2023.RRGR.335
M 245-2023 Ritter (Burgdorf, GLP) Sicherer Fussgängerübergang «Schachenstrasse» bei der neuen Landi in Lyssach. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 245-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.335
Eingereicht am: 30.11.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in) Rüfenacht (Burgdorf, SP) de Quervain (Bern, GRÜNE) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 314/2024 vom 27. März 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
Sicherer Fussgängerübergang «Schachenstrasse» bei der neuen Landi in Lyssach
Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Kantonsstrasse «Schachenstrasse» bei der neuen Landi in Lyssach (Schachenstrasse 39) einen sicheren Fussgängerübergang zu schaffen oder jedenfalls die bestehende Lösung hinsichtlich Sicherheit erheblich zu verbessern, insbesondere für Busreisende Richtung Burgdorf.
Begründung:
Der Bau der neuen «Landi Lyssach» an der Schachenstrasse 39 hat unbeabsichtigt eine heikle Sicherheitssituation für Fussgängerinnen und Fussgänger geschaffen, und zwar besonders für solche, die mit dem Bus von dieser Landi (zurück) nach Burgdorf fahren. Die Landis, gerade in der Nähe von oder in grösseren Ortschaften, werden vermehrt von Kundinnen und Kunden frequentiert, die mit öffentlichem Verkehr anreisen. In Burgdorf und Umgebung ist der Busverkehr gut bis sehr gut ausgebaut und attraktiv. Es war eine Auflage für den Bau der fraglichen Landi, dass eine neue Bushaltestelle «Schachengut» geschaffen wird, d. h. die Kundinnen und Kunden werden ausdrücklich animiert, mit dem Bus zur Landi zu fahren. Das Problem ist nun, dass für die (Rück-)Fahrt die Schachenstrasse zu Fuss überquert werden muss. Sie ist eine der meistbefahrenen Strassen des Kantons (gut 20 000 Fahrzeuge pro Tag!). Eine besondere Schwierigkeit ist, dass die Strasse im Ausserortsbereich liegt, was erstens einen Fussgängerstreifen (wahrscheinlich) verunmöglicht, zweitens sogar noch dazu führt, dass die Autos relativ schnell (Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) vorbeifahren. Diese Schwierigkeiten entbinden aber den Kanton nicht davon, die äusserst heikle Situation rasch zu verbessern.
Antwort des Regierungsrates
Ein attraktives Angebot des öffentlichen Verkehrs sowie sichere Wege für den Fuss- und Veloverkehr sind auch dem Regierungsrat wichtig. Der Kanton Bern investiert dazu jährlich namhafte Beträge. Aufgrund ihrer Komplexität sind die Planung und die Realisierung der entsprechenden Projekte oft sehr zeitintensiv. Neu zu gestaltende Strassenabschnitte werden bis zur Umsetzung eines Sanierungsprojekts als Übergangslösung mit provisorischen Massnahmen soweit als möglich verbessert, so auch in Lyssach.
Der Regierungsrat ist sich des Handlungsbedarfs bewusst. Die Arbeiten zur Verbesserung der Situation im Bereich der Landi sind aufgegleist. Der neu zu gestaltende Knoten bei der Landi, inkl. der beiden Bushaltestellen und des Fussgängerübergangs, ist Teil des Strassenplans «Verkehrssanierung Lyssachschachen». Seine Umsetzung wird die Sicherheit der Zufussgehenden im Bereich des Knotens Landi durch verschiedene Massnahmen verbessern. Der heutige Fussgängerübergang wird dabei um ca. 30 Meter in Richtung Autobahn verschoben, mit einer Mittelinsel als geschützten Warteraum erstellt und mittels entsprechender Beleuchtung und Signalisation noch besser sichtbar gemacht. Gemäss den gültigen Normen und Richtlinien soll jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit auf das Markieren eines Fussgängerstreifens verzichtet werden, da der betroffene Strassenabschnitt im Ausserortsbereich liegt, die notwendige Sichtweite zwischen Fahrzeugen und querenden Personen nicht sichergestellt ist und die Frequenz der Zufussgehenden zu gering ist, um ihnen durch die Markierung eines Fussgängerstreifens den Vortritt zu gewähren. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben sind im entsprechenden Investitionsrahmenkredit eingestellt und auch in der Finanzplanung berücksichtigt.
Die während der öffentlichen Auflage eingereichten Einsprachen verzögern leider derzeit die Realisierung der geplanten Massnahmen. Kann mit den Einsprechern zeitnah eine Einigung erzielt werden, so ist ein Baubeginn im Jahr 2025 realistisch, ansonsten ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.
Zur Überbrückung bis zur Realisierung des Strassenplans wurde ein Fussgängerübergang als Provisorium erstellt. Dieses wurde seit der Inbetriebnahme laufend verbessert:
Die Sicherung des provisorischen Übergangs mit Mittelinseln als geschützter Warteraum zwischen den Fahrspuren;
die Absenkung des Randabschlusses, um eine barrierefreie Querung zu ermöglichen;
die Markierung von Fusspiktogrammen beim Übergang, um die Erkennbarkeit des Übergangs für Zufussgehende zu verbessern und flächiges Queren zu minimieren;
das Anbringen des Warnsignals «Achtung Fussgänger» beidseits des Strassenabschnitts;
und das Anbringen von provisorischen Solarleuchten zur Ausleuchtung des Fussgängerübergangs.
Verteiler ‒ Grosser Rat