Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.282

M 213-2023 Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Aufarbeitung von systematischen Fehlstrukturen und Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 213-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.282

Eingereicht am: 13.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vögeli (Frauenkappelen, GLP) (Sprecher/in) Müller (Orvin, SVP) Buri (Konolfingen, GLP) Ryser (Seftigen, GLP) Pichard (Biel/Bienne, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 30.11.2023

RRB-Nr.: 78/2024 vom 31. Januar 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Aufarbeitung von systematischen Fehlstrukturen und Missbrauchsfällen in der römischkatholischen Kirche

Der Kanton sistiert auf den nächstmöglichen Zeitpunkt sämtliche Zahlungen an die römisch-katholische Kirche. Insbesondere werden keine neuen Leistungsverträge abgeschlossen oder verlängert, bis ein umfassendes Konzept vorliegt, das mögliche Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche des Kantons Bern in den letzten Jahrzehnten umfassend und transparent aufarbeitet und in Zukunft verhindert. Die Freigabe der sistierten Gelder hat nach Würdigung des Konzepts durch den Grossen Rat zu erfolgen.

Begründung:

Alle drei Landeskirchen sind zentrale Institutionen, die wichtige Arbeit in den Bereichen Seel- und Fürsorge und Unterstützung von Randständigen leisten. Sie tragen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege bei. Damit dies möglich ist, werden die Kirchen durch den Kanton mit jährlich über 72 Millionen Franken unterstützt.

Wie eine Untersuchung der Universität Zürich belegt, haben Würdenträger der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz in mindestens 1002 Fällen sexuellen Missbrauch betrieben. Die Dunkelziffer kommt nach Aussage der Untersuchungsleitung höher zu liegen. Erschreckend ist, dass die jahrelangen, schwersten und systematischen Missbräuche durch die römisch-katholische Kirche bisher weitestehend verschwiegen, vertuscht oder bagatellisiert wurden. Zwei Drittel der Opfer waren zum Zeitpunkt des Übergriffs noch minderjährig, teils war en gar Säuglinge

betroffen.

Es wird anerkannt, dass die katholische Kirche die Fälle endlich aufarbeiten will. Die Aufarbeitung ist eine interne Untersuchung im Auftrag der Kirche und entzieht sich der staatlich-demokratischen Kontrolle des Kantons. Den Kanton Bern trifft dennoch eine politische und historische Verantwortung. Die Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten Staatsangestellte, und der Kanton unterstützt die römisch-katholische Kirche jedes Jahr als Partnerin mit substantiellen Beiträgen. Dass das Problem von denselben Institutionen, ja gar denselben Personen, die bereits zum Zeitpunkt der Vertuschungen im Amt waren, aufgearbeitet werden soll, ist aus einer säkularen Sicht äussert problematisch. Es geht vorliegend nicht um Bagatel len, sondern um schwerwiegende und verabscheuenswürdige Verbrechen. Über Jahrzehnte wurde ein System aufgebaut und gelebt, das diese Verbrechen begünstigt und systematisch gedeckt hat. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust in die Institution und die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden verlangt mindestens, dass die Ergebnisse und Massnahmen zur Anpassung des Systems unabhängig überprüft werden.

Der Kanton Bern soll deshalb sämtliche Zahlungen, die nicht direkt aufgrund einer Leistungsvereinbarung erfolgen, sistieren und bis auf weiteres keine neuen Leistungsverträge abschliessen oder verlängern. Die Freigabe der Gelder und damit die Bewertung des Konzepts sollen einer erhöhten demokratischen Kontrolle unterliegen und durch den Grossen Rat erfolgen müssen.

Wichtig: Weder wird mit diesem Vorstoss der römisch-katholischen Kirche Bern ein Fehlverhalten unterstellt, noch der persönliche Glaube der Katholikinnen und Katholiken oder die wertvolle Arbeit der unzähligen Freiwilligen geringgeschätzt. Aufgrund der schweizweit enorm hohen Fallzahlen braucht es in Bern aber zwingend die erwähnten Massnahmen.

Begründung der Dringlichkeit: Das bekanntgewordene Ausmass und noch immer drohende Leid verlangen nach einer raschen und umfassenden Aufarbeitung im Interesse potentieller Opfer.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat via mediale Berichterstattung vom Schlussbericht der Universität Zürich zum «Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts» Kenntnis erhalten. Der Regierungsrat verurteilt sämtliche Formen von Gewalt und Missbrauch, die sich in den vergangenen Jahrzehnten im Umfeld der römisch-katholischen Kirche ereignet haben. Das Ausmass der in der Pilotstudie aufgedeckten Fälle macht ihn sehr betroffen.

