2023.RRGR.236
I 170-2023 Siegenthaler (Bern, SP) Wie viel Radon hat es in den Schulen des Kantons Bern? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 170-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.236
Eingereicht am: 25.08.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Siegenthaler (Bern, SP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 12.09.2023
RRB-Nr.: 198/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie viel Radon hat es in den Schulen des Kantons Bern?
Hohe Radonkonzentrationen sind eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrpersonen, weil sie Lungenkrebs verursachen. Der Kanton Bern hat auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung (StSV) dafür zu sorgen, dass in Schulen und Kindergärten Radonmessungen durchgeführt werden (Art. 164 Abs. 2 StSV). Weiter ist er zuständig für den Vollzug von Radon-Schutzmassnahmen in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten (Art. 158a Abs. 2 StSV). Das beinhaltet die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Schulen und Kindergärten, die eine problematische Radonkonzentration aufweisen, saniert werden. Auf der Grundlage neuster Forschungserkenntnisse schreibt die Vollzugshilfe des Bundesamts für Gesundheit BAG «Wegleitung Radon V2.3 vom 2. Februar 2023» vor, dass für Schul- und Kindergartenräume immer die Sanierungsfristen für Räume mit langem Personenaufenthalt berücksichtigt werden sollten, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung. Damit wird neu eine Vielzahl von Nebenräumen zwingend sanierungspflichtig, für viele andere verkürzen sich die Sanierungsfristen drastisch.
Hohe Radonkonzentrationen gibt es in der ganzen Schweiz. Im Kanton Bern sind besonders hohe Konzentrationen aber im Jurabogen, im Oberaargau und im Alpenbogen zu finden. Im Geoportal des Kantons Bern sind alle Werte der anerkannten Radonmessungen verzeichnet. Ein Blick in die Regionen weist zum Beispiel für die Sekundarschule in St-Imier einen Wert von 320 Bq/m 3 für benutzte und 661 Bq/m 3 für unbenutzte Räume der Schule aus, sowie für das kantonale Berufsbildungszentrum CEFF einen Wert von 462 Bq/m 3 für benutzte und 6540 Bq/m 3 für unbenutzte Räume aus. Weitere Beispiele sind Niederbipp, wo die Primarschule einen Wert von 404 Bq/m 3 für die benutzten und 2446 Bq/m 3 für die unbenutzten Räume ausweist, oder Dürrenroth mit einem Wert von 398 Bq/m 3 für die benutzten und 3583 Bq/m 3 für die unbenutzten Räume sowie das Schulhaus Willigen in Schattenhalb mit einem Wert von 1298 Bq/m 3 in den
benutzten Räumen. Eine Sanierungspflicht besteht ab einem Wert von 300Bq/m 3. Zudem finden sich auf dem Geoportal Schulhäuser, für die keine Messung aufgeführt ist – beispielsweise in
der Stadt Bern oder in Saanen – obwohl Messungen erfolgen müssen und in beiden Gemeinden prioritär angezeigt sind, da es in beiden Gemeinden problematische Messwerte gibt.
Das Problem verschärft sich mit dem Mangel an Schulraum. Aufgrund der Platznot werden oft Nebenräume oder Untergeschosse, die im Geoportal als unbenutzt deklariert sind, als Schulzimmer genutzt. Wenn diese Räume mit Radon belastet sind – und gerade in Räumen im Untergeschoss ist das oft stärker der Fall als in oberen Stockwerken – werden damit die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen gefährdet. Da Radon ein geruchloses Gas ist und die Mehrheit der Bevölkerung nicht über die Gefahren von Radon informiert ist, besteht die Gefahr, dass unwissentlich belastete Nebenräume als Schulräume genutzt werden.
Der Kanton ist in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Unterricht nicht in gesundheitsgefährdenden Räumen stattfindet. Das gilt sowohl für die Schulräume, die von Gemeinden betrieben werden, als auch für die kantonalen Schulen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Schulhäuser gemäss den Fristen der neuen Wegleitung des Bundes saniert werden?
2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass keine mit Radon belasteten Räume auf das neue Schuljahr als Schulräume umgenutzt werden, sowohl in den Gemeinden als auch in den kantonalen Schulen?
3. Wie erklärt sich der Regierungsrat die fehlenden Radonwerte auf dem Geoportal zu Schulhäusern in mehreren Gemeinden?
4. Wie setzt der Kanton die national vorgegebenen Sanierungsfristen für Schulen durch, um zu verhindern, dass Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen gefährdet werden?
5. Welche Sanierungspläne hat der Kanton für die kantonalen Schulen, und inwiefern werden Radonsanierungen bei vorhandenen Sanierungsvorhaben (z. B. Gymnasium Neufeld oder Gymnasium Thun) eingeplant und vorgenommen?
6. Was spricht dagegen, die betroffenen Gemeinden, die oft in Randregionen liegen, bei den Sanierungen durch den Kanton finanziell zu unterstützen?
