Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.168

M 121-2023 Rüegsegger (Riggisberg, SVP) Inforama: Effizient, nachhaltig und dezentral. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 121-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.168

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Rüegsegger (Riggisberg, SVP) (Sprecher/in) Aebi (Hellsau, SVP) Riem (Kiesen, SVP) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Arn (Muri b. Bern, FDP) Freudiger (Langenthal, SVP) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Gfeller (Schangnau, SVP) Hess (Nidau, FDP) Weitere Unterschriften: 27

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023

RRB-Nr.: 902/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Inforama: effizient, nachhaltig und dezentral

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Dem Grossen Rat ist eine Vorlage mit gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten zur Verankerung der bewährten dezentralen Inforama-Struktur mit Ausbildungen und Beratungen an mehreren Standorten.

2. Der auszuarbeitende Erlass hat folgende Eckwerte zu beinhalten:

2.1 Die Grundbildung soll in der bewährten dezentralen Inforama-Struktur angeboten werden.

2.2 An sämtlichen Inforama-Standorten, mit Ausnahme vom Oeschberg, an denen heute Beratungsdienstleistungen angeboten werden, sind diese beizubehalten.

2.3 Der Standort Zollikofen soll für die Grund- und Weiterbildung von hauptsächlicher Bedeutung bleiben, die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer zwischen Inforama und BFH-HAFL (Zollikofen) sind zu fördern.

2.4 Das Angebot Gemüsebau ist am Standort Ins, das Angebot Berg- und Alpwirtschaft am Standort Hondrich und das Angebot Hauswirtschaft und Bäuerinnenausbildungen im Waldhof (Langenthal) zu stärken und zu einem bedeutenden Zentrum mit interkantonaler Ausstrahlung auszubauen.

3. Die Aufhebung oder Verlegung eines Standorts, der bei Einreichung der Motion besteht (mit Ausnahme vom Oeschberg), bedarf zwingend eines Beschlusses des Grossen Rates.

4. Nach Erheblicherklärung der vorliegenden Motion dürfen bis zur Verabschiedung des Erlasses keine der bestehenden Standorte und ihre Angebote angepasst werden.

5. Bei der Ausarbeitung des Erlasses sind die betroffenen Kreise und Branchenverbände aktiv miteinzubeziehen. Dabei ist mit diesen insbesondere auch das Potential eines Zentrums für überbetriebliche Kurse zu evaluieren.

6. In der gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP) werden unverzüglich die nötigen finanziellen Mittel für den Substanzerhalt der Gebäude/Infrastruktur eingesetzt.

Begründung: Mit der Verabschiedung eines Grobkonzepts verabschiedete der Regierungsrat 2017 den Auftrag, ein räumlich-strategisches Betriebskonzept für das Inforama zu erstellen. Nach sieben Jahren Ausarbeitungszeit − unter komplettem Verschluss vor der Branche und der Öffentlichkeit − wurde dies Anfang Mai 2023 veröffentlicht. Das Konzept wird als Bericht dem Grossen Rat in der Herbstsession 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Damit das Inforama auch weiterhin zeitgemässe, attraktive und vor allem qualitativ hochstehende Angebote anbieten kann, müssen die nötigen Gebäude und die Infrastruktur angepasst werden. Der Investitionsbedarf ist klar vorhanden und für die Weiterentwicklung der Berner Landwirtschaft sehr wichtig. Mit grossem Bedauern wird jedoch festgestellt, dass das Konzept für diese künftigen Bestrebungen bisher unter komplettem Ausschluss der Branche und der Öffentlichkeit ausgearbeitet wurde. Eine fehlende umfassende Konsultation der tatsächlichen Bedürfnisse der Landwirtschaft und damit eine saubere Aufarbeitung der Ausgangslage und der künftigen Ziele der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung wurde verpasst. Die neue Strategie geht in die falsche Richtung. Sie verfolgt die Konzentration und Zentralisierung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildungen auf drei Standorte: Hondrich (Aeschi), Ins und Rütti (Zollikofen). Die Landwirtschaft im grössten Agrarkanton der Schweiz findet jedoch im ländlichen und urbanen Raum statt! Aufgrund verschiedenster Argumente gilt es deshalb, diese Vorgehensweise zu überabreiten und anzupassen: − Standortangepasste, nachhaltige Landwirtschaft fördern: Kaum ein anderer Kanton in der Schweiz weist eine derart vielfältige Landwirtschaft aus, wie dies im Kanton Bern der Fall ist. Die Regionen sind aufgrund der topografisch und klimatischen Unterschiede von enorm verschiedenen Formen von Landwirtschaft geprägt. Dies führt dazu, dass für das Vermitteln und Unterstützen einer standortangepassten, nachhaltigen Landwirtschaft auch die entsprechende Ausbildung und das jeweilige Knowhow von Beraterinnen und Beratern anpasst werden muss. Entsprechend muss die Beratung weiterhin an allen Standorten (mit Ausnahme Oeschberg) dezentral stattfinden, damit auf diese Bedürfnisse eingegangen werden kann und Kundennähe aufgebaut wird.

