Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.153

M 106-2023 Remund (Mittelhäusern, Grüne) Aufnahme per Zwischenbeschluss der Linie 168 ins reguläre ÖV-Grundangebot. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 106-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.153

Eingereicht am: 03.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Remund (Mittelhäusern, Grüne) (Sprecher/in) Baumann (Münsingen, EDU) Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Rüegsegger (Riggisberg, SVP) Buri (Konolfingen, GLP) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) Riem (Wichtrach, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023

RRB-Nr.: 855/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Punkt 1: Ablehnung Punkt 2: Annahme als Postulat Punkt 3: Ablehnung

Aufnahme per Zwischenbeschluss der Linie 168 ins reguläre ÖV-Grundangebot

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Durchführung eines Zwischenangebotsbeschlusses Ende 2023 für kleine Anpassungen am ÖV-Angebot für die zweite Hälfte der Angebotsbeschlussperiode (RAK 2022–2025)

2. Aufnahme der Linie 168 Münsingen–Trimstein–Worb SBB–Worb Dorf per Dezember 2023 ins Grundangebot als reguläre Linie in die Angebotsstufe 1

3. Aufnahme von weiteren Linien per Dezember 2023 ins Grundangebot als reguläre Linien, wenn sie die Kriterien zur Auslastung erfüllen

Begründung:

Die Linie 168 Münsingen–Trimstein–Worb verkehrte in den Jahren 2019 bis 2021 als Bürgerbus-Versuchsbetrieb. Der Versuchsbetrieb war erfolgreich und die Fahrgastzahlen übertrafen die Zielvorgaben der Angebotsstufe 1 (trotz Corona). Die Buslinie sichert die Erschliessung der Ortschaft Trimstein mit dem öffentlichen Verkehr, stellt für Schülerinnen und Schüler sowie für Pendlerinnen und Pendler eine sichere Verbindung dar und verbindet die Gemeinden Worb und

Münsingen auf direkter Linie.

Mit dem Angebotsbeschluss 2022 bis 2025 hat der Grosse Rat im März 2021 der Aufnahme der Linie 168 ins Grundangebot zugestimmt (2020.BVD.4550). Die Gemeinden, die Regionalkonferenz Bern-Mittelland und Bernmobil sind bis kurz vor Fahrplanwechsel Dezember 2021 davon ausgegangen, dass damit die Linie Bestandteil des regulären Grundangebots wird, dass die Finanzierung zukünftig durch den Kanton sichergestellt wird und dass den Gemeinden mit der Linie zusätzliche ÖV-Punkte angerechnet werden.

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) hat allerdings bei letzter Gelegenheit im November 2021 die Aufnahme ins reguläre Grundangebot umformuliert, so dass die Linie 168 letztlich «nur» als Bürgerbus beschlossen wurde. Seitdem finanzierten die Gemeinden Münsingen und Worb gemeinsam mit dem Kanton den Versuchsbetrieb um zwei weitere Jahre 2022 und 2023. Das gemeinsame Ziel ist nun die Aufnahme der Linie 168 als reguläre Linie des öffentlichen Verkehrs in der Angebotsstufe 1 und innerhalb des Libero-Verbunds ab Fahrplanwechsel 2023 per Zwischenangebotsbeschluss.

Das AÖV lehnt die Durchführung eines Zwischenangebotsbeschlusses für Angebotsanpassungen nun jedoch ab, was bedeutet, dass die Gemeinden bis zum nächsten RAK die Linie 168 um weitere drei Jahre selber finanzieren müssten und diese somit letztlich über insgesamt acht Jahre finanzieren würden. Versuchsbetriebe dauern in der Regel drei Jahre. Zwischenangebotsbeschlüsse fanden in der Vergangenheit regelmässig statt, um für die zweite Hälfte der Angebotsbeschlussperioden kleinere Anpassungen am Angebot vorzunehmen.

Wir fordern den Regierungsrat auf, bis Ende 2023 einen Zwischenangebotsbeschluss durchzuführen und die Linie 168 endlich ins ordentliche Grundangebot zu überführen. Ohne Wechsel ins Grundangebot ist der Betrieb der Linie 168 gefährdet. Die Gemeinden Worb und Münsingen müssten ab nächstem Jahr zusammen jährlich rund 145 000 Franken aufbringen, was nicht gesichert ist.

Damit würde eine wichtige und gut frequentierte Querverbindung zwischen zwei Regionalzentren verschwinden. Dies widerspricht der angestrebten «ÖV-Offensive».

Allenfalls sind weitere Linien von der gleichen Situation betroffen. Der Regierungsrat soll auch diese mit dem Zwischenangebotsbeschluss Ende 2023 ins reguläre Angebot aufnehmen.

