2023.RRGR.176
M 129-2023 Schüpbach (Huttwil, SVP) Kostendeckende Abgeltung der Sachkosten von Schulkindern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 129-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.176
Eingereicht am: 07.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schüpbach (Huttwil, SVP) (Sprecher/in) Bichsel (Zollikofen, SVP) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1279/2023 vom 22. November 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Kostendeckende Abgeltung der Sachkosten von Schulkindern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt: Die Sachkosten (inkl. Infrastrukturanteil) und die Kosten für den Schulgesundheitsdienst für Schülerinnen und Schüler (SuS) der Volksschule mit Aufenthaltsstatus als Asylsuchende oder Flüchtlinge sollen den Aufenthaltsgemeinden kostendeckend abgegolten werden.
Begründung:
Die heutige Abgeltung seitens des Kantons im Betrag von 2000 Franken pro SuS reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten bei den Aufenthaltsgemeinden zu decken. Die effektiven Kosten liegen beinahe beim Zweifachen der bisherigen Abgeltung.
Aufenthaltsgemeinden mit vielen SuS aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sollen nicht übermässig mit Kosten belastet werden.
Im Gegensatz zu den Gehaltskosten der Lehrerschaft von SuS aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich fehlt es bei den Sachkosten an einer solidarischen Mitfinanzierung bzw. die Restkosten verbleiben heute den Aufenthaltsgemeinden.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 17a VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Motionäre sprechen die Finanzierung der Betriebs- und Infrastrukturkosten der regionalen Intensivkurse PLUS (RIK+) an. Dasselbe Abgeltungsmodell wird für die «regionalen Willkommensklassen» angewendet, die im März 2022 aufgrund des Kriegs in der Ukraine geschaffen wurden.
Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) kann gemäss Art. 17a des Volksschulgesetzes (VSG) den Gemeinden zusätzliche Klassen für die Schulung von schulpflichtigen Kindern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bewilligen. Der RIK+ ist ein regional organisiertes Bildungsangebot der Volksschule für neu zugezogene Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren ohne oder mit nur rudimentären Kenntnissen der Unterrichtssprache, ohne (lateinische) Alphabetisierung oder ohne vergleichbare Schulbildung. Für diese Schülerinnen und Schüler reichen die bestehenden Angebote und die noch zur Verfügung stehende Volksschulzeit nicht aus, um ausreichende Deutsch- bzw. Französischkenntnisse sowie die für einen erfolgreichen Einstieg in die Berufsbildung erforderlichen Kompetenzen zu erwerben. Das Angebot RIK+ wird in Gemeinden mit regionaler Zentrumsfunktion geführt, zu Beginn des Schuljahres 2023/24 sind es insgesamt 13 Klassen an acht Standorten.
Als Folge des Kriegs in der Ukraine sind zahlreiche Familien mit Kindern in den Kanton Bern geflüchtet. Zurzeit werden ca. 2000 aus der Ukraine geflüchtete Kinder im Kanton Bern auf Stufe Volksschule unterrichtet. Die überwiegende Mehrheit wird inzwischen in Regelklassen unterrichtet. Aufgrund der gehäuften Anzahl neu eingereister ukrainischer Kinder in mehreren benachbarten Gemeinden, konnten in Anwendung von Art. 17a VSG sogenannte «regionale Willkommensklassen» eröffnet werden. Diese ermöglichen für die genannte Zielgruppe ein spezifisch auf ihren Bedarf ausgerichtetes Schulungsangebot mit Fokus Deutsch/Französisch als Zweitsprache, nach dessen Besuch die Kinder mit Grundkenntnissen in die Regelklassen übertreten können. Im Schuljahr 2023/24 werden noch gut 20 Willkommensklassen geführt.
Die Finanzierung des RIK+ und der Willkommensklassen erfolgt nach Art. 17a Abs. 5 VSG. Die Gehaltskosten werden direkt dem Lastenausgleich Lehrergehälter zugeführt, die übrigen Kosten vom Kanton getragen. Die Gemeinden erhalten seit dem Schuljahr 2015/2016 pro Schülerin respektive Schüler eine jährliche Pauschale von 2000 Franken für die Betriebs- und Infrastrukturkosten.
Der Regierungsrat kann die Feststellung der Motionäre nachvollziehen, dass die bisher ausgerichtete Pauschale – je nach Voraussetzungen bezüglich Infrastruktur – allenfalls nicht mehr kostendeckend ausfällt. Der Regierungsrat erachtet daher eine Erhöhung der bisher ausgerichteten Pauschale für die RIK+ und die Willkommensklassen als angemessen und beantragt somit eine Annahme der Motion.
Im RIK+ und den Willkommensklassen wird schwergewichtig an den Grundkompetenzen bezüglich Sprache und Mathematik sowie an der Alltagsorientierung und damit mit einem stark eingeschränkten Fächerkanon gearbeitet. Entsprechend ist sowohl der Bedarf an der Nutzung von Spezialräumen als auch jener an Unterrichtsmitteln wesentlich geringer als in Regelklassen. Der Regierungsrat erachtet entsprechend eine Pauschale von 3000 Franken pro Schülerin
respektive Schüler in der Regel als ausreichend. Damit sind auch die Kosten für die Schulgesundheitsdienste abgegolten. Überschlagsmässige Berechnungen zeigen, dass diese Pauschale in der Regel kostendeckend ist. Die Erhöhung der Pauschale verursacht jährliche Mehrkosten für den Kanton bei den RIK+ von mindestens 200 000 Franken. Zudem werden jährliche Mehrkosten bei den Willkommensklassen anfallen, sofern diese noch notwendig sein werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat