Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.238

I 172-2023 Ochsenbein (Bévilard, SVP) Schwer nachvollziehbare Entscheidungen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 172-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.238

Eingereicht am: 31.08.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ochsenbein (Bévilard, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 12.09.2023

RRB-Nr.: 1247/2023 vom 15. November 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Schwer nachvollziehbare Entscheidungen

Die Bevölkerung von Valbirse hat mit einer gewissen Überraschung, um nicht zu sagen mit grossem Erstaunen, zur Kenntnis genommen, dass das Tiefbauamt (TBA) im Dorf vier Fussgängerstreifen wegen «ungenügender Frequentierung» aufheben wird.

Zwei dieser Übergänge befinden sich auf der Kantonsstrasse (die trotz der Autobahn immer noch gut befahren ist). Das TBA scheint sich nun also mit der Frage der «Rentabilität von Fussgängerstreifen» zu befassen.

Das überrascht, denn grundsätzlich sollte der Schwerpunkt logischerweise auf der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern, insbesondere von Kindern und älteren Menschen, liegen. Vor kurzem haben wir bereits eine böse Überraschung erlebt, als die Patrouilleurinnen und Patrouilleure am Fussgängerstreifen abgeschafft wurden, was sich auf die Sicherheit des Schulwegs auswirkt.

Bewusste Automobilistinnen und Automobilisten (also die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer) fahren in der Nähe von gelben Streifen automatisch langsamer. Dies gilt aber nicht bzw. nicht mehr, wenn es keine Markierung auf der Strasse hat.

Der erste abgeschaffte Fussgängerstreifen befindet sich nördlich des Kreisels in Pontenet, also in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und eines zukünftigen Gesundheitszentrums.

Der zweite ist südlich des Kreisels, also zwischen dem Restaurant de la Place und der ehemaligen DENNER-Filiale.

Der dritte befindet sich gegenüber der BEKB, mehr oder weniger an der Einmündung des

«neuen» Fussgängerwegs, der um die neue DC-Fabrik herumführt, und – ob man will oder nicht – in der Nähe der Schule und des Jugendzentrums von «Action Jeunesse Régionale».

Der vierte schliesslich befindet sich vor der Rôtisserie du Cerf, also in der Nähe eines Restaurants und nicht weit vom Kino entfernt.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Werden die Gemeinden konsultiert, bevor solche Entscheidungen getroffen werden?

2. Sollte das ASTRA angesichts der erwähnten Elemente seine Kriterien nicht überdenken?

3. Sollten die Standards den allgemeinen Kontext und die strategischen Zugänge nicht besser berücksichtigen?

4. Wäre es nicht notwendig, bessere Analysen durchzuführen?

5. Will sich das TBA durch die Entfernung von Zebrastreifen nicht einfach aus der Verantwortung stehlen?

Ich selbst und andere Ortskundige gehen täglich durch das Dorf. Wir haben aber nie «Fussgängerzähler» oder «Überwachungskameras» in der Nähe der Zebrastreifen gesehen. Hingegen steht fest, dass die Leute die Strassen an den besagten Zebrastreifen überquert haben.

Begründung der Dringlichkeit: Verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt.

Antwort des Regierungsrates

Die sichere Nutzung der Kantonsstrassen ist dem Regierungsrat ein zentrales Anliegen. Gerade zum Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger wird eine Vielzahl von Massnahmen ergriffen. Bürgerinnen und Bürger sollen davon ausgehen dürfen, dass sie eine Strasse auf einem Fussgängerstreifen gefahrlos überqueren können. Entsprechend hoch sind deshalb die Sicherheitsanforderungen an einen Fussgängerstreifen. Der Regierungsrat bedauert, dass die Aufhebung einzelner Fussgängerstreifen im Ort für Unverständnis sorgt und nimmt die Gelegenheit wahr, die Aufhebungen im Kontext der Verkehrssicherheit erläutern zu können.

