Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.206

I 156-2023 Eigenmann (Bern, Die Mitte) Verzicht auf staatlichen Versand von Wahlwerbung. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 156-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.206

Eingereicht am: 15.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Eigenmann (Bern, Die Mitte) (Sprecher/in) von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1114/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verzicht auf staatlichen Versand von Wahlwerbung

Der Kanton Bern verschickt als einer von nur noch wenigen Kantonen bei allen Wahlen Propagandamaterial der antretenden Parteien im offiziellen Wahlcouvert mit. Gemäss einem SRF-Beitrag von 20191 tun dies nur noch sechs Kantone in diesem Ausmass. Die kurzfristige Papierflut, die auch einen aufwändigeren Versand verursacht, ist ökologisch fraglich. Die Verpflichtung der Gemeinden, die dicken Wahlcouverts entsprechend zu verpacken und zu versenden, führt ausserdem zu hohen Abgeltungskosten beim Kanton. Auch bei den Parteien entstehen nennenswerte Kosten für den Druck.

Der Kanton hat mit der neuen Gewichtsbeschränkung pro Partei eine Massnahme getroffen, um die Papierflut etwas einzudämmen, so dass eine gewisse Entkopplung zwischen der Anzahl Listen und der für die Wahlpropaganda eingesetzten Papiermenge stattfindet. Diese Interpellation soll Möglichkeiten für eine weitere Papierreduktion bei Wahlen und Abstimmungen ausloten.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. In welchen Kantonen ist es üblich, dass mit den offiziellen Wahlunterlagen auch Wahlpropaganda versandt wird?

2. Welche kalkulatorischen Kosten verursacht der Versand von Wahlpropaganda im Kanton Bern bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen bzw. bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen (für die Jahre 2018, 2019, 2022 und 2023)?

Vgl. https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/wahlpropaganda-im-abstimmungscouvert-wer-zahlt?urn=urn:srf:video:0c91f42c-6d86-4152-8edc-

3. Wie viele Tonnen Papier werden im Kanton Bern bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen bzw. bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen versandt (Wahlunterlagen und Wahlpropaganda)?

4. Welche kalkulatorischen Kosten verursacht der Versand von Abstimmungserläuterungen zu kantonalen und nationalen Vorlagen typischerweise?

5. Wie viel Papier wird für kantonale und nationale Abstimmungserläuterungen im Kanton Bern typischerweise verbraucht?

6. Welcher weitere Aufwand entsteht dem Kanton und den Gemeinden durch den Versand von Wahlpropaganda und Abstimmungserläuterungen auf Papier?

7. Welche Beobachtungen lassen sich in Kantonen, die keinen staatlichen Versand von Wahlpropaganda kennen, im Vergleich zum Kanton Bern beobachten in Bezug auf − Anzahl und Umfang von nichtstaatlichen Versänden von Wahlpropaganda? − die Höhe der Ausgaben, die Parteien, Wahlkomitees usw. für den Versand von Wahlwerbung tätigen? − die Wahlbeteiligung?

8. Welche Unterschiede im Wettbewerb zwischen den Parteien bzw. Wählerinnen-Gruppen und Wähler-Gruppen würden sich durch einen Verzicht auf den staatlichen Versand von Wahlwerbung im Kanton Bern voraussichtlich ergeben?

Antwort des Regierungsrates

1. In welchen Kantonen ist es üblich, dass mit den offiziellen Wahlunterlagen auch Wahlpropaganda versandt wird?

Gemäss Auskunft der Bundeskanzlei aus dem Jahr 2019 kennen bei den Nationalratswahlen neben dem Kanton Bern fünf weitere Kantone eine Regelung zum Versand von Wahlwerbematerial:

  • Im Kanton Freiburg übernimmt der Kanton die Kosten für den Versand des Propagandamaterials in einem separaten Couvert. Die Organisation des Werbematerialversands obliegt dabei den teilnehmenden Parteien.

  • In den Kantonen Aargau, Solothurn und Jura erfolgt der Versand des Werbematerials in separaten Couverts durch die Gemeinden und wird von diesen bezahlt.

  • Im Kanton Nidwalden wird das Werbematerial im selben Couvert wie das amtliche Wahlmaterial versandt (wobei es sich um wenig Unterlagen handelt, da im Kanton Nidwalden nur je eine Person in den Ständerat und den Nationalrat zu wählen sind). Die Kosten für den Versand tragen die Gemeinden.

2. Welche kalkulatorischen Kosten verursacht der Versand von Wahlpropaganda im Kanton Bern bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen bzw. bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen (für die Jahre 2018, 2019, 2022 und 2023)?

Der für die Gemeinden obligatorische Versand des Werbematerials wurde Anfang der 1990er Jahre eingeführt. Seit 1997 übernahm der Kanton die Mehrkosten, die sich aus dem zusätzlichen Versand des Werbematerials ergaben. So berechnete die Staatskanzlei jeweils nach eidgenössischen und kantonalen Wahlen, welche Auswirkungen das Gewicht

des Werbematerials auf die Höhe der Portokosten hatte. Die entsprechenden Beträge wurden den Gemeinden über die Regierungsstatthalterämter zurückerstattet: Bei kantonalen Wahlen wurden 2014 rund 282 000 Franken, 2018 rund 425 000 Franken zurückerstattet. Bei den nationalen Wahlen 2015 beliefen sich die Mehrkosten auf 467 000 Franken.

