2023.RRGR.284
M 215-2023 Lerch (Langenthal, SVP) Altersstrategie 2016 aktualisieren, integrierte Altersversorgung fördern und Anreize zur regionalen Kooperation schaffen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 215-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.284
Eingereicht am: 13.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) von Bergen (Uetendorf, EVP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Wenger (Meikirch, SVP) Sancar (Bern, GRÜNE) Baumann (Münsingen, EDU) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Kocher Hirt (Worben, SP) Zimmerli (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 10
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 54/2024 vom 24. Januar 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Altersstrategie 2016 aktualisieren, integrierte Altersversorgung fördern und Anreize zur regionalen Kooperation schaffen
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Die Altersstrategie des Kantons Bern 2016 ist zu aktualisieren, insbesondere unter Berücksichtigung der starken demografischen Veränderungen, der Erkenntnisse aus der Covid-19 Pandemie und unter Einbezug einer langfristigen Generationenplanung.
2. Die Überarbeitung der Altersstrategie soll insbesondere einen Schwerpunkt auf die integrierte Versorgung legen. Dies unter Einbezug aller Akteure, die im Alters- und Gesundheitsbereich tätig sind wie Spitex, ambulante und stationäre Leistungserbringer, Spitäler, Ärzteschaft, Psychiatrie, Beratungsstellen wie Pro Senectute, Berner Gesundheit, formal organisierte Freiwilligenarbeit, eventuell auch Versicherungen und Krankenkassen usw. Dabei sind Steuerungsmechanismen aufzuzeigen, sodass ein besserer Mitteleinsatz resultieren kann.
3. Der Kanton zeigt auf, wie die überörtliche und regionale Kooperation mit allen Akteuren (gemäss Ziff. 2) gefördert und auf alle Regionen ausgeweitet werden kann, und zieht die Gemeinden aktiv mit ein (z. B. durch Anreize zur Einführung von regionalen Beratungsstellen und Altersforen sowie bei der Erarbeitung von Grundlagendokumenten usw.). Dies im
Sinn von Artikel 25 bis 27 des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (in Kraft seit 01.01.2022).
Begründung:
Zu Ziffer 1: Die Alterspolitik im Kanton Bern 2016 (Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat) ist in die Jahre gekommen. Insbesondere die starken demografischen Veränderungen, die Covid-19- Pandemie und das Bedürfnis nach frühzeitiger Altersplanung rufen nach einer Neujustierung der Alterspolitik Dabei geht es nicht zwingend um eine komplett neue Strategie, sondern um die Aktualisierung derjenigen aus dem Jahr 2016. Dies unter Einbezug der in dieser Motion erwähnten Aspekte gemäss Ziffer 1 sowie unter Berücksichtigung der integrierten Altersversorgung und der Förderung der regionalen und kommunalen Kooperation. Die zu revidierende Strategie soll auch dazu beitragen, dass sich die Betroffenen frühzeitig mit dem Thema Altern und altersbedingten Lebensformen befassen.
Zu Ziffer 2: Eine möglichst integrierte und optimierte Versorgung ist Voraussetzung für eine situationsgerechte, effiziente und effektive Alterspolitik, die das Wohl unserer Seniorinnen und Senioren und die bestmögliche Allokation der beschränkten Ressourcen ins Zentrum stellt. Es geht darum, dass alle involvierten Akteure zum richtigen Zeitpunkt und im angemessenen Umfang optimal koordiniert zusammenarbeiten, um die situativ erforderlichen und angemessenen Leistungen zu erbringen. Eine derart optimierte, integrierte Versorgung braucht dabei ein Mindestmass an Steuerungsmechanismen und Leitlinien. Wenn die Akteure optimal kooperieren und interagieren, dürften sich − nach einer Anschubfinanzierung − Synergien ergeben.
Zu Ziffer 3: Die überörtliche und regionale Kooperation zwischen den Akteuren gemäss Ziffer 2 ist eine Chance mit grossem Potential. Dies gilt vor allem auch im Bereich der integrierten Versorgung. Hier kann der Kanton Impulse geben, wie zum Beispiel im Bereich von Altersforen, regionalen Beratungsstellen und bei der Erarbeitung von Grundlagendokumenten (im Sinne von «Best Practices»). Solche Aktivitäten im überörtlich-regionalen Bereich ermöglichen und sind zugleich Voraussetzung für eine optimale integrierte Versorgung. Dies könnte – falls von den Akteuren erwünscht – mittel- und längerfristig bis hin zu regionalen Leistungsaufträgen mit Globalbudgets führen, was den Kanton in Teilbereichen entlasten könnte. Die obigen Angebote bedeuten zudem die erwünschte Konkretisierung und Umsetzung der Artikel 25 bis 27 des neuen Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (in Kraft seit 01.01.2022).
