Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.109

M 082-2023 Stucki (Stettlen, GLP) Prävention von sexueller Ausbeutung und Diskriminierung dank Aufklärung. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 082-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.109

Eingereicht am: 15.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Stucki (Stettlen, GLP) (Sprecher/in) Ruch (Bern, Grüne) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Marti (Bern, SP) Esseiva (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 995/2023 vom 06. September 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme Ziffer 3: Annahme als Postulat

Prävention von sexueller Ausbeutung und Diskriminierung dank Aufklärung

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Im Kanton Bern ist sichergestellt, dass jedes Kind im Rahmen seiner obligatorischen Schulzeit verantwortungsbewusst geführten sexualkundlichen Unterricht gemäss geltendem Lehrplan erhält. Dieser umfasst namentlich folgende Themen: sexuelle Gesundheit, Prävention sexueller Ausbeutung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Körperaufklärung, Umgang mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen sowie denjenigen von anderen.

2. Der Kanton Bern verfügt über ein zeitgemässes Rahmenkonzept zum sexualkundlichen Unterricht.

3. Der Kanton Bern schafft und finanziert Angebote für den sexualkundlichen Unterricht mit, die von den Volksschulen in Anspruch genommen werden können.

Begründung:

Eine Vielzahl von Berichten und Statistiken 1 zeigen auf, dass sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung auch in der Schweiz ein weitverbreitetes Phänomen sind. Nebst Frauen sind insbesondere auch Kinder und Jugendliche vermehrt Opfer von sexueller Ausbeutung. Im Jahr 2020

Bericht des Bundesrats zum Postulat 18.4048 «Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Probl em» https://www.pargaben beispielsweise 44 Prozent der befragten Jugendlichen an, online sexuell belästigt oder über einen Onlinekontakt Opfer von sexueller Gewalt geworden zu sein. Das entspricht einer Verdoppelung seit 2014. Noch weiterverbreitet als sexuelle Ausbeutung ist die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, des Geschlechtsausdrucks oder der sexuellen Orientierung.

Die Prävention sexualisierter Ausbeutung und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frühe Information und Aufklärung sind ein wichtiger Teil der Prävention. Sie geben Kindern und Jugendlichen die Sprache und Instrumente in die Hand, um unerwünschte Annäherungen und Übergriffe zu thematisieren und sich dagegen zu wehren. Erst damit können auch Täter:innen zur Rechenschaft gezogen werden. Und noch wichtiger: Prävention kann verhindern, dass Menschen zu Täter:innen werden.

Die Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für Kinder und daher auch die Hauptverantwortlichen für eine angemessene Sexualaufklärung. Doch nicht alle Eltern können und wollen alle wichtigen Themen abdecken oder sind schlicht überfordert damit, über das Thema Sexualität altersgerecht zu sprechen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass unsere Volksschulen ihren Teil der Präventionsaufgabe mittels Aufklärung im sexualkundlichen Unterricht wahrnehmen, der so auch im Volksschullehrplan vorgesehen ist. Sie gewähren damit Chancengleichheit in der Sexualaufklärung.

Im Lehrplan 21 wird das Thema «sexuelle Bildung» in verschiedenen Fachbereichen und über verschiedene Kompetenzen altersgerecht zugeordnet und vertieft. Es ist den Lehrpersonen überlassen, wie sie den sexualkundlichen Unterricht gestalten. Das kann dazu führen, dass im sexualkundlichen Unterricht nicht alle gemäss Lehrplan relevanten Themenbereiche abgedeckt werden.

Ein in sich schlüssiges Bildungskonzept, von der BKD erarbeitet und zur Verfügung gestellt, bietet den Schulen und Lehrpersonen hier Orientierung und Sicherheit. Das Rahmenkonzept soll einen Standard für den Kanton Bern definieren, ohne die Möglichkeiten der Lehrpersonen, die der Lehrplan 21 für die Unterrichtsgestaltung offenlässt, einzuschränken.