Seit 2019 werden den Gemeinden pauschal und jährlich 200 000 Franken über den Lastenausgleich «neue Aufgabenteilung» gemäss Art. 29b des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) angerechnet (vgl. Art. T1-1 PRG; BSG 141.1).

3. Wie viele Tonnen Papier werden im Kanton Bern bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen bzw. bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen versandt (Wahlunterlagen und Wahlpropaganda)?

Bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen 2022 wurden rund 220 Tonnen Wahl- und Werbematerial versandt. Bei den National- und Ständeratswahlen 2019 waren es rund 345 Tonnen Wahl- und Werbematerial.

4. Welche kalkulatorischen Kosten verursacht der Versand von Abstimmungserläuterungen zu kantonalen und nationalen Vorlagen typischerweise?

Für den Versand des Stimmmaterials sind die Gemeinden zuständig. Diese nutzen in der Regel das Produkt «Wahl- und Abstimmungssendung» der Schweizerischen Post AG. Die konkreten Versandkosten richten sich nach dem Gewicht des Couverts: von 1 bis 100 Gramm beträgt der Grundpreis 0.55 Franken pro Sendung, bei 101 bis 250 Gramm 0.78 Franken. Pro 20 Gramm wird zudem ein Zuschlag von 0.01 Franken in Rechnung gestellt.

In aller Regel sind Couverts bei Abstimmungen schwerer als 100 Gramm. So war das Abstimmungscouvert bei der Abstimmung vom 18. Juni 2023 bspw. rund 112 Gramm schwer.

Bei einem Couvert von 101 Gramm kostet der Versand an die rund 746 500 Stimmberechtigten mit dem Produkt «Wahl- und Abstimmungssendung» gut 582 000 Franken. Würden bei einer Abstimmung die Abstimmungserläuterung nicht mitversendet, dürfte das Couvert weniger als 101 Gramm wiegen und Kosten von ca. 411 000 Franken verursachen. Die Zusatzkosten aufgrund des Versands von Abstimmungserläuterung belaufen sich somit auf mindestens 171 000 Franken pro Urnengang.

Hinzu kommen Kosten für den Druck der Abstimmungserläuterungen und den Transport an die Verpackungsstellen. Bei den letzten drei kantonalen Abstimmungen 2 sind dem Kanton für Druck und Transport Kosten von durchschnittlich 83 300 Franken entstanden.

5. Wie viel Papier wird für kantonale und nationale Abstimmungserläuterungen im Kanton Bern typischerweise verbraucht?

Bei den letzten drei Abstimmungen wurden je rund 26 Tonnen Papier für die Herstellung der kantonalen Abstimmungserläuterungen benötigt. Der Papierverbrauch für die Produktion der eidgenössischen Abstimmungserläuterungen für den Kanton Bern betrug bei den letzten drei Abstimmungen durchschnittlich 49 Tonnen.

25. September 2022, 12.März 2023, 18. Juni 2023

6. Welcher weitere Aufwand entsteht dem Kanton und den Gemeinden durch den Versand von Wahlpropaganda und Abstimmungserläuterungen auf Papier?

Den Gemeinden entstehen Aufwendungen für die Verpackung des Wahl- und Abstimmungsmaterials. Viele Gemeinden greifen dazu auf soziale Institutionen (bspw. Werkstätte für Menschen mit Beeinträchtigungen) zurück.

Durch den stetig steigenden Umfang des Wahlwerbematerials besteht das Risiko, dass für den Versand zwei Couverts benötigt werden (amtliches Wahlmaterial und Propagandamaterial). Die Folge wären deutlich höhere Verpackungs- und insbesondere Portokosten.

7. Welche Beobachtungen lassen sich in Kantonen, die keinen staatlichen Versand von Wahlpropaganda kennen, im Vergleich zum Kanton Bern beobachten in Bezug auf

  • Anzahl und Umfang von nichtstaatlichen Versänden von Wahlpropaganda?

  • die Höhe der Ausgaben, die Parteien, Wahlkomitees usw. für den Versand von Wahlwerbung tätigen?

  • die Wahlbeteiligung?

Der Regierungsrat kennt keine Übersicht oder Studie, welche diese Fragen beantworten würden. Vereinzelt kontaktierte Kantone wiesen darauf hin, dass der Versand von Wahlwerbematerial gänzlich in den Händen Privater liege und keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Festgehalten werden kann, dass die Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen in Kantonen ohne staatlich versendetes Werbematerial teilweise höher, teilweise aber auch tiefer ist als im Kanton Bern.

8. Welche Unterschiede im Wettbewerb zwischen den Parteien bzw. Wählerinnen-Gruppen und Wähler-Gruppen würden sich durch einen Verzicht auf den staatlichen Versand von Wahlwerbung im Kanton Bern voraussichtlich ergeben?

Die Frage, wie die Wahlwerbung bei einem Verzicht auf den staatlichen Versand zukünftig aussehen würde, kann nicht beantwortet werden. Fraglich ist, ob Parteien an Wahlwerbung in Papierform festhalten und an Wahlberechtigte zustellen würden. Wahrscheinlicher dürfte sein, dass Kampagnen noch stärker digital geführt würden (Homepages, soziale Medien).

Verteiler ‒ Grosser Rat