Aus demselben Grund ist die Beschränkung der Grundausbildung auf drei oder noch weniger Standorte abzulehnen. − Effizienz und Qualität der Angebote durch bestehende Strukturen: Alle bisherigen Standorte haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzenten zu Kompetenzzentren mit lokaler, aber auch überregionaler Ausstrahlung entwickelt. Den bestehenden Strukturen wird viel Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte entgegengebracht,

das sich über viele Jahre aufgebaut hat. Dieser Effizienzgewinn muss auch weiterhin genutzt werden, und man kann darauf weiterhin aufbauen. − Ressourcenschutz durch die vorhandene Infrastruktur: Jeder Standort weist aktuell bereits Gebäude und Infrastruktur auf, die für die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung vorgesehen sind und bestens dazu passen. Verschiedene Anpassungen sind für weiterhin zeitgemässe Angebote nötig, dafür jedoch neue Gebäude zu bauen und erhebliche finanzielle aber auch bauliche Ressourcen und Boden einzusetzen, wäre nicht gerechtfertigt und nicht nachhaltig. Dies ist insbesondere auch so, da keine bessere Verwendung und Strategie für die bestehenden Gebäude vorhanden ist. − Den ländlichen Raum wirtschaftlich vorwärtsbringen: Nebst der Aus- und Weiterbildungsangebote nehmen die dezentralen Inforama-Standorte auch wirtschaftlich eine wichtige Rolle im ländlichen Raum ein. Die Erhaltung dieser Arbeitsplätze im ländlichen Raum ist wichtig und richtig. Zudem wird vor Ort auch regionale Marktförderung und Entwicklung betrieben, die IG Dinkel am Inforama Bäregg ist ein gutes Beispiel dafür. Um mit der nötigen Verbindlichkeit auch zukünftig eine qualitative, zeitgemässe und nachhaltige landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung anbieten zu können, ist deshalb die vorliegende Motion wichtig und der Einbezug der Branche der richtige Weg. Mit der Motion wird auf Gesetzesstufe eine Verankerung der bewährten dezentralen Inforama-Struktur verlangt. Änderungen in Bezug auf die an einem Standort angebotenen Ausbildungen bleiben möglich, aber das Aufgeben oder Verlegen eines Standorts in eine andere Gemeinde/Region soll der Zustimmung des Grossen Rates bedürfen. Die Forderungen der Motion gehen damit über das hinaus, was im Rahmen einer blossen Beratung zum Strategiebericht möglich wäre, und schafft das nötige Vertrauen für Betroffene, Kunden, Auszubildende, das Personal und die Branche in eine kontinuierliche, verlässliche Entwicklung. Hinzu kommt, dass bisher der Handlungs- und Investitionsbedarf in der GKIP nicht anerkannt und berücksichtigt wurde. Eine unverzügliche Aufnahme der nötigen Mittel ist deshalb vorzunehmen. Der Kanton Bern kann als grösster Agrarkanton auch von Entwicklungen in den Nachbarkantonen profitieren, mittels Abklärungen der entsprechenden Entwicklungen kann das Inforama

auch national an Bedeutung gewinnen. Insbesondere bei der Bäuerinnenausbildung und den Angeboten im Bereich Hauswirtschaft, aber auch bei den Weiterbildungsangeboten und zukünftigen Vertiefungsangeboten verbirgt sich grosses Potenzial. Ebenso gilt es bei der Weiterentwicklung der ÜK-Angebote, von Parallelen und einer Zusammenarbeit zu profitieren.

