2023.RRGR.342
I 252-2023 Lerch (Langenthal, SVP) Kulturförderung — innovative und kostenintensive Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen in den ländlichen Regionen gezielter fördern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 252-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.342
Eingereicht am: 05.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Berger (Burgdorf, SP) Ritter (Burgdorf, GLP) Ali-Oesch (Thun, SP) Müller (Langenthal, SP) Schüpbach (Huttwil, SVP) Hess (Nidau, FDP) Sutter (Langnau i.E., SVP) Weitere Unterschriften: 3
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 469/2024 vom 08. Mai 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kulturförderung — innovative und kostenintensive Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen in den ländlichen Regionen gezielter fördern
Die kantonale Kulturförderungsgesetzgebung (KKFG, BSG 423.11) legt fest, dass die Förderung von Kulturprojekten und Kulturveranstaltungen im Bereich des professionellen Kulturschaffens auf Gesuch hin mit einmaligen Beiträgen und subsidiär erfolgt: Dabei fördert der Kanton nur, wenn auch die Standortgemeinde fördert, und er lehnt ab, wenn auch die Standortgemeinde ablehnt.
Das kantonale Amt für Kultur deklariert in seiner Kulturförderstrategie als ein zentrales Ziel explizit die Förderung der Kultur in allen Regionen, mithin auch entsprechende Projekte und Vorhaben in den ländlichen Regionen. Konkret sollen im ländlichen Raum nicht nur Gastspiele aus den grossen Städten, sondern auch eigene lokale Kulturproduktionen unterstützt werden.
Das kantonale Amt für Kultur hat seine Praxis in den letzten 15 Jahren aufgrund steigender Gesuche verschärft und wendet heute konsequent die 50:50-Subsidiarität an, d. h. es werden nur noch Beiträge in Höhe der kommunalen Beiträge geleistet. Das war früher nicht so: In den ländlichen Regionen wurde die Subsidiarität früher bewusst flexibler gehandhabt, und es wurden vom Kanton teilweise gezielt höhere Beiträge geleistet als dies die ländlichen Standortgemeinden stemmen können. Die Kleinstädte und erst recht die Landgemeinden haben nicht die Finanzkraft zur Förderung von personal- und kostenintensiven Kulturproduktionen mit hohen Projektbeiträgen.
Die Städte Bern und Biel anderseits haben je hohe Projektförderbudgets. Die 50:50-Subsidiarität bewirkt deshalb, dass die kantonalen Fördermittel immer mehr nach Bern und Biel fliessen. Kulturschaffende in den ländlichen Regionen haben das Nachsehen, es sei denn, sie ziehen in die beiden grossen Städte. Dies führt zur kulturellen Verarmung im ländlichen Raum. Die an den Oberaargau angrenzenden Kantone LU, AG und SO beispielsweise handhaben die Subsidiarität alle viel flexibler als der Kanton Bern und fördern besonders innovative und kostenintensive Kulturproduktionen gezielt mit deutlich höheren Beiträgen als die Kleinstädte und Landgemeinden selbst beizusteuern in der Lage sind.
Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die kantonale Förderpraxis anzupassen ist mit dem Ziel, dass neue und zeitgenössische Kultur in den ländlichen Regionen vermehrt unterstützt wird? Dies durch den vermehrten Einsatz von kantonalen Lotteriefondsmitteln zugunsten von Kleinstädten und Landgemeinden?
2. Ist der Regierungsrat bereit, die aktuelle Praxis der 50:50-Prozent-Subsidiarität, insbesondere bei innovativen und kostenintensiven professionellen Kulturprojekten, zugunsten von Kleinstädten und Landgemeinden einer Neujustierung zu unterziehen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, das kantonale Amt für Kultur anzuweisen, zu seiner früheren, flexiblen Auslegungspraxis bei Gesuchen für einmalige Beiträge an Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen aus ländlichen Regionen zurückzukehren?
Antwort des Regierungsrates
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die kantonale Förderpraxis anzupassen ist mit dem Ziel, dass neue und zeitgenössische Kultur in den ländlichen Regionen vermehrt unterstützt wird? Dies durch den vermehrten Einsatz von kantonalen Lotteriefondsmitteln zugunsten von Kleinstädten und Landgemeinden?
Die vom Regierungsrat verabschiedete «Kulturstrategie 2018 des Kantons Bern» fokussiert unter anderem das Ungleichgewicht zwischen den Mitteln der kantonalen Kulturförderung, die in städtische Gebiete fliessen, und denjenigen für die ländlichen Regionen. Sie hält dazu fest, dass die Kulturförderung künftig bei qualitativ überzeugenden Vorhaben besonders Rücksicht auf die Bedürfnisse der ländlichen Regionen nehmen soll mit dem Ziel, den bestehenden Nachteil auszugleichen und zur kulturellen Vielfalt in sämtlichen Gebieten des Kantons beizutragen. Insofern entspricht die Einschätzung der Interpellanten dem Willen des Regierungsrats.
