2023.RRGR.289
I 220-2023 Riesen (Neuenstadt, ES) Notfallversorgung bei Krisen im Zusammenhang mit Autismus-Spektrum-Störungen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 220-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.289
Eingereicht am: 14.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Riesen (La Neuveville, ES) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 57/2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Notfallversorgung bei Krisen im Zusammenhang mit Autismus-Spektrum-Störungen
Berichte mehrerer Familien mit Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), mit oder ohne geistige Beeinträchtigung, deuten darauf hin, dass es in Krisensituationen Probleme bei der Betreuung und Versorgung gibt. Personen mit ASS können an Reizüberflutung leiden, was zu einem unkontrollierten Wutausbruch (Meltdown) oder auch zu einem autistischen Abschalten (Shutdown) führen kann. Die Reaktionen können je nach Anfall unterschiedlich ausfallen, und sehr oft beruhigt sich in einer geeigneten Umgebung die Situation nach einiger Zeit wieder. Der Umgang mit diesen Anfällen ist für die Eltern aber oft eine Herausforderung und kann zu Erschöpfungszuständen führen. Auch wenn die meisten Krisen von den Eltern allein bewältigt werden können, gibt es manchmal Extremfälle, in denen eine Notaufnahme nötig ist. Es braucht eine geeignete und spezialisierte Betreuung, um Folgen und eine Verschlechterung der Gesundheit des Kindes zu verhindern und die Eltern zu entlasten.
Folgendes wurde festgestellt: − Die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter bieten die Polizei für den Transport in die Notfallstation von Kindern und Jugendlichen mit einem autistischen Anfall auf (der Polizeieinsatz löst eine Gefährdensmeldung bei der KESB aus). − Es gibt nur eine kinderpsychiatrische Notaufnahme in Bern, und eine Betreuung in der Sprache des Patienten (Französisch) ist nicht möglich. − Die Betreuungszentren für Kinder- und Jugendpsychiatrie haben lange Wartezeiten und sind hauptsächlich auf psychiatrische Problematiken ausgerichtet, nicht auf neuronale Entwicklungsstörungen wie ASS. − Eltern werden mit der Bewältigung der Anfälle ihrer Kinder alleingelassen, was ihre eigene
psychische und physische Gesundheit gefährden kann. In verschiedenen Notsituationen kommt es zu unsachgemässen Platzierungen in Pflegefamilien, ausserhalb jedes offiziellen
Rahmens. Dies stellt ein Risiko für die Patientinnen und Patienten dar, aber auch für die Personen, die ohne jegliche Formalität und ohne Versicherung Kinder in einer Krisensituation aufnehmen, weil deren Eltern überfordert sind.
Eltern müssen eine Zeitlang entlastet werden, um wieder auftanken und sich besser um ihr Kind kümmern zu können. Einige stossen an ihre Grenzen und finden keine Hilfe, weil ihr Kind die Aufnahmekriterien der vorhandenen Betreuungseinrichtungen nicht erfüllt.
Die Erfahrung mehrerer Familien zeugt von einer unbefriedigenden kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, insbesondere für Französischsprachige. In Krisensituationen sollten Fachpersonen, die mit dieser Art von Störungen vertraut sind, notfallmässig kontaktiert werden können, um die Familie und das Umfeld zu unterstützen. Es sollte ein medizinischer Pikettdienst oder ein Care-Team mit Kompetenzen zur Bewältigung solcher Anfälle existieren, die in der Lage sind, im Kanton Bern lebende Familien zu begleiten, und zwar sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie funktioniert die Notaufnahme von ASS-Kindern und Kindern mit anderen neuronalen Entwicklungsstörungen in den verschiedenen Regionen des Kantons Bern und in anderen Kantonen?
2. Sollte es nicht einen medizinischen Notfalldienst oder ein Care-Team geben für eine angebrachte Betreuung und medizinische Versorgung in Situationen mit starken Verhaltenskrisen? Ist es üblich, dass in solchen Fällen die Polizei für den Ambulanztransport aufgeboten wird?
