Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.158

M 111-2023 SP-JUSO (Gullotti, Tramelan) Die Förderung der Gleichstellung in der Wirtschaft vorantreiben. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 111-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.158

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Gullotti, Tramelan) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1354/2023 vom 06. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Ablehnung Ziffer 4: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Die Förderung der Gleichstellung in der Wirtschaft vorantreiben

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. Projekte und Aktionen zu verstetigen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Unternehmen unterstützen und die Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit fördern

2. die Arbeit der Unternehmen durch die Einführung von Best Practices zu unterstützen und eine starke regionale Verankerung in den verschiedenen Regionen des Kantons zu gewährleisten, mit besonderer Unterstützung der vom Gleichstellungsnetzwerk «Réseau égalité Berne francophone» durchgeführten Aktionen im französischsprachigen Kantonsteil

3. die Instrumente zur Sensibilisierung aller Unternehmen für die Gleichstellungsproblematik auszubauen, insbesondere der Unternehmen ausserhalb der grossen städtischen Zentren und der mit Innovation verbundenen Start-ups, um sie in ihren Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung zu unterstützen

4. die Schaffung von Synergien zwischen der Standortförderung Kanton Bern und der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, um koordinierte Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu schaffen

Begründung: Der Kanton Bern soll über die Standortförderung Kanton Bern (SF BE) die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bern sicherstellen. «Das wichtigste Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Berner Unternehmen durch Wachstum und Innovation», wie die SF BE auf ihrer Website festhält. Die vorliegende Motion zielt darauf ab, den Herausforderungen des Arbeitskräftemangels zu begegnen, indem die Unternehmen im Kanton Bern ermutigt werden, das sehr grosse Arbeitspotenzial der Frauen auszuschöpfen. Sie fordert den Kanton Bern auf, mehr Förder- und Begleitmassnahmen einzuführen, um Unternehmen und Start-ups zu unterstützen und ihnen zu helfen, Best Practices im Bereich der Gleichstellung einzuführen, da die formellen Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht immer ausreichen. Arbeitgeber müssen die Erwartungen bei der Einstellung erfüllen: mehr Flexibilität bei der Arbeitsleistung, bessere Übernahme von Familienleistungen (Elternurlaub), Verringerung der erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund von Personalmangel und Druck auf die Unternehmen, effizienter zu werden. Der Kanton Bern wird somit aufgefordert, Massnahmen und Hilfen einzuführen, die Unternehmen – v. a. in den Randregionen der grossen Agglomerationen und insbesondere Jungunternehmen – dazu anregen, einen Schritt zur Implementierung oder Formalisierung von Gleichstellungsmassnahmen zu realisieren.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Finanz- und Vollzugskompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 10 KV, Art. 1 Abs. 2 Bst. k OrV STA). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS) 1, die bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, ist das Kompetenzzentrum dafür. Die FGS unterstützt den Regierungsrat bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Sie arbeitet mit den Ämtern der Kantonsverwaltung und verschiedenen Organisationen im Kanton Bern und auf interkantonaler Ebene zusammen.

Zu den einzelnen Ziffern nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1 und 2: Die FGS hat gemeinsam mit der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern die Plattform «Werkplatz Égalité»2 initiiert. «Werkplatz Égalité» ist eine Plattform für die Gleichstellung in Unternehmen. Der Fokus liegt auf dem Austausch von Good bzw. Best Practice: Workshops laden Unternehmen zum Praxisaustausch ein und unterstützen sie bei der Entwicklung von Massnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Vereinbarkeit und Diversität. Ein Blog macht die in den Workshops diskutierten Praxisbeispiele und Handlungsansätze allen Interessierten zugänglich. Die Pilotphase des Projekts dauert bis Ende 2023. Eine Weiterführung des Angebots wird angestrebt. «Werkplatz Égalité» ist als Massnahme 3.13 in den Regierungsrichtlinien 2023-2026 verankert.

Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Bern Werkplatz Égalité (werkplatzegalite.ch)

Das Pilotprojekt «Werkplatz Égalité» wurde auf Deutsch lanciert. Aufgrund der Partnerschaft mit der Stadt Bern finden die Workshops in Bern statt, wobei darauf geachtet wird, dass auch Praxisbeispiele von Betrieben aus anderen Regionen des Kantons vorgestellt werden (vgl. aktuelles Programm). Ab 2024 ist ein Pilot im französischsprachigen Kantonsteil mit Workshops auf Französisch geplant. Die Organisation der Workshops erfolgt in Kooperation mit dem «Réseau égalité Berne francophone». Die Wirtschaftskammer des Berner Juras unterstützt die Lancierung kommunikativ.

Im September 2023 haben die Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter der Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis im Rahmen der « Conférence romande des bureaux de l’égalité » 3 die Westschweizer Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterzeichnet. Damit wollen die sieben Kantone einen strategischen Dialog lancieren, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Gestärkt werden sollen insbesondere die interkantonale Zusammenarbeit und der Austausch von guter Praxis. Dies mit dem Ziel, neue Projekte zu lancieren.

Die FGS bietet zudem jährlich Weiterbildungen (u. a. für HR-Fachleute und Führungspersonen) zu Themen an, die das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann 4 betreffen (z.B. «Mit Fairness zum Erfolg: Gleichstellungsgesetz im Arbeitsalltag» oder «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: wie beraten?). Das «Réseau égalité Berne francophone» seinerseits hat in den letzten Jahren einen Akzent bei der Weiterbildung von Unternehmen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gelegt.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat, die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffern 1 und 2 der Motion.

Zu Ziffer 3: Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen, um die Standortattraktivität des Kantons Bern zu fördern. Es liegt jedoch im Interesse und im Verantwortungsbereich der Unternehmen, die gebotenen Massnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit und der Förderung der Gleichstellung und Diversität zu ergreifen und den Kulturwandel voranzubringen, um das Arbeitsmarktpotenzial – insbesondere von Frauen – verstärkt erschliessen zu können. Die Standortförderung Kanton Bern als Teil des Amts für Wirtschaft hat vor diesem Hintergrund im Sommer 2023 die Berner Wirtschaftsverbände für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Fachstelle FGS motiviert.

Der Regierungsrat sieht in zusätzlichen Angeboten, die über die vorgesehene Erweiterung bzw. den Ausbau der oben erwähnten Projekte oder die erfolgte Sensibilisierung hinausgehen, keinen Nutzen. Er lehnt deshalb die Ziffer 3 der Motion ab.

Zu Ziffer 4: Die Zusammenarbeit zwischen der Standortförderung Kanton Bern und der kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist bestens etabliert. Der Informationsaustausch funktioniert und bei anstehenden Projekten wird jeweils geprüft, ob sich Synergien nutzen lassen. Zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, ohne Vorliegen konkreter Projekte, erachtet der Regierungsrat deshalb als nicht zielführend. Er beantragt, Ziffer 4 der Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat

La Conférence romande des bureaux de l’égalité, (egalite.ch) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1)