2023.RRGR.339
I 249-2023 Blatti (Oberwil i. S., EDU) Wer trägt die Verantwortung für den misslungenen Stellenantritt des neuen Boltiger Hausarztes? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 249-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.339
Eingereicht am: 04.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Blatti (Oberwil i. S., EDU) (Sprecher/in) Fiechter (Oberwil im Simmental, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 424/2024 vom 01. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wer trägt die Verantwortung für den misslungenen Stellenantritt des neuen Boltiger Hausarztes?
Die GSI hat die Diplome des neuen Hausarztes Mohammed Hussain Al Saad in Boltigen geprüft. Nachdem der Arzt seinen Dienst aufgenommen hat, wurde die erteilte Berufsausübungsbewilligung von den Behörden wieder zurückgezogen. 1 Für die Standortgemeinde Boltigen, die dem Hausarzt ein Darlehen in Höhe von 700 000 Franken gewährt hat, sowie für mehrere umliegende Gemeinden, die Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen sind, bedeuten die neuesten Entwicklungen rund um den Hausarzt ein finanzielles Fiasko. Den Urhebern dieser Interpellation ist wichtig, dass die Verantwortlichkeiten im vorliegenden Fall geklärt werden und dass aufgezeigt wird, wie künftige, ähnlich gelagerte Fälle verhindert werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie kann es sein, dass der neue Boltiger Hausarzt überhaupt eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern erhielt?
2. Was ist der Grund, dass Herrn Mohammed Hussain Al Saad die Berufsausübungsbewilligung wieder entzogen wurde?
3. Hat der neue Boltiger Hausarzt im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit mutmasslich Dokumente gefälscht oder sich anderweitig mutmasslich strafbar gemacht?
4. Falls mutmasslich Dokumente gefälscht wurden: Wie hätte dies frühzeitig erkannt werden können?
Siehe Medienberichterstattung: https://www.nau.ch/ort/simmental/hausarzt-inboltigen-be-wurde-berufsausubungsbewilligung-entzogen-66654948
5. Falls mutmasslich Dokumente gefälscht wurden, um zur Berufsausübungsbewilligung zu gelangen, und falls dies frühzeitig hätte erkannt werden können: Wer trägt seitens des Kantons die Verantwortung gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung, die nun ohne Hausarzt dasteht, sowie gegenüber den Gemeinden, die sich mittels Darlehen und Bürgschaftsverpflichtungen aufs finanzielle Glatteis begeben haben?
6. Gab es in der Vergangenheit ähnliche Fälle? Und wie gedenkt der Regierungsrat, solche künftig zu verhindern?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie kann es sein, dass der neue Boltiger Hausarzt überhaupt eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern erhielt?
Der Erteilung der Berufsausübungsbewilligung ging eine ordentliche Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen anhand der erforderlichen Informationen (Diplome und Weiterbildungstitel) und Unterlagen (Auszug aus dem Schweizer Strafregister, Führungszeugnis) voraus. Bei Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland beinhaltet dies insbesondere eine automatisierte Abfrage der im Medizinalberuferegister (MedReg) erfassten Ausbildungs- und Weiterbildungsdaten. Diese Daten werden gemäss der Verordnung über das Register der universitären Medizinalberufe vom 5. April 2017 von der Medizinalberufekommission (ME- BEKO) im besagten Register eingetragen. Bei der MEBEKO handelt es sich um eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, welche insbesondere die Aufgabe hat, über die Anerkennung ausländischer Aus- und Weiterbildungstitel zu entscheiden. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufsausübungsbewilligung (29. Dezember 2021) waren die von der MEBEKO am 5. Mai 2021 und 15. Dezember 2021 erteilten Anerkennungen der ausländischen Weiterbildungstitel (Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin) im MedReg erfasst und die weiteren gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen nach dem Medizinalberufegesetz erfüllt.