3. Wie viele Notfallplätze für Deutschsprachige und wie viele Notfallplätze für Französischsprachige gibt es für solche Fälle (effektive Anzahl und freie Plätze)?
4. Wie viele Plätze für eine vorübergehende Betreuung (zur Entlastung der Eltern) gibt es, um diese Art von Notfällen zu vermeiden?
5. Welche Massnahmen gibt es oder sollte es geben, um Eltern, die die Anfälle ihres Kindes nicht mehr bewältigen können, einen besseren Zugang zu einer auf sie zugeschnittenen Unterstützung zu ermöglichen und so zu verhindern, dass sie in eine Notlage geraten (Burnout, Suizidgedanken usw.).
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat anerkennt die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit einer Autismus- Spektrum-Störungen (ASS) und deren Familien. Wenn ein von ASS betroffenes Kind ein herausforderndes Verhalten zeigt, kann dies zu einer Verhaltenskrise eskalieren, welche für das Kind und seine Eltern fordernd ist. Dem Regierungsrat ist es jedoch auch ein Anliegen, zwischen einer medizinischen resp. psychiatrischen Krise und einer Verhaltenskrise zu unterscheiden. Bei der medizinischen resp. psychiatrisch-psychologische Versorgung von Kindern mit ASS besteht insbesondere ein Bedarf für eine zeitnahe Abklärung und Diagnose sowie eine adäquate ambulante psychiatrisch-psychologische Behandlung. Die Zuständigkeit für die medizinischen resp. psychiatrisch-psychologischen Leistungserbringer (Spitäler, Ambulatorien, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte) liegt bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Bei der deutlich weiter gefassten psychosozialen und sonderpädagogischen Hilfe für Kinder mit ASS besteht der Bedarf, betroffene Kinder und Familien nachhaltig in ihrem Alltag zu unterstützen, um einer (potenziellen) Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken.
Leistungen im sogenannten vorgelagerten Bereich, wie der Früherziehungsdienst des Kantons Bern oder die Mütter-Väterberatungsstellen liegen dabei in der Zuständigkeit der GSI. Die Zuständigkeit für indizierte ambulante und stationäre Kinder-, Förder- und Schutzleistungen liegt bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ). Im ambulanten Bereich handelt es sich um aufsuchende Familienbegleitungen, welche durch die zuständigen Sozialdienste abgeklärt und bestellt werden. Die Zuständigkeit für die Erziehungsberatungsstellen sowie für die Angebote der besonderen Volksschulen bei besonderem Förderbedarf liegt bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD).
1. Wie funktioniert die Notaufnahme von ASS-Kindern und Kindern mit anderen neuronalen Entwicklungsstörungen in den verschiedenen Regionen des Kantons Bern und in anderen Kantonen? Kinder und Jugendliche in psychiatrischen Notfallsituationen werden im Kanton Bern durch das Notfallzentrum der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (NZKJP) der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) AG versorgt. Das Notfallzentrum ist die zentralisierte Anlaufstelle für kinder- und jungendpsychiatrische Notfälle für das gesamte Einzugsgebiet Kanton Bern und damit auch für den französischsprachigen Kantonsteil. Es bietet Abklärungen akuter Gefährdungssituationen im Rahmen ambulanter Notfallgespräche und stationärer Kurzaufenthalte an. Im Versorgungsraum Biel/Bienne gibt es als Anlaufstelle für Notfälle ausserdem den Kindernotfall der Spitalzentrum Biel AG. Hier existiert an Werktagen tagsüber ein Konsiliar- und Liaisondienst, der durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie Biel (UPD AG) geleistet wird. Nachts und an Wochenenden wird der Kindernotfall durch Telefonkonsile aus dem NZKJP betreut. Die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischen Notfällen gestaltet sich wie auch in der Erwachsenenpsychiatrie unabhängig von der Diagnose. Entscheidend für die Definition eines Notfalls ist die Gefahr einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung. Aus diesem Grund gibt es auch keine störungsspezifischen Notaufnahmestrukturen und –prozesse, auch nicht für Kinder und Jugendliche mit einer Diagnose im Autismus-Spektrum (ASS). Beispiele für spezifische Notaufnahmen für von ASS betroffene Kinder und Jugendliche in anderen Kantonen sind keine bekannt. Alle Telefonanrufe sowie die vorgestellten kinder- und jungendpsychiatrischen Notfälle gehen über das NZKJP ein. Beim Vorliegen einer Indikation für eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Behandlung, die kein Notfall ist, erfolgt die Weiterleitung an das entsprechende Angebot. Leistungsaufträge für die stationäre Psychiatrieversorgung von Kindern und Jugendlichen bestehen in der Agglomeration Bern und Spiez (UPD AG) sowie im französischsprachigen Moutier (Réseau de l'Arc SA). Dort gibt es eine kleine Station Unité Hospitalière Psychiatrique pour Adolescents (UHPA) mit sieben Plätzen, die zur Hälfte von Kinder und Jugendlichen aus dem Kanton Jura beansprucht wird.
