2023.RRGR.145
P 099-2023 Josi (Wimmis, SVP) Auswirkungen des indirekten Gegenentwurfs zur Gletscher-Initiative auf den Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 099-2023 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.145
Eingereicht am: 17.05.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Josi (Wimmis, SVP) (Sprecher/in) Müller (Orvin, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1356/2023 vom 06. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Auswirkungen des indirekten Gegenentwurfs zur Gletscher-Initiative auf den Kanton Bern
Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:
Erwägungen
1. Er soll für den Kanton den absehbaren Gesetzgebungsaufwand des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; BBl 2022 2403) darlegen.
2. Unter anderem ist nachvollziehbar darzulegen, wie der Kanton für seine Verwaltung «Netto- Null-Emissionen bis 2040» umsetzen wird.
3. Weiter ist darzulegen, mit welchen Auswirkungen des KlG auf die kantonale Stromversorgung zu rechnen ist und mit welchen Massnahmen der Kanton genügend Strom zur Verfügung stellen wird.
4. Er soll die gesamten finanziellen Auswirkungen der Umsetzung des KlG auf Stufe Kanton sowie eine zeitliche Einordnung dieser anfallenden Kosten aufzeigen.
Begründung:
Im KlG kommt der Begriff «Kanton» rund zehn Mal vor. So müssen auch die Kantone die Verfügbarkeit von Kohlenstoffspeicher in der Schweiz und im Ausland gewährleisten, weitere Massnahmen zur Anpassung an und zum Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimaw andels ergreifen, eine generelle Vorbildfunktion wahrnehmen, sich für die Begrenzung von Risiken einsetzen usw. Zentral ist die gesetzliche Pflicht im KlG, dass die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen «ab 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufzuweisen» haben. Unbestrittenermassen werden durch das KlG de facto Heizöl, Gas, Diesel und Benzin verboten werden (oder durch teilweisen Ersatz mittels Synthfuels extremst verteuert), obwohl die Schweiz heute
schon zu wenig Strom hat. Betroffen sind 60 Prozent des Energieverbrauchs, die durch Elektrizität ersetzt werden müssten. Die Landschaft würde mit Solarpanels und Windrädern zugepflastert. Trotzdem wird die Versorgung mit genug bezahlbarem Strom im Winter nicht reichen. Unter dem Strich ist die Versorgungssicherheit gefährdet. Zudem ist auch völlig unklar, wie der notwendige Netzausbau vonstattengehen soll. Neuste Studien und Berichte beziehen sich bis anhin nur auf die gesamte Schweiz. Es ist zur Beurteilung der KlG-Vorlage offensichtlich, dass eine Würdigung der kantonalen Auswirkungen notwendig ist – und entsprechende Grundlagen zu erarbeiten sind.
Antwort des Regierungsrates
Der Klimawandel und dessen Folgen betreffen den Kanton Bern bereits jetzt stark. Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft durch die schleichenden Veränderungen mit ihren Folgen z. B. für Landwirtschaft, Energie und Wald oder die Extremereignisse hinsichtlich Naturgefahren sind bereits heute deutlich sicht- und spürbar. Sie führen u. a. auch direkt zu zusätzlichen Belastungen des Kantonshaushalts. (z. B. Intensivierung von Hochwasserschutzmassnahmen, Anpassung der Wälder an den Klimawandel oder Projekte zum Schutz von Naturgefahren). Deshalb verfolgte der Kanton Bern die Szenarien der Klimaänderung und deren künftigen, möglichen Auswirkungen in seinen Aufgabenbereichen bereits seit Jahren aufmerksam und leitete notwendige Massnahmen zur Anpassung sowie zur Emissionsminderung ein. Ausserdem werden allfällige Risiken für die Aufgabenerfüllung der Kantonsverwaltung im Rahmen der kantonalen Risikoberichterstattung identifiziert und bewirtschaftet.
Der Kanton ist seit 2006 an der Umsetzung der Energiestrategie und seit kurzem an der Erarbeitung des Green New Deal (Motion 265-2021, «Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern») sowie an der Aktualisierung der Anpassungsstrategie (Motion 199- 2021 Aktualisierung der Adaptationsstrategie Klimawandel Kanton Bern) zur Umsetzung des Klimaschutzartikels 31a in der Berner Kantonsverfassung, welcher die Zielsetzung Netto Null bis 2050 vorgibt. Mit dem KIG wird diese Zielsetzung nun auch auf nationaler Ebene festgeschrieben, ebenso die Verstärkung der Fördermassnahmen als Instrument zur Zielerreichung. Der Kanton Bern diente als Vorbild bei der Ausgestaltung des KIG und ist somit der Entwicklung auf nationaler Ebene bereits einen Schritt voraus. Der Regierungsrat erachtet daher die geforderten Prüfaufträge als wirkungslos, welche nur unnötigen Verwaltungsaufwand generieren würden, und lehnt deshalb das Postulat ab. Zu den einzelnen Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Ziffer 1: Das KIG unterstützt und ergänzt sowohl die Ziele als auch die Massnahmen der kantonalen Energie- und Klimapolitik. Die im KIG vorgesehenen Massnahmen beinhalten zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihre Öl- oder Gas- oder Elektroheizung durch klimafreundliche und sparsamere Systeme ersetzen oder durch Gebäudedämmung besser dämmen (schweizweit stehen über 10 Jahre 200 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich für alle Kantone zur Verfügung). Um das bisherige Förderprogramm des Kantons Bern im Rahmen vom Jahr 2023 weiterzuführen, müssen aufgrund dieser zusätzlichen Bundesmittel künftig voraussichtlich ca. 10 Millionen Franken pro Jahr weniger Kantonsgelder für den Heizungsersatz eingesetzt werden als im Jahr 2023. Die Mittel dafür zuzüglich einer vom Grossen Rat geforderten Intensivierung des Programms sind ab dem Jahr 2025 im Aufgaben-/Finanzplan des Kantons eingestellt. Innovative und klimaschonende Technologien, die von der Industrie und vom Gewerbe eingesetzt werden, profitieren ebenfalls von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr (für s echs Jahre). Diese Finanzhilfen
werden über die bestehenden Förderinstrumente ausgerichtet. Hier sind die kantonalen gesetzgeberischen Strukturen bereits vorhanden. Für die im Hinblick auf «Netto Null» notwendige Entnahme, Abscheidung und Speicherung von CO2 (Negativemissionstechnologien) sind neue Technologien zu entwickeln und in ihrer Anwendung gezielt auszuweiten. Hier wird der Bund, auch betreffend gesetzgeberischen Grundlagen, die Führung übernehmen. Zum heutigen Zeitpunkt ist aufgrund des KIG kein direkter Bedarf für eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung absehbar.
