2023.RRGR.173
I 126-2023 Gerber (Reconvilier, EVP) Zukunft des Standorts Prêles: ein Ort für Verwahrungen? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 126-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.173
Eingereicht am: 05.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Reconvilier, EVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1249/2023 vom 15. November 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zukunft des Standorts Prêles: ein Ort für Verwahrungen?
Personen, die ihre Strafe verbüsst haben, aber verwahrt werden, sollten grundsätzlich nicht unter denselben Bedingungen wie während des Strafvollzugs inhaftiert sein. Sie bleiben jedoch in der Regel in geschlossenen Strafvollzugsanstalten. Der Standort Prêles sucht eine neue Nutzung.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Ist es denkbar, den Standort Prêles als spezialisierten Ort für Verwahrungen zu nutzen?
2. Wie hoch ist der Bedarf an Verwahrungsplätzen im Kanton Bern und schweizweit?
3. Gibt es in der Schweiz Einrichtungen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind?
4. Könnte sich der Kanton Bern im Rahmen der Konkordate profilieren, indem er eine eigene Einrichtung für Verwahrungen anbietet?
Antwort des Regierungsrates
1. Ist es denkbar, den Standort Prêles als spezialisierten Ort für Verwahrungen zu nutzen?
Das Amt für Justizvollzug hat im Rahmen der Umsetzung des Masterplans zur Justizvollzugstrategie 2017–2032 zusammen mit dem Amt für Grundstücke und Gebäude verschiedene Nutzungsoptionen am Standort Prêles geprüft. So wurden Projekte für den geschlossenen Vollzug sowie die Untersuchungshaft an Männern, der Vollzug der Administrativhaft sowie die Nutzung
für besondere Vollzugsformen geprüft. Die Lage des Standorts birgt auf den ersten Blick zwar
«Chancen» (abgelegen, bestehendes Gebäude mit gewissem Potential) aber auch einige «Risiken und Gefahren» (geringe Arbeitgeberattraktivität aufgrund der Randregion; bau- und zonenrechtliche Einschränkungen; etc.). Wie bei Frage 2 ausgeführt wird, besteht schweizweit ein Bedarf an geeigneten Vollzugsplätzen für den Verwahrungsvollzug. Bei der Planung solcher Angebote muss einerseits auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Verwahrten und andererseits auch auf jene der Vollzugsbehörden Rücksicht genommen werden.
Das Hauptargument, welches gegen den Standort Prêles spricht, besteht in der grossen Herausforderung, dass die Gruppe der verwahrten Straftäter hinsichtlich Deliktart, Störungsbild, Gesundheitszustand, sozialer Fähigkeiten, Betreuungs- und Sicherungsaufwand etc. sehr heterogen ist und deshalb die Straftäter nicht in einem grösseren Kollektiv zusammengeführt werden sollten. Was sie eint, ist hauptsächlich die juristische Sanktion und die attestierte hohe Rückfallgefahr für schwere Sexual- und Gewaltstraftaten. Ein bedarfsgerechter Verwahrungsvollzug bedingt individuelle Lösungen wie beispielsweise die Unterbringung in Spezialabteilungen von Vollzugseinrichtungen oder in geeigneten privaten Einrichtungen.
Die in Fachkreisen geführten Diskussionen zeigen, dass keine grosse, auf Verwahrungsvollzug spezialisierte Vollzugseinrichtung geschaffen werden sollte, sondern vielmehr in den bestehenden Vollzugseinrichtungen entsprechende Angebote geschaffen werden müssen. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Haltung an und teilt die Auffassung, dass der Verwahrungsvollzug in den vorhandenen Vollzugseinrichtungen integriert werden soll. Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat eine Realisierung des Verwahrungsvollzugs in Prêles aus betriebswirtschaftlicher und vollzugspraktischer Sicht als nicht sinnvoll. Zudem haben die Machbarkeitsprüfungen zum Standort Prêles aufgezeigt, dass das Areal insbesondere aufgrund unzureichender Verkehrserschliessung, fehlender Sicherheitsumzäunung sowie bau- und zonenrechtlicher Einschränkungen (fehlende Zonenkonformität, angrenzendes Naturschutzgebiet) – für den gesicherten Straf- und Massnahmenvollzug nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Ferner werden derzeit im Rahmen der als Motion (Ziffer 1) bzw. als Postulat (Ziffer 2) überwiesenen Motion 124-2023, Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte): «Ehemaliges Jugendheim Prêles endlich sinnvoll nutzen!» alternative Nutzungen des Standorts Prêles eruiert. Die Ergebnisse gilt es abzuwarten.
