2023.RRGR.30
I 008-2023 Kocher Hirt (Worben, SP) Welche Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung gibt es im Kanton Bern? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 008-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.30
Eingereicht am: 02.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kocher Hirt (Worben, SP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 937/2023 vom 23. August 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Welche Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung gibt es im Kanton Bern?
In der Schweiz sind laut Schätzungen aus dem Jahr 2018 rund 22 400 Frauen und Mädchen von der weiblichen Genitalverstümmelung betroffen oder der Gefahr ausgesetzt, beschnitten zu werden. Im Kanton Bern lebt laut dem Bundesratsbericht «Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung» die schweizweit zweithöchste Anzahl von betroffenen bzw. gefährdeten Mädchen und Frauen.
Es wird im bundesrätlichen Bericht davon ausgegangen, dass im Kanton Bern rund 2500 Frauen und Mädchen von einer genitalen Beschneidung betroffen bzw. gefährdet sind.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention – hat sich die Schweiz verpflichtet, auch Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung zu ergreifen.
Im Kanton Bern beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat 2019 mit einer kantonalen Analyse zur Umsetzung und Umsetzungsplanung der Istanbul-Konvention; der Regierungsrat genehmigte im Mai 2021 den Bericht «Analyse und Umsetzung der Istanbul Konvention». Die zuständigen Stellen wurden mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt. Ungeachtet der vergleichsweise hohen Anzahl potentiell betroffener bzw. gefährdeter Mädchen und Frauen und der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nimmt der Kanton das Thema «weibliche Genitalbeschneidung» im Umsetzungskonzept der Istanbul-Konvention nur am Rande auf (vgl. etwa Punkt 4 bzw. Massnahme OH8, S. 11−12).
Im Bericht wird lediglich festgehalten, dass Themen, die ausserhalb der von der SKHG definierten Schwerpunkte liegen, «bei der kontinuierlichen Umsetzung der Istanbul Konvention wo möglich aufgenommen werden» sollen (S. 19). Die internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats (GREVIO) hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz überprüft und im November 2022 ihre Empfehlungen an die Schweiz veröffentlicht. Sie bedauert, dass die Hilfsangebote für betroffene bzw. gefährdete Personen sowie die Sensibilisierung von Fachpersonen je nach Kanton sehr unterschiedlich ausfallen. Auch in der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat «Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung» werden die Kantone aufgefordert, sich stärker und nachhaltig gegen FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) zu engagieren.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Inwiefern und von welchen Stellen werden die psychosoziale Beratung und die medizinische Versorgung von betroffenen Mädchen und Frauen im Kanton Bern gewährleistet?
2. Inwiefern wird das Thema in die Weiterbildung von relevanten Fachpersonengruppen (bspw. Gesundheits-, Sozial- und Migrationsbereich) integriert?
3. Wird Präventionsarbeit zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung betrieben? Wenn ja, welche Stellen sind hierfür zuständig?
4. Besteht ein Netzwerk, das eine Triage vornimmt und eine Weiterleitung an entsprechende Beratungsstellen und die medizinische Versorgung gewährleistet? Wenn ja, wer ist Teil dieses Netzwerks, und wie wird diese Arbeit entschädigt?
Antwort des Regierungsrates
1. Inwiefern und von welchen Stellen werden die psychosoziale Beratung und die medizinische Versorgung von betroffenen Mädchen und Frauen im Kanton Bern gewährleistet?
Im Kanton Bern gibt es mit dem Centre de santé sexuelle/Zentrum für sexuelle Gesundheit im Spitalzentrum Biel eine Anlaufstelle zum Thema weibliche Genitalbeschneidung. Auch an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde im Inselspital in Bern gibt es Fachpersonen, die zu dieser Thematik kontaktiert werden können. Diese Fachstellen bieten Beratung und Unterstützung für betroffene Frauen und für Fachpersonen und sind Teil des «Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz». Dieses Netzwerk wird durch die Caritas Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz und das Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern getragen und seit 2016 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und vom Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt. Es betreibt eine umfassende Informationsplattform gegen Mädchenbeschneidung für Fachleute sowie Gefährdete und Betroffene. Auf dieses Netzwerk wird ebenfalls auf der Hallo Bern-Internetseite des Kantons Bern aufmerksam gemacht, die sich an neu zugezogene Personen richtet und niederschwellig zu verschiedenen Themengebieten in diversen Sprachen informiert. Zudem können auch Opferhilfe-Beratungsstellen Unterstützung anbieten. Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Tat im Inland und im Ausland. Für Genitalverstümmelung im Ausland ist die Opferhilfe nicht zuständig. Wenden sich betroffene Mädchen oder Frauen an eine Opferhilfe Beratungsstelle des Kantons Bern, wird ihnen Beratung und Begleitung angeboten. Wenn akute Gefahr besteht, kann eine geeignete Schutzunterkunft gesucht und finanziert werden. Besteht ein Trauma, kann die Opferhilfestelle eine Trauma- oder Psychotherapie vermitteln und
finanzieren. Die Opferhilfestellen geben zudem Auskunft über die rechtliche Situation und können für vertieftere juristische Abklärungen oder die Vertretung im Strafverfahren eine Anwaltsperson vermitteln.
