2023.RRGR.203
M 153-2023 Blum (Melchnau, SP) Systematischer Einbezug der Spielgruppen in die frühe Förderung im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 153-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.203
Eingereicht am: 15.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Blum (Melchnau, SP) (Sprecher/in) Veglio (Zollikofen, SP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Hilty Haller (Bern, Grüne) Kocher Hirt (Worben, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1128/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Ablehnung Ziffer 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Ablehnung
Systematischer Einbezug der Spielgruppen in die frühe Förderung im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Der Regierungsrat schafft die Voraussetzungen, dass Spielgruppen im Kanton Bern als wichtiges Element im Vorschulbereich anerkannt und systematisch einbezogen werden.
2. In Zusammenarbeit mit der Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern sollen Qualitätsvorgaben für Spielgruppen geschaffen werden.
3. Der Regierungsrat schafft die Voraussetzungen, damit den Gemeinden zusätzliche niederschwellige Möglichkeiten zur gezielten Förderung im Frühbereich zur Verfügung stehen, beispielsweise die Durchführung von Deutschförderprogrammen in Spielgruppen.
Begründung:
Die Spielgruppen als Element für soziale Förderung und Integration im Vorschulbereich sind im Kanton Bern weit verbreitet. Das Angebot ist sehr vielfältig, und die einzelnen Spielgruppen sind auch unterschiedlich konzipiert. Mehr als 65 Prozent der Kinder besuchen eine Spielgruppe vor dem Eintritt in die obligatorische Schulzeit und machen dort zum ersten Mal Erfahrungen innerhalb einer Gruppe von Gleichaltrigen. Die Spielgruppen sind dem Ablauf und der Zeitdauer des nachfolgenden Kindergartenangebots ziemlich ähnlich und erweisen sich als ideale Vorbereitung für den Übertritt in die Volksschule. Diesbezüglich unterscheidet sich das Angebot der Spielgruppen von demjenigen der Kindertagesstätten, wo die Altersdurchmischung meistens
grösser ist und die Tagesbetreuung im Zentrum steht. Eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg in den Kindergarten ist die Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzugliedern und die eigenen Bedürfnisse zugunsten der Gruppe steuern zu können. Hier leisten die Spielgruppen grossartige Vorarbeit, der Besuch einer Spielgruppe vor der formalen Bildung entlastet die Lehrpersonen. Gerade für Familien mit Migrationshintergrund oder für sozioökonomisch schlechter gestellte Familien kann die Spielgruppe einen niederschwelligen und gelingenden Einstieg in den Kindergarten ermöglichen.
Die meisten Spielgruppen sind als Verein, also als private Organisation, aufgebaut. Für die Eltern und auch für die Gemeinde ist es nicht einfach, die Qualität einer Spielgruppe einzuschätzen.
Die Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern vertritt die Interessen der Spielgruppen im Kanton Bern. Neben der Beratung und Weiterbildung der Mitglieder steht die Fachstelle auch den Eltern und Gemeinden zur Verfügung, beispielsweise bei der Formulierung von Kriterien, die an eine Spielgruppe gestellt werden können. Die Mitgliedschaft bei der Fach- und Kontaktstelle setzt voraus, dass die Spielgruppen gewisse Vorgaben einhalten, unter anderem zur Aus- und Weiterbildung des Personals.
Von kantonaler Seite gibt es aktuell kaum Vorgaben zur Führung einer Spielgruppe. Im «Konzept frühe Förderung im Kanton Bern», das 2012 erstellt wurde, werden die Spielgruppen bereits als wichtiger Akteur in der frühen Förderung aufgeführt. Allerdings wurde damals kein konkretes Handlungsfeld definiert. Den Gemeinden wurde empfohlen, Qualitätsrichtlinien bei Spielgruppen anzuwenden.
Mittlerweile hat sich die Individualisierungstendenz innerhalb der Gesellschaft verstärkt, und die Anzahl von Kindern mit grossen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Kindergartenumgebung hat zugenommen. Angesichts dessen, dass Spielgruppen für viele Kinder und Familien sowie für die Schule eine wertvolle Dienstleistung erbringen, ist es nun Zeit, dass der Kanton dieses Angebot anerkennt und gute Grundlagen schafft.
