Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.271

M 202-2023 Gerber (Schüpfen, Die Mitte) Kein autonomer Beschluss bei Fusion UPD mit PZM. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 202-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.271

Eingereicht am: 11.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gerber (Schüpfen, Die Mitte) (Sprecher/in) Michel (Schattenhalb, SVP) Schär (Schönried, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Weitere Unterschriften: 15

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 30.11.2023

RRB-Nr.: 52/2024 vom 24. Januar 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme Ziffer 3: Annahme Ziffer 4: Annahme Ziffer 5: Annahme

Kein autonomer Beschluss bei Fusion UPD mit PZM

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Fusionsverhandlungen zwischen UPD und PZM entlang folgender Leitlinien zu begleiten:

Erwägungen

1. Kein autonomer Beschluss der UPD und des PZM, sondern des Eigentümers (Kanton Bern).

2. Auftrag an Regierungsrat, das Ergebnis der Fusionsverhandlungen in einem Bericht aufzuarbeiten und zu bewerten sowie auf der Basis des Berichts über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

3. Im Bericht sind insbesondere die Auswirkungen auf das Personal sowie die Kosten- und Ertragsstruktur (getrennt nach Universitäts- und Grundversorgungsbereich) zu ermitteln.

4. Es ist im Weiteren aufzuzeigen, inwieweit die im Baurecht gehaltenen Immobilien nach der Fusion mittel- bis langfristig weiter benötigt werden und was mit allfällig nicht mehr benötigten Immobilien passieren soll.

5. Der Bericht des Regierungsrates ist dem Grossen Rat zu unterbreiten.

Begründung:

Die umfassende Antwort der Regierung zum Vorstoss 092-2023 «Spitalschliessungen − Jetzt braucht es eine Analyse durch den Regierungsrat» zeigt klar auf, dass die Fusion Inselspital- Universitätsspital Bern mit der Spital Netz Bern AG (SNB AG) Fragen aufgeworfen haben, die in der Gesellschaft und im Grossen Rat intensive Reaktionen ausgelöst haben.

Eckwerte dazu: − Nur 43 Prozent der Mitarbeitenden Münsingen/Tiefenau bleiben in der Insel-Gruppe, dies per 28. Juni; rund 550 Mitarbeitende werden die Gruppe also verlassen. − Bereits bei der Schliessung des Zieglerspital hat die Gruppe nur knapp die Hälfte der 600 Mitarbeitenden in den eigenen Reihen halten können. Fazit: Die Insel-Gruppe hat bereits gut 800 Fachkräfte verloren. − Wenn alle Fälle in die Universität verschoben werden, wird dies den Kanton aufgrund des höheren Tarifs wiederkehrend mit Steuern und Krankenkassenbeiträgen zusätzliche Millionen kosten.

Daraus sind folgende Lehren zu ziehen: Es ist offensichtlich: Eine enge Zusammenarbeit bzw. ein Zusammenschluss auf Augenhöhe zwischen Universität und Grundversorgung ist schwierig. Unterschiedliche Aufträge und Kulturen sind entscheidend, ob ich als Fachperson in der Universität arbeiten will oder eben nicht.

Verbesserungen bei der Aufgabenzuteilung in der Versorgungskette zwischen den beiden Partnern sind sicherlich möglich. Eine Fusion von UPD und PZM bietet jedoch keine automatische Gewähr für eine bessere Versorgung, eine gesicherte Finanzierung, einen behobenen Fachkräftemangel oder sanierte Gebäude.

Daher sind das Versorgungsangebot sowie die Personal- und Immobilienstrategie im Bericht darzulegen.

Die Meinung der betroffenen Verwaltungsräte ist zu ergänzen. Die politischen Behörden haben ihre Verantwortung wahrzunehmen, die Ergebnisse der Fusionsverhandlungen zu analysieren und zu entscheiden.

Der Kanton ist zu 100 Prozent an der UPD AG und an der PZM AG beteiligt und m uss daher umgehend das Heft in die Hand nehmen und die Fusion eng begleiten.

Begründung der Dringlichkeit: Gemäss Information der beiden VP steht der Entscheid bereits am 6. November 2023 an. Der Regierungsrat soll dazu am 20. Dezember 2023 informiert werden. Eine Information an den Grossen Rat steht nicht an.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Gemäss Artikel 24 SpVG ist der Regierungsrat abschliessend für den Fusionsentscheid zuständig.

Die Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD) AG und die Psychiatriezentrum Münsingen AG (PZM AG) bieten Gesundheitsdienstleistungen der stationären und ambulanten psychiatrischen Grund- und Spezialversorgung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Spitalversorgungsgesetz (SpVG) sowie Dienstleistungen der psychiatrischen Rehabilitation an. Zusätzlich erbringt die UPD AG als psychiatrische Universitätsklinik Lehre und Forschung zu Gunsten der Universität Bern. Beide Organisationen sind psychiatrische Endversorger. Das bedeutet, dass auch Patientinnen und Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen versorgt werden, die nicht ambulant behandelt oder in andern Institutionen aufgenommen werden können. Beide Unternehmen sind von mangelnder Profitabilität, vom hohen Investitionsbedarf für die Liegenschaften und vom akuten Mangel an Fachkräften betroffen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist negativ, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau. Sie bekunden grosse Schwierigkeiten, die steigende Nachfrage nach psychiatrischer Versorgung abdecken zu können.

Ende 2022 entschieden die Verwaltungsräte der UPD AG und der PZM AG, einen Zusammenschluss zu prüfen und haben am 6. November 2023 beschlossen, eine Fusion einzugehen. Eigentümer beider Unternehmen ist der Kanton Bern, vertreten durch den Regierungsrat. Dieser hat sich bereits mehrfach mit dem geplanten Vorgehen (Projekt «Morgenrot») befasst. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass der Zusammenschluss der UPD AG mit der PZM AG nicht einfach wäre und es namentlich Kulturunterschiede zwischen den beiden Unternehmen zu bewältigen gibt.

Zu Ziffer 1: Der Regierungsrat ergreift im Namen des Kantons die zur Ausgestaltung der Regionalen Psychiatrischen Dienste (RPD) als Aktiengesellschaften und zur kantonalen Beteiligung an ihnen erforderlichen Massnahmen. Er kann dazu insbesondere Aktiengesellschaften gründen, auflösen, spalten oder fusionieren und Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben oder veräussern (Artikel 32 Absatz 2 Spitalversorgungsgesetz, SpVG).

Zusammenschlüsse bedürfen nach Artikel 24 SpVG der Zustimmung des Regierungsrates. Der Regierungsrat vertritt den Kanton als Eigner (Artikel 23 SpVG). Die entsprechenden Artikel des SpVG, die für die regionalen Spitalzentren (RSZ) gelten, sind auch für die RPD sinngemäss anwendbar (Artikel 33 SpVG).

Die UPD AG und die PZM AG arbeiteten im Zeitraum von Februar bis Oktober 2023 mit einem externen Projektteam von ca. 20 Vertretern der Psychiatrie-Branche aus der Schweiz und dem Ausland und unter dem Einbezug von rund 60 internen Mitarbeitenden an der Machbarkeit des «Projekts Morgenrot». Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) wurde wiederholt über die Projektfortschritte informiert. Die Arbeiten der UPD AG, der PZM AG und des externen Projektteams wurden zu einem Schlussbericht zur Prüfung eines Zusammenschlusses zwischen den beiden Unternehmen («Projekt Morgenrot») zusammengefasst. Auf dieser Basis haben die beiden Verwaltungsräte der UPD AG und der PZM AG einer Fusion am 6. November 2023 zugestimmt. Den Regierungsrat hat die UPD AG und die PZM AG anlässlich der Klausur vom 15. November 2023 über das Projekt bezüglich des Zusammenschlusses der UPD AG mit der PZM AG informiert und ihm den Schlussbericht vorgestellt.

Der Regierungsrat hat mit Interesse das Zielbild einer Fusion zur Kenntnis genommen. Bezüglich Rahmenbedingungen, wie den Zeitpunkt einer allfälligen Fusion und den Voraussetzungen, die dazu erfüllt werden müssen, laufen zurzeit Gespräche zwischen der GSI und den Institutionen für den Abschluss eines Letter of Intent (LoI), der dem Regierungsrat unterbreitet werden wird.

Die Anliegen des Motionärs wurden bereits umgesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt nicht autonom, der Kanton Bern als Eigentümer, vertreten durch den Regierungsrat, wird darüber beschliessen, wie dies auch im SpVG vorgesehen ist. Der Regierungsrat empfiehlt daher Ziffer eins zur Annahme und gleichzeitigen Abschreibung.

Zu Ziffer 2: Der unter Ziffer 1 erwähnte Schlussbericht wurde einerseits GSI-intern geprüft, andererseits wurde das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG beauftragt ein Review des Schlussberichtes vorzunehmen. Daraus gehen hervor, dass verschiedene offene Fragen vor dem Entscheid zu klären sind. Im Rahmen des Vortrags zum Regierungsratsbeschluss b etreffend Fusionsentscheid wird eine Würdigung der vorgelegten Berichte und Unterlagen betreffend Fusion der UPD AG und der PZM AG vorgenommen. In diesem Sinne soll das Fusionsprojekt in einem Bericht aufgearbeitet werden, der die Basis darstellen soll für den Entscheid. Der Regierungsrat empfiehlt daher Ziffer zwei in diesem Sinn zur Annahme.

Zu Ziffer 3: Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vision und das Zielbild des Zusammenschlusses der UPD AG mit der PZM AG, stellt aber fest, dass im vorgelegten Schlussbericht verschiedene Auswirkungen, namentlich auf das Personal, noch ungenügend dargestellt wurden. Diese Bedenken betreffen insbesondere die Schaffung von Kostentransparenz gegenüber dem Kanton und die Vorlage eines validen Businessplans. Die fehlenden Informationen wurden eingefordert und müssen vor der definitiven Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Regierungsrat em pfiehlt Ziffer drei zur Annahme.

Zu Ziffer 4: Baurechtszinsbefreit sind die bei der Verselbständigung in den entsprechenden Verträgen bezeichneten Grundstücke der UPD AG an der Bolligenstrasse in Ostermundigen und der PZM AG in Münsingen respektive Rubigen. Mit den abgeschlossenen Baurechtsverträgen zwischen dem Kanton Bern und der UPD AG 1 resp. der PZM AG2 vom 26. September 2016 wurde das Baurecht für 50 Jahre mit Dauer bis 31. Dezember 2066 errichtet. Die Einräumung des Baurechts und die damit verbundene Eigentümerübertragung an den Gebäuden erfolgten entschädigungslos 3.

Mit dem «Projekt Morgenrot» will die UPD AG und die PZM AG ihre Angebote konzentrieren: Im stationären Bereich soll das Angebot der Erwachsenenpsychiatrie am Standort Münsingen zusammengefasst werden. In räumlicher Nähe von Münsingen und der Bolligenstrasse soll auf dem Areal der Siloah in Gümligen das gesamte Angebot der Alterspsychiatrie erbracht werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie soll an der Bolligenstrasse verbleiben und dort gemäss Projekt in einen geplanten Neubau einziehen. Die forensische Intensivpsychiatrie sowie die forensisch-psychiatrische Poliklinik sollen weiter am bisherigen Standort an der Bolligenstrasse betrieben werden. Das Angebot der psychiatrischen Rehabilitation soll an der Bolligenstrasse gebündelt werden. Die zwei Wohnheime, welche aktuell in Münsingen untergebracht sind, sollen an die Bolligenstrasse verlagert werden. Die Kriseninterventionsstationen von Biel und der Murtenstrasse sowie die Krisenbetten in Bümpliz sollen in Münsingen integriert werden mit dem Ziel der Einsparung von Ressourcen und dem effizienten Einsatz von Fachkräften.

Baurechtsvertrag "UPD" mit dem Erwerb von bestehenden Gebäuden im Projekt "Verselbständigung Psychiatrische Dienste des Kanto ns Bern" betreffend die Besitzungen Bern 04/1930 sowie Ostermundigen/1031, 1033 und 1034, vom 26.09.2016. Baurechtsvertrag "PZM" mit dem Erwerb von bestehenden Gebäuden im Projekt "Verselbständigung Psychiatrische Dienste des Kantons Bern" betreffend die Besitzungen Münsingen 1 / 5 und Rubigen / 20, vom 26.09.2016. Darlehensvertrag vom 26.11.2016 zwischen der PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG, Hunzingenallee 1, 3110 Münsingen, Firmennummer CHE 256.284.023 und dem Kanton Bern, inklusive Anhang 1: Rückzahlungsplan und dem Darlehensvertrag vom 26.11.2016 zwischen der Universitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD) AG, Bolligenstrasse 111, 3072 Ostermundigen, Firmennummer CHE 256.824.310 und dem Kanton Bern, inklusive Anhang 1: Rückzahlungsplan.

Die oben erwähnten Umzüge sind aufeinander abzustimmen und sollen gemäss Projekt erst angegangen werden, wenn die Alterspsychiatrie auf das Areal der Siloah verschoben werden kann. Dies ist frühestens für 2028 der Fall. In der Zwischenzeit werden die heutigen Infrastrukturen weitergenutzt, eine Verschiebung der stationären Psychiatrie steht zurzeit nicht zur Diskussion. Sobald verbindlich geklärt ist, welche Gebäude und Grundstücke nicht mehr benötigt werden, wird der Kanton über die weitere Verwendung der Immobilien entscheiden, dies mit dem Fokus auf Bedarf für kantonale Nutzungen.

Der Regierungsrat empfiehlt die Annahme von Ziffer vier.

Zu Ziffer 5: Bei einem positiven Entscheid zur Fusion der UPD AG mit der PZM AG werden voraussichtlich Folgekosten entstehen, die dem Grossen Rat unterbreitet werden müssten. Wie bereits unter Ziffer 2 erläutert, wird dem Regierungsrat, im Hinblick auf den Beschluss zur Fusion der UPD AG und der PZM AG, ein Bericht unterbreitet. Dieser Bericht würde dem Grossen Rat zusammen mit dem allfälligen Antrag an den Grossen Rat bezüglich Folgekosten der Fusion zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Sinne empfiehlt der Regierungsrat die Annahme von Ziffer fünf.

Verteiler ‒ Grosser Rat