Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.235

I 169-2023 Sancar (Bern, GRÜNE) Verkehrte Entwicklung zwischen Superreichen und Armen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 169-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.235

Eingereicht am: 25.08.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Sancar (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Ruch (Bern, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 168/2024 vom 21. Februar 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verkehrte Entwicklung zwischen Superreichen und Armen

Im Kanton Bern entwickelt sich ein verkehrtes, wenn nicht alarmierendes, Verhältnis zwischen Superreichen und Armen. Wie die Zahl der Reichsten und deren Vermögen sich vermehren, steigt auch die Zahl der Armutsbetroffenen. Dies ist eine verkehrte Entwicklung, sie schadet dem Gemeinwesen und ist sowohl aus Sicht der Fachpersonen als auch eines grossen Teils der Bevölkerung inakzeptabel.

Gemäss Berichterstattung der Zeitung «Bund» hat sich die Zahl der Reichsten im Kanton Bern in den letzten 30 Jahren verdreifacht und ist 2021 auf 1605 Personen gestiegen. Die Vermögen der Superreichen wachsen rasant an. Ihre Vermögen vermehrten sich sogar während des für Aktien schlechten Jahres 2022 um 4 Prozent.

Gleichzeitig leben rund 10 Prozent Armutsbetroffene (ca. 100 000) im Kanton Bern, ein alarmierendes Verhältnis, vieles scheint falsch zu laufen. Einerseits wird mittels Pauschalbesteuerung, Erbschaftsbesteuerung usw. eine Kumulation von Vermögen weniger Personen gefördert, andererseits mangelt es an griffigen und wirkungsvollen Massnahmen zur Bekämpfung der Armut.

Die Regierung plädiert wiederholt für eine Senkung der Steuern für Vermögende mit dem Ziel, deren Anzahl zu erhöhen und damit mehr Steuererträge zu generieren. Damit könne die finanzielle Situation des Kantons Bern verbessert werden, was letztlich allen zugutekäme. Das Gegenteil ist der Fall, denn das Vermögen konzentriert sich auf wenige, die Armutsbetroffenen haben kaum etwas davon. Diese Entwicklung ist ungesund für den «Zusammenhalt der Gesellschaft» und benötigt Anpassungen, um die Armutsbetroffenen aus ihrer misslichen Lage herauszuführen. Der Reichtum muss also besser verteilt und Armut muss in unserem reichen Land mit einer wirksamen Sozialpolitik (Sozialhilfe, finanzielle Unterstützung für Familien, KK-Prämienverbilligung, Arbeitsmarktanpassungen usw.) bekämpft werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Was ist nach Ansicht des Regierungsrates der Hauptgrund für die rasante Zunahme der Superreichen im Kanton Bern?

2. Wie sieht die geographische Verteilung der Superreichen im Kanton Bern aus, und in welchen Regionen konzentrieren sich die Superreichen?

3. Was möchte der Regierungsrat unternehmen, um der extrem ungleichen Verteilung von Vermögen im Kanton Bern entgegenzuwirken?

4. Was möchte der Regierungsrat unternehmen, um die Armut im Kanton Bern zu bekämpfen und die finanzielle Situation der Armutsbetroffenen zu verbessern? Plant der Kanton Bern Massnahmen angesichts der weiter steigenden Krankenkassenprämien und der hohen Mieten?

5. Ist der Regierungsrat bereit, seine Pauschalbesteuerungspolitik zu ändern, d. h. die vermögenden Superreichen stärker zu besteuern?

6. Welche Auswirkungen auf das Steuersubstrat hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung?

7. Welche Möglichkeiten für die stärkere Besteuerung von hohen Vermögen sieht der Regierungsrat?

Antwort des Regierungsrates

1. Was ist nach Ansicht des Regierungsrates der Hauptgrund für die rasante Zunahme der Superreichen im Kanton Bern?

Seit 1930 ist die Ungleichheit in der Schweiz gesamthaft gesehen stabil geblieben. In einzelnen Vergleichsjahren können Schwankungen in Richtung mehr oder weniger grosse Ungleichheit hervorgehoben werden. Im Vergleich zu anderen Ländern nimmt die tatsächliche Ungleichheit in der Schweiz aber nicht zu.1

Zu klären wäre also für eine aussagekräftige Aussage die Definition der Armut. Der Lebensstandard der Armen ist nicht statisch, sondern entwickelt sich laufend. Bei Vermögensvergleichen sind zudem folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Das in der zweiten und dritten Säule angelegte Vorsorgevermögen wird oft aus den Berechnungen ausgeklammert.

  • Ein grosser Teil der reichsten Personen in der Schweiz ist zugewandert.

  • Sehr hohe Vermögen (Milliardärinnen und Milliardäre) verzerren oft die statistischen Aussagen.

2. Wie sieht die geographische Verteilung der Superreichen im Kanton Bern aus, und in welchen Regionen konzentrieren sich die Superreichen?

Welche Personen als «superreich» im Sinne des Vorstosses gelten, wird nicht definiert. Gemäss Veranlagungszahlen der Steuerverwaltung des Kantons Bern beträgt das Reinvermögen der dreihundert reichsten Bernerinnen und Berner zwischen rund dreissig Millionen

Zum Ganzen: Eichenberger Reiner, «Einkommensschere – eine Mär», in: Finanz und Wirtschaft Nr. 65/2013 vom 21.08.2013 sowie Schaltegger Christoph A. / Häner Melanie / Kalbermatter Nina, «Einkommen in der Schweiz seit Jahren stabil verteilt», in: Die Volkswirtschaft vom 08.06.2022.

und rund drei Milliarden Franken. Die Hälfte davon ist in den Gemeinden Bern, Muri und Saanen ansässig, die restlichen verteilen sich auf eine Vielzahl von Gemeinden.