Begründung der Dringlichkeit: Für die Septembersession ist eine Beratung der Inforama-Strategie vorgesehen. Es wäre ein beispielloser administrativer Leerlauf, die Beratung im September zum Bericht zu traktandieren, dann aber einige Monate später über die Motion zu beraten, die zum Thema Inforama Forderungen enthält, die über den Rahmen der Beratung zur Berichterstattung hinausgehen. Über eine Erheblicherklärung ist auch deshalb unverzüglich zu befinden, weil ansonsten allenfalls Entscheide über Standorte getroffen werden, bevor der Grosse Rat über den Fortbestand der Standorte befindet.

Antwort des Regierungsrates

Am 3. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Nutzerstrategie INFORAMA, bestehend aus dem Strategisch-räumlichen Betriebskonzept und dem Masterplan INFORAMA, genehmigt und mittels einer Medienmitteilung kommuniziert 1. Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes vom 4. Juni 2013 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, von der Nutzerstrategie INFORAMA Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage soll zeitgleich mit der vorliegenden Motion, welche sich mit der gleichen Thematik befasst und als dringlich erklärt wurde, anlässlich der Herbstsession 2023 im Grossen Rat behandelt werden. Die nachfolgenden Projektphasen und die damit einhergehende Finanzplanung (GKIP) sollen auf die Variante «Kompetenzzentren» ausgerichtet werden. Die diesbezüglichen Arbeiten sollen nach der Kenntnisnahme durch den Grossen Rat und unter Einbezug der betroffenen Kreise aufgenommen werden. Mit vorliegender Motion soll der Regierungsrat unter anderem beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage zur Verankerung der dezentralen Struktur des INFORAMA mit Ausbildungen und Beratungen an mehreren Standorten auszuarbeiten. Für dieses spezifische «INFORAMA- Gesetz» werden dem Regierungsrat verschiedene Eckwerte vorgegeben (Ziffer 2 der Motion). Gemäss Art. 69 Abs. 4 Bst. d der Verfassung des Kantons Bern (KV) ist es dem Gesetzgeber vorbehalten, die Grundzüge der Organisation und der Aufgaben der Behörden zu regeln. Für eine zweckmässige Verwaltungsorganisation sorgt indes der Regierungsrat und passt diese veränderten Voraussetzungen an (Art. 20 Abs. 4 des Organisationsgesetzes, OrG). Konkret obliegt ihm die Groborganisation bis auf Stufe Amt (Art. 21 Abs. 1b und Art. 25 Abs. 2a OrG). Die Detailorganisation kann der Regierungsrat an die zuständigen Direktionsvorsteherinnen und Direktionsvorsteher übertragen (Art. 21 Abs. 2 und Art. 25a Abs. 2 OrG). Das INFORAMA ist organisationsrechtlich eine Abteilung des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT; vgl. Art. 8 Abs. 2 der Organisationsverordnung WEU, OrV WEU). Die Festlegung der Struktur und der Aufgaben des INFORAMA gehört in den Zuständigkeitsbereich des Direktors der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) (vgl. Art. 5 Abs. 2 OrV WEU).

Vor diesem Hintergrund wurde unter der Federführung der WEU denn auch die Nutzerstrategie INFORAMA erarbeitet, bei der es insbesondere um die Frage geht, an welchen Standorten das INFORAMA künftig seine Funktion als Bildungs-, Beratungs- und Tagungszentrum wahrnehmen soll. Mit der Forderung nach Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zuhanden des Grossen Rats zur Verankerung der dezentralen INFORAMA-Struktur mit Ausbildungen und Beratungen an mehreren Standorten würde stark in die Organisationsautonomie des Regierungsrates eingegriffen. Die Forderung ist daher bereits aus grundsätzlichen organisationsrechtlichen Überlegungen abzulehnen. Die Nachfrage nach Bildungs- und Beratungsangeboten des INFORAMA ist sehr dynamisch, und daher müssen auch stufengerechte Möglichkeiten für eine flexible Ausgestaltung und für situationsgerechte Anpassungen auf der Angebotsseite bestehen. Der Regierungsrat lehnt es deshalb ab, die Weiterentwicklung des INFORAMA in einem zusätzlichen Gesetz einzuschränken. Der Grosse Rat wird zudem über die konkreten Vorhaben zur Umsetzung der Nutzerstrategie INFORAMA im Rahmen seiner Finanzkompetenzen entscheiden können. Der Grosse Rat verfügt damit bereits über genügend Mittel, um Einfluss zu nehmen, ein Gesetz ist nicht nötig und bringt keinen Mehrwert.