1. Werden die Gemeinden konsultiert, bevor solche Entscheidungen getroffen werden?

Ja, betroffenen Gemeinden werden systematisch informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen.

2. Sollte das ASTRA angesichts der erwähnten Elemente seine Kriterien nicht überdenken?

Die hier massgebenden Kriterien resp. Sicherheitsanforderungen werden nicht alleine vom ASTRA definiert. Sie werden in einer schweizweit gültigen Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) unter Mitwirkung von Bund und Kantonen festgelegt und berücksichtigen dabei Parameter wie die Fussverkehrsmenge, die Fahrzeugmenge, die Sichtweite und Erkennungsdistanz, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs sowie die Ausrüstung eines Fussgängerstreifens (u.a. Signalisation, Beleuchtung, Schutzinsel).

Ist eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, gilt ein Fussgängerstreifen als nicht sicher und seine Aufhebung wird in Betracht gezogen. Das Tiefbauamt (TBA) hat in seiner Analyse in Valbirse festgestellt, dass vier Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen die Anforderungen der VSS-Norm nicht mehr einhalten. Eine davon ist die Mindestfrequenz von Fussgängerinnen und Fussgängern. Wie in der Interpellation festgehalten, wird in der Nähe von gelben Streifen automatisch langsamer gefahren. Dies erfahrungsgemäss aber nur, wenn tatsächlich mit Überquerenden gerechnet wird. Eine zu geringe Frequenz reduziert die Aufmerksamkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer und führt zu Fehlverhalten. Gleiches gilt für die Aufmerksamkeit der Fussgängerinnen und Fussgänger bei wenig befahrenen Strassen. Eine weitere nicht mehr erfüllte Anforderung ist das gemessene tägliche Verkehrsaufkommen. Liegt die Frequenz unter dem in der VSS-Norm festgehaltenen durchschnittlichen Tagesverkehr, so ist keine Vortrittssituation mittels Fussgängerstreifen zu regeln, da den Fussgängerinnen und Fussgängern ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Strasse gefahrlos überqueren zu können.

Die Aufhebung der vier Fussgängerstreifen in Valbirse erfolgte somit aus Gründen der Verkehrssicherheit, Rentabilitätsüberlegungen spielen hierbei keine Rolle. Bei der Entscheidfindung wurde zudem berücksichtigt, dass die Strasse entlang der Ortsdurchfahrt weiterhin auf neun bestehenden Fussgängerstreifen sicher zu Fuss überquert werden kann. Ferner liegt keiner der vier aufgehobenen Fussgängerstreifen auf einem Schulweg.

3. Sollten die Standards den allgemeinen Kontext und die strategischen Zugänge nicht besser berücksichtigen?

Die in der Einleitung und unter Antwort 2 genannten Anforderungen ermöglichen die Realisierung von sicheren und kohärenten Fussgängerstreifen, die auch bereits Anforderungen der Umgebung und anderer Verkehrsteilnehmenden berücksichtigen. Der Regierungsrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.

4. Wäre es nicht notwendig, bessere Analysen durchzuführen?

Vor einer allfälligen Aufhebung eines Fussgängerstreifens werden Studien nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt. Dieses auch in Valbirse angewendete Verfahren hat sich in der Praxis bewährt.

5. Will sich das TBA durch die Entfernung von Zebrastreifen nicht einfach aus der Verantwortung stehlen?

Nein, das TBA nimmt seine Verantwortung wahr und gewährleistet durch das gewählte Vorgehen die grösstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Das zuständige TBA ist verpflichtet, gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu handeln und dabei die normativen Regeln einzuhalten. Damit wird auch das Risiko minimiert, dass sich als Folge einer nicht konformen Installation ein Unfall ereignet. Die VSS-Normen werden auch von den Gerichten beispielsweise bei der Beurteilung von Fragen der Werkeigentümerhaftung als «Stand der Technik» herbeigezogen.

Verteiler ‒ Grosser Rat