Psychiatrische Krisen ohne akute Selbst- oder Fremdgefährdungsgefahr können vom NZKJP an die regionalen Ambulatorien für Kinder und Jugendliche der UPD AG triagiert werden. Diese Ambulatorien stehen in den Versorgungsräumen Bern-Mittelland, Berner Oberland, Emmental/Oberaargau und Berner-Jura-Biel/Bienne-Seeland und können eine ambulante psychiatrische Krisenintervention leisten. Die UPD AG ist zudem daran, ein Angebot der intensiven Frühintervention für Kinder mit einem frühkindlichen Autismus (IFI) aufzubauen, das voraussichtlich im Januar 2024 starten wird. Das Angebot kombiniert medizinische und sonderpädagogische Elemente. Die sehr intensive Förderung für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr soll deren Entwicklung fördern und die spätere Einschulung unterstützen. Das IFI-Angebot der UPD AG soll grundsätzlich beiden Sprachregionen des Kantons Bern zugutekommen.
2. Sollte es nicht einen medizinischen Notfalldienst oder ein Care-Team geben für eine angebrachte Betreuung und medizinische Versorgung in Situationen mit starken Verhaltenskrisen? Ist es üblich, dass in solchen Fällen die Polizei für den Ambulanztransport aufgeboten wird? Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung bei dringlichen Fällen oder der Abwesenheit der Hausärztin resp. des behandelnden Arztes wird im Kanton Bern durch den ambulanten ärztlichen Notfalldienst sichergestellt, der über eine Notfallrufnummer kontaktiert werden kann.1 Dieser Notfalldienst wird durch die Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BE- KAG) geführt und durch die lokalen ärztlichen Bezirksvereine organisiert. Das Angebot ist nicht überall deckungsgleich, aber ein psychiatrischer Notfalldienst wird in den meisten Bezirken angeboten und steht auch für psychiatrische Notfälle von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Beim Vorliegen einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung kann auch ein hausärztlicher Notfalldienst eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung (FU) ausstellen. Der Patiententransport durch den Rettungsdienst wird im Grundsatz ohne die Kantonspolizei durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass bei der vorliegenden Situation weder eine Selbst- noch eine Fremdgefährdung besteht oder zu erwarten ist. Trifft letzteres jedoch zu, so wird zum Schutz der betroffenen Person, der Anwesenden sowie des Rettungs- und Betreuungspersonals die Kantonspolizei hinzugezogen. Dies gilt für alle Transporte im Bereich der Notfallversorgung in Krisensituationen. Die Begleitung durch die Kantonspolizei ist demnach subsidiär nach erfolgter Einschätzung der Gefährdung im Einzelfall. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der im Vorstoss beschriebenen Verhaltenskrise resp. Betreuungssituation in der Regel nicht um einen Einsatz des etablierten Care Team Kanton Bern (CTKB) 2 handelt. Das CTKB kann durch den Rettungsdienst oder die Kantonspolizei angefordert werden. Es dient primär der notfallpsychologischen und notfallseelsorgerlichen Betreuung in den ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis. Für einen Einsatz des CTKB in den beschriebenen Situationen besteht im Kanton Bern keine gesetzliche Grundlage und würde die Mittel und Möglichkeiten des CTKB übersteigen.