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da diese in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Mit vorliegender Motion wird der Regierungsrat beauftragt, die Altersstrategie des Kantons Bern aus dem Jahr 20161 zu aktualisieren. Dabei soll unter Einbezug aller Akteure, die im Alters- und
Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Alterspolitik im Kanton Bern 2016. Zum Herunterladen: www.gsi.be.ch > Themen > Statistiken und Publikationen > Publikationen GSI > Publikationen zum Thema Alter > Bericht zur Alterspolitik im Kanton Bern 2016 ( PDF)
Gesundheitsbereich tätig sind (inkl. Beratung und Freiwilligenarbeit), insbesondere ein Schwerpunkt auf die integrierte Versorgung gelegt werden. Auch wird gefordert aufzuzeigen, wie die regionale Kooperation mit allen Akteuren gefördert und auf alle Regionen ausgeweitet werden kann. Ausgehend von den im genannten Bericht definierten Handlungsfeldern wurden in den vergangenen Jahren diverse Arbeiten an die Hand genommen. Auch aktuell sind in der zuständigen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) verschiedene Strategien und Projekte in Erarbeitung und Umsetzung, die auch einen Teil der in der Motion genannten Aspekte und Forderungen umfassen: So wurde auf Basis der übergeordneten Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020–20302 mittlerweile die erste Teilstrategie Integrierte Versorgung 3 erstellt. Das Konsultationsverfahren zur genannten Teilstrategie wurde vor Weihnachten 2023 abgeschlossen; die definitive Version wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorliegen. Diese Teilstrategie nimmt die ganze Behandlungskette ins Blickfeld und umfasst somit Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention, Diagnose und Behandlung, Krankheitsbewältigung und Rehabilitation, Langzeitpflege und -betreuung sowie Palliative Care. Um die integrierte Versorgung zu stärken, soll die Gesundheitsversorgung in vier grössere Regionen 4 vereint werden. Ziel ist, pro Versorgungsregion die Angebote noch besser aufeinander abzustimmen und zu koordinieren sowie das Synergiepotenzial besser auszuschöpfen. Der Kanton soll die Kooperationen zwischen den verschiedenen Akteuren mit entsprechenden Rahmenbedingungen fördern und die Entwicklung von regional angepassten Lösungen begleiten. Mit der ersten Teilstrategie wird eine wichtige Grundlage für die konsequente Umsetzung der Integrierten Versorgung im Kanton Bern bis ins Jahr 2030 geschaffen. Auch gibt sie den Rahmen für die weiteren fünf Teilstrategien zu einzelnen Versorgungsbereichen vor, die voraussichtlich bis Ende 2025 vorliegen werden. Auch im Bereich der Freiwilligenarbeit erkennt die GSI ein wichtiges Handlungsfeld, zumal die Freiwilligenarbeit einen wertvollen ergänzenden Beitrag zu bestehenden Formen der Unterstützung darstellen kann. Dies ist insbesondere mit Blick auf die immer grösser werdende Gruppe
an hochbetagten Menschen von Bedeutung. Wie im Bericht des Regierungsrates zu den Zeitvorsorgemodellen5 ausgeführt, plant die GSI, verschiedene Ansätze zur Stärkung der Freiwilligenarbeit im Altersbereich im Rahmen von Pilotprojekten zu testen. Auch die Schaffung einer zentralen Koordinationsstelle soll geprüft werden. Leider konnten diese Pilotprojekte aufgrund begrenzter Ressourcen noch nicht umgesetzt werden. Aktuell liegt der Fokus auf der Umsetzung der genannten Pilotprojekte sowie der Erarbeitung der noch ausstehenden Teilstrategien; für den Altersbereich von besonderer Relevanz sind jene zur Langzeitversorgung (ambulant und stationär) und zu Palliative Care. Der Regierungsrat erachtet es nicht als zielführend, zeitgleich zu diesen Arbeiten den Bericht zur Alterspolitik zu aktualisieren. Dies würde nicht nur zu Doppelspurigkeiten führen, sondern auch Ressourcen benötigen, die nicht zur Verfügung stehen. Da der Bericht zur Alterspolitik im Kanton Bern im Juni 2016 vom Grossen Rat verabschiedet wurde und somit dessen Erarbeitung schon bald zehn Jahre zurückliegt, steht der Regierungsrat jedoch einer Aktualisierung und Neujustierung der kantonalen Alterspolitik nach Abschluss der genannten Strategien und Pilotprojekte offen gegenüber. Sind diese Arbeiten erst einmal beendet, kann die GSI eruieren, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht, um den
Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020-2030, August 2020. Zum Herunterladen: www.gsi.be.ch > Themen > Gesundheit > Gesundheitspolitik > Gesundheitsstrategie > Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020-2030 (PDF) Teilstrategie Integrierte Versorgung, Konsultationsversion vom Oktober 2023. Zum Herunterladen: www.gsi.be.ch > Themen > Gesundheit > Gesundheitspolitik > Gesundheitsstrategie > Konsultationsverfahren > Teilstrategie Integrierte Versorgung (PDF) Es soll 4+ Versorgungsregionen geben: Bern-Mittelland, Berner Oberland, Biel/Bienne-Seeland/Berner Jura, Emmental-Oberaargau. Zeitvorsorgemodelle – Bericht des Regierungsrates in Erfüllung des Postulats 262-2014 Vanoni (Zollikofen, Grüne), am 18. März 2020 vom Regierungsrat verabschiedet (RRB 267/2020).
Forderungen dieser Motion nachzukommen. Somit spricht sich der Regierungsrat, unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts, für die Annahme der Motion aus.
Verteiler ‒ Grosser Rat