Es ist nicht erst seit dem akut drohenden Mangel an Lehrpersonen bekannt, dass Schulen und Lehrpersonen stetig wachsenden und immer heterogeneren Bildungs- und Erziehungsansprüchen gegenüberstehen und es eine grosse Herausforderung ist, diesen gerecht zu werden. Lehrpersonen sind sensibilisiert für Themen der sexuellen Bildung, einige fühlen sich aber überfordert mit einzelnen Themen. Sie würden sich dort Angebote von Expert:innen wünschen, die ihnen bspw. beim Einstieg in die Thematik helfen, sie in der Unterrichtsgestaltung unterstützen oder auch einzelne Themen mit den Schüler:innen behandeln. Damit verbunden ist auch eine wichtige Entlastung der Lehrpersonen, die durchaus gewünscht ist.

Es gibt bereits solche Angebote. Die Stiftung «Berner Gesundheit» (BEGES) bietet bspw. ein Angebot für Sexualpädagogik für Schulklassen an. Dieses Angebot ist offensichtlich ein grosses Bedürfnis, denn im Oktober 2022 waren bereits sämtliche Termine für das gesamte Schuljahr August 2022 bis Juli 2023 ausgebucht. Bereits seit mehreren Jahren ist die Nachfrage nach diesem Angebot weit höher, als es BEGES mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln abdecken kann.

Auch die LGBTI-Verbände erhalten für ihre Angebote vom Programm «eduqueer» weit mehr Anfragen, als sie mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen abdecken können. Der Kanton

Schlussbericht im Auftrag des Eidg. Büro für Gleichstellung 2022: Sexuelle Belästigung in der Schweiz: https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/gleichstellung/gewalt-und-geschlecht/kein-platz-fuer-sexismus/_jcr_content/Par/sgch_accordion_list/AccordionListPar/sgch_accordion_1474424159/AccordionPar/sgch_downloadlist/DownloadListPar/sgch_download_1472283790.ocFile/studie_sexuelle_belaesti- Schlussbericht für die UBS Optimus Foundation 2011: Sexuelle Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz ( https://www.researchgate.net/profile/Manuel-Eisner/publication/267845617_Sexuelle_Viktimisierung_von_Kindern_und_Jugendlichen_in_der_Schweiz/links/546f2fe40cf24af340c05589/Sexuelle-Viktimisierung-von-Kindern-und-Jugendlichen-in-der-Schweiz.pdf)

Stiftung Kinderschutz Schweiz: https://www.kinderschutz.ch/sexuelle-gewalt

soll diese Angebote vermehrt unterstützen, so dass alle Volksschulen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie dies brauchen.

Und die Frage der Mittel: Ja, ein verbessertes Angebot der Sexualaufklärung an den Berner Schulen kostet. Der Kanton ist angehalten, diesen Auftrag so gut wie möglich in der bestehenden Finanzierung sicherzustellen. Aber wenn vermehrt Lehrpersonen Fachpersonen beiziehen und ein Konzept erarbeitet wird, ist das mit Mehrkosten verbunden. Da jedoch gerade bei Jugendlichen die psychische Gesundheit eng mit der Sexualität verbunden ist, sind die Motionär:innen überzeugt, dass es sich um eine Kostenumlagerung von der tertiären Gesundheitsversorgung hin zur Prävention handelt.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV; Art. 12 und 12a Abs.2 VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Sexuelle Gesundheit wird gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ein Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität definiert. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine umfassende Sexualerziehung. Der sexualkundliche Unterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Prävention von sexuellen Übergriffen. Die Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern. Wenn gewisse Themen in der Familie ein Tabu sind, kann die Schule diese Lücke füllen, indem Jugendliche Antworten auf ihre Fragen und in unterschiedlichen Situationen professionelle und vertrauliche Unterstützung erhalten.

Zu den drei von den Motionärinnen und dem Motionär aufgeführten Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1 Die Grundlage für den Unterricht an der Volksschule bilden die Lehrpläne. Die Lehrpersonen müssen sich verbindlich an den vorgegebenen Kompetenzbeschreibungen der Lehrpläne orientieren und sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Grundansprüche erreichen. Der sexualkundliche Unterricht ist im Lehrplan 21 den Fächern «Natur und Technik» (NT.7.3, 7.4), «Ethik, Religion und Gemeinschaft» (ERG.5.1, 5.2, 5.3, 5.4) sowie dem fächerübergreifenden Thema «Gesundheit» unter der Leitidee der Nachhaltigen Entwicklung zugeordnet. Er überschneidet sich aber auch mit vielen überfachlichen Kompetenzen wie Selbstreflexion, Eigenständigkeit oder Umgang mit Vielfalt. Zusätzliche Erläuterungen zum sexualkundlichen Unterricht sind zudem im kantonsspezifischen Lehrplanteil (AHB) festgehalten. Für den französischsprechenden Kantonsteil sind diese Ziele im Plan d’études romand (PER) aufgeführt.

Im sexualkundlichen Unterricht nehmen die Lehrpersonen Rücksicht auf das Alter, die Entwicklung und die Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler. Sie führen den Unterricht bei bestimmten Themen nach Geschlechtern getrennt durch. Dabei wird empfohlen, bei einzelnen Themen eine Lehrperson des anderen Geschlechts beizuziehen. Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch.

Zu Ziffer 2 Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention2 hat der Regierungsrat entschieden, dass die Bildungs- und Kulturdirektion BKD die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts zur sexuellen Bildung prüft. Um die Schulen bei der Erarbeitung von Umsetzungskonzepten zu unterstützen, plant die BKD die Erstellung eines Rahmenkonzepts mit Musterkonzept, welches den Schulen zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Erarbeitung entsprechender Konzepte zur Umsetzung liegt anschliessend in der Kompetenz der Schulen und Gemeinden. Die Umsetzungskonzepte müssen dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die Klassenzusammensetzung, den spezifischen Einbezug anderer Lehrpersonen und Fachstellen, die räumlichen Voraussetzungen, die vereinbarte Zusammenarbeit mit den Eltern, usw. berücksichtigen.

Zu Ziffer 3 Sofern eine Lehrperson einzelne Themenbereiche nicht selber unterrichten möchte, kann sie diese in Absprache mit der Schulleitung an eine schulexterne Fachperson einer sexualpädagogischen Beratungsstelle delegieren. Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern sollten wissen, bei welchen Fachstellen sie Informationen, Beratung und Unterstützung einholen können. Die Fachleute der Stiftung Berner Gesundheit (BEGES) beraten die Schulen und organisieren Weiterbildungsangebote sowie Gruppengespräche für Schulklassen.

Die BKD und die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) finanzieren im Rahmen des Leistungsvertrags «Gesundheitsförderung, Prävention und Sexualpädagogik» 3 Leistungen der BEGES im Bereich Sexualpädagogik / Education sexuelle, so die sexualpädagogischen Gruppengespräche, Schulungen von Lehrpersonen und Beratungen. Total finanziert der Kanton die Leistungsangebote mit rund 1,2 Millionen Franken. Davon fliessen rund 700 000 Franken in die ca. 400 sexualpädagogischen Gruppengespräche mit Schulklassen (deutschsprachiger Kantonsteil) respektive 250 «animations éducation sexuelle» (französischsprachiger Kantonsteil).

Wie im Vorstoss ebenfalls erwähnt, stossen diese Angebote bei den Schulen auf grosses Interesse. Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob die Finanzierung der Gruppengespräche oder weiterer Angebote der Berner Gesundheit oder anderer Anbieter weiter ausgebaut werden kann, mit dem Ziel, dass alle interessierten Schulen innerhalb eines Schuljahres Zugang zu einem Angebot erhalten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind schwer abschätzbar und müssten vertieft geprüft werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Bericht «Analyse und Umsetzung der Istanbul Konvention», genehmigt durch den Regierungsrat am 19. Mai 2021 Rechtsgrundlage für den Leistungsvertrag der GSI mit BEGES bilden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote vom 9. März 2021 und die Verordnung über die sozialen Leistungsangebote vom 24. November 2021.