Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.324

P 234-2023 Saïd (Biel, SP) Stopp den Lärm- und Sicherheitsbeeinträchtigungen des Transit-Schwerverkehrs durch das Bieler Quartier Mett-Geyisried. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 234-2023 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.324

Eingereicht am: 27.11.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Dunning (Biel/Bienne, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 30.11.2023

RRB-Nr.: 315/2024 vom 27. März 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Stopp den Lärm- und Sicherheitsbeeinträchtigungen des Transit-Schwerverkehrs durch das Bieler Quartier Mett-Geyisried

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Bericht über die Problematik des Transit-Schwerverkehrs durch das Bieler Quartier Mett-Geyisried bezüglich folgender Fragen zu verfassen:

Erwägungen

1. ob Vigiers Vorschlag, die Zahl der Lastwagen im Jahresdurchschnitt auf 80 pro Tag zu beschränken, aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner sinnvoll ist

2. Mittel, die eingesetzt werden müssen, um effizient zu kontrollieren, dass diese Obergrenze während der gesamten Betriebsperiode der Kiesgrube bis 2055 nicht überschritten wird

3. Alternativrouten, die bereitzustellen sind (über die Kantonsstrasse via Orpund und Safnern oder den Ausbau einer bereits existierenden Zufahrtstrasse zum Autobahnzubringer in Orpund), um den durch den Schwerverkehr verursachten Belastungen ein Ende zu setzen

4. allfällige Ausgleichsmassnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner

Begründung:

Ab 1964 wurde auf dem Büttenberg in der Gemeinde Safnern von der Firma Biedermann eine Kiesgrube betrieben, bis sie 2007 von Vigier aufgekauft wurde. Ungefähr 120 000 Kubikmeter Kies werden dort jährlich abgebaut und ungefähr 130 000 Kubikmeter Füllmaterial werden eingebracht.1 Seit einem halben Jahrhundert beliefert die Kiesgrube Baustellen der Region mit Zement und Kies.

CSD Ingenieure. Umweltverträglichkeitsbericht Vigier Beton Kies Seeland Jura AG Kiesabbau und Auffüllung Büttenberg, Gemeinden Safnern und Meinisberg, 31.03.2021.

Die Existenz dieser Kiesgrube bringt ein starkes Schwerverkehrsaufkommen (Transport von Kies, Füllmaterial und Betonmischern) zwischen der Kiesgrube und den Baustellen mit sich. Anstatt zur Kantonsstrasse in Safnern zu fahren, durchqueren 80 Prozent der Lastwagen auf dem Geyisriedweg das Bieler Quartier Mett. Die Lastwagen nehmen die Bielstrasse in Safnern, danach den Waldweg durch den Büttenbergwald, durchqueren das Mett-Quartier und erreichen dann die Autobahnzubringer von Orpund und Bözingenfeld. Gemäss Messungen, die vor Kurzem auf dem Geyisriedweg durchgeführt wurden 2, wird das Verkehrsaufkommen in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb der Kiesgrube (Kies, Füllmaterial, Beton) auf 165 bis 200 Lastwagen pro Werktag geschätzt.

Mindestens tausend Personen sind direkt von der Lärmbelastung betroffen, die durch die zahlreichen Lastwagen im Geyisriedweg verursacht wird. Diese erreicht 72,1 Dezibel, also viel mehr als den Grenzwert von 60 Dezibel für Wohnzonen. Ausserdem fahren die Lastwagen an zwei Schulen vorbei, namentlich den Schulen Geyisried und Sahligut, was offensichtliche Sicherheitsbeeinträchtigungen für die Kinder auf dem Schulweg mit sich bringt. 3 Laut dem Abwart der Schule Geyisried fährt zu der Zeit, in der die Kinder zur Schule kommen, ein Lastwagen pro Minute vorbei. An der Route befindet sich ebenfalls ein Alters- und Pflegeheim (Büttenberg). Von den rund 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Geyisriedquartiers sind somit die schwächsten Bevölkerungsgruppen (Kinder und Senioren) direkt betroffen.

Das Problem besteht seit Jahrzehnten, ohne dass eine echte Lösung gefunden wurde.

