Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.162

M 115-2023 Stampfli (Wabern, SP) Schwung der Women’s EURO 2025 nutzen und den Frauenfussball fördern. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 115-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.162

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Stampfli, Wabern) (Sprecher/in) SP-JUSO (Zryd, Magglingen) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1282/2023 vom 22. November 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Schwung der Women’s EURO 2025 nutzen und den Frauenfussball fördern

Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung des Frauenfussballs zu ergreifen. Er unterstützt insbesondere die Gemeinden und Vereine beim Ausbau der Infrastruktur.

Begründung: Die Schweiz hat den Zuschlag für die Frauenfussball-EM 2025 erhalten! Die Vorfreude auf diesen Grossanlass ist riesig. Tausende werden die Spiele live in den Stadien und an Public Viewings verfolgen. Schöne Erinnerungen an 2008 werden wach. Es ist nur zu hoffen, dass diese Begeisterung für den Frauenfussball für mehr als einige Wochen anhält, denn heute hat der Frauenfussball einen grossen Rückstand auf den Männerfussball – das gilt genauso für die Profis wie auch für den Amateurbereich und die Juniorinnen. Die wenigsten Vereine verfügen über genügend Plätze und Garderoben, um allen gerecht zu werden. Meistens sind es dann die Frauen- und Mädchenteams, die hintenanstehen müssen und nur zu Randzeiten trainieren und spielen können. Enttäuscht von den schlechten Rahmenbedingungen hören viele Mädchen wieder auf mit Fussballspielen, was es noch schwerer macht, Mädchenteams aufrechtzuerhalten. Begeistert von der Frauenfussball-EM werden viele Mädchen und junge Frauen mit Fussballspielen beginnen. Sie werden aber nur längerfristig dabeibleiben, wenn sie auch Freude daran haben. Die Vereine allein werden es nicht schaffen, die Infrastruktur auszubauen. Es braucht den Kanton, der vorangeht und die Vereine und die Gemeinden bei der Förderung des Frauenfussballs mitnimmt. Denkbar wäre eine projektspezifische Unterstützung aus dem Lotteriefonds. Darüber hinaus kann der Kanton auch bei der Planung helfen, einen Leitfaden erstellen und Hürden abbauen. Mit der Erfassung aller kantonalen Sportanlagen und der Bedürfnisabklärung können erste Schritte getätigt werden. Diese reichen aber nicht aus. Will man den Frauenfussball wirklich stärken, braucht es Sonderprojekte. Andere europäische Staaten wie Frankreich, Italien und insbesondere England haben es vorgemacht. Die EM 2025 ist eine riesige Chance für den Frauenfussball – aber nur, wenn wir diesen Schwung auch richtig nutzen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist über die Vergabe der Frauenfussball-EM 2025 an die Schweiz hoch erfreut. Dass der Kanton Bern mit gleich zwei Spielorten, Bern und Thun, vertreten ist, ist eine grosse Bereicherung und Chance. Neben den positiven sportlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Wirkungen dieser weltweit beachteten Grossveranstaltung, sollte der Anlass nach Auffassung des Regierungsrats unbedingt genutzt werden, den aufstrebenden Frauen- und Mädchenfussball weiter zu fördern.

Mit der Strategie «Sport Kanton Bern» bekennt sich der Regierungsrat dazu, den Sport im Kanton Bern in seiner ganzen Vielfalt und über alle Alters- und Bevölkerungsgruppen hinweg zu fördern. Dazu gehören unter anderem auch eine Optimierung der Rahmenbedingungen und eine Unterstützung bei der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur.

Im Zuge der Frauenfussball-EM 2025 wird eine Förderung des Frauensports im Allgemeinen angestrebt. Dies kann sich in der Aus-und Weiterbildung von J+S Kursen spezifisch für Frauen zeigen. So etwa der für 2024 geplante reine J+S-Frauenfussballkurs, wie auch die Förderung des Tanzsports mit dem School Dance Award, an dem im Wesentlichen junge Mädchen teilnehmen. Weitere Formate und Massnahmen sollen geprüft und ausgearbeitet werden.

Bezogen auf die Sportinfrastruktur findet die Unterstützung über verschiedene Kanäle statt. So sind über die kantonale Sportförderungsgesetzgebung folgende Massnahmen vorgesehen, um bessere Rahmenbedingungen sicherzustellen: ‒ Aufbau und Führen einer Sportanlagendatenbank, ‒ Erarbeitung eines Sportanlagenkonzepts und ‒ Erarbeitung und Erlass von regionalen Richtplänen Sportanlagen durch die Regionalkonferenzen resp. die Planungsregionen. Eine neue Stelle im Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) wird sich mit dem Aufbau einer Sportanlagendatenbank und der Koordination der Ausarbeitung der regionalen Richtpläne befassen. Dabei sollen der Schwung der Frauenfussball-EM und die daraus entstehenden Bedürfnisse einfliessen. Andere Sportarten profitieren gleichermassen.

Darüber hinaus stehen die vielfältigen Möglichkeiten des Sportfonds insbesondere für den Breitensport offen, um Unterstützung für ein Projekt – auch frauenfussballspezifisch – zu beantragen. Insbesondere im Bereich Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen fliessen jährlich hohe Unterstützungsbeiträge. Der Sportfonds kann auch anderweitig aktiv werden, so zum Beispiel, wenn ein besonderes Projekt zur Förderung des Frauenfussballs initiiert wird und damit eine dauerhafte Wirkung erzielt werden kann. Solche Vorhaben können mit bis zu einer halben Million Franken unterstützt werden. Schliesslich kann eine im Rahmen bzw. am Rande der WEURO 25 durchgeführte Veranstaltung für die breite Bevölkerung aus Geldspielmitteln mitfinanziert werden. Beiträge aus dem Sportfonds werden ausschliesslich auf Gesuch hin gewährt. Die Vereine und Verbände sind demzufolge gehalten, die Bedürfnisse der Sportlerinnen und Sportler in geeignete Projekte einfliessen zu lassen. Nur über die starke Rolle der Vereine und Verbände kann eine nachhaltige Förderung des Sports – hier konkret des Frauenfussballs – gesichert werden.

Der Regierungsrat erwartet, dass der Schweizerische Fussballverband, Swiss Olympic und die kantonalen Verbände die Plattform der Frauenfussball-EM für ihre Anliegen nutzen und dem Frauenfussball einen höheren Stellenwert einräumen werden. Ihre konkreten Projekte wird der Regierungsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Je nach Höhe der

möglichen Beiträge wird auch der Grosse Rat gefragt sein, der Frauenfussball-EM 2025 und ihrem langfristigen Vermächtnis zugunsten des Frauen- und Mädchenfussballs den nötigen Schwung mitzugeben.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Motion, einerseits Massnahmen zur Förderung des Frauenfussballs zu ergreifen und andererseits die Gemeinden und Vereine beim Ausbau der Sportinfrastruktur zu unterstützen. Er sieht dem wichtigen Ereignis WEURO 25 mit Vorfreude und Spannung entgegen und ist überzeugt, dass der Frauen- und Mädchenfussball langfristig und nachhaltig davon profitieren wird.

Verteiler ‒ Grosser Rat