Begründung der Dringlichkeit: Der Zwischenangebotsbeschluss muss bis Ende 2023 gefällt werden.

Antwort des Regierungsrates

1. Bei Bedarf unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Anpassung des laufenden Angebotsbeschlusses . Üblicherweise ist dies in der Mitte der Laufzeit der Fall. Im Herbst 2022 beschloss das Bundesamt für Verkehr eine zeitliche Harmonisierung verschiedener Verfahren auf Bundesebene. Dies führt ausnahmsweise zu einem einjährigen Bestellverfahren im Jahr 2024. Damit die Laufzeiten des vierjährlichen Angebotsbeschlusses und des zweijährlichen Bestellverfahrens 25/26 weiterhin koordiniert sind, soll der laufende Angebotsbeschluss 2022–2025 um ein Jahr bis 2026 verlängert werden. Der Grosse Rat wird deshalb in der Frühlingssession 2024 mit einem Zwischenbeschluss befasst. Auf die Erarbeitung eines ordentlichen Zwischenbeschlusses per Ende 2023 wurde daher bewusst verzichtet. Für eine Angebotsanpassung per Dezember 2023 hätte der Zwischenbeschluss zudem spätestens in der Sommersession 2023 gefällt werden müssen. Somit ist die Forderung der Ziffer 1 auch aus terminlichen Gründen nicht umsetzbar.

2. Die Linie 168 ist bereits in der Angebotsstufe 1 enthalten, allerdings als Bürgerbus, womit die Hauptverantwortlichkeit hinsichtlich Angebot und Finanzierung aktuell bei den Gemeinden liegt. Der Kanton beteiligt sich an der Finanzierung. Die Motion verlangt nun eine Umwandlung in eine ordentlich finanzierte Linie und damit einhergehend eine ordentliche Finanzierung durch den Kanton. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland stellte in ihrem Schreiben vom 16. Februar 2023 zuhanden des Zwischenbeschlusses vom Frühjahr 2024 denselben Antrag.

Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) hat die Aufnahme der Linie 168 ins Grundangebot gemeinsam mit den Gemeinden Münsingen und Worb sowie mit Bernmobil intensiv geprüft. Aufgrund der bisher vorhandenen finanziellen Kennziffern zeigte sich, dass die Minimalanforderungen gemäss der Verordnung vom 10. September 1997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV; BSG 762.412) bezüglich Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird. Daher wurde die Aufnahme der Linie 168 – auch im Sinne einer Gleichberechtigung gegenüber vergleichbaren Linien – bisher abgelehnt.

Der Regierungsrat ist jedoch bereit, dieses Anliegen erneut zu prüfen. Er wird sich dabei auf die geltenden Voraussetzungen gemäss der Angebotsverordnung stützen: Demnach müssen Minimalanforderungen sowohl hinsichtlich Auslastung als auch hinsichtlich Kostendeckungsgrad in den nachfolgenden Jahren voraussichtlich erreicht werden (vgl. AGV, Art. 11). Er wird bei der allfälligen Aufnahme der Linie auch die aktuelle finanzpolitische Lage und die kommenden finanziellen Herausforderungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (Energiepreise, Fachkräftemangel etc.) einbeziehen. Eine Umwandlung in eine ordentlich finanzierte Linie ist frühestens mit Beschluss in der Frühlingssession 2024 mit Auswirkung auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 möglich (vgl. Antwort zu Ziffer 1).

3. Die zuständigen Stellen prüfen sämtliche Anträge der Regionalkonferenzen und Regionalen Verkehrskonferenzen für Angebotsveränderungen, somit auch diejenigen, die sich allenfalls in ähnlicher Situation befinden, wie der erwähnte Bürgerbus.

Zur Aufnahme eines Angebots müssen die Linien jedoch nicht nur die von den Motionären erwähnten Minimalanforderungen an die Auslastung erfüllen, sondern auch diejenigen an den Kostendeckungsgrad (vgl. AGV, Art. 15 Abs. 1 Bst. d). Das alleinige Erfüllen des Kriteriums zur Auslastung reicht somit nicht aus, damit eine Linie ins Grundangebot aufgenommen werden kann. Die Vorgaben der Angebotsverordnung haben sich bisher bewährt. Für eine Änderung des Angebots ab Fahrplanwechsel vom Dezember 2023 hätte der entsprechende Zwischenbeschluss spätestens in der Sommersession 2023 gefällt werden müssen. Somit ist auch diese Forderung auch aus terminlichen Gründen nicht umsetzbar.

Verteiler ‒ Grosser Rat