2023.RRGR.314
I 230-2023 Müller (Orvin, SVP) Sicherheit der jüdischen Menschen im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 230-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.314
Eingereicht am: 19.11.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Müller (Orvin, SVP) (Sprecher/in) Plüss-Zürcher (Boll, FDP) Pichard (Biel/Bienne, GLP) Kullmann (Thun, EDU) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 30.11.2023
RRB-Nr.: 143/2024 vom 14. Februar 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sicherheit der jüdischen Menschen im Kanton Bern
In jüngster Zeit gab es vermehrt besorgniserregende Berichte über physische und psychische Übergriffe auf Menschen jüdischen Glaubens in der Schweiz sowie einen spürbaren Anstieg von Antisemitismus an den Schulen. Dies betrifft nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch Kinder, die sowohl aufgrund ihres jüdischen Hintergrunds als auch wegen ihrer kritischen Einstellung gegenüber der Hamas Ziel von Angriffen werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass es im Kanton Bern zu keinen Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kommt?
2. Welche Strategien werden entwickelt und umgesetzt, um den massiv aufkeimenden Antisemitismus an den Berner Schulen (inkl. Universität Bern) aktiv zu thematisieren und ihm entgegenzuwirken?
3. Was unternimmt der Regierungsrat, um physische und psychische Gewalt gegen jüdische und Hamas-kritische Kinder an den Berner Schulen zu verhindern?
4. Ab welchem Punkt werden Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kundgebungen im Kanton Bern als Verstoss gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm eingestuft?
5. Welchen spezifischen Handlungsrichtlinien folgt die Kantonspolizei, um gegen Verstösse gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm bei anti-israelischen Kundgebungen vorzugehen?
Begründung der Dringlichkeit: Die Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens ist akut und aktuell!
Antwort des Regierungsrates
Antisemitische Vorfälle haben schweizweit zugenommen, meist handelt es sich um Schmierereien und Beschimpfungen, teils aber auch um körperliche Übergriffe. Das subjektive Sicherheitsempfinden der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz hat spürbar abgenommen, wie die Sicherheitsdirektion im direkten Gespräch mit Verbandsmitgliedern der jüdischen Gemeinschaft feststellen musste.
1. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass es im Kanton Bern zu keinen Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kommt?
Die Kantonspolizei Bern analysiert in enger Zusammenarbeit mit weiteren Behörden (bspw. Fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes) laufend die Lage, um die Gefährdung zu beurteilen und entsprechende Schutzmassnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zu treffen. Die aktuelle Lage im Nahen Osten hat allgemein Auswirkungen auf die Sicherheitsdispositive im Kanton Bern. So wurden diese bereits situativ verstärkt sowie in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen weitere Massnahmen, wie beispielsweise bauliche Massnahmen, getroffen. Die Kantonspolizei steht dabei auch im regelmässigen Austausch mit der jüdischen Gemeinde, insbesondere in den Städten Bern und Biel. Aus Sicherheitsgründen können die einzelnen Massnahmen nicht näher dargestellt werden.
Bereits im Jahr 2020 hat der Regierungsrat eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es erlaubt, Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen Finanzhilfen insbesondere für bauliche und organisatorische Sicherheitsmassnahmen auszurichten. Diese Möglichkeit wurde denn auch wiederholt von der Jüdischen Gemeinde Bern in Anspruch genommen.
2. Welche Strategien werden entwickelt und umgesetzt, um den massiv aufkeimenden Antisemitismus an den Berner Schulen (inkl. Universität Bern) aktiv zu thematisieren und ihm entgegenzuwirken?
Antisemitismus ist eine Form von Diskriminierung und Rassismus und kann nicht toleriert werden. Entsprechend verfügen die Schulen über Konzepte, die den Umgang mit Diskriminierung und Gewalt regeln.
Im Unterricht behandeln Lehrpersonen das Thema Antisemitismus altersgerecht und politisch neutral, aber mit klarem Fokus auf Prävention. Die Pädagogische Hochschule informiert die Lehrpersonen im Rahmen ihrer Empfehlungen für qualitätsgeprüfte Unterrichtsmedien über Programme und Lehrmittel zur Antisemitismus-Prävention. Erwähnenswert sind beispielsweise das Projekt «Likrat» des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes oder Projekte der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus.
Der Regierungsrat hat die in den Medien thematisierten Fälle an Schweizer Hochschulen, bei welchen antisemitisches Gedankengut geäussert und geteilt wurde, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Er verurteilt diese Haltungen und Aussagen. Im Fall eines Dozierenden an der Universität Bern hat die Universitätsleitung rasch personalrechtliche Massnahmen ergriffen und eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Universitätsleitung hat am 1. Februar 2024 über die Ergebnisse der Administrativuntersuchung und über die daraus gezogenen Konsequenzen informiert (vgl. auch Antwort des Regierungsrats zur I 230-2023. Müller. Berner Uni-Dozent verherrlicht öffentlich Hamas-Terror. 2023.RRGR.292).
3. Was unternimmt der Regierungsrat, um physische und psychische Gewalt gegen jüdische und Hamas-kritische Kinder an den Berner Schulen zu verhindern?
In der Schule wird keine Art von Gewalt toleriert. Im Bedarfsfall haben Schulen die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten oder bei der Kantonspolizei Bern Präventionsunterricht zum Thema Gewalt anzufordern.
4. Ab welchem Punkt werden Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kundgebungen im Kanton Bern als Verstoss gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm eingestuft?
Wenn der Verdacht besteht, dass Parolen, Plakate und Symbole bei anti-israelischen Kundgebungen eine Straftat darstellen, rapportiert die Kantonspolizei Bern entsprechende Feststellungen an die zuständige Staatsanwaltschaft. Es obliegt anschliessend der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Gericht darüber zu befinden, ob ein konkreter Vorfall ein Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm darstellt.
5. Welchen spezifischen Handlungsrichtlinien folgt die Kantonspolizei, um gegen Verstösse gegen die Antirassismus-Strafrechtsnorm bei anti-israelischen Kundgebungen vorzugehen?
Grundsätzlich sind die Veranstalter von Kundgebungen verantwortlich für einen geordneten Ablauf ihrer Veranstaltungen. Macht die Kantonspolizei Feststellungen im Zusammenhang mit einer möglichen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm, wird Einfluss auf die Verantwortlichen genommen. Entsprechende Plakate und Transparente werden, sofern es die Situation zulässt, durch die Kantonspolizei Bern sichergestellt sowie die verantwortlichen Personen identifiziert. Dies ist zum Beispiel an der Pro-Palästina-Demonstration vom 04. November 2023 in Bern geschehen. Besteht der Verdacht auf eine strafbare Handlung, wird, wie bereits erwähnt, eine Strafanzeige zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft erstellt.
Verteiler ‒ Grosser Rat