2. Inwiefern wird das Thema in die Weiterbildung von relevanten Fachpersonengruppen (bspw. Gesundheits-, Sozial- und Migrationsbereich) integriert?
Das «Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz» unterstützt Fachpersonen und Institutionen praxisorientiert mittels Schulung und Beratung. Im medizinischen Bereich bieten ggf. die ärztlichen Fachgesellschaften je nach Fachbereich dahingehende Weiterbildungen an. Auf der Seite der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe finden sich Guidelines und Empfehlungen im Umgang mit Patientinnen mit genitaler Beschneidung, auf die Ärztinnen und Ärzte zugreifen können. Grundsätzlich gibt es im Bereich Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen kein spezifisches Angebot zum Thema FGM/C, allerdings ist es in den beiden Broschüren zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung für den Frühbereich und für Schulen erwähnt (als Form physischer Misshandlung). Die Teilnehmenden der Früherkennungs-Schulungen kommen also zumindest kurz damit in Berührung, wenn es um die Gefährdungsformen geht.
Im Schulbereich sind dem Regierungsrat keine spezifischen Angebote oder Projekte zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung bekannt. Die Schulen im Kanton Bern vermitteln den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Lehrplans Kompetenzen im Bereich Körperwissen, Selbstwahrnehmung und sexuelle Gewalt; dies zum Beispiel mit dem Programm «Mein Körper gehört mir!».
Bei der Kantonspolizei Bern wird das Thema seit 2020 innerhalb der korpseigenen Aus- und Weiterbildung geschult. Den Auszubildenden wird u. a. aufgezeigt, dass dieses Delikt gegen Leib und Leben bereits bei Vorbereitungshandlungen und auch bei Tatausführung im Ausland verfolgt wird. Sie wissen, dass im Falle einer Anzeige die polizeiinternen Abläufe dieselben sind, wie bei einem Sexualdelikt. Im Zusammenhang mit Sexualdelikten wird zudem auf mögliche bereits vorhandene weibliche Genitalverstümmelungen sensibilisiert.
Praxiserfahrung mit der Bearbeitung von Fällen weiblicher Genitalverstümmelung konnte die Kantonspolizei Bern bisher nicht sammeln, da keine entsprechenden Delikte zur Anzeige gebracht wurden.
3. Wird Präventionsarbeit zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung betrieben? Wenn ja, welche Stellen sind hierfür zuständig?
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz leistet gemäss seiner Internetseite auch Präventionsarbeit. Eine gezielte Sensibilisierung von Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen oder Betreuungspersonen in der Tagesschule für das Thema weibliche Genitalverstümmelung findet bisher nicht statt. Diese Personen aus dem Schulumfeld können sich an die regionalen Anlaufstellen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz wenden, wenn sie Fragen zu dem Thema haben oder Beratung benötigen.
Seitens Kantonspolizei Bern wird anlässlich der Schulungen in Asylzentren FGM/C als eine mögliche Art von Gewalt erwähnt. Die Notfallkarte "Erfahren Sie Gewalt?", welche unter anderem auf die Webseite Hello-Bern, welche ihrerseits über die Thematik FGM/C informiert, wird abgeben. Bei Schulungen mit den Mitarbeitenden der Asylzentren wird auf die Thematik FGM/C, als mögliche Form von Gewalt und auf die Handlungsmöglichkeiten (Information über Hilfsangebote) hingewiesen. Auch dort wird die Notfallkarte «Erfahren Sie Gewalt?" abgegeben.
Das Thema FGM/C ist ein fixer Bestandteil des SPI – Kurses Brückenbauer. Die Mitarbeitenden der Fachstelle Brückenbauer der Kapo besuchen diesen Kurs und sind entsprechend sensibilisiert. Bestehen Hinweise auf eine (drohende) FGM/C, prüft die KESB auf Meldung oder von Amtes wegen, ob behördliche Kindsschutzmassnahmen (z. B. Weisungen an die Eltern, Beistandschaft [allenfalls verbunden mit Weisungen an die Eltern], Ausreisesperre, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Unterbringung an einem geeigneten Ort) angezeigt sind und unternimmt die nötigen Schritte, um die Gefährdung abzuwenden.
4. Besteht ein Netzwerk, das eine Triage vornimmt und eine Weiterleitung an entsprechende Beratungsstellen und die medizinische Versorgung gewährleistet? Wenn ja, wer ist Teil dieses Netzwerks, und wie wird diese Arbeit entschädigt?
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz baut regionale Anlaufstellen auf und fördert die Vernetzung. Weitere Organisationen/Fachstellen, die eine Triage vornehmen und die medizinische Versorgung gewährleisten, sind dem Regierungsrat nicht bekannt. Grundsätzlich ist es inhärente Aufgabe einer Fachstelle, anfragende Personen im Rahmen einer Beratung falls notwendig an die richtigen Stellen weiterzuleiten und auf weitere Angebote aufmerksam zu machen.
Verteiler ‒ Grosser Rat