1994 wurde ein Aktionskomitee gegründet, um Einsprache gegen die derzeit laufende Konzession zu erheben. Dieses setzte sich für den Bau einer neuen Strasse ein, um die Beeinträchtigung durch den Schwerverkehr im Geyisriedquartier zu vermeiden. Die Einsprache wurde mit Entscheid vom 7. Oktober 1996 abgewiesen, denn man ging davon aus, dass der Betrieb der Kiesgrube höchstens 30 Jahre später eingestellt würde, und dass es sich nicht lohne, in eine neue Strasse zu investieren, auch wenn Biedermann schon damals eine Verlängerung und eine Erweiterung des Abbaus anstrebte. Inzwischen wurde der Standort Büttenberg durch den vom Kanton 2012 angenommenen Richtplan «Abbau, Deponie, Transport» der Region Biel/Bienne– Seeland zum Abbaugebiet regionaler Bedeutung erklärt. 4 Auf dieser Grundlage haben die Gemeinden Meinisberg und Safnern vor kurzem ein Projekt zur Erweiterung des Steinbruchs Safnern angenommen. Das Projekt sieht die Rodung von 24,5 Hektaren Wald vor, den Betrieb der Kiesgrube bis mindestens 2046 und die Auffüllung und Rekultivierung bis 2055 5. Im Gegensatz zu den Gemeinden Safnern und Meinisberg wurde die Stadt Biel mit den Bewohnern des Mettquartiers nicht konsultiert, obwohl sie direkt betroffen ist durch den Schwerverkehr, der durch eines ihrer Quartiere führt.

Die Stadt Biel, Elternvereinigungen der Schulen Sahligut und Geyisried und 50 Anwohnerinnen und Anwohner haben bei den Gemeinden Safnern und Meinisberg Einsprache gegen dieses Projekt erhoben. Es fand eine Verhandlung mit diesen Gemeinden statt, ohne dass eine Lösung gefunden wurde. Seit über einem Jahr hängen im Geyisriedweg Spruchbänder gegen die Lastwagen. Das Einspracheverfahren wird zurzeit vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern behandelt.

Allerdings wurde die Erweiterung des Abbaustandorts vom Kanton Bern nach einer ersten Studie, die Vigier wie im Verfahren vorgesehen bereitstellte, bewilligt. Laut Kanton sind die geltenden Lärmmessnormen vom Standpunkt der Umweltbelastung her tragbar, denn der Bus und der

Schätzung von 118 bis 143 Lastwagen pro Tag, auf Werktage umgerechnet. Quelle: Tensor AG, 2.8.2023 (S. 8), auf der Grundlage von Messungen, die durch Grolimund+Partner AG durchgeführt wurden, 20.3.2023 Der Anhalteweg eines Lastwagens (Reaktionsweg + Bremsweg) bei 50 km/h auf flachem Untergrund liegt zwischen 33 und 48 Metern (je nach trockenem oder feuchtem Untergrund und Wachheitszustand des Fahrzeugführers), in Hanglage wahrscheinlich länger. https://itsre.eu/index.php/securiteroutiere/temps-de-reaction-et-distance-de-freinage-d-un-camion Richtplan Abbau Deponie Transport Biel-Seeland. https://www.seeland-biel-bienne.ch/de/themen/raumplanung-und-verkehr/richtplan-abbau-deponietransport/ Kiesabbau und Auffüllung Büttenberg. C4 Etappierungs- / Abbauplan, Situationen 1:4'000, 12.04.2021

interne Quartierverkehr haben bereits Auswirkungen. 6 Die Stadt Biel dagegen kommt nach einer Studie, die sie durchgeführt hat, zu einem anderen Schluss und auf andere Zahlen der Lärmbelastung. Die erhaltenen Zahlen unterscheiden sich stark von denen der ersten Studie und lassen darauf schliessen, dass die Lärmbelastung für die Quartierbewohnerinnen und -bewohner nicht tragbar ist.

