2023.RRGR.267
M 198-2023 Stampfli (Bern, SP) Versiegelte Flächen bei Neubauten reduzieren. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 198-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.267
Eingereicht am: 06.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Stampfli (Wabern, SP) (Sprecher/in) Aebi (Hellsau, SVP) Flück (Interlaken, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 15/2024 vom 10. Januar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Versiegelte Flächen bei Neubauten reduzieren
Der Kanton Bern setzt sich zum Ziel, die versiegelten Flächen bei Um- und Neubauten zu reduzieren und versiegelte Flächen, wenn möglich, zu renaturieren.
Begründung:
Die Auswirkungen des Klimawandels sind im Kanton Bern immer stärker sicht- und spürbar. Die Sommermonate werden im Durchschnitt heisser. In dicht bebauten Gebieten mit grossen versiegelten Flächen trifft die Hitze die Menschen besonders heftig. Sogenannte Hitzeinseln entstehen und belasten die Gesundheit der Menschen. Um dem entgegenzuwirken, haben einzelne Gemeinden damit begonnen, Flächen wieder zu entsiegeln und mit biodiversen Elementen zu bepflanzen. Dies führt zu mehr Biodiversität im Siedlungsraum und mehr Wohn- und Lebensqualität. Die Versickerung von Regenwasser bzw. Niederschlägen wirkt sich zudem positiv aufs Grundwasser aus. Das schützt die Menschen besser vor der zunehmenden Hitze und senkt zudem auch noch die Baukosten. Der Kanton Bern soll sich deshalb zum Ziel setzen, die versiegelten Flächen bei Neu- und Umbauten zu reduzieren. Der Regierungsrat soll dazu entsprechende Richtlinien ausarbeiten.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h
KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich
des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel, bei Um- und Neubauten versiegelte Flächen soweit möglich zu reduzieren und versiegelte Flächen möglichst zu renaturieren. Er sieht darin wichtige Möglichkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität unseres Lebensraums. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die sich abzeichnenden klimatischen und meteorologischen Entwicklungen.
Das für die kantonalen Gebäude und Flächen zuständige Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat bereits vor einigen Jahren Richtlinien zu Umwelt und Ökologie erarbeitet. Diese geben vor, dass versiegelte Flächen soweit möglich reduziert werden und dadurch auch die Biodiversität verbessert wird. Für Neubauprojekte gelten insbesondere Vorgaben zur Festlegung naturnaher Bereiche, zur versickerungsfähigen Gestaltung von Verkehrsflächen, zur Versickerung von Dach- und Regenwasser, zur Bepflanzung sowie zu entsprechender Pflege und Unterhalt der Anlagen. Grossinstandsetzungen, Umbauten und Arbeiten an bestehenden Umgebungsanlagen richten sich ebenfalls soweit möglich an diesen Vorgaben aus. Die Richtlinien des AGG werden laufend an neue Erkenntnisse angepasst.
Eine aktive Strategie und Massnahmenplanung für die flächendeckende Entsiegelung und Renaturierung von bestehenden kantonalen Liegenschaften und Grundstücken wurde bisher primär aus finanziellen Gründen nicht erstellt. Der Kanton legt seinen Fokus darauf, die Entsiegelungen und Renaturierungen von Flächen bei ohnehin anfallenden Um- und Neubauten sowie bei Sanierungen möglichst konsequent vorzunehmen. Wird die Entsiegelung von Beginn weg in ein Projekt einbezogen entstehen kaum oder keine Mehrkosten. Mit diesem Vorgehen werden versiegelte Flächen zuverlässig und dann angegangen, wenn es bezüglich Lebenszyklus einer Anlage am wirtschaftlichsten ist. Eine aktive Entsiegelung von Liegenschaften, bei denen kein anderweitiger Eingriff geplant ist, würde zu deutlich höheren Kostenfolgen führen. Weiter fehlen hierzu in der Regel die notwendigen personellen Ressourcen.
Das gewählte Vorgehen stellt aus Sicht des Regierungsrates sicher, dass das Anliegen der Motionäre mittel- bis langfristig bei sämtlichen kantonseigenen Flächen erfüllt wird.
Was die Renaturierung versiegelter Flächen bei nicht kantonalen Gebäuden und Flächen betrifft, soll eine Anpassung des kantonalen Musterbaureglements in Angriff genommen werden. Der Regierungsrat hat dies 2023 im Postulatsbericht zu P 171-2019 «Biodiversität – Alle müssen ihren Beitrag leisten» in Aussicht gestellt. Als Grundlagen für die Anpassung dienen entsprechende Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und der im Auftrag des Amts für Landwirtschaft und Natur (LaNat) erstellte Expertenbericht «Biodiversität im Siedlungsbereich». Auch hier sind die Arbeiten zur Umsetzung der Anliegen der Motionäre nach Ansicht des Regierungsrates bereits eingeleitet.
Als Ergänzung weist der Regierungsrat auf die im Sommer 2023 veröffentlichten Klimakarten hin. Diese werden vom Kanton bei baulichen Massnahmen ebenfalls konsultiert. Die Klimakarten sind öffentlich und stehen Gemeinden und Privaten gleichermassen zur Verfügung.
Der Regierungsrat beantragt die Annahme der Motion.
Verteiler ‒ Grosser Rat