Ziffer 2: Mit der Umsetzung des Netto-Null-Zieles in der zentralen Verwaltung der Kantone bis 2040, wie dies das Klimaschutzgesetz in Artikel 10 verlangt, beschäftigt sich der Kanton bereits heute. Die kantonalen Institutionen streben im Rahmen der Umsetzung zur Energiestrategie eine «Netto Null» – Zielerreichung bis 2035 an (Massnahme 20-2). Mit dem Beitritt zur Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz verpflichtet sich der Kanton Bern zudem, gemeinsam mit den Nordwestschweizer Kantonen für einen engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels einzustehen. Weitergehende Abklärungen und Arbeiten sind daher zurzeit nicht notwendig.
Ziffer 3: Die Energieversorgung ist grundsätzlich Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (vgl. Art. 6 Abs. 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 [EnG; SR 730]). Spezifisch zur Versorgungssicherheit bestimmt Artikel 8 Absatz 1 EnG zudem, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zeitgerecht die Voraussetzungen schaffen, dass möglichst im Inland Produktionskapazitäten bereitgestellt werden können, sofern sich abzeichnet, dass die Versorgung der Schweiz mit Elektrizität längerfristig nicht genügend gesichert ist. Mit den durch das KIG verfügbaren zusätzlichen Mitteln soll insbesondere der Ersatz von Elektrodirektheizungen stärker gefördert werden. Hier besteht ein grosses Effizienz-Potenzial. Durch die Elektrifizierung wird der Gesamtenergieverbrauch dank der effizienteren Energienutzung gegenüber den fossilen Energien insgesamt um rund einen Viertel abnehmen (Energiezukunft 2050, moduliert durch die EMPA). Unbestritten ist dabei, dass durch den Ersatz der fossilen Heizungen durch Wärmepumpen und die Elektrifizierung der Mobilität der Stromverbrauch steigen wird. Vor diesem Hintergrund setzt der Kanton auf den Zubau von neuen einheimischen erneuerbaren Produktionskapazitäten und schafft entsprechende Rahmenbedingungen (Richt- und Nutzungsplanung, Erteilung und Verlängerung von Wasserkraftkonzessionen) damit u. a. der BKW AG den Ausbau zu ermöglichen. So treibt er z. B. die beiden Wasserkraftprojekte Trift und Grimsel mit vordringlicher Priorität voran und er hat ein schlankes Bewilligungsverfahren für den Bau Alpiner Photovoltaikanlagen geschaffen. Mit dem KIG werden, wie unter Ziffer 1 erwähnt, die Fördermassnahmen zum Heizungsersatz ausgeweitet. Die Fragen zur kantonalen Energie- und Stromversorgung werden im Rahmen der kantonalen Energiestrategie beantwortet. Im Rahmen der periodischen Berichterstattung werden die Grundlagen, Ziele und Massnahmen nach Bedarf angepasst.
Ziffer 4: Durch das KIG entstehen dem Kanton Bern keine unmittelbaren neuen Kosten, stattdessen fliessen den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die ihre Gebäude sanieren, zusätzliche Förderbeiträge zu, die nicht mehr aus den kantonalen Finanzen erbracht werden müssen (siehe die Antwort auf die Ziffer 1).
Im Zusammenhang mit dem Artikel 8 aus dem KIG ergeben sich Aufträge und Aufgaben für die Kantone im Bereich «Klimaanpassung». Wie eingangs dargelegt, ist der Kanton unabhängig vom KIG bereits seit Jahren dabei, sich der Thematik «Anpassung an den Klimawandel» zu widmen, (z. B. Motion 199-2021 Aktualisierung der Adaptationsstrategie Klimawandel Kanton Bern). Gleiches gilt für die Zielerreichung hinsichtlich «Netto Null» bis 2050. Mit der in Bearbeitung stehenden Motion 265-2021 Klimaschutz als Chance nutzen – Green New Deal für den Kanton Bern erarbeitet der Kanton unabhängig vom KIG eine übergeordnete Strategie sowie einen Aktions- und Finanzierungsplan. Eine klare Abgrenzung zu den vom KIG geforderten Aufgaben ist dabei schwierig und wird als nicht zielführend erachtet.
Verteiler ‒ Grosser Rat