In seiner Antwort an das AGR (die das AGR der Stadt Biel und den Anwohnerinnen und Anwohnern am 2. November 2023 weiterleitete) bezeichnet das Tiefbauamt die Lärmbeeinträchtigung als tragbar für die Bevölkerung und weist darauf hin, dass Vigier sich dazu verpflichtet, den Schwerverkehr im Geyisriedweg im Jahresdurchschnitt auf 80 Lastwagen pro Tag zu beschränken. Für 365 Tage entspricht dies jährlich einem Total von 29 200 Lastwagen. Ein Jahr umfasst 260 Werktage, an denen je ungefähr 112 Lastwagen auf dem Geyisriedweg verkehren. Verteilt auf einen Arbeitstag von acht Stunden macht dies 14 Lastwagen pro Stunde, also einen Lastwagen alle 4,27 Minuten! Und welche Kontrolle wäre für Lastwagen vorgesehen, die nicht durch Wohnquartiere fahren, wenn überhaupt? Soll der Geyisriedweg für die nächsten 32 Jahre dem Transit des Schwerverkehrs verschrieben werden, obwohl er nicht einmal zum regionalen Strassennetz gehört?7 Ist dies das Schicksal, das ein Quartier mit 10 000 Einwohnern in Zeiten der nachhaltigen Entwicklung erwartet? Dieser «Kompromiss» ist eindeutig unbefriedigend. Der endgültige Entscheid wurde vom AGR noch nicht gefällt.

Die Annahme des Projekts einer Kiesgrubenerweiterung sollte von Massnahmen bezüglich der Zufahrt begleitet werden. Doch dies war nicht der Fall, was bei einem Problem, das bereits über ein halbes Jahrhundert besteht, unverständlich ist, für einen Abbaustandort, dem soeben der Status der regionalen Bedeutung verliehen wurde! Der Schwerverkehr muss die Autobahn erreichen können, ohne ein Quartier mit 5000 Anwohnerinnen und Anwohnern zu durchqueren! Dies ist über die Kantonsstrasse möglich – was deren Bestimmung entsprechen würde, aber die Durchfahrt durch die Ortschaften Orpund und Safnern zur Folge hätte – oder durch die Inbetriebnahme einer bereits existierenden Zufahrtstrasse zum Autobahnzubringer Orpund. Die Auswirkungen dieser Inbetriebnahme (das Fällen von ein paar Bäumen, im Vergleich zur Rodung von 24,5 Hektaren Wald für die Erweiterung der Kiesgrube) wären geringer im Vergleich zu den Sicherheits- und Lärmbeeinträchtigungen, die der Schwerverkehr im Geyisriedweg in den nächsten 30 Jahren verursachen wird.

Begründung der Dringlichkeit: Ein Verfahren ist hängig und das AGR wird seine Entscheidung ab Dezember fällen. Den Lärmbeeinträchtigungen durch die Lastwagen muss so schnell wie möglich Einhalt geboten werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung des Steinbruchs Büttenberg in Safnern sowohl für den Kiesabbau wie auch als Deponiestandort für den Kanton und im Speziellen für die Region Biel-Seeland bewusst. Gleichzeitig anerkennt er die Bedenken der vom (zusätzlichen) Verkehrsaufkommen betroffenen Bevölkerung.

Der Regierungsrat ist gerne bereit, zur Klärung der Sachlage beizutragen. Allerdings wird er sich dabei an verschiedene Rahmenbedingungen halten müssen, namentlich auch, da er sich nicht in allen der aufgeworfenen Themenbereiche verantwortlich zeichnet. Sodann ist die Erweiterung der Kiesgrube bereits Gegenstand eines laufenden Plangenehmigungsverfahren mit Einsprachen. In diesem Rahmen werden verschiedene Fragen wie die Auswirkungen des generierten Schwerverkehrs rechtlich geprüft und beurteilt.

BHP Raumplan F2 Fachbericht zur übergeordneten Erschliessung. 13.02.2019 Geoportal des Kantons Bern, Daten «Übergeordnetes Strassennetz» https://www.map.apps.be.ch/pub/synserver

Erforderliche Massnahmen auf Gemeinde- oder Stadtgebiet obliegen den betroffenen Gemeinden respektive der Stadt Biel / Bienne, so insbesondere im baupolizeilichen Bereich. Der Regierungsrat hat diesbezüglich nur beschränkte Einflussmöglichkeiten. Er ist aber bereit, diese zu gegebener Zeit an einem der regelmässig stattfindenden Treffen mit der Stadt Biel/Bienne zu thematisieren.

Der Regierungsrat ist bereit, nach Vorliegen des rechtskräftigen Beschlusses Alternativrouten sowie ihre Konsequenzen und die Finanzierung zu prüfen, sofern diese die Kantonsstrassen betreffen. Da das Anliegen verkehrliche Fragen betrifft, wird der Regierungsrat die Prüfergebnisse in geeigneter Form gegenüber der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission präsentieren.

Verteiler ‒ Grosser Rat