2023.RRGR.330
M 240-2023 Fuchs (Bern, SVP) Die Bargeldfunktion bei den BLS-Billettautomaten soll erhalten bleiben. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 240-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.330
Eingereicht am: 27.11.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fuchs (Bern, SVP) (Sprecher/in) Schneider (Biel/Bienne, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 30.11.2023
RRB-Nr.: 227/2024 vom 06. März 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Die Bargeldfunktion bei den BLS-Billettautomaten soll erhalten bleiben
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich bei der BLS für den Erhalt der Bargeldfunktion an Billettautomaten einzusetzen.
Begründung: Die BLS hat kürzlich bekanntgegeben, dass sie ihre rund 200 Billettautomaten in den Kantonen Bern, Luzern, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Solothurn ab 2025 durch neue Modelle ersetzen wird. Diese Umstellung nutzt das Bahnunternehmen dazu, die Bargeldfunktion bei den Automaten komplett abzuschaffen. Dieses Vorgehen ist für ein halbstaatliches Unternehmen wie die BLS äusserst fragwürdig. Gilt Bargeld in der Schweiz doch nach wie vor als offizielles Zahlungsmittel. Ausserdem werden mit der Abschaffung der Bargeldfunktion vor allem ältere Personen, Kinder und weitere Personengruppen, die oft keine Bank- oder Kreditkarte besitzen, klar benachteiligt. Begründung der Dringlichkeit: Die Anschaffung der neuen Automaten ohne Bargeldfunktion ist bereits in zwei Jahren angedacht. Der Regierungsrat muss also rasch reagieren, um die Bargeldfunktion bei den BLS-Billettautomaten erhalten zu können.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates, den Kanton nach innen und nach aussen zu vertreten (Art. 90Abs. 1 Bst. a KV), sowie in der allgemeinen Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV).
Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Transportunternehmen sind zuständig für den Verkauf ihrer Fahrausweise. Dabei haben sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und allfällige weitere Vorgaben der Besteller zu respektieren.
Von Bundesseite besteht keinerlei Verpflichtung zur Zahlungsmöglichkeit mit Bargeld. Entscheidend ist, dass die potenzielle Käuferschaft im Voraus auf die ausschliesslich bargeldlose Zahlungsmöglichkeit aufmerksam gemacht wird. Zudem muss eine Alternative zum bargeldlosen Bezahlen bestehen, die zu keiner Schlechterstellung dieser Benutzenden führt und das anonyme Kaufen eines Tickets muss aus Datenschutzgründen weiterhin möglich sein. Beides wird weiterhin gewähreistet.
Personen, die an den Billettautomaten nicht mit einem persönlichen digitalen Zahlungsmittel bezahlen möchten, können an einem bedienten Schalter eine unpersönliche Gutscheinkarte des ÖV oder den SwissPass mit einem Guthaben aufladen. Alternativ bietet sich auch der Kauf einer Reka Card an, die an jedem Kiosk bezogen werden kann. Diese Karten können als Zahlungsmittel an den Automaten genutzt werden. Vor diesem Hintergrund besteht keine zwingende Notwendigkeit, die Bargeldfunktion an Automaten beizubehalten.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die BLS als Transportunternehmen die Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden kennt und die künftigen Billettautomaten diesen Bedürfnissen entsprechen. Der Ticketerwerb an Automaten ist seit 2019 stark rückläufig und sank bis im November 2023 von 60 % auf nur noch ca. 30 %. Von diesen 30 % wurden wiederum nur noch ca. 35 % bar bezahlt.
Um Einsparungen zu ermöglichen, sieht auch das Zielbild der ÖV-Branche für die Grundversorgung des Billettverkaufs im Zeitraum 2025–2035 bargeldlose Automaten vor. Die Umstellung auf bargeldlose Billettautomaten wird sich positiv auf Prozesse und Kosten der auswirken.
Heute stehen die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs für ihr breites Verkaufsangebot in der Kritik, weil dieses hohe Kosten mit sich bringt. Das Bargeldhandling bei Billettautomaten ist dabei ein wesentlicher Kostentreiber. Die Konzentration auf digitale Zahlungsmittel ermöglicht eine wesentliche Kostenreduktion, die sich letztlich positiv auf den Abgeltungsbedarf auswirken wird.
Im Vergleich zum bargeldlosen Betrieb ist bei der Bargeldannahme auf dem Netz der BLS mit jährlich wiederkehrenden Mehrkosten für Betrieb, Störungsbehebung und Bargeldhandling von rund 400 000 Franken zu rechnen. Dazu kämen initiale Mehrkosten von rund 1,1 Millionen Franken beim Automatenersatz mit Bargeldfunktion. Für mobile Automaten mit Bargeldannahme in Bussen müsste zudem eine neue Ausschreibung mit entsprechenden Kostenfolgen durchgeführt werden. Zusätzliche Kosten würden sich sodann aus der Notwendigkeit ergeben, weitere Automatentypen für den Anschluss an das benötigte neue Betriebssystem und für die Weiterführung der Bargeldannahme zu ertüchtigen.
Weil die Bargeldannahme, wie eingangs festgehalten, keine Bundesanforderung ist, wären sämtliche Mehrkosten im Gebiet des Kantons durch den Kanton Bern alleine zu finanzieren.
Der Entscheid der BLS, Billettautomaten ohne Möglichkeit mit Bargeld zu bezahlen zu beschaffen, ist für den Kanton Bern insgesamt sowohl aus Besteller- als auch aus Eignersicht nachvollziehbar.
Verteiler - Grosser Rat