Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.177

M 130-2023 Esseiva (Bern, FDP) Sicherstellung und Finanzierung des Weiterbildungsangebots in Genesungsbegleitung. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 130-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.177

Eingereicht am: 07.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Esseiva (Bern, FDP) (Sprecher/in) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Dubler (Bern, Grüne) Baumann (Münsingen, EDU) Fisli (Meikirch, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1125/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Sicherstellung und Finanzierung des Weiterbildungsangebots in Genesungsbegleitung

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Der Kanton Bern stellt sicher, dass das Weiterbildungsangebot zur Genesungsbegleiterin oder zum Genesungsbegleiter im Bereich der psychischen Gesundheit kantonal besteht.

2. Die Finanzierung soll mittels Leistungsvertrag mit den Weiterbildungsanbietern gesichert werden.

3. Der Kanton soll im Sinne einer Anschubfinanzierung Stipendien für die Weiterbildung sprechen.

Begründung:

Die Forderung kommt der Gesundheitsstrategie 2020−2030 des Kantons Bern nach, in der festgehalten ist, dass als Massnahme gegen den Personalmangel im Bereich der psychischen Gesundheit neue Berufsgruppen entwickelt wurden und entlang der Versorgungskette gefördert werden sollen (GS Seite 42 E2 Abs. 2). Darin ist auch die Genesungsbegleitung in psychisc hen Krisen enthalten. Die Weiterbildung zur Genesungsbegleiterin oder zum Genesungsbegleiter ist im Bereich der psychischen Gesundheit eine gute Massnahme zur Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung, trotz aktuellen Fachkräftemangels, der sich in den nächsten Jahren noch zuspitzen wird. Bei vielen Aufgaben, die von hoch qualifiziertem und teurem Personal übernommen werden, können Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter unterstützend wirken

und mitarbeiten. Jedoch wird die Weiterbildung auch heute noch viel zu wenig unterstützt.

Finanzierung: Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer bezahlen für die Weiterbildung somit rund 4800 Franken (ohne Lehrmittelkosten). Dies kann für eine Person, die vor zwei oder sogar nur vor einem Jahr noch in einer psychischen Krise steckte und deswegen nicht arbeiten konnte, ein hoher Betrag sein. Dieser hohe Betrag kann dazu führen, dass die Weiterbildung gar nicht erst begonnen wird.

Die vollen Kosten pro Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer liegen jedoch bei 12 000 Franken. Dabei übernimmt der Verein EX-IN Schweiz aktuell die Differenz der reduzierten zu den vollen Kosten durch Sponsoren- und Spendeneinnahmen. Die Sponsoren- und Spendeneinnahmen werden durch ehrenamtliche Arbeit gesammelt. Dies führt dazu, dass die Weiterbildung nicht jedes Jahr angeboten werden kann und der Standort oftmals gewechselt werden muss.

Auch die Nachfrage ist entsprechend hoch. Pro Lehrgang gibt es schweizweit mehr als 360 Personen, die an der Weiterbildung interessiert sind. Davon bewerben sich rund 180 Personen, wovon schliesslich 20 Personen durch ein mehrstufiges Selektionsverfahren selektiert werden und die Weiterbildung beginnen dürfen. Durchschnittlich absolvieren dabei pro Lehrgang fünf Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Bern die Weiterbildung.

Genesungsbegleiterinnen und -begleiter sind in der heutigen Gesellschaft nunmehr unverzichtbar geworden, daher sollte die Weiterbildung sichergestellt werden. Zu diesem Schluss kommt auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Durch eine Finanzierung der Teilnehmenden mit Wohnsitz im Kanton Bern könnte eine ganze Berufsgruppe mit einem Aufwand von 60 000 Franken, was 0,475 Prozent der jährlichen Ausgaben des Kantons für Weiterbildungen ausmacht, gesichert werden.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Verordnungskompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 88 Abs. 2 KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, Ideen und Massnahmen, welche den Fachkräftemangel reduzieren, zu unterstützen. Allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass diese finanzierbar sind.

Zu Ziffer 1

Nebst der Weiterbildungsstätte in Biel wird heute die Weiterbildung auch ausserkantonal angeboten. Es ist für die Kursteilnehmenden zumutbar, die Weiterbildung auch ausserkantonal zu besuchen. Es besteht darüber hinaus keine Notwendigkeit, ein Weiterbildungsangebot für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter im Kanton Bern sicherzustellen.

Zu Ziffer 2

Der Regierungsrat erachtet eine direkte finanzielle Unterstützung der Teilnehmenden (Subjektfinanzierung) nicht als zielführend. Er schlägt vor, auf der Grundlage der Spitalversorgungsgesetzgebung (Artikel 112) den Leistungserbringern im Kanton Bern die anfallenden Theoriekosten für den schulischen Unterricht rückzuvergüten. Als anrechenbare Weiterbildungskosten sollen nur diejenigen Kosten gelten, welche für den theoretischen Unterricht von den Weiterbildungsanbietern gegenüber den Studierenden erhoben werden. Für die Übernahme der Kosten für Weiterbildungen der Mitarbeitenden müssen die Leistungserbringer jeweils vorgängig ein

Gesuch einreichen. Dieses Vorgehen wird für andere Weiterbildungen seit Jahren erfolgreich praktiziert und hätten die Leistungserbringer schon heute auch für diese Weiterbildung in Anspruch nehmen können.

Anstelle einer direkten Finanzierung der Teilnehmenden oder Leistungsverträgen mit Weiterbildungsanbietern bevorzugt der Regierungsrat, die Kosten für die Weiterbildungen – wie vorhergehend erwähnt – direkt über die Leistungserbringer abzuwickeln. Mit diesem Vorgehen entstehen für die Teilnehmenden der EX-IN-Weiterbildung keine Kosten und die Betriebe werden im Kampf gegen den Fachkräftemangel unterstützt. Pro Weiterbildung/Person wird seitens EX-IN den Leistungserbringern 6300 Franken in Rechnung gestellt. In Annahme, dass jeweils fünf Teilnehmende den zweijährigen Kurs besuchen, entstehen dem Kanton Kosten von 31 500 Frankenüber zwei Jahre.

Zu Ziffer 3

Personen, welche eine berufsorientierte Weiterbildung machen (Kurse zur Erhaltung des Wissenstandes oder Erwerb neuer Kenntnisse) erhalten keine Stipendien (Stipendien (be.ch)).

Verteiler ‒ Grosser Rat