2023.RRGR.31
I 009-2023 SVP (Krähenbühl, Unterlangenegg) Begreift der Kanton die fehlende Gewinnausschüttung als Chance? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 009-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.31
Eingereicht am: 02.03.2023
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Krähenbühl, Unterlangenegg) (Sprecher/in) SVP (Lanz, Thun) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023
RRB-Nr.: 478/2023 vom 03. Mai 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Begreift der Kanton die fehlende Gewinnausschüttung als Chance?
Gemäss Informationen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom 9. Januar 2023 ist aufgrund des Jahresverlusts 2022 eine Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone nicht möglich. Zu befürchten ist, dass auch in Zukunft weniger SNB-Gelder fliessen werden, als dies bislang der Fall war. Zudem ist inflationsbedingt und aufgrund der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine mit höheren Ausgaben zu rechnen. Trotz dieser düsteren Perspektiven gilt es, die budgetierten Steuersenkungen umzusetzen, damit der Kanton Bern im Steuervergleich einen Schritt vorwärtsmachen kann.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat ergriffen, um den finanziellen Spielraum des Kantons trotz angespannter Situation zu erweitern?
2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die geplanten Steuersenkungen trotz eines Wegfalls der SNB-Gelder realisiert werden müssen, um die Wirtschaft gerade in der aktuellen Situation anzukurbeln?
3. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die aktuelle Situation als Chance zu begreifen und die Ausgaben des Kantons grundsätzlich zu hinterfragen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat eine Auslegeordnung betreffend Sanierung der Kulturinstitutionen Zentrum Paul Klee und Kunstmuseum zu machen, damit die kommenden Kreditentscheide in einer Gesamtschau gefällt werden können?
5. Ist der Regierungsrat bereit, den FILAG zu überprüfen, damit die Verteilung der Mittel gerechter ausfällt und nicht einigen Gemeinden singuläre Aufgaben als Zentrumlasten abgegolten werden und anderen nicht (bspw. Stadt Bern: Schneeräumung; Stadt Biel: 1. August-Feier)?
Begründung der Dringlichkeit: Der finanzielle Handlungsbedarf ist hoch und es gilt rasch zu zeigen, welche Massnahmen der Kanton ins Auge fasst.
Antwort des Regierungsrates
1. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat ergriffen, um den finanziellen Spielraum des Kantons trotz angespannter Situation zu erweitern?
Der Regierungsrat hat die Direktionen und die Staatskanzlei beauftragt, im Sinne eines restriktiven Budgetvollzugs im Jahr 2023 mögliche Verzichtsmassnahmen zu identifizieren und zu ergreifen. Der restriktive Budgetvollzug beinhaltet eine besonders hohe Ausgabendisziplin und betrifft insbesondere den Sach- und übrigen Betriebsaufwand. Aufgrund bestehender Verträge und rechtlicher Verpflichtungen sind die Möglichkeiten für kurzfristige Einsparungen aber beschränkt. Ziel der Verzichtsmassnahmen ist es, das aufgrund der ausbleibenden Gewinnausschüttung der SNB drohende Defizit und die drohende Neuverschuldung im Jahr 2023 zumindest zu begrenzen.
2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die geplanten Steuersenkungen trotz eines Wegfalls der SNB-Gelder realisiert werden müssen, um die Wirtschaft gerade in der aktuellen Situation anzukurbeln? / 3. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die aktuelle Situation als Chance zu begreifen und die Ausgaben des Kantons grundsätzlich zu hinterfragen?
Der Regierungsrat analysiert im Rahmen der Erarbeitung des Budgets 2024 und Aufgaben-/Finanzplans 2025-2027 die Auswirkungen weiterer ausbleibender bzw. verminderter Gewinnausschüttungen der SNB. Er wird dabei namentlich prüfen, ob und in welchem Umfang die geplanten Steuersenkungen ab 2024 realisiert werden können. Der Regierungsrat wird im Rahmen der Kommunikation zum Budget 2024 und Aufgaben-/Finanzplan 2025-2027 über die entsprechenden Ergebnisse informieren.
4. Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat eine Auslegeordnung betreffend Sanierung der Kulturinstitutionen Zentrum Paul Klee und Kunstmuseum zu machen, damit die kommenden Kreditentscheide in einer Gesamtschau gefällt werden können?
Der Grosse Rat hat im Juni 2022 einen Instandsetzungskredit für das Zentrum Paul Klee gesprochen. Aktuell stehen keine weiteren Kreditentscheide beim Zentrum Paul Klee an. Beim Kunstmuseum Bern sind ein Ersatzneubau und Sanierungsmassnahmen in Planung. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat das Kreditgeschäft zum gegebenen Zeitpunkt mit den entsprechenden Informationen vorlegen.
5. Ist der Regierungsrat bereit, den FILAG zu überprüfen, damit die Verteilung der Mittel gerechter ausfällt und nicht einigen Gemeinden singuläre Aufgaben als Zentrumlasten abgegolten werden und anderen nicht (bspw. Stadt Bern: Schneeräumung; Stadt Biel: 1. August-Feier)?
Im Rahmen der derzeit laufenden periodischen Überprüfung des FILAG werden ebenfalls die Zentrumslasten der Städte Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal neu erfasst. Die Neuerfassung erfolgt wie bereits in der Vergangenheit nach einer einheitlichen Methodik und einheitlichen Berechnungskriterien. Der Bericht des Regierungsrates über die Ergebnisse der Überprüfung des
FILAG (einschliesslich der Neuerfassung der Zentrumslasten) wird dem Grossen Rat voraussichtlich in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres vorgelegt.
Verteiler ‒ Grosser Rat