3. Wie viele Notfallplätze für Deutschsprachige und wie viele Notfallplätze für Französischsprachige gibt es für solche Fälle (effektive Anzahl und freie Plätze)? Das NZKJP der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie hat 12 stationäre Plätze mit einem durchschnittlichen Belegungsgrad von 70 bis 80 Prozent. Allerdings gibt es unabhängig von der aktuellen Auslastung immer einen Platz für einen Notfall, der vom Notfallzentrum als solcher beurteilt wurde. Das gleiche gilt für ambulante Notfälle. Das Angebot steht grundsätzlich sowohl deutsch- wie auch französischsprachigen Patientinnen und Patienten offen. Die Vorhaltung von deutsch- wie auch französischsprachigen Personal kann dabei eine Herausforderung darstellen. Im stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe finden sich sowohl im frankophonen wie auch im deutschsprachigen Teil des Kantons Notfallplätze. Diese Plätze werden durch Einrichtungen mit der Zielgruppe Kinder mit einer psychosozialen Belastung angeboten. Dies schliesst nicht aus, dass auch Kinder und Jugendliche mit einer ASS aufgenommen werden. Handelt es sich um Kinder mit einer starken Ausprägung der ASS, sind diese Plätze allerdings nicht immer geeignet. Spezialisierte Einrichtungen für ASS sind ebenfalls in der Lage, kurzfristig Kinder und Jugendliche aufzunehmen und in Krisen Familien zu unterstützen. Diese Einrichtungen bieten aber keine Notfallplätze an.
https://www.berner-aerzte.ch/fuer-patienten/notfall.html Vgl. Care Team Kanton Bern
4. Wie viele Plätze für eine vorübergehende Betreuung (zur Entlastung der Eltern) gibt es, um diese Art von Notfällen zu vermeiden? Zur Entlastung der Eltern an Wochenenden oder während den Schulferien stehen für Kinder mit einer Behinderung stationäre Entlastungsaufenthalte mit bedarfsgerechter Betreuung und Pflege zur Verfügung. 3 Durch stationäre Entlastungsaufenthalte soll die Tragfähigkeit der Eltern resp. des Familiensystems von Kindern mit Behinderungen nachhaltig gestützt und / oder gestärkt werden. Zudem soll eine voll- oder teilzeitliche Unterbringung verhindert werden. Das Angebot steht Kindern ohne einen Bedarf an einer stationären Unterbringung offen und kann unabhängig von einer behördlichen Zuweisung bei den Einrichtungen mit einem entsprechendem Leistungsvertrag in Anspruch genommen werden. 4 Das Leistungsangebot ist auf eine maximale Anzahl von 30 Entlastungsnächten pro Jahr und Kind beschränkt. Damit soll erreicht werden, dass das Angebot möglichst vielen Familien zu Gute kommt. Es kann kein Anspruch auf eine stationäre Entlastungsaufenthalte geltend gemacht werden. Das gesamte Kontingent der Entlastungsaufenthalte umfasst im Kanton Bern 2260 Nächte, die auf neun Einrichtungen 5 verteilt sind.
