tierproduktion aus?
Im Kanton Bern können landwirtschaftliche Ökonomiegebäude für die raufutterverzehrende Haltung im Zusammenhang mit Strukturverbesserungsmassnahmen mit Beiträgen unterstützt werden. Es handelt sich dabei um eine Verbundaufgabe zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Kanton Bern (Co-Finanzierung der Beiträge). Diese Unterstützung beschränkt sich auf das Berg- und Hügelgebiet. In diesem Gebiet ist das Grasland die Grundlage für die Tierproduktion resp. steht die Tierproduktion nicht in direkter Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln für den Menschen (vgl. auch die Antworten zu den Fragen 12 und 13).
Ernährung und Kochen im Schulunterricht
15. Welche Lehrmittel werden an den Schulen des Kantons Bern im Bereich Kochen und Ernährung tatsächlich eingesetzt? Wird jeweils die neuste Auflage eingesetzt? Wer entscheidet über die Wahl des Lehrmittels: die Schule, die Lehrperson oder jemand anderes? Die Gemeinden sind für die Ausstattung und Infrastruktur der Schulen zuständig und tragen die entsprechenden finanziellen Ausgaben (gemäss Art. 13 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210). Dazu gehört auch der Entscheid bei der Anschaffung der Lehrmittel und deren Neuauflagen.
16. Wirkt der Kanton Bern darauf hin, dass die Auswahl der im Unterricht geübten Rezepte in Einklang mit einem nachhaltigen Ernährungssystem im Sinne des obigen Leitbilds ausfällt? Der Lehrplan 21 bildet die Grundlage für den Unterricht in Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) und definiert die zu erreichenden Kompetenzen. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) macht keine Vorgaben, welche Gerichte im Unterricht zuzubereiten sind. In einem zeitgemässen WAH- Unterricht werden ausgehend von verschiedenen Nahrungsmitteln Grundkonzepte der Nahrungszubereitung erarbeitet.
17. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Schulverlag plus AG ein für den Wandel hin zu einem nachhaltigen Ernährungssystem dienliches Signal setzt, indem sie ein eigenes Lehrmittel für vegetarische und vegane Rezepte («Greentopf») herausgibt, das diese Rezepte als etwas Ungewöhnliches, nicht der Norm Entsprechendes markiert? Dass mit dem Greentopf ein Lehrmittel für vegetarische und vegane Ernährung besteht, ist zu begrüssen.
18. Im Kapitel «Gebäck Süss» der neusten «Tiptopf»-Auflage findet sich kein einziges veganes Rezept. Im Kapitel «Desserts» findet sich kein bei Schülerinnen und Schülern konkurrenzfähiges veganes Rezept. 12 Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass im Unterricht Möglichkeiten zur Reduktion tierischer Nahrungsmittel in Süssspeisen vermittelt werden? Im Kanton Bern gibt es für den Fachbereich (WAH) keine Pflichtlehrmittel, sondern lediglich empfohlene Lehrmittel. Bei der Wahl des Lehrmittels muss der Bezug zum Lehrplan 21 jedoch sichergestellt sein. Für die Inhalte der einzelnen Lehrmittel ist der Regierungsrat nicht zuständig.
19. Warum wird die vegane Ernährung in der neusten «Tiptopf»-Auflage als «Gemüse und Obst» dargestellt, obschon sie auch Nüsse, Samen, Getreide, Hülsenfrüchte und daraus hergestellte Produkte beinhaltet? 13 Warum wird darauf hingewiesen, dass Soja für den direkten menschlichen Konsum oft in «fernen Ländern» angebaut werde, 14 obwohl erstens viel mehr Soja für die Tiermast importiert wird als für den direkten menschlichen Konsum und zweitens das Soja für den direkten menschlichen Konsum in der Regel aus Europa stammt? Wieso fehlt ein entsprechender Hinweis auf importiertes Soja für die Tiermast beim Fleisch? Vgl. die Antwort zur Frage 18.
20. Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) wird u. a. von diversen Organisationen gesponsert, die ihr Geld mit tierischen Nahrungsmitteln verdienen oder sich für einen hohen Absatz tierischer Produkte einsetzen. 15 Fliessen Empfehlungen der SGE direkt oder indirekt in die Rezeptauswahl oder den Theorieteil von «Tiptopf» ein? 16 Haben erwähnte Sponsoren anderweitig Einfluss auf den Inhalt von «Tiptopf»?
Vgl. die Antwort zur Frage 18.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Folgende vegane Rezepte finden sich im Kapitel «Desserts»: Fruchtsalat, Melonensalat, Apfelmus, gebrannte Mandeln. (Zudem werden, anders als in den meisten anderen Kapiteln, vegetarische Rezepte nicht gekennzeichnet, obwohl diverse Rezepte wegen der Zutat Gelatine nicht vegetarisch sind.) Vgl. Darstellung auf S. 20. Vgl. Ausführungen auf S. 33. Vgl. https://www.sge-ssn.ch/die-sge/links/goenner/. Unter den Sponsoren finden sich: Proviande, Switzerland Cheese Marketing, swissmilk und swissmoh. In der gerade neu erschienenen 1. Auflage 2023 findet sich auf S. 19 ein Hinweis auf Ernährungsempfehlungen der SGE.