Die Motion verlangt, dass der Kanton auf den nächstmöglichen Zeitpunkt sämtliche Zahlungen an die römisch-katholische Kirche sistiert. Zudem sollen keine neuen Leistungsverträge abgeschlossen oder verlängert werden, bis ein umfassendes Konzept vorliegt, das mögliche Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche des Kantons Bern umfassend und transparent aufarbeitet und in Zukunft verhindert.

Der Regierungsrat stellt fest, dass für die von den Motionären geforderte Sistierung von Beiträgen an die römisch-katholische Kirche keine Rechtsgrundlage besteht: Der Kanton Bern richtet den Landeskirchen je einen Sockelbeitrag zur Wahrung der historischen Rechtstitel und einen Beitrag für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse aus. Die Grundlage dafür bildet das Bernische Gesetz über die Landeskirchen (Landeskirchengesetz; LKG), das in Art. 31 zwar Leistungen definiert, aber keine Leistungsverträge im engeren Sinne vorsieht. Während der Sockelbeitrag zur Wahrung der historischen Rechtstitel für die Entlohnung der Geistlichen verwendet werden muss, werden mit dem Beitrag für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse Angebote in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur finanziert. Soweit das Landeskirchengesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt gemäss Art. 35 LKG für die Beiträge für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse das Staatsbeitragsgesetz vom 16. September

1992 (StBG). Die Option einer Sistierung von Beiträgen ist jedoch weder im Landeskirchengesetz noch im Staatsbeitragsgesetz vorgesehen.

Zur umfassenden Aufarbeitung der Missbrauchsfälle haben die Organe der römisch-katholischen Kirche bereits verschiedene Massnahmen ergriffen: Die nationalen Gremien der Schweizerischen Bischofskonferenz und der römisch-katholischen Zentralkonferenz (Landeskirchen) haben beschlossen, die eingangs erwähnte Studie in den Jahren 2024-2026 fortzusetzen und zu vertiefen. Alle Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) unterzeichneten zudem eine persönliche Verpflichtung, um sicherzustellen, dass alle Archive unter ihrer Verantwortung zugänglich sind und keine Dokumente vernichtet werden. Gleichzeitig hat sich die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern dazu verpflichtet, den Zugang für Forschende der Universität Zürich und für die Strafverfolgungsbehörden zu ihren Archiven und denjenigen ihrer Kirchgemeinden zu gewährleisten.

Zur Behandlung von Missbrauchsfällen verfügt das Bistum Basel über eine unabhängige juristische Koordinationsperson. Sie nimmt Meldungen entgegen und koordiniert nach Eingang einer Meldung die straf-, personal- und kirchenrechtliche Massnahmen. Damit garantiert die römischkatholische Kirche im Kanton Bern, dass sämtliche an sie gerichteten strafrechtlich relevanten Fälle den weltlichen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Ab Mitte November 2023 werden neu auch die parallel dazu stattfindenden kirchenrechtlichen Voruntersuchungen sowie die Prüfung der Genugtuungsanträge an eine unabhängige Anwaltskanzlei ausgelagert.

Aus Sicht des Regierungsrates hat das Bistum Basel in den letzten Jahren ein umfangreiches und adäquates Konzept zur Prävention von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld entwickelt. Es umfasst verpflichtende Sensibilisierungskurse für alle Mitarbeitenden, eine sorgfältige Leumundsprüfung bei der Anstellung und ein psychologisches Abklärungsverfahren in der Ausbildung von Geistlichen. Seit 2020 ist zudem eine unabhängige Fachperson als Präventionsbeauftragte im Bistum tätig, die für die Umsetzung der Präventionsmassnahmen zuständig ist.

Als Konsequenz auf die Ergebnisse des Berichts der Universität Zürich hat zudem die römischkatholische Prüfungskommission des Kantons Bern am 26. Oktober 2023 spezifische Massnahmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch beschlossen. So werden die Themen «Umgang mit Nähe und Distanz», «Verhalten bei sexueller Belästigung», «Meldepflicht» u. a. neu expliziter Teil der Äquivalenzprüfungen für Geistliche, die eine Leitungsstelle in der römisch-katholischen Kirche anstreben. Ausserdem wird die Prüfungskommission zukünftig kontrollieren, ob die im Kanton Bern angestellten Geistlichen die vom Bistum Basel regelmässig durchgeführten obligatorischen Präventionskurse absolviert haben (vgl. Antwort des Regierungsrates auf M 216-2023, Esseiva, FDP).

Auch wenn die getroffenen Massnahmen das immense Leid nicht wieder gut machen können, geht der Regierungsrat davon aus, dass sie geeignet sind, künftige Übergriffe möglichst zu verhindern.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat, die Motion abzulehnen.

Verteiler ‒ Grosser Rat