Zu Ziffer 1 Zusätzlich zu den oben dargelegten Gründen zur Ablehnung eines spezifischen «INFORAMA- Gesetzes» ist festzuhalten, dass es im Kanton Bern keinen Beruf gibt, dessen schulische

Siehe Medienmitteilung vom 11. Mai 2023, https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=30f67bc0 -5406- 40f0-830e-f5e5ca62bdba, Zugriff: 3.7.2023.

Ausbildungsstandorte in einem Gesetz festgelegt sind. Für die Wahl der Standorte von Berufsfachschulen stehen heute bildungspolitische und bildungsökonomische Aspekte im Vordergrund. Die Mehrzahl der Berufsfachschulen hat zwar mehrere Standorte, diese sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Die Anzahl und Verteilung der Standorte wird jeweils durch sorgfältige Abwägungen und unter Mitwirkung der betroffenen Organisationen der Arbeitswelt bestimmt. Die Abwägung zwischen den Vorteilen von regional verankerten Standorten und den Nachteilen des Unterhalts von mehreren Standorten muss bei veränderten Rahmenbedingungen (z. B. wenn eine Klassenschliessung aufgrund fehlender Nachfrage einer Standortschliessung gleichkommt) überprüft und angepasst werden können. In der heutigen, sehr dynamischen Berufsbildungslandschaft müssen Anpassungen zudem rasch erfolgen können.

Zu Ziffer 2.1 Die Nutzerstrategie INFORAMA sieht in der landwirtschaftlichen Grundbildung einzig die Verschiebung der Klassen vom Schwand in Münsingen auf die Rütti in Zollikofen vor. Trotz der Schliessung der Standorte INFORAMA Waldhof und INFORAMA Emmental sollen die Klassen 1. und 2. Lehrjahr bei entsprechender Nachfrage dezentral in den entsprechenden Regionen geführt werden (siehe Schlussbericht «Strategisch-räumliches Betriebskonzept und Masterplan INFORAMA», S. 63). Der Unterricht kann in eingemieteten Räumlichkeiten an den heutigen Standorten oder in deren Nähe stattfinden. Der Raumbedarf ist gering (je eine Klasse je Region und Lehrjahr). Somit wird der Forderung der Motion nach dem Erhalt einer dezentralen landwirtschaftlichen Grundbildung mit der Nutzerstrategie INFORAMA grundsätzlich Rechnung getragen. Lernende im 1. und 2. Lehrjahr sind noch beschränkt mobil und kommen teilweise von abgelegenen Landwirtschaftsbetrieben, weshalb eine dezentrale Beschulung sinnvoll ist. Diese Klassen sind an den Standorten Emmental und Waldhof auch heute örtlich von den meisten übrigen Angeboten getrennt und bedürfen weniger Vernetzung mit Praxisbetrieben und Organisationen.

Zu Ziffer 2.2 Der Zugang zu landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen wird auch in Zukunft im ganzen Kantonsgebiet sichergestellt. Mit der Nutzerstrategie INFORAMA hat der Regierungsrat dargelegt, wie er diese Beratung zukünftig effizient und trotzdem kundennah sicherstellen will. Danach soll die Beratung an den Standorten Emmental und Waldhof weiterhin dezentral in den Regionen verbleiben. Am Standort Schwand werden aktuell nur Beratungen in den Bereichen Ökologischer Leistungsnachweis und Biolandbau angeboten. Zukünftig soll diese Beratung am Standort Rütti angeboten werden, womit die regionale Abdeckung auch weiterhin gewährleistet und ein Effizienzgewinn durch die Reduktion der Anzahl Standorte möglich wird.

Zu Ziffer 2.3 Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Motionärin und die Motionäre seine Beurteilung teilen und dem Standort Rütti in Zollikofen eine zentrale Bedeutung beimessen. Dank der räumlichen Nähe und der ausgesprochen guten Zusammenarbeit mit der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (BFH-HAFL) kann das INFORAMA durch seine innovativen Tätigkeiten in der Lehre, Beratung und Weiterbildung über die Kantonsgrenze hinweg beträchtliche Ausstrahlungskraft entfalten. Die Nutzerstrategie INFORAMA und deren Umsetzung ermöglicht eine noch intensivere Partnerschaft mit der BFH-HAFL. Die förderliche Zusammenarbeit mit der BFH-HAFL konzentriert sich aber nicht nur auf den Standort Rütti. Auch in den anderen Kompetenzzentren Hondrich und Ins arbeitet das INFORAMA in diversen Projekten eng mit der BFH-HAFL zusammen, teilweise mit Unterstützung von Agroscope. Aus Sicht des Regierungsrates ist es weder erforderlich noch zweckmässig, die Zusammenarbeit mit der BFH-HAFL gesetzlich zu regeln und auf einen Standort zu fokussieren.

