2023.RRGR.243
M 174-2023 Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Gesundheit schützen - Klimakarten prioritär nutzen bei Bau und Sanierung von Alters- und Pflegeeinrichtungen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 174-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.243
Eingereicht am: 04.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) (Sprecher/in) Kocher Hirt (Worben, SP) Weitere Unterschriften: 11
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 12.09.2023
RRB-Nr.: 81/2024 vom 31. Januar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Punkt 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Punkt 2: Ablehnung Punkt 3: Ablehnung
Gesundheit schützen - Klimakarten prioritär nutzen bei Bau und Sanierung von Alters- und Pflegeeinrichtungen
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Der Kanton Bern stellt die Klimakarten als praktisches Bewertungs- und Planungsinstrument für Gemeinden und Planungsbüros zur Verfügung und entwickelt sie weiter.
2. Für Bau und Sanierung von Alters- und Pflegeeinrichtungen legt er prioritär Paramater fest, die es ermöglichen, den Handlungsbedarf für diese Einrichtungen im Siedlungskontext zu ermitteln. Geeignete planerische, bauliche und gestalterische Massnahmen sind zu definieren, um die Gesundheit der Bewohnenden zu schützen.
3. Der Kanton stellt mit geeigneten Förderinstrumenten sicher, dass im Rahmen der Baubewilligung für solche Institutionen die Klimakarten als Planungsgrundlage beigezogen werden.
Begründung:
Der August war geprägt von intensiven Hitzewellen. Besonders sensibel für die immer häufigeren und intensiveren Hitzeperioden sind alte Menschen. Das Risiko krank zu werden oder frühzeitig zu sterben, steigt übermässig an. Auch kleine Kinder sowie gesundheitlich geschwächte und kranke Personen sind stark betroffen. Die Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch das Klima führt das Bundesamt für Umwelt als prioritäres Risiko für die Schweiz auf.
«Hohe Umgebungstemperaturen und Hitzewellen stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Hitze kann Menschen schwächen, bestehende Krankheiten verschlimmern sowie verschiedene
Krankheiten unterschiedlichen Schweregrades hervorrufen.»1 Deshalb klagen auch die Klima- Seniorinnen 2 gegen die schleppende Umsetzung der Klimaziele durch die Schweiz.
Das BAG und auch die GSI geben zwar Hitzewarnungen und Verhaltensempfehlungen heraus, aber das reicht langfristig nicht und setzt nur bei der Symptombekämpfung an. Bei Alters- und Pflegeeinrichtungen, aber auch in Wohnquartieren muss ein Schwerpunkt auf das Wohn- und Umgebungsklima und das Temperaturmanagement in den Gebäuden und in der Umgebung gesetzt werden. Der Kanton Bern anerkennt den Handlungsbedarf und führt mit den Richtplananpassungen ʹ223 ein neues Massnahmenblatt D_11 «Klimagerechte Siedlungsstruktur fördern» ein.
Mit geeigneten planerischen und baulichen Massnahmen, z. B. Gebäudeplatzierung, Materialwahl, biodiverse Umgebungs- und Grünraumgestaltung, kann das Mikroklima um Gebäude und in Quartieren nachhaltig günstig beeinflusst werden. Damit wird nicht nur der Komfort für die Nutzenden verbessert, sondern auch der Energie- und Ressourcenbedarf für Gebäudekühlung kann minimiert werden.
Mit den vom Kanton entwickelten Klimakarten 4 besteht nun eine Grundlage, mit der einerseits die aktuelle bioklimatische Belastung bei Tag und bei Nacht grundstücksgenau analysiert werden kann. Die Planhinweiskarten Szenario 2060 geben ausserdem Information darüber, mit welcher Hitzebelastung zu rechnen ist, wenn keine Massnahmen ergriffen werden, um die klimatische Situation zu verbessern. Ein Standort, an dem die bioklimatische Belastung besonders hoch ist, ist für sensible Einrichtungen wie Alters- und Pflegeeinrichtungen ohne Massnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung nicht geeignet. Auch bei Sanierungen müssen die klimatischen Gegebenheiten ernsthaft einbezogen werden.
Begründung der Dringlichkeit: Die vom Kanton Bern entwickelten Klimakarten zeigen klimatisch stark belastete Standorte, und bis 2060 sind ohne Gegensteuer viele Regionen tiefrot, also sehr kritisch. Von steigender Hitzebelastung sind auch grosse Alters- und Pflegeeinrichtungen des Kantons betroffen. Der Ansatz der Klimakarten und insbesondere der dazugehörige Erläuterungsbericht, der bereits eine Vielzahl von Massnahmen aufzeigt, soll im Sinne des Gesundheitsschutzes möglichst umgehend breiter genutzt werden können, anstatt langfristige Konzeptarbeiten bei Kanton und Gemeinden abzuwarten.
