2023.RRGR.201
M 151-2023 Gerber (Hinterkappelen, Grüne) Gehörlose und hörbehinderte Personen nicht von Durchsagen im ÖV ausschliessen. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 151-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.201
Eingereicht am: 15.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Hinterkappelen, Grüne) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1087/2023 vom 18. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Gehörlose und hörbehinderte Personen nicht von Durchsagen im ÖV ausschliessen
Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug, Postauto, Tram und Bus, die über einen Werbebildschirm verfügen, Lautsprecherdurchsagen auf diesen Werbebildschirmen in Schrift angezeigt werden.
Begründung:
Heute erscheint bei einer Lautsprecherdurchsage auf dem Werbebildschirm ein Symbol mit einem Lautsprecher und kreisförmigen Linien, das anzeigt, dass eine wichtige Durchsage erfolgt. Gehörlose und Hörbehinderte werden von der akustischen Information ausgeschlossen. Es ist mit den heutigen technischen Möglichkeiten ein kleiner Aufwand, das Gesprochene in Schriftsprache auf den Werbebildschirmen anzuzeigen.
Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BehiG) in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für den öffentlichen Verkehr, für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für die Aus- und Weiterbildung sowie für Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse. Im öffentlichen Verkehr verpflichtet das BehiG den Bund und die ÖV-Unternehmen, sich an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Sie sollen einen lückenlosen Transport für Behinderte gewährleisten. Die Frist für die vollständige Anpassung von Einrichtungen und Fahrzeugen läuft Ende 2023 ab. Diese lange Umsetzungsfrist soll ermöglichen, dass behindertengerechte Umgestaltungen bei Renovationen und Neubauten erfolgen.
Barrieren bestehen nicht nur durch unüberwindbare Hindernisse für Gehbehinderte, sondern auch für Gehörlose und Hörbehinderte bei Lautsprecherdurchsagen.
In der UN-Behindertenrechtskonvention wird in folgenden zwei Artikeln auf die Barrierefreiheit hingewiesen:
Artikel 9 UN-BRK Barrierefreiheit: Recht aller Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigten Zugang zur physischen Umgebung, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Artikel 20 UN-BRK zielt darauf, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit grösstmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sicherzustellen, und verpflichtet die Vertragsstaaten mit Blick darauf zu wirksamen Massnahmen.
Deshalb ist es an der Zeit, auch diese Barriere aufzuheben.
Antwort des Regierungsrates
Die Anliegen von Behinderten haben im öffentlichen Verkehr seit längerem eine sehr grosse Bedeutung. So fordert der Kanton seit über 20 Jahren den Einsatz von Niederflurfahrzeugen, was heute flächendeckend umgesetzt ist. Er hat zudem die Nachrüstung von Zügen zur hindernisfreien Zugänglichkeit finanziell unterstützt und Arbeitshilfen für die Strasseneigentümer für die behindertengerechte Gestaltung von Bushaltestellen erarbeitet und Anpassungen an Kantonsstrassen umgesetzt.
Der Regierungsrat ist gerne bereit, sich stärker für die Anliegen der Gehörlosen und hörbehinderten Personen im ÖV einzusetzen. Allerdings bleiben seine Einflussmöglichkeiten hier beschränkt. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs für die Behindertengleichstellung in Sache Kundeninformationssysteme zuständig, wobei die Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen bereits laufend erfolgt und eine weitere Umsetzung sehr komplex ist.
Die Thematik des Zweisinnesprinzips wird vom Kanton in seiner Funktion als Leistungsbesteller mit den bernischen Transportunternehmen bereits thematisiert. Die Transportunternehmen zeigen sich durchwegs offen und haben erste Schritte unternommen, weisen aber auf die technischen und finanziellen Hürden bei einer vollständigen Umsetzung hin. In den meisten Zügen, Bussen und Trams sind heute Fahrgastinformationsbildschirme vorhanden, welche aktuelle Informationen zu den nächsten Haltestellen, sowie textlich aufgezeichnete Durchsagen und Standardmeldungen für Situationen mit erhöhtem Informationsbedarf zeigen. Aktuell stehen insgesamt mehr Infos schriftlich als akustisch zur Verfügung. Die Einführung bzw. Erneuerung dieser Informationskanäle erfolgt laufend bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen und bei Softwareaktualisierungen von Fahrgastinformationssystemen. Durch diese laufende Umsetzung können wirtschaftliche, moderne Lösungen realisiert werden. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten über die ordentlich zu leistenden Abgeltungen.
Die Problematik der fehlenden «Speech to Text»-Systeme für Ad-hoc-Durchsagen im öffentlichen Verkehr ist derzeit eine schweizweit ungelöste Thematik. Da die Umsetzung technisch eine grosse Herausforderung darstellt und mit grossem finanziellen Aufwand verbunden ist, soll eine einheitliche nationale Lösung angestrebt werden. Der Regierungsrat ist gerne bereit, die Problematik beim nationalen Dachverband der Transportunternehmen, dem VÖV, einzubringen und mit den Mit-Bestellern des öffentlichen Verkehrs, Bund und Kantone zu thematisieren. Kantonseigene Massnahmen sind indes weder durchsetzbar noch finanzierbar.
Verteiler ‒ Grosser Rat