2. Wie hoch ist der Bedarf an Verwahrungsplätzen im Kanton Bern und schweizweit? Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) waren in der Schweiz im Jahr 2021 insgesamt 144 Personen, davon eine Frau, verwahrt. Die Anzahl verwahrter eingewiesener Personen steigt in der Tendenz; dies weniger auf Grund der Neuverurteilungen, sondern vielmehr wegen der restriktiven Entlassungspraxis. Aktuell sind im Kanton Bern (Stand 5. Juli 2023) 23 Personen nach Art. 64 StGB verwahrt. Es handelt sich ausschliesslich um Männer, die vom Kanton Bern eingewiesen wurden. Das Erstellen einer Prognose zum künftigen Bedarf an Verwahrungsplätzen im Kanton Bern und schweizweit ist aufgrund vieler ungewissen und unbeeinflussbaren Faktoren nicht möglich.
Am Stichtag 1. Juni 2022 trugen die Kantone des Strafvollzugskonkordates Nordwest- und Innerschweiz (NWI-CH) die Verantwortung für insgesamt 44 Verwahrte (im Jahr 2020 waren es 36) und das Strafvollzugskonkordates der Ostschweiz (OSK) für 35 Verwahrte nach Art. 64 StGB.
3. Gibt es in der Schweiz Einrichtungen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind?
Aktuell besteht in der JVA Solothurn eine Abteilung für Verwahrungsvollzug in Kleingruppen (max. 6 Personen), in welcher verwahrte Eingewiesene, von den übrigen Eingewiesenen der JVA Solothurn getrennt unterbracht werden. Diesen verwahrten Straftätern werden innerhalb des Vollzugs in vielen Lebensbereichen grössere Freiheiten gewährt, als Eingewiesenen im ordentlichen Straf- und Massnahmenvollzug. Die nun seit rund 3 Jahren bestehende Verwahrtenabteilung hat gezeigt, dass sich solche Angebote für bestimmte Gruppen von verwahrten Personen innerhalb einer bestehenden Vollzugseinrichtung gut umsetzen lassen. Allerdings erfüllen nicht sämtliche verwahrte Straftäter des Kantons Bern die Aufnahmekriterien für diese spezialisierte Abteilung (z.B. Eingewiesene müssen an einem kleinen Eingewiesenenkollektiv partizipieren wollen, müssen gewillt, motiviert und in der Lage sein, ein möglichst autonomes Gruppenleben zu führen). Die JVA Bostadel ist aktuell daran, einen Erweiterungsbau zu planen, welcher primär für den Vollzug von Verwahrungen spezialisiert werden soll. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht bekannt.
4. Könnte sich der Kanton Bern im Rahmen der Konkordate profilieren, indem er eine eigene Einrichtung für Verwahrungen anbietet?
Der Betrieb einer spezialisierten Einrichtung oder einer Abteilung für den Vollzug von verwahrten Straftäter ist sehr ressourcenintensiv. Im Rahmen der Umsetzung der eigenen Infrastrukturprojekte im Zusammenhang mit dem Masterplan zur Justizvollzugsstrategie macht sich der Kanton Bern fundierte Überlegungen, wie der kantonseigene Bedarf an solchen spezialisierten Vollzugsplätzen abgedeckt werden kann. Im Zentrum der Überlegungen steht aktuell eine entsprechende Weiterentwicklung der JVA Thorberg im Rahmen des bis 2025 zu entwickelnden zukünftigen Betriebskonzeptes, welches die Weiternutzung der bisherigen JVA nach der Eröffnung des geplanten Neubaus in Witzwil (voraussichtlich 2033) sicherstellen soll.
Verteiler ‒ Grosser Rat