Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.165

M 118-2023 SP-JUSO (Zryd, Magglingen) Steuerschuldenfalle aushebeln - Nettolohn einführen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 118-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.165

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Zryd, Magglingen) (Sprecher/in) SP-JUSO (Graf, Interlaken) SP-JUSO (Schindler, Bern) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 08.06.2023

RRB-Nr.: 1136/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Steuerschuldenfalle aushebeln - Nettolohn einführen

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen automatisierten freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn für Unselbstständigerwerbende einzuführen und die gesetzlichen Grundlagen dazu zu schaffen.

Begründung:

Nebst Bern haben auch andere Kantone in den letzten Jahren immer wieder die Versuche einer Einführung des Nettolohnes verhindert. Es gibt kein europäisches Land, das prozentual mehr säumige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufweist. Die Ausgangslage hat sich nicht verändert, und es wäre endlich an der Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Gerade auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Anstieg der Inflation.

In der ganzen Schweiz werden jährlich bis zu 330 000 Personen wegen Steuerschulden betrieben. Fast jede 20. steuerpflichtige Person schafft es nicht, zeitgerecht ihrer Pflicht nachzukommen. Im Kanton Bern gibt es jährlich rund 60 000 bis 65 000 Betreibungen wegen Steuerschulden. Über 200 Millionen Franken gehen dem Staat verloren. Mit der aktuell hohen Teuerung (die nicht von allen Arbeitgebern ausgeglichen wird) und der Senkung der Kaufkraft wird es für viele Bürgerinnen und Bürger noch schwieriger, ihre Steuern zeitgerecht zu bezahlen. Die Betreibungen betreffen oft unselbstständig Erwerbstätige, die nicht bereits von einer Quellensteuer erfasst sind. Das Problem betrifft Personen aller Einkommensklassen.

Der automatisierte freiwillige Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn hat zum Ziel, Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern zu vermeiden. Das Ausmass an Steuerschulden deutet darauf hin, dass die bereits bestehende Möglichkeit der freiwilligen Vorauszahlung heute von den Risikogruppen nicht zielführend genutzt wird. Viele Betroffene überblicken nicht, welche Steuern auf sie zukommen. Verschiedene Umfragen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass ein Direktabzug bei den Steuern ein echtes Bedürfnis ist und ein «echter Nettolohn» attraktiv wäre. Der direkte Steuerabzug von der Lohnzahlung würde bei Arbeitnehmenden wirken, und mindestens dort könnten Steuerschulden vermieden werden. Persönliche Notlagen und der gefährliche Teufelskreis von wiederkehrenden Betreibungen könnte gedämmt werden.

Die Abwicklung des Direktabzugs im administrativen Sinn soll eine Vereinfachung sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende zum Ziel haben.

Begründung der Dringlichkeit: Es wird Dringlichkeit verlangt, da sich der Kanton Bern keine Steuerausfälle in den nächsten Jahren leisten kann. Mit der Inflationssituation könnte genau dieses Problem entstehen. Unser Lösungsansatz soll aus diesem Grund zeitnah besprochen werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zu einem automatisierten freiwilligen Direktabzug bei der Einkommenssteuer für Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Diese Forderung wurde in den letzten Jahren wiederholt so oder ähnlich vorgebracht:

– Motion 057-2016, Lüthi (Burgdorf, SP) «Automatisierter freiwilliger Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn» – Motion 284-2018, SP-JUSO-PSA «Für einen echten Nettolohn» – Motion 222-2019, BDP «Standesinitiative: Einführung der Quellensteuer für natürliche Personen»

Der Regierungsrat hat zuletzt im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 dargelegt, weshalb gerade ein freiwilliger Direktabzug nicht zu der erhofften Verbesserung beim Steuerbezug führen würde.1 Die wichtigsten Argumente sind zusammengefasst die folgenden:

– Einen freiwilligen Direktabzug würden Personengruppen in schwierigen finanziellen Situationen kaum wählen. – Bereits unter dem geltenden Recht besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Vorauszahlung von Steuern, dies ist auch mit monatlichen Raten möglich. – Die Abwicklung würde nicht einfacher, sondern komplizierter, da ergänzend zum Lohn weitere Erträge und Vermögenswerte deklariert und darauf Steuerzahlungen geleistet werden müssten. – Eine Steuererklärung müsste somit nach wie vor von allen Personen eingereicht werden. – Die administrativen Aufwendungen der Arbeitgeber müssten finanziell mittels «Bezugsprovision» abgegolten werden, was beim Kanton zu Mehrkosten führen würde.

Da sich die Situation in der kurzen Zeit seit der Behandlung der Steuergesetzrevision 2024 durch den Grossen Rat 2 nicht verändert hat, kann im Detail auf die Ausführungen im Vortrag verwiesen werden. Der Regierungsrat spricht sich nach wie vor für die Ablehnung der Motion aus.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Ziffer 3.3, Vortrag abrufbar unter: https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/fceb73aca0354082ba39d966239cf5c8-332/1/Vortrag- 17.08.2022-de.pdf Herbstsession 2022 und Frühlingssession 2023