Zu Ziffer 2.4 Auch in diesem Punkt nimmt der Regierungsrat erfreut zur Kenntnis, dass die Motionärin und die Motionäre die in der Nutzerstrategie INFORAMA dargelegten Kompetenzzentren Gemüsebau (inkl. Spezialkulturen Obst, Beeren und Rebbau) am INFORAMA Seeland in Ins sowie Alp- und Berglandwirtschaft am INFORAMA Berner Oberland in Hondrich unterstützen. Die geforderte Zusammenlegung der bäuerlichen Hauswirtschaft am Standort INFORAMA Waldhof wurde im Rahmen der Nutzerstrategie INFORAMA gründlich geprüft und schliesslich verworfen. Im interkantonalen Kontext könnte eine Konzentration der bäuerlichen Hauswirtschaft am Standort INFORAMA Waldhof als sinnvoll erscheinen. Hierfür müssten jedoch insbesondere die Kantone Solothurn, Aargau und Luzern ihre eigenen Ausbildungsstätten für die bäuerliche Hauswirtschaft aufgeben und einem Zusammenschluss am Waldhof zustimmen. Gespräche mit namhaften Vertretungen dieser Schulen haben jedoch gezeigt, dass ein solcher Zusammenschluss nicht zustande kommt. Damit die entsprechenden Räumlichkeiten für eine bäuerliche Hauswirtschaft mit den heutigen Angeboten und unter den Vorgaben der Schulraumstrategie 2030 erstellt werden können, sind entsprechend grosse Investitionen notwendig. Mediatheken, Begegnungsräume, Aufenthaltsräume, Räume für Gruppenarbeiten mit Lernenden, Raum für materialintensive Vorbereitung und Arbeitsplätze für Lehrpersonen, Räume für Weiterbildungen sowie flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Klein- und Grossgruppen sind Anforderungen der Schulraumstrategie 2030 (Update 2020), die bei Neubauten erfüllt werden sollen. Diese Räumlichkeiten sind in einem Neubau (z. B. am Standort des heutigen Schweinestalls auf der Rütti, kein Ressourcenverbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche) wesentlich günstiger zu realisieren als in den historischen Gebäuden am INFORAMA Waldhof, die sehr viele Einschränkungen mitbringen würden. Die bäuerliche Hauswirtschaft nur für den Kanton Bern am Standort INFORAMA Waldhof zu konzentrieren, würde zudem die Anfahrtswege für einen grossen Teil der Kundschaft aus dem Kanton Bern deutlich verlängern. Demgegenüber wären die Anfahrtswege deutlich kürzer, wenn die bäuerliche Hauswirtschaft am Standort INFORAMA Rütti (geographisch näher in der Kantonsmitte) konzentriert wird. Für die Zusammenlegung der bäuerlichen Hauswirtschaft am Standort Rütti spricht weiter die

Erwartung, dass im Laufe der derzeit startenden Reform der Höheren Berufsbildung im Berufsfeld Landwirtschaft die Grundmodule der Betriebsleiterschule und der bäuerlich hauswirtschaftlichen Fachschule näher zusammenrücken oder sogar teilweise zusammengelegt werden. Damit würden zwischen den Klassen am Standort Rütti deutliche Synergien geschaffen. Ebenso können für die Zusammenarbeit mit der BFH-HAFL im Bereich des Bachelor of Science in Lebensmittelwissenschaften Synergien genutzt werden. Ein Neubau liesse auch moderne Entwicklungen bis zu Übungsobjekten für Beherbergung und Gastronomie zu. Der Regierungsrat hält aus diesen Gründen an seinem Vorschlag in der Nutzerstrategie INFORAMA fest, die bäuerliche Hauswirtschaft am Standort Rütti zu konzentrieren.