Auf dem Weg zur Anerkennung und zum systematischen Einbezug der Spielgruppen ins System der Akteure im Vorschulbereich gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern sieht diesbezüglich als ersten Schritt eine Bewilligungspflicht für Spielgruppen. Damit können ein Überblick über die Angebote im Kanton geschaffen und gewisse allgemein gültige Qualitätsanforderungen definiert werden. Aufbauend auf die Bewilligungspflicht als Grundlage können den Spielgruppen spezifische Aufgaben übergeben werden. Hier steht die Durchführung von Deutschförderprogrammen in Spielgruppen im Vordergrund. Der Kanton soll die Schaffung solcher Programme fördern und den Gemeinden ein Instrument zur Verfügung stellen, damit die frühe Integration von fremdsprachigen Kindern niederschwellig, aber wirksam gefördert werden kann.
Antwort des Regierungsrates
Frühe Förderung wird vom Regierungsrat als wichtiges Handlungsfeld erachtet. Im Vorschulalter erworbene motorische, kognitive, emotionale und soziale Kompetenzen sind wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung eines Kindes und seiner späteren Lebenschancen. Sichtbarstes Beispiel dafür ist sicherlich das Erlernen der regionalen Schulsprache (Deutsch oder Französisch), die es erst ermöglicht, dass ein Kind vom Beginn an vom schulischen Bildungsangebot profitieren und in der Folge seine Berufs- und Lebensperspektiven selber gestalten kann.
Spielgruppen sowie Kindertagesstätten (Kita) und Tagesfamilien sind wichtige Angebote der frühen Förderung, welche die Kompetenzen eines Kindes in allen Dimensionen stärken und fördern. Spielgruppen gelten dabei als ein besonders niederschwelliges Angebot: Zentrale Merkmale sind denn auch die lokale Verankerung sowie die geringen formalen und zeitlichen Anforderungen – dies gilt sowohl für die Familien als auch für die Anbietenden. Im Gegensatz zu den Kitas und Tagesfamilien, die bewilligt werden müssen, bestehen im Kanton Bern keine verbindlichen Regelungen für die Führung von Spielgruppen. Zur Förderung dieses Angebots wurden zuhanden der Gemeinden Empfehlungen zur Spielgruppenentwicklung entworfen (Leitfaden für Gemeinden zur Frühen Förderung 1). Es ist in der Verantwortung der Gemeinden, ihre Spielgruppen entsprechend dem Bedarf zu gestalten. Spielgruppen und Kitas unterscheiden sich des Weiteren durch die Betreuungsintensität: Eine Bewilligung als Kindertagesstätte braucht es unter anderem, wenn das Betreuungsangebot einen Umfang von mehr als drei Stunden pro Tag oder mehr als sechs Stunden pro Woche aufweist. Folglich besucht ein Kind eine Spielgruppe ein- bis zweimal wöchentlich, für je höchstens drei Stunden. Zu den Forderungen der Motion nimmt der Regierungsrat folgendermassen Stellung:
Zu Ziffer 1 Der Regierungsrat schafft die Voraussetzungen, dass Spielgruppen im Kanton Bern als wichtiges Element im Vorschulbereich anerkannt und systematisch einbezogen werden. Die Motionärinnen fordern die Anerkennung von Spielgruppen und - gemäss Begründung - als ersten Schritt die Einführung der Bewilligungspflicht für Spielgruppen, welche die Erfüllung von Qualitätsvorgaben bedingt. Darauf aufbauend sollen die Spielgruppen spezifische Aufgaben durchführen, wie bspw. Deutschförderprogramme. Wie einleitend dargelegt, besteht aus Sicht des Regierungsrates der Mehrwert einer Spielgruppe gerade darin, dass es sich im Gegensatz zu den Kitas um ein niederschwelliges Angebot handelt, das nicht mit einem anspruchsvollen Anmeldeprozess verbunden ist. Dies stellt nicht nur für Familien einen Vorteil dar, die allenfalls kritisch sind gegenüber institutionalisierten Angeboten oder den Kontakt mit offiziellen Stellen eher meiden, sondern auch für die Anbietenden, weil schneller und agiler auf Bedarf und Nachfrage reagiert werden kann. Es steht ausser Frage, dass es sich bei Spielgruppen um ein wertvolles und wichtiges Angebot im Bereich der frühen Förderung handelt. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für Spielgruppen und damit verbunden die Übertragung von zusätzlichen spezifischen Aufgaben würden allerdings zu einer Institutionalisierung des Angebots führen und gerade den wichtigen Aspekt der Niederschwelligkeit für alle Beteiligten stark mindern. Dies ist aus Sicht des Regierungsrates nicht zielführend, da mit den Kitas im Kanton Bern bereits ein Betreuungssetting vorhanden ist, in welchem spezifische Leistungen (Sprachförderung) angeboten werden: Mit der Einführung des Betreuungsgutscheinsystems und mit Inkrafttreten der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) 2 am 1. Januar 2022 wurde bestimmt, dass die Sprachförderung bei Kindern ab dem 2. Lebensjahr und die soziale Integration von Kindern insbesondere in den Kitas/Tagesfamilien stattfinden soll. Dies wurde bewusst so festgelegt: Wie schon im Familienbericht 2021 dargelegt, hat sich gezeigt, dass bspw. die Sprachförderung umso erfolgreicher ist, je intensiver diese angeboten wird. Die Dauer und Intensität der Immersion in die Sprache und soziale Umgebung ist entscheidend für die Entwicklung der entsprechenden Kompetenzen. Daher bilden
