Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.171

M 124-2023 Die Mitte (Herren-Brauen, Rosshäusern) Ehemaliges Jugendheim Prêles endlich sinnvoll nutzen! Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 124-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.171

Eingereicht am: 05.06.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Die Mitte (Herren-Brauen, Rosshäusern) (Sprecher/in) Die Mitte (Roggli, Rüschegg Heubach) Die Mitte (Gerber, Schüpfen) Die Mitte (Eigenmann, Bern) Die Mitte (Riem, Iffwil) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023

RRB-Nr.: 860/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Ehemaliges Jugendheim Prêles endlich sinnvoll nutzen!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Der noch immer leerstehende Raum im ehemaligen Jugendheim Prêles ist für Asylsuchende, unbegleitete jugendliche Asylsuchende oder Ukraine-Flüchtlinge als Kollektivunterkunft zur Verfügung zu stellen.

2. Die dort lebenden Kinder können direkt vor Ort beschult und Sitzgemeinden somit entlastet werden.

Begründung: 2019 wurde die Motion 265-2018 «Auf Prêles als Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende verzichten» (Sancar) im Punkt 1 mit 80 ja zu 73 Nein angenommen. Wie den Medien in letzter Zeit entnommen werden konnte, stehen auch dem Kanton Bern zunehmende Asylsuchendenzahlen bevor. Plätze werden bereits wieder in den Gemeinden gesucht. In diesem Zusammenhang muss auch dieser Entscheid hinterfragt werden. Der Kanton steht in der Pflicht, seine leerstehenden Gebäude kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Bereits stehen ja auch andernorts Gebäude weniger zentral zur Verfügung. Das ehemalige Jugendheim wurde vom Kanton instandgesetzt und dann nicht mehr weiterbetrieben. Es macht Sinn, eigene Gebäude, die zur Verfügung stehen, auch zu nutzen. Dies bedeutet für unseren Kanton einen Mehrwert. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass Kinder in dieser Kollektivunterkunft intern beschult werden können, was Sitzgemeinden (deren Schulen)

somit nicht zusätzlich belasten würde.

Begründung der Dringlichkeit: Es steht uns ein Sommer und Herbst mit hohen Flüchtlingszahlen bevor. Wir sollten so rasch wie möglich bereit sein.

Antwort des Regierungsrates

Seit der Schliessung des ehemaligen Jugendheims Prêles Ende 2016 wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Areals vertieft abgeklärt. Der Regierungsrat plante ein Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende, was der Grosse Rat mit der teilweisen Annahme der Motion 265-2018 Sancar 1 ablehnte. Seither ist ein definitiver Entscheid hinsichtlich der zukünftigen Verwendung noch ausstehend. Unterdessen wurde das Areal verschiedentlich zwischengenutzt und seit März 2022 dient ein Teil der Gebäude als Kollektivunterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine. Nebst politischen Entscheiden fallen bei der Prüfung von möglichen Optionen verschiedene Faktoren ins Gewicht, welche die Umnutzung der Gebäude beeinflussen und erschweren können. So bspw. die abgelegene Lage, die in Vergangenheit immer wieder als Hindernis genannt wurde. Diese stellt nicht nur im Hinblick auf die Integration der dort untergebrachten Menschen eine Herausforderung dar, sondern erschwert auch die Rekrutierung von Personal, das bereit ist, dort zu arbeiten. Auch die Zonenkonformität stellt einen bedeutenden Faktor dar. Aufgrund der hohen Anzahl an Asylsuchenden und der schwierigen Suche nach Kollektivunterkünften steht der Regierungsrat einer erneuten Abklärung bezüglich möglicher Nutzungsformen der Gebäude auf dem Areal Prêles offen gegenüber. Unter Berücksichtigung der im vorangehenden Absatz genannten Faktoren soll allerdings auf die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA, allenfalls zeitlich begrenzt) fokussiert werden. Dies daher, weil es im Berner Jura im Verhältnis zur Bevölkerung bereits relativ viele Kollektivunterkünfte für Asylsuchende gibt. Nach einer zwischenzeitlich rückläufigen Nachfrage nach Plätzen für Personen mit Status S steigt diese gegenwärtig wieder an: Einerseits verbleiben Schutzsuchende aus der Ukraine länger als vorher in Kollektivunterkünften, da weniger geeignete Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und auch die Unterbringung bei Gastfamilien immer weniger möglich ist. Anderseits nehmen aber auch die Zuweisungen von Personen mit Status S an die Kantone wieder zu. Daher sollen die Unterbringungskapazitäten für Schutzsuchende aus der Ukraine beibehalten und nötigenfalls ausgebaut werden. Zu prüfen ist auch die (zeitlich begrenzte) Nutzung von Prêles als Wohnheim oder Ankunfts-

und Triagezentrum für unbegleitete Minderjährige. So kann davon ausgegangen werden, dass auf dem Areal des ehemaligen Jugendheims Räume vorhanden sind, die sich zur Beschulung von Jugendlichen vor Ort eignen würden. Aus den erwähnten Gründen und mit Fokus auf die Unterbringung der genannten Personengruppen beantragt der Regierungsrat die Annahme als Postulat.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Motion 265-2018 Sancar (Grüne, Bern) vom 27.11.2018, Auf Prêles als Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende verzichten (Link)