Zu Ziffer 3 Die Aufhebung oder Verlegung eines Berufsschulstandorts hängt unter anderem von den mittelfristigen Lernendenzahlen, von möglichen Synergien der Ausbildungsangebote an einem Standort, von der Erreichbarkeit des Standorts für die Lernenden und von der Möglichkeit ab, mit dem Standort die betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Region zu erhalten und zu fördern. Mithilfe dieser und weiterer Kriterien ist es an den betroffenen Organisationen der Arbeitswelt («Kunden») und den für den Schulbetrieb verantwortlichen Behörden oder Trägerschaften («Anbieter»), die geeigneten Standorte festzulegen. Zu beachten ist immer auch, dass die Berufsbildung gemäss Bundesrecht so umgesetzt werden muss, dass gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt keine ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen

geschaffen werden. Die Standortwahl ist deshalb nicht eine rein politische, sondern eine, welche auch die Anliegen der Betroffenen berücksichtigen und den genannten Sachkriterien Rechnung tragen muss. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als richtig, die Festlegung der Standorte in der Zuständigkeit der Exekutive zu belassen.

Zu Ziffer 4 Die genannten Kriterien verlangen eine regelmässige Überprüfung der Organisation der kantonalen und der kantonal subventionierten Berufsfachschulen. Ein Einfrieren der bestehenden Standorte des INFORAMA zum jetzigen Zeitpunkt würde verhindern, dass die Organisation der am INFORAMA unterrichteten landwirtschaftlichen Lehrberufe wie auch der Pferdeberufe im Hinblick auf die neue Bildungsverordnung und damit auf die neuen Rahmenbedingungen an den Unterricht überprüft werden könnten.

Zu Ziffer 5 Nach der Behandlung der Nutzerstrategie INFORAMA im Grossen Rat soll das Projekt unter anderem mit einer Arealplanung vertieft und konkretisiert werden. In diesen Prozess sollen die interessierten Organisationen und betroffenen Institutionen einbezogen werden, auch um mögliche Synergien auszuloten und nutzen zu können. Insbesondere ist vorgesehen, mit dem Berner Bauern Verband Varianten für ein Zentrum für überbetriebliche Kurse zu prüfen.

Zu Ziffer 6 Die Aufnahme der in der gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP) nicht eingestellten Mittel wird, insbesondere auch bezüglich Zeitpunkt und Umfang, im nächsten Finanzpl anungsprozess unter Berücksichtigung der geplanten Priorisierung des Investitionsbedarfs in sämtlichen Bereichen zu beurteilen sein. Die Einstellung finanzieller Mittel in die GKIP bedingt eine verabschiedete Nutzerstrategie. Der Regierungsrat hat eine solche Nutzerstrategie mit der Variante «Kompetenzzentren» fürs INFORAMA zur Kenntnisnahme durch den Grossen Rat anlässlich der Herbstsession 2023 verabschiedet. Sollten finanzielle Beiträge in der GKIP berücksichtigt werden, die auf einer anderen Ausrichtung basieren, müsste zunächst eine neue Nutzerstrategie erarbeitet und durch den Regierungsrat genehmigt werden.

Fazit Mit der Nutzerstrategie INFORAMA hat der Regierungsrat ein zukunftsweisendes Standortkonzept für ein flächendeckendes und nach wie vor regional verankertes land- und hauswirtschaftliches Bildungs- und Beratungsangebot im Kanton Bern vorgelegt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die knappen Kantonsmittel unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Anpassungserfordernisse und der politischen Opportunitäten mit der Umsetzung der Variante «Kompetenzzentren» optimal eingesetzt werden können. Die nähere Prüfung des Flächenbedarfs, der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit der Vorhaben wird bei der Ausarbeitung der konkreten Bauprojekte, zu denen sich auch der Grosse Rat im Rahmen seiner Finanzkompetenzen wird äussern können, weiterhin ein zentrales Anliegen bleiben. Eine spezifische Gesetzesvorlage fürs INFORAMA wäre systemfremd und würde die im Bildungsbereich bewährte Kompetenzordnung untergraben, was ein zeitnahes, wirtschaftliches und stufengerechtes Reagieren auf die dynamischen Entwicklungen verunmöglichen würde. Wie unter den einzelnen Ziffern dargelegt, teilt der Regierungsrat gewisse inhaltliche Anliegen der Motionärin und der Motionäre, lehnt den Vorstoss aber insgesamt ab.

Verteiler ‒ Grosser Rat