5. Welche Massnahmen gibt es oder sollte es geben, um Eltern, die die Anfälle ihres Kindes nicht mehr bewältigen können, einen besseren Zugang zu einer auf sie zugeschnittenen Unterstützung zu ermöglichen und so zu verhindern, dass sie in eine Notlage geraten (Burnout, Suizidgedanken usw.). Gemäss den Erfahrungen des Kantonalen Jugendamts (KJA) sind die Bedürfnisse betroffener Familien und ihrer Kinder je nach Konstellation sehr unterschiedlich. Insbesondere bei hochbelasteten Familien ist ein früher Kontakt mit dem zuständigen Sozialdienst, der Erziehungsberatung oder den auf Autismus spezialisierten Beratungs- und Fachstellen wichtig, damit die geeigneten Hilfen vermittelt werden können. In erster Linie sind die betroffenen Familien auf ein gut funktionierendes professionelles Betreuungsnetz angewiesen. Zentral ist dabei die diagnosestellende Fachstelle oder Fachperson, welche das Kind und dessen Familie kennt, beratend zur Seite steht und eine Zuweisung zu spezialisierten Angeboten der Kinder- und Jugendpsychiatrie machen kann. Basierend auf dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) 6 bieten auch die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) und die Intensivbegleitung in der Familie (IBF) ambulante Unterstützung in Phasen mit grossen Herausforderungen, die keine akute Versorgung erfordern. Beide Unterstützungsangebote sind aufsuchende Leistungen, die im Fall einer (potenziellen) Kindeswohlgefährdung betroffene Familien in den Erziehungsaufgaben unterstützen. Dabei werden die Familienmitglieder im Rahmen von vereinbarten Zielen in der Erziehungs- und Beziehungskompetenz unterstützt und das Kind in seiner emotionalen und sozialen Entwicklung. Es geht in erster Linie darum, erneute Krisen zu verhindern. In akuten Krisen können die Leistungserbringenden jedoch nur bedingt unterstützen, da in der Leistungsbeschreibung kein Notfalldienst vorgesehen ist. Einrichtungen, welche IBF anbieten, leisten einen Pikettdienst. Beide Leistungen müssen durch eine Fachstelle mittels einer Bedarfsabklärung indiziert werden. Im Kanton Bern steht für Eltern ausserdem das Beratungsangebot der zehn Regionalstellen
der Erziehungsberatung offen. 7 Vier der insgesamt 14 Standorte befinden sich im französischsprachigen Teil des Kantons. Die Beratungsstellen stehen für Fragen rund um die Erziehung, aber auch bei familiären Belastungsthemen niederschwellig zur Verfügung. Die dort angestellten Fachpsychologinnen und -psychologen sind spezialisiert auf die Beratung
Vgl. Art. 50 Kinder-, Förder- und Schutzgesetz (KFSG): https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/213.319 Vgl. https://www.kja.dij.be.ch/content/dam/kja_dij/dokumente/de/startseite/stationaere-leistungen/verzeichnis-kinder--und-jugendeinrichtun- Vgl. Stationäre Entlastungsaufenthalte (be.ch) Vgl. Das KFSG (be.ch) Vgl. Erziehungsberatung – Startseite
von Familien mit Kindern mit speziellem Bedarf. Das Thema ASS ist den Fachpersonen der Erziehungsberatung gut bekannt und sie können zu den bestehenden spezifischen Unterstützungsangeboten im Kanton triagieren. Weiter helfen sie den schulischen Kontext der von ASS betroffenen Kindern gemeinsam mit der Schule bedarfsgerecht zu gestalten, um die Kinder und deren Familien zu entlasten und Krisensituationen vorzubeugen. Die Schulen haben ausserdem die Möglichkeit, den Unterrichtskontext dieser Kinder mit Unterstützung der Fachpersonen der Pädagogische Hochschule PHBern im Rahmen ihrer Möglichkeiten ASS-spezifisch anzupassen. Wenn für Kinder mit einer starken ASS-Ausprägung der Regelschulkontext trotz flankierender Begleit- und Entlastungsmassnahmen nicht passend ist, kann das Kind nach Beurteilung durch die Erziehungsberatung an eine Schule des besonderen Volksschulangebots mit Spezialisierung auf ASS wechseln. Bei anhaltend schwierigen familiären Situationen und einer (potenziellen) Kindeswohlgefährdung sind zudem ambulante Leistungen wie z. B. sozialpädagogische Familienbegleitung oder bei einer Beschulung in einer besonderen Volksschule eine teilzeitliche oder vollzeitliche Unterbringung möglich. Eltern, deren Kind nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, stehen darüber hinaus stationäre Entlastungsaufenthalte an Wochenenden und während Ferien zur Verfügung. Für akute Belastungssituationen stehen für Eltern und Bezugspersonen schliesslich auch der rund um die Uhr verfügbare Elternnotruf 8 sowie das Geschäftstelefon der Dargebotenen Hand Bern9 zur Verfügung.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Vgl. Home - Elternnotruf Vgl. Die Dargebotene Hand Bern | Tel 143 Bern | Die Dargebotene Hand | 365 Tage erreichbar | Rund um die Uhr