Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.166

P 119-2023 Grupp (Biel, Grüne) Für eine integrierte Wasserbewirtschaftung der Drei-Seen-Region (Bieler-, Neuenburger- und Murtensee. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 119-2023 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.166

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Grupp (Biel/Bienne, Grüne) (Sprecher/in) von Wattenwyl (Tramelan, Grüne) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1088/2023 vom 18. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Für eine integrierte Wasserbewirtschaftung der Drei-Seen-Region (Bieler-, Neuenburger- und Murtensee)

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine umfassende interkantonale, gesamtheitliche und sektorenübergreifende Wasserbewirtschaftung der interkantonalen hydrologischen Einzugsgebiete mit den Nachbarkantonen Neuenburg, Freiburg und Waadt abzustimmen, damit die Massnahmen, die gemäss Gewässerschutzverordnung und in anderen Bereichen getroffen werden müssen (gemäss Art. 46 GschV), besser koordiniert werden.

Begründung:

Die Drei-Seen-Region umfasst Teileinzugsgebiete in den Kantonen Bern, Freiburg und Waadt. Das vermehrte Auftreten extremer meteorologischer Phänomene – kritische Trockenperioden gefolgt von intensiven Niederschlägen – führt immer mehr zu Interessenkonflikten zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und dem Umweltschutz. Angesichts der zunehmenden Spannungen in Bezug auf das Wasser in diesem Einzugsgebiet sind ein systemischer Ansatz, der alle betroffenen Kantone miteinbezieht, und eine integrierte Wasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Ressourcen mehr als nötig. Eine interkantonale Vereinbarung verpflichtet die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn in Bezug auf den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion sowie über die Regulierung der dadurch betroffenen Gewässer. Vorarbeiten für eine integrierte Wasserbewirtschaftung der drei Jurarandseen könnten mit den Mitunterzeichnern dieser interkantonalen Vereinbarung durchgeführt werden.

Auch wenn die Kantone laut Bundesverfassung die Wasserhoheit innehaben, begrüsst der Bund die Koordination zwischen den Kantonen beim Wassermanagement:

In seiner Antwort auf die Interpellation 22.4127 informiert der Bundesrat, dass «aufgrund der Trockenheitsereignisse in den Jahren 2003, 2015 und 2018 schon über die Hälfte der Kantone eine regionale Wasserressourcenplanung umgesetzt haben, oder eine solche bei ihnen in Erarbeitung ist. Diese Wasserressourcenplanungen sollen auf die regionalen Herausforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet werden. An den Kantonsgrenzen müssen sich die Kantone untereinander abstimmen. Dieses Koordinationsgebot ist aus Sicht des Bundes weiterhin zielführend und wird durch die Kantone auch umgesetzt.»

Ausserdem teilt er mit, dass er «am 18. Mai 2022 dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), Meteo- Schweiz und Swisstopo den Auftrag erteilte, bis 2025 ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem für Trockenheit aufzubauen. Dieses Frühwarnsystem wird den Kantonen und unterschiedlichen Nutzergruppen (z. B. Landwirtschaft) erlauben, die nötigen präventiven Massnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Die kantonale Berichterstattungspflicht wird aufzeigen, in welchen Bereichen bei den Kantonen noch Probleme (z. B. Konflikte zwischen landwirtschaftlicher Bewässerung und Trinkwasserversorgern und gegenüber dem Wasserbedarf der Ökosysteme) bestehen. Basierend auf den eruierten Problembereichen können die Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Denkbar sind beispielsweise Massnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung oder der Ausbau lokaler Brauchwasserversorgungen für die Bewässerung ohne Beeinträchtigung der Ökologie. Dies beinhaltet, wenn nötig, auch eine Koordination der Massnahmen zwischen den Kantonen.» Die Verbände und NGOs werden aufgefordert, mit ihrem Fachwissen einen Beitrag zu leisten.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Postulanten, dass nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels einer interkantonalen, ganzheitlichen Wasserbewirtschaftung der drei Jurarandseen-Region eine grosse Bedeutung zukommt. Mit den zunehmenden Extremereignissen bilden präventive und koordinierte Massnahmen der zuständigen Kantone hier ein zentrales und wirkungsvolles Handlungsinstrument. Darüber sind sich alle einig. Unbestritten ist ebenfalls, dass die interkantonale Zusammenarbeit des Kantons Bern über die Nachbarkantone Neuenburg, Freiburg und Waadt hinausgehen muss. Dadurch lassen sich Nutzungskonflikte für unseren Kanton vermeiden und eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser sicherstellen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass heute bereits gut etablierte und bewährte Kommunikations- Kooperations- und Koordinations-Gefässe bestehen. So hat sich insbesondere die Regulierung des Systems der Juragewässerkorrektion bewährt. Zu diesem Schluss kommt die Analyse von Fachleuten der betroffenen Kantone zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt im Nachgang zum Hochwasser vom Sommer 2021. Auch in Bezug auf die Bewältigung kritischer Trockenperioden besteht bereits seit Jahren ein gemeinsames Vorgehen mit den benachbarten Kantonen, vor allem im Seeland mit dem Kanton Freiburg. Dieses Wassermanagement sichert in akuten Trockenperioden genügend Restwasser in den Fliessgewässern. Die sektorielle Zusammenarbeit in der Drei-Seen-Region ist etabliert und funktioniert gut – in der Wasserbewirtschaftung, wie auch in der Trinkwasserversorgung und der Abwasserreinigung.

Eine flächendeckende Prüfung der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bringt aus Sicht des Regierungsrates daher keinen Mehrwert. Der Regierungsrat wird die derzeit laufende Überarbeitung der kantonalen Wasserstrategie indes gerne nutzen, um punktuelle Verbesserungen anzugehen. Die kantonale Wasserstrategie dient als übergeordnetes kantonales Steuerungselement der Ressource Wasser, das Aspekte der verschiedenen

Wasserbewirtschaftungssektoren und der regionalen Wasserressourcenplanungen miteinbezieht. So soll beispielsweise in der laufenden Strategieüberarbeitung der Handlungsbedarf bei den regionalen Wasserversorgungsplanungen und im Bereich der Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerung aufgezeigt und eine Koordination der Massnahmen an den Kantonsgrenzen vorgesehen werden.

Die aktualisierte Wasserstrategie soll dem Grossen Rat 2025 vorgelegt werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Waters Protection Ordinance, Art. 46 — read in the version of February 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2025, August 1, 2025, and December 1, 2025.