2. Was ist der Grund, dass Herrn Mohammed Hussain Al Saad die Berufsausübungsbewilligung wieder entzogen wurde? Nachdem die MEBEKO die am 5. Mai 2021 und 15. Dezember 2021 erteilten Anerkennungen der ausländischen Weiterbildungstitel (Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin) mit Verfügung vom 17. November 2023 widerrufen hatte, waren die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen für die am 29. Dezember 2021 vom Gesundheitsamt erteilte Berufsausübungsbewilligung weggefallen. Vor diesem Hintergrund entzog das Gesundheitsamt mit Verfügung vom 20. November 2023 die Berufsausübungsbewilligung gestützt auf Artikel 38 des Medizinalberufegesetzes.
3. Hat der neue Boltiger Hausarzt im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit mutmasslich Dokumente gefälscht oder sich anderweitig mutmasslich strafbar gemacht?
Das Gesundheitsamt hat Kenntnis, dass die MEBEKO am 17. November 2023 bei der Staatsanwaltschaft Bern-Oberland im Zusammenhang mit den ausländischen Weiterbildungstiteln eine Strafanzeige eingereicht hat.
4. Falls mutmasslich Dokumente gefälscht wurden: Wie hätte dies frühzeitig erkannt werden können?
Die Prüfung und Anerkennung ausländischer Aus- und Weiterbildungstitel erfolgt wie bereits ausgeführt durch die MEBEKO. Das Gesundheitsamt nimmt im Rahmen der Erteilung der Berufsausübungsbewilligung keine Überprüfung der Unterlagen zu ausländischen Aus- und Weiterbildungstiteln vor, zumal diese Unterlagen dem Gesundheitsamt gar nicht vorliegen. Die Daten zu den ausländischen Aus- und Weiterbildungstiteln werden aus dem Medizinalberuferegister (MedReg) automatisch abgerufen.
5. Falls mutmasslich Dokumente gefälscht wurden, um zur Berufsausübungsbewilligung zu gelangen, und falls dies frühzeitig hätte erkannt werden können: Wer trägt seitens des Kantons die Verantwortung gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung, die nun ohne Hausarzt dasteht, sowie gegenüber den Gemeinden, die sich mittels Darlehen und Bürgschaftsverpflichtungen aufs finanzielle Glatteis begeben haben?
Der Kanton trägt im Zusammenhang mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung keine Verantwortung. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufsausübungsbewilligung ergab die ordnungsgemäss durchgeführte Prüfung des Gesundheitsamtes, dass die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung erfüllt waren.
Es bleibt zu ergänzen, dass am Tag der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2023 zwar geklärt war, dass der Arzt arbeiten darf. Ob er seine Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP-Zulassung) abrechnen kann, was für den Betrieb einer ärztlichen Praxis unabdingbar ist, stand zu jener Zeit indes (noch) nicht fest. Eine sogenannte Zahlstellennummer-Nummer (ZSR-Nummer), die von der SASIS AG, gestützt auf einen positiven Zulassungsentscheid des Kantons, vergeben wird, wurde ihm erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt. Wäre eine Anfrage der Gemeinde Boltigen in Bezug auf OKP-Zulassung erfolgt, hätte der Kanton diese zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung korrekterweise negativ beantwortet.
6. Gab es in der Vergangenheit ähnliche Fälle? Und wie gedenkt der Regierungsrat, solche künftig zu verhindern?
Weit zurück in der Vergangenheit hat es schon ähnliche Fälle gegeben. Dem Gesundheitsamt sind jedoch jüngst keine ähnlich gelagerten Fälle bekannt. Mit den bestehenden, und heute weitgehend digitalisierten Prozessen ist sichergestellt, dass die hohe Anzahl der jährlich vom Gesundheitsamt erteilten Bewilligungen für Ärzte und Gesundheitsfachpersonen (rund 1200 pro Jahr) nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt werden. Die negativen Folgen für die Gemeinde Boltigen und für die dortige Gesundheitsversorgung sind zu bedauern.
Verteiler ‒ Grosser Rat