2023.RRGR.204
M 154-2023 Wandfluh (Kandergrund, SVP) Umsetzung der nationalen Jagdverordnung – Vollzug der Wolfsregulation bei Erreichen der Schadschwelle. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 154-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.204
Eingereicht am: 15.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Wandfluh (Kandergrund, SVP) (Sprecher/in) Gfeller (Schangnau, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1385/2023 vom 13. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Annahme als Postulat Ziffer 4: Ablehnung Ziffer 5: Ablehnung
Umsetzung der nationalen Jagdverordnung – Vollzug der Wolfsregulation bei Erreichen der Schadschwelle
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. sicherzustellen, dass Wolfsabschüsse auf kantonalem Gebiet verfügt und umgesetzt werden, wenn die Schadschwelle nach nationalem Gesetzt erreicht worden ist
2. die Prioritäten der kantonalen Wildhut so zu setzten, dass die Wolfsregulation nach nationalem Gesetz Vorrang hat
3. die finanziellen und personellen Ressourcen für die Wolfsregulationen nach nationalem Gesetz sicherzustellen
4. sicherzustellen, dass, wenn Dritte für die Abschussverfügung beigezogen werden, diese vom Kanton entschädigt werden
5. eine «Wolfswehr» im Kanton Bern aufzubauen, zu koordinieren und zu finanzieren
Begründung:
Die Motion bezieht sich auf Anfrage 18 der Sommersession 2023 «Änderungen der Bundesvorgaben zur Regulation von Wölfen – Umsetzung im Kanton Bern» von Ernst Wandfluh (Kandergrund, SVP). Die Antwort des Regierungsrates auf die Frage, ob der Kanton über die nötigen
Ressourcen verfügt, um die neu geltenden Vorgaben umzusetzen, lautete, dass die Ressourcen der Wildhut beschränkt sind und es daher zwangsläufig zu einer Prioritätensetzung kommt. Der
Regierungsrat wird beauftragt, die Prioritätensetzung so in Auftrag zu geben, dass der Schutz der Nutz- und Heimtiere sowie der Menschen und daher die Regulation der Wölfe Vorrang hat. Die Wolfspopulation ist weiterhin stark zunehmend, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis noch mehr Tiere trotz Herdenschutz und auch Personen durch Grossraubtiere gef ährdet werden. Der Schutz von Mensch und Tier muss daher durch eine korrekte Prioritätensetzung sichergestellt werden. In derselben Antwort verlautete der Regierungsrat, dass nach Bundesrecht für den Vollzug der Abschüsse Dritte eingesetzt werden können, diese ihre Einsätze aber unentgeltlich leisten müssen. Der Regierungsrat wird aufgefordert die finanziellen Ressourcen sicherzustellen, um diese durch den Kanton zu entschädigen. Der Vollzug von Problemtieren ist gesetzlich geregelt, die Aufwände dazu sind daher von der Allgemeinheit zu tragen und dürfen nicht bei einzelnen Personen bleiben.
Nach einem Wolfsübergriff sind die Betroffenen nebst der grossen psychischen Belastung mit zahlreichen weiteren Aufwänden konfrontiert. Zur Unterstützung von Tierhalterinnen und Tierhaltern, die von Wolfsübergriffen betroffen sind, soll der Regierungsrat daher den Aufbau und die Koordination einer Wolfswehr in Auftrag geben. Die Wolfswehr kann nach Wolfsübergriffen eingesetzt werden, um bei Wiederinstandstellungsarbeiten zu helfen und die Betroffenen zu unterstützen. Deren Finanzierung muss der Kanton über die national zusätzlich gesprochenen finanziellen Mittel für den Herdenschutz gewährleisten.
Antwort des Regierungsrates
National- und Ständerat haben am 16. Dezember 2022 das revidierte Jagdgesetz verabschiedet und unter anderem die Voraussetzungen zur Regulation von Wolfsrudeln zugunsten eines proaktiven Wolfsmanagements angepasst. Zudem wurde durch mehrere Änderungen der Jagdverordnung die Schadensschwelle für die Entnahme von Schaden stiftenden Einzelwölfen herabgesetzt. Der Kanton Bern hält sich an diese Bundesvorgaben und setzt sie konsequent um.