Antwort des Regierungsrates
1. Der Kanton Bern stellt bereits heute Klimakarten zur Verfügung. Die Klimakarten (Klimaanalysekarten und Planungshinweiskarten, beides Stand 2020 und Szenario 2060), stehen seit Anfang Juli 2023 der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie können auf dem kantonalen Geoportal eingesehen werden. Insbesondere die Planungshinweiskarte, die eine Bewertung der klimatischen Auswirkung auf die Einwohnerinnen und Einwohner aufzeigt, dient als praktisches Planungsinstrument für Regionen, Gemeinden und Private. Aktuell arbeitet der Kanton an einer Vollzugshilfe für Regionen und Gemeinden, welche die Klimaanalyse- und Planungshinweiskarten als Grundlage für die Raumplanung heranziehen können. Sowohl Gemeinden als auch private Erstellerinnen und Ersteller bzw. Planerinnen und Planer von Alters- und Pflegeeinrichtungen haben mit den vorhandenen Klimakarten ein zeitgemässes und ausreichendes Bewertungs- und Planungsinstrument. Die Klimakarten werden ausserdem als Grundlage für die neue «Rahmenstrategie Anpassung Klimawandel» (RAK) dienen, die der Kanton gegenwärtig erarbeitet. Die Klimakarten entsprechen dem Stand der Technik und dem aktuellen Wissen. Ein Qualitätsmonitoring findet laufend statt und eine generelle Aktualisierung ist aus heutiger Sicht
Gesundheit und Hitze; https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/gesundheit/gesundheitsfoerderung-und-praevention/gesundheit-und-hitze.html www.klimaseniorinnen.ch Richtplananpassungen Klima und KLEK Klimakarten im Geoportal des Kantons Bern; https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/klima/klimakarten.html
erst mittelfristig notwendig. Da die Klimakarten bereits zur Verfügung stehen, beantragt der Regierungsrat bei Punkt 1 die Annahme und gleichzeitige Abschreibung.
2. Die bereits vorhandenen Klimakarten sind eine geeignete Grundlage für die Planung von Sanierungen oder Neubauten von Alters- und Pflegeeinrichtungen. Die Klimakarten zeigen, wo genau sich Hitzeinseln befinden, welche Kaltluftkorridore nicht unterbrochen werden sollten und welche Kaltluftentstehungsgebiete künftig eine grössere Bedeutung haben werden. Der Handlungsbedarf kann somit bereits heute anhand der Klimakarten erhoben werden. Auch die geeigneten Massnahmen sind bekannt. So kann beispielsweise mit der Stellung der Bauten und der Umgebungsgestaltung (Wasserflächen, Pflanzen, Entsiegelung) kleinräumig und gestalterisch das Mikroklima positiv beeinflusst werden. Bauliche Massnahmen, wie beispielsweise Fassaden mit hoher Albedo (Rückstrahlvermögen) etc., sind weitere, ergänzende Massnahmen zum Hitzeschutz. Je nach Bauprojekt ist ein unterschiedlicher Massnahmenkatalog sinnvoll. Es ist nicht Aufgabe des Kantons, speziell für Alters- und Pflegeeinrichtungen detaillierte Parameter oder Massnahmen festzulegen, da ein solches Vorgehen den Handlungsspielraum je nach Projekt unnötigerweise einschränken würde. Zudem existieren bereits Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz, beispielsweise in der Norm SIA 180 oder den Minergiestandards oder in Art. 16 der Kantonalen Energieverordnung vom 26. Oktober 2011 (KEnV, BSG 741.111). Weiter stellt das Amt für Umwelt und Energie auf seiner Website für Fachleute und Bauherren die Empfehlungen «Sommerliche Überhitzung vermeiden» zur Verfügung. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Erstellerinnen und Ersteller von Alters- und Pflegeeinrichtungen für den Gesundheitsschutz der Bewohnenden sensibilisiert sind und die bereits bekannten Massnahmen zum Schutz vor Hitze umsetzen. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung von Punkt 2.
3. Im Baubewilligungsverfahren wird geprüft, ob ein Bauvorhaben die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften sowie weitere relevante gesetzliche Vorschriften einhält. Im Baubewilligungsverfahren kann nicht über die finanzielle Förderung eines Vorhabens entschieden werden. Dies wäre systemwidrig und bei den falschen Behörden sowie im falschen Verfahren angesiedelt. Förderinstrumente gehören nicht in die Baugesetzgebung. Sie müssten nach Ansicht der Regierung im Rahmen der Erteilung der Betriebsbewilligung beurteilt werden. An dieser Stelle weist der Regierungsrat jedoch gerne auf das bestehende kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz hin. Die energetische Sanierung von Gebäuden führt zu einer allgemeinen Kostensenkung und dürfte daher auch von den Alters- und Pflegeheimen ohnehin angestrebt werden. Solche Sanierungen haben zusätzlich einen positiven Effekt auf das Wohnklima (Isolation gegen Wärme und Kälte). Auf einer weiteren Ebene tragen auch die Entsiegelung und die Förderung der Biodiversität grundsätzlich zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität unseres Lebensraums bei. Hingegen dürften isolierte Massnahmen bei Alters- und Pflegeheimen insgesamt weniger Wirkung erzielen.
Der Regierungsrat erachtet es als selbstverständlich, dass Planende von Alters- und Pflegeinstitutionen den Gesundheitsschutz der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Planung berücksichtigen. Sie müssen zudem den Stand der Technik und die geltenden Normen beachten. Daher sollten sie auch Massnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umsetzen und dabei die Klimakarten beiziehen. Es ist nicht angebracht, dass der Kanton hier mit finanziellen Förderungen etwas unterstützt, was selbstverständlich sein sollte. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung von Punkt 3.
Verteiler ‒ Grosser Rat