3. Was möchte der Regierungsrat unternehmen, um der extrem ungleichen Verteilung von Vermögen im Kanton Bern entgegenzuwirken?

Vgl. Antwort zu Fragen 1 und 4.

4. Was möchte der Regierungsrat unternehmen, um die Armut im Kanton Bern zu bekämpfen und die finanzielle Situation der Armutsbetroffenen zu verbessern? Plant der Kanton Bern Massnahmen angesichts der weiter steigenden Krankenkassenprämien und der hohen Mieten?

Für Armutsbetroffene gibt es im Kanton Bern ein faires und gut ausgebautes Sozialhilfesystem, das ihnen eine würdige Lebensführung garantiert. Der Regierungsrat beobachtet die Situation stetig und trifft, wenn nötig, entsprechende Massnahmen. So werden beispielsweise die Ansätze für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) in der Sozialhilfe aufgrund der aktuellen Preis- und Teuerungsentwicklung ab 1.1.2024 angehoben. In der Vergangenheit wurden zahlreiche weitere Massnahmen getroffen, welche die Situation von Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen verbessern (Ausbau Verbilligungen Krankenversicherungsprämien, Optimierung Stipendienwesen, Einführung Betreuungsgutscheine in familienergänzender Kinderbetreuung). Am effizientesten wird Armut bekämpft, indem die Eigenverantwortung der betroffenen Personen gefördert und wirksame Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt getroffen werden. Der Regierungsrat legt seinen Fokus deshalb auf die vermehrte Wirkungsorientierung der Massnahmen im Sozialbereich.

Der Kanton Bern hat also in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen getroffen und Projekte initiiert, welche Armut bekämpfen bzw. verhindern sollen. Aktuell läuft eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG), die eine Modernisierung und wirkungsvollere Ausgestaltung des Systems anstrebt und deren Inkrafttreten für 2026 vorgesehen ist. In den kommenden Jahren wird ein zudem neues, einheitliches Fallführungssystem für die fallführenden Organisationen in den Bereichen Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz und Arbeitsintegration entwickelt (NFFS). NFFS soll administrative Erleichterungen bringen, die Datenlage verbessern (unter anderem auch mittels Schnittstellen zu Steuerdaten) und somit schlussendlich auch die Wirksamkeit der Steuerung von Mitteln und Massnahmen in diesen drei Bereichen stärken. Sie soll dazu beitragen, den Vollzug der Sozialhilfe im Kanton Bern zu vereinheitlichen und die Aufsicht zu stärken.

5. Ist der Regierungsrat bereit, seine Pauschalbesteuerungspolitik zu ändern, d. h. die vermögenden Superreichen stärker zu besteuern?

Der Grosse Rat hat sich zuletzt in der Wintersession 2019 bei der Behandlung der Steuergesetzrevision 2021 dafür ausgesprochen, die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) beizubehalten. 2 Sie entspricht damit dem Willen des bernischen Gesetzgebers. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass nicht alle vermögensstarken Personen im Kanton Bern nach dem Aufwand besteuert werden. Diese Methode der Einkommensbesteuerung mit dem Aufwand als Bemessungsgrundlage steht nur ausländischen Personen und nur unter gewissen Voraussetzungen zur Verfügung. 3 Zudem geht die Anzahl Personen, welche davon Gebrauch machen, seit 2016 stetig zurück (vgl. auch Tabelle in der Antwort zu Frage 6 nachfolgend).

Vgl. Antrag SP-JUSO-PSA (Marti) zu Art. 16 Rückweisungsanträge - Antrag Gesetzgebung - Wintersession-2019 - de (be.ch) Mehr zum Thema: Besteuerung nach dem Aufwand - TaxInfo - Kanton Bern.

6. Welche Auswirkungen auf das Steuersubstrat hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung?

Nachfolgend sind die Anzahl Steuererklärungen (STEK) mit Besteuerung nach dem Aufwand, der generierte Steuerertrag sowie der Mittelwert des Aufwands (Bemessungsgrundlage) von 2015 bis 2020 aufgeführt:

Steuer- STEK Gemeinde- Kantons- Direkte Steuern Total Mittelwert jahr steuer steuer Bundes- Aufwand steuer 2020 176 9 805 630 22 135 736 10 959 742 42 901 108 574 947 2019 183 9 631 904 20 432 635 10 385 508 40 450 047 548 753 2018 188 9 806 169 20 803 386 10 908 922 41 518 476 564 215 2017 188 8 626 133 18 326 023 9 425 530 36 377 686 467 189 2016 187 7 522 234 15 887 180 8 149 933 31 559 347 428 468 2015 200 7 750 352 16 414 684 8 180 480 32 345 516 406 103

Mit einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung kann nach Ansicht des Regierungsrates nicht mit mehr Steuersubstrat gerechnet werden. Die betroffenen Personen besitzen oft internationale Anknüpfungspunkte und Liegenschaften und könnten ihren Wohnsitz schnell ins Ausland verlegen. Sie wären in der Folge nur noch für ihre Liegenschaften in der Schweiz steuerpflichtig.

7. Welche Möglichkeiten für die stärkere Besteuerung von hohen Vermögen sieht der Regierungsrat?

Aufgrund der Tariffreiheit der Kantone kann der Grosse Rat des Kantons Bern den Vermögenssteuertarif frei festlegen. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton Bern mit der Vermögenssteuerbelastung im hinteren Mittelfeld der Kantone und damit bereits eher teuer. 4 Der Regierungsrat plant deshalb aktuell keine Anpassung bei der Vermögenssteuer.

Verteiler ‒ Grosser Rat vgl. Steuerstrategie des Kantons Bern, interkantonale Belastungsvergleiche, Belastungsvergleich Vermögenssteuer natürliche Personen