Zu Ziffer 1 Der Kanton Bern vollzieht die Jagdgesetzgebung des Bundes und verfügt den Abschuss von Wölfen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. In der Folge trifft das Jagdinspektorat die zur Umsetzung notwendigen Massnahmen. Es gibt aber keine Sicherheit dafür, dass ein solcher Abschuss auch erfolgreich vollzogen werden kann. Dies ist nicht in erster Linie eine Frage der eingesetzten Ressourcen, sondern der naturgemässen Zufälligkeiten bei der Bejagung eines hochmobilen, intelligenten und scheuen Tiers. Die Forderung wird somit bereits heute erfüllt. Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme und gleichzeitige Abschreibung von Ziffer 1.
Zu Ziffer 2 Bisher gibt es im Kanton Bern keine Wolfsrudel, und eine Regulation steht daher nicht unmittelbar bevor. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen aber, dass eine solche Situation die Kapazitäten der Wildhut schnell an ihre Grenzen bringen kann. Die Berner Wildhut hat bisher dem Vollzug von Einzelwolfabschussverfügungen stets eine hohe Priorität eingeräumt und entsprechende Ressourcen eingesetzt. Der heutige Personalbestand erlaubt aber nicht, den Vollzug von Abschussverfügungen stets und ohne Rücksicht auf andere Bedürfnisse der Wildtiere und der Bevölkerung zu priorisieren. Dies würde sonst bedeuten, dass beispielsweise verletzte Tiere nicht innert nützlicher Frist einer fachgerechten Behandlung zugeführt werden könn ten oder tote Tiere liegen bleiben. Dies wäre nicht im Sinne der breiten Bevölkerung und des Tierschutzes. Ziffer 2 ist daher in dieser absoluten Form abzulehnen.
Zu Ziffer 3 Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die personellen Ressourcen bei der Wildhut aufgrund ihrer ständig zunehmenden Aufgaben sehr knapp bemessen sind. Deshalb wird der Regierungsrat dieser Situation im Rahmen seiner Aufgaben- und Ressourcenplanung ein besonderes Augenmerk beimessen. Reichen die personellen Ressourcen der Wildhut zur Aufgabenerfüllung nicht aus, wird der Regierungsrat eine Aufstockung des Personalbestandes im Rahmen der üblichen Verfahren und unter Berücksichtigung allfälliger Abgeltungen des Bundes sowie der finanziellen Möglichkeiten des Kantons prüfen. Der Regierungsrat beantragt daher, Ziffer 3 als Postulat anzunehmen.
Zu Ziffer 4 Der Beizug von Dritten bei der Erfüllung einer Abschussverfügung kann eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Wildhut darstellen. Die bernische Jagdgesetzgebung kennt das auf dem Milizgedanken basierende Prinzip der freiwilligen Mitarbeit bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben bereits heute. Diese Mitarbeit erfolgt jedoch seit jeher entschädigungslos, und es wäre ein Bruch mit dem bisherigen System, wenn künftig Entschädigungen entrichtet würden. Zudem müsste dies konsequenterweise auch in anderen klassischen Bereichen der freiwilligen Mitarbeit der Fall sein wie bei der freiwilligen Jagdaufsicht, der Wildschadenverhütung, der Hege, der Unfallverhütung usw. Die Ausrichtung einer Entschädigung widerspricht daher dem bisherigen Milizgedanken der Jagdgesetzgebung und wäre ohne signifikante Verbesserung sehr kostenintensiv. Ziffer 4 ist deshalb abzulehnen.
Zu Ziffer 5 Die von den Motionären angeregte «Wolfswehr» dient dem Wortlaut nach dafür, die von Wolfsübergriffen Betroffenen bei der Ergreifung von Herdenschutzmassnahmen zu unterstützen. Das Vorgehen hat der Regierungsrat bereits 2022 in seiner Antwort zur zurückgezogenen Motion 099-2022 «Finanzierung durch den Kanton der Restkosten der vom Bund beschlossenen Sofortmassnahmen für den Alpsommer 2022» dargelegt. Der Bereich Herdenschutz kann die befristeten Massnahmen des Bundes kurzfristig mit Fachpersonal ergänzen und gegebenenfalls geeignetes Material zur Verbesserung der Herdenschutzsituation bereitstellen. Weitergehende Massnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nötig. Ziffer 5 ist folglich abzulehnen.
Verteiler ‒ Grosser Rat