Begründung der Dringlichkeit: Radon ruft eine massive Gefährdung der Gesundheit hervor. Es ist zwingend, dass der Kanton rasch darlegt, welche Massnahmen vorhanden sind, damit allfällige weitere Schritte eingeleitet werden, so dass der Unterricht im Kanton Bern in sicheren Räumen stattfindet.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass Schülerinnen und Schüler wie auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger vor Radon geschützt werden müssen. Aus diesem Grund hat der Kanton Bern bereits in den Jahren 1995 bis 2012, also lange vor den Empfehlungen des Bundes eigene Messaktionen durchgeführt und im Rahmen dieser auch Kindergärten und Schulen in Gebieten mit mittlerer und hoher Radon-Wahrscheinlichkeit gemessen. Die Resultate wurden auf dem Geoportal des Kantons Bern als Karte «Radonkonzentrationen in Innenräumen» veröffentlicht. Diese Karte ist jedoch ausschliesslich als Orientierungshilfe zu verstehen und enthält weder Echtzeitmessungen noch Informationen zu allfälligen Radonsanierungen.
Bei den Messungen von Kindergärten und Schulen hat sich gezeigt, dass die damaligen und heutigen Radon Richt- bzw. Referenzwerte bei Langzeitmessungen, wie sie auch auf der Karte eingetragen sind, überschritten werden können. Aufgrund genauerer Untersuchungen mittels Echtzeit- Messungen wurde jedoch deutlich, dass die Überschreitungen über Nacht, an Wochenenden und während den Ferien signifikant sind. Im normalen Schulbetrieb sinken auch erhöhte Radonwerte durch richtiges Lüften nachgewiesenermassen1 auf akzeptable Werte. Dies wurde den betroffenen Schulen kommuniziert und deckt sich mit den heutigen Bestrebungen, dass Klassenzimmer regelmässig richtig gelüftet werden sollen2. Richtiges Lüften kann einfach, z. B. mittels CO2-Messgeräten, überprüft werden.
1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Schulhäuser gemäss den Fristen der neuen Wegleitung des Bundes saniert werden?
Aus den Messkampagnen von 1995 bis 2012 ergab sich kein Schulhaus, das aufgrund der während des Schulbetriebs gemessenen Radonkonzentrationen saniert werden musste. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des neuen Referenzwerts. Wenn heute ein Schulhaus saniert wird, empfiehlt der Kanton Bern ebenfalls Messungen während der Nutzungszeit der in Frage kommenden Räume, da nur so die individuelle Strahlenexposition gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) ermittelt werden kann. Sollte diese zu hoch sein, würde dem Gebäudeeigentümer die Notwendigkeit einer Sanierung dargelegt und als letztes Mittel eine solche verfügt (Art. 166 StSV).
2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass keine mit Radon belasteten Räume auf das neue Schuljahr als Schulräume umgenutzt werden, sowohl in den Gemeinden als auch in den kantonalen Schulen?
Es gibt keine Vorgaben, dass eine Schule nicht z. B. Räume im Untergeschoss als Schulzimmer benutzen darf. Jedoch liegt es im Interesse der Schule, sicherzustellen, dass die Luftqualität in diesen Räumen für den Schulunterricht geeignet ist. Ausreichendes Lüften gewährleistet akzeptable Radonkonzentrationen. Dennoch wird die Radonfachstelle des Kantons Bern abklären, ob über die Informationskanäle des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) und des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) im Sinn einer Sensibilisierung darauf hingewiesen werden soll, dass umgenutzte und direkt erdberührende Räume in Schulen und Kindergärten gemessen werden sollen, falls noch keine Messung besteht.
3. Wie erklärt sich der Regierungsrat die fehlenden Radonwerte auf dem Geoportal zu Schulhäusern in mehreren Gemeinden?
Der Kanton Bern hat bewusst auf Messungen in Gemeinden mit niedrigem Radonrisiko verzichtet, weil schon in den Gebieten mit mittlerem und hohem Radonrisiko bei Langzeit-Messungen nur wenige Räume mit erhöhten Radonkonzentrationen festgestellt wurden. Mit Echtzeitmessungen während des Unterrichts konnte generell Entwarnung gegeben werden.
www.schulen-lueften.ch
4. Wie setzt der Kanton die national vorgegebenen Sanierungsfristen für Schulen durch, um zu verhindern, dass Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen gefährdet werden?
Aufgrund der Messungen, die der Kanton Bern schon vor Jahren durchgeführt hat, kann davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung von Personen in Schulhäusern und Kindergärten besteht. Falls trotzdem nötig, würde dem Gebäudeeigentümer die Notwendigkeit einer Sanierung dargelegt und als letztes Mittel eine solche verfügt.
5. Welche Sanierungspläne hat der Kanton für die kantonalen Schulen, und inwiefern werden Radonsanierungen bei vorhandenen Sanierungsvorhaben (z. B. Gymnasium Neufeld oder Gymnasium Thun) eingeplant und vorgenommen?
Bei jeder baulichen Sanierung muss generell das Thema Radon berücksichtigt werden. Die Bauherren werden im Rahmen des Baugesuchverfahrens über das Thema informiert und sensibilisiert und sie bürgen für den korrekten Umgang mit der Radonproblematik. Der Kanton hat an kantonseigenen Gebäuden im Rahmen des Projekts «Bauschadstoff Untersuchung in kantonalen Liegenschaften» konkret auch Radon untersucht und wo nötig Massnahmen eingeleitet.
6. Was spricht dagegen, die betroffenen Gemeinden, die oft in Randregionen liegen, bei den Sanierungen durch den Kanton finanziell zu unterstützen?
Es gibt keine gesetzliche Grundlage um jemand anderes als den Gebäudeinhaber zur Finanzierung allfälliger Sanierungen zu verpflichten. Falls eine gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Gemeinden (die Eigentümer der Volksschulhäuser sind) geschaffen werden sollte, müssten die finanziellen Möglichkeiten des Kantons dabei berücksichtigt werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat