Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.247

I 178-2023 Gullotti (Tramelan, SP) Wie steht’s um den Fussgängersteg in der Pichoux-Schlucht? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 178-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.247

Eingereicht am: 04.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gullotti (Tramelan, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 185/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Wie stehts um den Fussgängersteg in der Pichoux-Schlucht?

Ausgangslage:

2012/2013: Die ehemaligen Gemeinden Souboz und Sornetan unterstützen das Projekt eines Fussgängerstegs in der Pichoux-Schlucht.

2014: Die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder des Kantons Bern gibt ihre Zusicherung.

2016: Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission empfiehlt, aus Gründen der Beeinträchtigung der Landschaft auf das Projekt zu verzichten.

2016: Das AGR erteilt keine Bewilligung aufgrund der Ablehnung der eidgenössischen Kommission und der Naturschutzorganisation Pro Natura.

Die heutige Situation ist aus Sicht der Gemeinde Petit-Val nicht befriedigend, denn die Pichoux- Schlucht ist ein Tabugebiet, um das sich niemand kümmert. Die Wege werden nicht mehr gepflegt, die Kantonsstrasse ist Quelle von Lärm und Abfällen, die nicht eingesammelt werden, Strassenarbeiten warten seit mehreren Jahren auf ihren Abschluss (Gitter am Eingang der Schlucht), der Zugang zum und um den Lac Vert (JU) ist unkontrolliert.

Die 2015 entstandene Gemeinde Petit-Val hat dem AGR und dem Verein Regionalpark Chasseral für die Schlucht verschiedene Landschaftsprojekte vorgelegt, die der Natur und dem Landschaftsbild auf beiden Hangseiten Rechnung tragen.

Der Kanton Jura hat mehrmals sein Interesse an einer gemeinsamen Bewirtschaftung mit dem

Kanton Bern angemeldet.

Die Gemeindebehörden von Petit-Val möchten das Stegprojekt aus folgenden Gründen wieder aufnehmen:

− Der Berner Jura ist auf der Suche nach «sanften» Ausflugszielen für einen «Slow-Tourismus», die es erlauben, unsere Natur und Landschaft zu entdecken, wobei ein Bezug zu einer Region oder einem Dorf mit wirtschaftlichen Aussichten (Unterkunft, regionale Produkte usw.) bestehen soll. − Dieses Projekt hat eine wirtschaftliche und touristische Bedeutung auf regionaler oder gar interkantonaler Ebene und verdient die gemeinsame Unterstützung der Region Grand Chasseral sowie der Kantone Bern und Jura. − Mit der Unterstützung der Berner Wanderwege ist die Gemeinde Petit-Val bereit, ein Konzept mit Parkplätzen/öffentlichem Verkehr und Wanderwegen mit einem stark restriktiven Zugang zum Fussgängersteg zu entwickeln, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. − Die Gemeinde Petit-Val will alles unternehmen, um die Fauna vor Ort zu schützen. − Der Schutz des Standorts verlangt nach einer konsistenten Ortsbildschutzpolitik, heute herrscht nur Gleichgültigkeit.

Die Gemeinde Petit-Val bedauert die aktuelle Situation, die einer Sperre oder gar einem Verbot gleichkommt, denn sie verhindert proaktives Handeln. Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass andere Schutzgebiete Fussgängerstege bauen dürfen, solange sie die Reg eln zum Landschaftsschutz respektieren, und dass auch sie sich dazu verpflichtet, diese einzuhalten.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Kann der Kanton Bern angesichts der Bedeutung des Standorts und der Rahmenbedingungen, die die Gemeinde Petit-Val gewährleisten will, die Vermittlerrolle in diesem Dossier übernehmen?

2. Wenn nicht, wie könnte der Kanton Bern zu einer Lösung dieser festgefahrenen Situation beitragen?

3. Sieht er darin nicht auch touristisches Potential für die Region (interkantonale Synergie), wenn die Rahmenbedingungen hinsichtlich Umwelt und Landschaft gewährleistet sind?

Antwort des Regierungsrates

1. Kann der Kanton Bern angesichts der Bedeutung des Standorts und der Rahmenbedingungen, die die Gemeinde Petit-Val gewährleisten will, die Vermittlerrolle in diesem Dossier übernehmen?

Der Kanton Bern unterstützt seit Jahren tatkräftig die touristischen Entwicklungsprojekte der Regionen mittels den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten. Das kantonale Tourismusentwicklungsgesetz (TEG - BSG 935.211) und die aus dessen Artikel 4a entstandene Dachmarketingorganisation «Made in Bern AG» 1 spielen dabei ein zentrale Rolle. Eine erfolgreiche regionale Tourismusentwicklung beruht in erster Linie auf einer vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den lokalen Akteuren. Daraus entstehen innovative und touristisch nachhaltige Projekte, welche die regionalen Interessen berücksichtigen und bündeln. Bei den überkommunalen Planungs- und Kooperationsprozessen kommt dabei den Regionalkonferenzen bzw. Planungsregionen – im Berner Jura der «Association Jura

Gesellschaftszweck der «Made in Bern AG» ist die destinationsübergreifende touristische Marktbearbeitung mit Schwerpunkt Kanton Bern

bernois.Bienne - Jb.B» – eine zentrale Rolle zu. Die Rolle des Kantons ist nur subsidiär, indem er die regionalen Planungen prüft und genehmigt. In Bezug auf das Projekt für einen Fussgängersteg in der Pichoux-Schlucht in der Landschaft von nationaler Bedeutung «Gorges du Pichoux» (BLN Nr. 1009), das bisher wegen der negativen Beurteilung der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nicht realisiert werden konnte, wird entscheidend sein, inwiefern mit einer neuen tourismuspolitischen Konzeption und / oder einer Projektweiterentwicklung Grundlagen für eine Neubeurteilung durch die ENHK geschaffen werden können. Die Planungsregion sollte zunächst die überregionale Bedeutung des Fussgängerstegs unter Einbezug des Kantons Jura als nachhaltiges touristisches Leuchtturmprojekt identifizieren und aufzeigen. Dieser Prozess muss gleichzeitig Aufschluss geben bezüglich der generellen Bewilligungsfähigkeit des Projekts. Die zuständigen Amts- und Fachstellen des Kantons Bern werden in diesen Prozess integral eingebunden werden, wenn auch nicht in leitender Funktion. Sie werden eine stufengerechte Vermittlerrolle zwischen den Kantonen Jura und Bern im überregionalen Planungs- und Kooperationsprozess übernehmen. Aus dem Projekt muss zudem hervorgehen, dass die Beeinträchtigung des BLN-Gebiets nur noch gering ist, damit die ENHK, die Schutzorganisationen oder die kantonalen Stellen ihre Beurteilungen zugunsten des Stegs revidieren können.

2. Wenn nicht, wie könnte der Kanton Bern zu einer Lösung dieser festgefahrenen Situation beitragen?

Der Regierungsrat kann die für touristische Entwicklungsprojekte zuständigen Fachämter und -gremien anweisen, das Brückenprojekt eng zu begleiten und dabei sicherzustellen, dass es in die entsprechenden Planungsprozesse integriert wird.

3. Sieht er darin nicht auch touristisches Potential für die Region (interkantonale Synergie), wenn die Rahmenbedingungen hinsichtlich Umwelt und Landschaft gewährleistet sind?

Das touristische Potential für die Region sowie interkantonale Synergien sind auch ohne Fussgängersteg bereits anerkannt, und der Grossraum Bellelay ist als wichtiger touristischer Sektor von überregionaler Bedeutung bereits identifiziert und wird entsprechend gefördert.

Verteiler ‒ Grosser Rat