Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.332

M 242-2023 Freudiger (Langenthal, SVP) SBB-Ausbau auf der Strecke Wanzwil-Solothurn – Interessen der betroffenen Region wahrnehmen! Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 242-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.332

Eingereicht am: 27.11.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Freudiger (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Lindegger (Roggwil, GRÜNE) Haudenschild (Niederbipp, FDP) Jost-Morandi (Herzogenbuchsee, GLP) Lerch (Langenthal, SVP) Müller (Langenthal, SP) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Mühlemann (Grasswil, Die Mitte) Arn (Muri b. Bern, FDP) Leuenberger (Bannwil, SVP) Blum (Melchnau, SP) Schüpbach (Huttwil, SVP) Bösiger (Niederbipp, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 30.11.2023

RRB-Nr.: 129/2024 vom 14. Februar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

SBB-Ausbau auf der Strecke Wanzwil-Solothurn – Interessen der betroffenen Region wahrnehmen!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Im laufenden Plangenehmigungsverfahren der SBB «ZEB Solothurn-Wanzwil, Leistungssteigerung ABS-NBS-VL» sind die Interessen der betroffenen Region Oberaargau wirksam zu wahren. Der Regierungsrat setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein (oder weist die Fachämter an, dafür zu sorgen), dass die bestehende Busverbindung Solothurn-Herzogenbuchsee durch das SBB-Vorhaben bzw. die Mehrbeanspruchung der Bahnstrecke nicht beeinträchtigt wird (insb. Vermeiden längerer Wartezeiten an Bahnübergängen und damit zusätzliche Verspätungen).

2. Wenn Beeinträchtigungen und Verzögerungen gemäss Ziffer 1 nicht vermieden werden können, evaluiert der Regierungsrat mindestens gleichwertige Ersatzmassnahmen für die betroffene Region Oberaargau bzw. Oberaargau-West im Einvernehmen mit der Regionalen Verkehrskonferenz und betroffenen ÖV-Unternehmen und informiert den Grossen Rat in geeigneter Form über das Ergebnis.

Begründung:

Durch die Bahn-Ausbauschritte 2025 und 2035 wird der Zugverkehr stark zunehmen. Die SBB planen deshalb, zur Entlastung der Hauptverkehrslinien den Güterverkehr neu u. a. auf die Ausbaustrecke Wanzwil-Solothurn zu verlagern. Für die dazu baulich erforderlichen Massnahmen an den Strecken ist ein Plangenehmigungsverfahren der SBB hängig «ZEB Solothurn–Wanzwil, Leistungssteigerung ABS-NBS-VL». Die Motionäre stellen die prognostizierten Mehrfahrten der Bahn nicht grundsätzlich infrage, verlangen aber, dass die Mehrfahrten nicht zulasten der bestehenden Busverbindung zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee gehen. Genau dies würde aber passieren, weil aufgrund des Mehrverkehrs die Sperrzeiten an den Barrieren zunehmen und damit der bestehende Busfahrplan beeinträchtigt wird. Für mehrere Gemeinden im Kanton Bern wird damit die einzige oder jedenfalls eine wichtige ÖV-Verbindung tangiert. Erschwerend kommt hinzu, dass der Region Oberaargau bereits bei der damaligen Aufhebung der Bahnverbindung zwischen Herzogenbuchsee und Solothurn eine attraktive Buslinie versprochen wurde. Der Erhalt einer guten ÖV-Erschliessung der Regionen liegt auch im kantonalen Interesse, und deshalb ist es richtig, dass der Kanton die Regionen beim Erhalt dieser Erschliessung unterstützt, wenn durch Plangenehmigungsvorhaben Beeinträchtigungen drohen. Der Regierungsrat hat sich deshalb im Plangenehmigungsverfahren dahingehend einzubringen (oder seine Fachämter entsprechend anzuweisen), damit die bestehende Busverbindung nicht beeinträchtigt wird und keine zusätzlichen Wartezeiten für den Bus-ÖV entstehen.

Falls das Engagement gemäss Ziffer 1 nicht fruchten sollte, hat der Regierungsrat mindestens gleichwertige Ersatzlösungen für die betroffene Region Oberaargau (insb. Oberaargau-West) zu evaluieren. Beispielsweise könnte – als eine neben mehreren Möglichkeiten – eine zusätzliche Buslinie zwischen Solothurn und Herzogenbuchsee eingeführt werden, die im Gegensatz zur heutigen Verbindung schwerpunktmässig die Stationen im Kanton Bern anfährt. Die Region Oberaargau hat diese Forderung bereits mehrfach erhoben, bislang leider vergeblich; zu prüfen blieben freilich Machbarkeit, Tragbarkeit und Finanzierbarkeit. Die Ergebnisse der Evaluation sind dem Grossen Rat in geeigneter Form vorzulegen.

Begründung der Dringlichkeit: Das Plangenehmigungsverfahren der SBB ist derzeit am Laufen, die öffentliche Auflage begann erst im Oktober 2023. Bei fehlender Dringlicherklärung muss davon ausgegangen werden, dass über das motionierte Anliegen erst diskutiert werden kann, wenn der optimale Zeitpunkt zur Intervention durch den Kanton schon vorbei ist.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich namentlich der Problematik der längeren Schliessungszeiten der Bahnschranken bewusst, welche sich durch den absehbaren Mehrverkehr auf der Schiene ergeben könnten. Er ist deshalb bereit, sich bestmöglich im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren und bei Bedarf darüber hinaus dafür einzusetzen, dass die betroffenen Busverbindungen in der heutigen Qualität bestehen bleiben.

1. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat der Kanton Bern bereits folgenden Vorbehalt formuliert:

  • Die SBB zeigen die expliziten Auswirkungen des Vorhabens auf den strassengebundenen ÖV auf.

  • Die SBB definieren und ergreifen unter Einbezug der Bestellerkantone und der Busunternehmung Massnahmen, so dass der Fahrplan des strassengebundenen ÖV weiterhin funktioniert. Die Buslinien 5 und 7 dürfen durch den Ausbau des schienengebundenen Verkehrs keinen Nachteil erfahren.

Die Abklärungen durch die SBB sind aktuell im Gang. Sobald die Ergebnisse vorliegen, prüft der Regierungsrat, ob und welche weiteren Massnahmen allenfalls notwendig sein werden, um eine gute und gegenüber heute mindestens gleichwertige Erschliessung der Region sicherzustellen.

2. Der Regierungsrat ist bestrebt, die heutige Erschliessung der betroffenen Region Oberaargau gleichwertig zu erhalten. Dazu setzt er u. a. auch im kantonalen Angebotskonzept die Anträge der regionalen Verkehrskonferenzen innerhalb seiner Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (BSG 762.412) sowie der finanziellen Rahmenbedingungen um. Der Grosse Rat wird mittels Angebotsbeschluss ÖV 2027–2030 über die Ergebnisse der Abklärungen informiert und kann gegebenenfalls über die vorgesehenen Angebote zur Erschliessung entscheiden.

Verteiler ‒ Grosser Rat