Der Leitfaden für Gemeinden «Schritte zu einer integrierten frühen Förderung» der GSI von 2020 ist online einsehbar: www.gsi.be.ch > Themen > Familie und Gesellschaft > Frühe Förderung > Leitfaden für Gemeinden (PDF) Verordnung vom 24. November 2021 über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung, FKJV; BSG 860.22
die Kitas das deutlich geeignetere Setting, um diese spezifischen Angebote und Massnahmen durchzuführen. Auch würde die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Kosten auf Seiten Verwaltung einhergehen: Die Aufsicht und Bewilligung der Spielgruppen bedarf (langfristig) zusätzlicher personeller Ressourcen. Der Regierungsrat erkennt daher keinen Bedarf, die Spielgruppen in die Richtung der Kitas weiterzuentwickeln und beantragt aus den genannten Gründen die Ablehnung der Ziffer 1. Zu Ziffer 2 In Zusammenarbeit mit der Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern sollen Qualitätsvorgaben für Spielgruppen geschaffen werden. Dass sich Gemeinden und Institutionen bei der Konzipierung und beim Aufbau einer Spielgruppe an Qualitätsmerkmalen orientieren, wird befürwortet. Allerdings sind hinsichtlich der Qualität von Spielgruppen bereits verschiedene Materialien vorhanden, die der Orientierung dienen können: So stellt der Schweizerische Spielgruppen-Leiterinnen-Verband (SSLV) eine Broschüre mit Qualitätsmerkmalen 3 zur Verfügung. Als weiteres Referenzdokument kann auch der «Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz» der Schweizerischen UNESCO-Kommission4 hinzugezogen werden, der bspw. bei konzeptuellen Fragen dienlich sein kann. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Regierungsrat als nicht notwendig, noch ein weiteres Dokument mit Vorgaben oder Hinweisen zu Qualitätsmerkmalen für Spielgruppen zu erarbeiten. Daher beantragt der Regierungsrat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffer 2.
Zu Ziffer 3 Der Regierungsrat schafft die Voraussetzungen, damit den Gemeinden zusätzliche niederschwellige Möglichkeiten zur gezielten Förderung im Frühbereich zur Verfügung stehen, beispielsweise die Durchführung von Deutschförderprogrammen in Spielgruppen. Gemeinden können bereits heute (zusätzliche) Massnahmen im Bereich frühe Förderung aufbauen und einleiten, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. So bekräftigt denn auch der Kanton Bern im Leitfaden für die Gemeinden zur integrierten frühen Förderung, ihr Angebot zu analysieren und falls notwendig weiterzuentwickeln. Der Regierungsrat lehnt es allerdings ab, den Gemeinden zusätzlich finanzielle Mittel für solche Angebote, insbesondere zur Durchführung von Sprachförderprogrammen, zur Verfügung zu stellen. Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt, wurde mit Inkrafttreten der FKJV festgelegt, dass die frühe Sprachförderung und die soziale Integration im frühkindlichen Bereich insbesondere in den Kitas/Tagesfamilien stattfinden soll. Über das Betreuungsgutscheinsystem finanziert der Kanton diese Leistungen mit. Dass der Kanton nun weitere ähnliche oder gleiche Angebote ausserhalb dieser Strukturen finanziell unterstützt, entspricht nicht der Logik des Systems, das erst seit zwei Jahren in Kraft ist. Doppelspurigkeiten sind aus Sicht des Regierungsrates zu vermeiden. Aus den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Ziffer 3.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Zu finden auf der Internetseite des SSLV: sslv.ch > Spielgruppenleitende > Qualitätsanspruch > Qualitätsmerkmale > Qualitätsmerkmale für Spielgruppen (PDF) Dieses Dokument ist bspw. abrufbar auf der Internetseite der Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Kanton Bern: www.fks-be.ch > Spielgruppen > Merkmale einer guten Spielgruppe > Orientierungsrahmen FBBE (PDF)