Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.315

M 231-2023 Zybach (Spiez, SP) Barrierefreies Rathaus Bern II. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 231-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.315

Eingereicht am: 23.11.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zybach (Spiez, SP) (Sprecher/in) Fisli (Meikirch, SP) Kohler (Spiegel b. Bern, FDP) Sancar (Bern, GRÜNE) Lindegger (Roggwil, GRÜNE) Michel (Schattenhalb, SVP) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Zaugg-Graf (Uetendorf, GLP) Steiner (Boll, EVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 342/2024 vom 03. April 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Ablehnung Ziffer 2: Annahme als Postulat

Barrierefreies Rathaus Bern II

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. einen Personenlift im Rathaus einzubauen und damit den bestehenden und veralteten Treppenlift zu ersetzen;

2. weitere Massnahmen zu definieren und umzusetzen, damit das Rathaus, einschliesslich des Grossratssaals, der Sitzungszimmer und der WC-Anlagen, auch für Menschen mit Behinderungen problemlos zugänglich sind und ohne Hilfe genutzt werden können.

Begründung:

Das Rathaus Bern wurde in den letzten Jahren in verschiedenen Etappen renoviert. Die Umsetzung der Richtlinienmotion «Barrierefreies Rathaus Bern» (M 288-2019) wurde mit grosser Mehrheit überwiesen. Erfreulicherweise wurden einige Massnahmen umgesetzt. Die Motion wurde in der Zwischenzeit abgeschrieben. In den Augen der Motionärinnen und Motionäre besteht jedoch nach wie vor Bedarf nach Verbesserungen.

Der Treppenlift von der Rathaushalle zur Wandelhalle ist viel zu langsam, so dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier für den Stockwerkwechsel sehr viel Zeit einplanen müssen. Zum

Beispiel reicht die Zeit in der Pause der Abendsession nicht, um sich mit den anderen Ratsmitgliedern in der Rathaushalle zu verpflegen und auszutauschen. Ausserdem kann der Treppenlift nur benützt werden, wenn eine Person vor Ort ist, die diesen bedienen kann. Sobald mehrere Personen den Lift gleichzeitig benützen müssen, führt dies zu grossen zeitlichen Verzögerungen. Rollstuhlfahrende müssen die Debatte des Grossen Rates im Grossratssaal mitverfolgen, da ihnen der Zugang zur Tribüne verwehrt ist.

Die Beleuchtung und Farbgebung der Toilettenanlagen sind nach wie vor mangelhaft bzw. schlecht. Hier braucht es nur kleine Massnahmen, um grosse Verbesserungen zu erzielen.

Die Handläufe bei der Treppe sind nicht vorhanden oder beginnen erst bei der zweiten oder dritten Treppenstufe. Die Treppenstufen im Grossratssaal sind ungenügend markiert, und im Treppenhaus sind die Stufen wegen des Teppichs kaum sichtbar.

Die Akustik in der Rathaushalle stellt für Personen mit und ohne Hörbehinderung ein Problem dar.

Es braucht rasch Korrekturen, damit das Rathaus von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Ratsbesuchenden und Gästen besser und sicherer genutzt werden kann und der barrierefreie Zugang zu den Debatten im Grossen Rat somit gewährleistet wird.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Finanzkompetenz des Regierungsrates (Art. 89 Abs. 2 und 3 KV) und in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV) liegt. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat grosses Verständnis für die Anliegen der Motion. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben teilnehmen können und der Regierungsrat ist bereit, wenn immer möglich die dafür notwendigen Massnahmen zu treffen. Zu den einzelnen Ziffern nimmt er wie folgt Stellung:

1. Der Einbau eines Personenlifts wurde bereits vor längerer Zeit geprüft. Voraussetzung dafür wären gemäss einer Machbarkeitsstudie strukturelle Anpassungen am historischen Gebäude aus dem Jahr 1414. Dies, weil der Grundriss des Rathauses, resp. die bestehende, schützenswerte Bausubstanz, grossflächig und verwinkelt ist und über verschiedenste grössere und kleinere Niveauunterschiede und Treppen verfügt. Der Einbau eines Personenlifts wäre aus diesem Grund sehr aufwändig und teuer und es würde die historische Baustruktur zerstört. Die hindernisfreie Zugänglichkeit der öffentlichen Räume im Rathaus würde zudem durch den Einbau eines Personenlifts nur punktuell verbessert. Vor diesem Hintergrund hat sich der Grosse Rat am 21. November 2012 gegen einen umfassenden Gesamtumbau des denkmalgeschützten Rathauses samt Einbau eines Personenlifts entschieden. An den damaligen Entscheidungsgrundlagen hat sich seither nichts geändert. Der Einbau eines Personenliftes ist unter den gegebenen Voraussetzungen weiterhin nicht möglich.

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinienmotion «Barrierefreies Rathaus Bern» (M 288- 2019) aus dem Jahr 2019 wurde geprüft, ob die Geschwindigkeit des Treppenlifts optimiert

werden kann. Gemäss Angaben des Herstellers ist eine höhere Geschwindigkeit jedoch nicht möglich. Die aktuelle Geschwindigkeit hängt nicht mit dem Alter des Treppenlifts zusammen, sondern ist hauptsächlich durch die Geometrie des Aufgangs vorgegeben. Aus diesem Grund wäre auch eine Neuanlage nicht schneller. Würde der Treppenlift schneller laufen, wäre dies für die Benutzenden unangenehm und könnte Angst auslösen.

2. Massnahmen zur Verbesserung der hindernisfreien Zugänglichkeit sind nur im Rahmen der bestehenden Baustruktur und unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Grundsätze möglich. In Umsetzung der Richtlinienmotion «M 288-2019» wurden unter Beizug der Fachstelle für Hindernisfreies Bauen Kanton Bern «Procap» bereits verschiedene Verbesserungen vorgenommen.

Namentlich wurden im Haupttreppenhaus die Stufen gekennzeichnet und in den Bereichen der Rathaushalle, der Toiletten, des Grossrats-Saals und der Sitzungszimmer wurde die Signaletik/Beschriftung verbessert (Schriftgrösse und bessere Platzierung der Tafeln). Zudem wurde in den Toiletten in der Rathaushalle die Lichtsteuerung optimiert. Die Farbgebung wurde damals von Procap nicht beanstandet. Handläufe sind bei den Treppen grundsätzlich vorhanden. Zusätzliche Ergänzungen sind aus Sicht der Denkmalpflege nicht erlaubt und auch nach der Einschätzung von Procap nicht notwendig. Die Räumlichkeiten des Rathauses erfüllen heute die Anforderungen von Procap.

Weiter wurde zur Verbesserung der Akustik in der Rathaushalle eine neue Tonanlage mit neuer Boxenanordnung an der Decke installiert. In der Rathaushalle finden viele verschiedene Veranstaltungen mit unterschiedlicher Personenzahlbelegung statt (Vorträge, Konzerte, Apéros, Feiern usw.). Zusätzliche fixe bauliche Massnahmen mit Einfluss auf die Akustik sind deshalb nicht zielführend bzw. würden die Nutzung der Halle einschränken.

Die bisherigen Erfahrungen im laufenden Betrieb haben zu keinen negativen Rückmeldungen geführt. Der Regierungsrat ist dennoch bereit zu prüfen, ob noch weitere gezielte Verbesserungsmassnahmen im Rahmen der bestehenden Baustruktur möglich sind.

Verteiler ‒ Grosser Rat