Die Umsetzung der Ziele der Kulturstrategie wurde durch die zusätzlichen, grossen Aufgaben der kantonalen Kulturförderung während der Pandemie (Umsetzung der nationalen Covid-Kultur-Hilfen) verzögert. Nach Abschluss der Covid-Hilfen-Umsetzung wird sie nun seit einem Jahr wieder vorangetrieben. Die Abteilung Kulturförderung, Amt für Kultur, erarbeitet derzeit ein Fördermodell für die Unterstützung von qualitativ überzeugenden kulturellen Vorhaben in ländlichen Regionen. Dabei berücksichtigt sie insbesondere auch die finanziellen Mittel, die im Kulturförderungsfonds für die Unterstützung für kulturelle Projekte zur Verfügung stehen, und die Abstufung der Fördervoraussetzungen in den Gemeinden ausserhalb der grossen urbanen Zentren. Beiträge an kulturelle Projekte von professionellen Kulturschaffenden gemäss kantonalem Kulturförderungsgesetz werden nicht mit Mitteln aus dem Lotteriefonds, sondern ausschliesslich aus dem Kulturförderungsfonds finanziert.
2. Ist der Regierungsrat bereit, die aktuelle Praxis der 50:50-Prozent-Subsidiarität, insbesondere bei innovativen und kostenintensiven professionellen Kulturprojekten, zugunsten von Kleinstädten und Landgemeinden einer Neujustierung zu unter ziehen?
Die Abteilung Kulturförderung prüft im Rahmen ihrer Arbeiten auch den Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der gesetzlich festgelegten Subsidiarität. Die finanzielle Unterstützung der Kultur ist eine Verbundaufgabe zwischen Kanton, Gemeinden und Dritten. Der Kanton gewährt Beiträge in der Regel nur, wenn sich Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften oder weitere Dritte an der Finanzierung beteiligen. Ein angemessener Gemeindebeitrag an die Projektfinanzierung wird auch weiterhin Voraussetzung für einen Förderbeitrag des Kantons sein.
3. Ist der Regierungsrat bereit, das kantonale Amt für Kultur anzuweisen, zu seiner früheren, flexiblen Auslegungspraxis bei Gesuchen für einmalige Beiträge an Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen aus ländlichen Regionen zurückzukehren?
Das Amt für Kultur legt seine Förderpraxis im Rahmen des geltenden kantonalen Kulturförderungsgesetzes fest, das 2012 totalrevidiert wurde. Der heutige Umgang mit der Subsidiarität gilt unverändert seit Inkrafttreten des Gesetzes und hat sich seither nicht verschärft. Eine generell flexiblere Auslegungspraxis der Subsidiarität im Rahmen des zuvor geltenden Kulturförderungsgesetzes von 1975 ist nicht dokumentiert. Aus einzelnen bekannten Entscheiden lassen sich keine Rückschlüsse auf ein allgemeingültiges Regelwerk ziehen.
Der Regierungsrat erachtet es aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung aller Gesuchstellenden als notwendig, dass eine angepasste Förderpraxis zugunsten von Kulturprojekten in ländlichen Regionen auch auf der Basis von einheitlich angewendeten, klaren und transparenten Kriterien erfolgt. Dabei sind neben den gesetzlichen auch die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: So bearbeitet die Abteilung Kulturförderung heute rund 70 Prozent mehr Gesuche als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten Kulturförderungsgesetzes im Jahr 2013, ohne dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel in vergleichbarem Umfang zugenommen haben.
Zudem bezeichnet das aktuelle Gesetz mehrere, umfassende Bereiche, in denen der Kanton unabhängig von einem Beitrag von Gemeinden Förderbeiträge ausrichtet. Dazu gehören beispielsweise die Fördermassnahmen der schulischen Kulturvermittlung, die Filmförderung oder die Förderbeiträge an regionale Organisationen (wie zum Beispiel der Bernische Kantonal-Musikverband oder mmBE, der Verein Berner Museen, der Dutzende von lokalen Museen mit Dienstleistungen unterstützt). Von dieser Förderung profitieren alle Regionen gleichermassen. Beim grossen und überaus breitenwirksamen Förderinstrument der schulischen Kulturvermittlung werden zudem die nicht-städtischen Regionen bei der Förderung besonders stark berücksichtigt. Ein neues Fördermodell muss gewährleisten, dass diesen Voraussetzungen Rechnung getragen wird.
Verteiler ‒ Grosser Rat