Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.RRGR.343

M 253-2023 Ritter (Burgdorf, GLP) Standbericht zu Integration, Inklusion und Heterogenität an der Volksschule des Kantons Bern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 253-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.343

Eingereicht am: 05.12.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in) Baumann (Münsingen, EDU) Jeanneret (St-Imier, FDP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Marti (Bern, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 393/2024 vom 24. April 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Standbericht zu Integration, Inklusion und Heterogenität an der Volksschule des Kantons Bern

Dem Regierungsrat wird der Prüfungsauftrag erteilt, dem Grossen Rat einen umfassenden Standbericht zum Ist-Zustand und zum Handlungsbedarf bei den Komplexen Integration, Inklusion und Heterogenität an der Volksschule des Kantons Bern vorzulegen. Als Ausgangsbasis des Berichts kann der Leitfaden «Integration und besondere Massnahmen in der Volksschule des Kantons Bern» dienen. Der Bericht soll sich auf die Erfassung des Ist-Zustands und auf allfälligen politischen Handlungsbedarf konzentrieren. Im Einzelnen müssen mindestens folgende Teilbereiche untersucht werden:

Erwägungen

1. Stand der Umsetzung der «Massnahmen zur besonderen Förderung» und Zustand des Spezialunterrichts

2. Einschätzung der Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit von «besonderen Klassen»

3. Abschätzung des ungedeckten Ressourcenbedarfs in den Bereichen Co-Teaching, Heilpädagogik sowie weiterführende Abklärungen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Thematik des Vorstosses

4. Stand der Integration der stark steigenden Zahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler

5. Analyse der Abläufe der Diagnostik und Zuweisung insbesondere bei Lernstörungen, dissozialem Verhalten und Sonderbeschulung

6. Probleme der Gemeinden oder im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden im Umgang mit dem gesamten Komplex

7. Wertung der gegenwärtigen Kompetenzen der Eltern (Einverständnis oder Anhörung je nach Art des Entscheids) und Wertung der gegenwärtigen Kompetenzteilung zwischen

Schulleitungen und Schulinspektorat

Begründung:

Die Themen Integration, Inklusion und Heterogenität der Schülerschaft an der Volksschule des Kantons Bern sind neben dem Lehrkräftemangel die grösste Sorge im bernischen Bildungswesen. Statt einer voreiligen Revision von Artikel 17 des Volksschulgesetzes, über deren Inhalt kaum ein Konsens besteht, wird vorgeschlagen, den Themenkomplex im Rahmen eines umfassenden Berichts darzustellen, wobei sowohl der Ist-Zustand erfasst wie auch der politische Handlungsbedarf abgesteckt werden sollen. Die Aufzählung der zu untersuchenden Aspekte ist weder vollständig noch priorisiert, bezieht sich aber grob auf den aufgeführten Leitfaden (soweit ersichtlich letztmals 2019 aktualisiert). Insgesamt ist der Themenkomplex gerade längerfristig möglicherweise das noch grössere Problem als der Lehrkräftemangel; zugleich erscheinen unkoordinierte punktuelle Eingriffe in das komplexe System wenig sinnvoll. Stattdessen macht der Vorstoss beliebt, einen Standbericht zum Fragenkomplex zu erstellen, der dann Grundlage für weitere Schritte ist.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 17 VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Das Volksschulgesetz regelt die Frage der Integration insbesondere in Art. 17 des Volksschulgesetzes (VSG). Hier wird festgehalten, dass «Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll». Die Formulierung dieses Gesetzesartikels wurde in den letzten Jahren mehrmals im Grossen Rat thematisiert. Der Gesetzesartikel bezieht sich ausschliesslich auf Schülerinnen und Schüler, die einfache sonderpädagogische Massnahmen benötigen. Das heisst, sie weisen in den Bereichen Integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik einen eher geringen Bedarf auf.

Die Rechtsgrundlagen für Schülerinnen und Schüler, die verstärkte sonderpädagogische Massnahmen benötigen, zum Beispiel in einer besonderen Volksschule, finden sich ab Art. 21a VSG.

Im Rahmen der Revision des VSG, die auf 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Zuständigkeit für die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) übertragen und die Prozesse wurden neu definiert. Zudem wurde eine Versorgungsplanung für das besondere Volksschulangebot erstellt, die ab Schuljahr 2024/25 umgesetzt wird.

Auch im Bereich der einfachen sonderpädagogischen Massnahmen wurden erst kürzlich mehrere Optimierungen vorgenommen. So wurde die schulische Logopädie in die Regelschulen integriert, was das Gesamtsystem stärken soll. Auf das Schuljahr 2024/25 werden die Ressourcenzuteilung und die Prozesse beim Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie etc.) optimiert. Zudem wurde der Leitfaden zu den einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Januar 2024 überarbeitet («MR-Leitfaden»). Aufgrund von Rückmeldungen aus der Wissenschaft und der Praxis wurden im Winter 2024 Programme im Bereich psychische Gesundheit lanciert, namentlich das Programm «Schau hin» oder "Brain Science of Happiness" für Oberstufenklassen. Schliesslich wurden im Jahr 2023 resp. werden im Sommer

2024 Veranstaltungen für Lehrpersonen unter dem Titel «Schule macht stark» durchgeführt. Die Inhalte dieser präventiven Programme und der Veranstaltungen thematisieren stets auch Fragen zu den Themen Integration und Heterogenität.

Der Regierungsrat anerkennt das Bedürfnis nach einer Standortbestimmung. Es ist jedoch noch vertieft zu prüfen, wann eine Standortbestimmung und in welcher Form durchgeführt werden soll. Es ist eine fachliche und eine gesellschaftspolitische Frage, wie das Verhältnis zwischen «Integration und Separation» aussehen soll. Diese Grundsatzdiskussionen wurden jedoch im Rahmen der Revision des VSG per 1. Januar 2022 in der Bildungskommission und auch im Grossen Rat vertieft geführt. Wie aufgezeigt, hat die BKD mit diversen neuen Konzepten und Prozessen eben erst auf die veränderte rechtliche Ausgangslage reagiert und künftige Entwicklungen antizipiert. Aus diesem Grund erscheint es dem Regierungsrat zu früh, zum jetzigen Zeitpunkt einen umfassenden Standbericht zu verfassen. Die erst kürzlich umgesetzten Änderungen müssen zuerst greifen, bevor deren Wirkung beurteilt werden kann. Es ist somit zu prüfen, wann ein Standbericht durchgeführt werden soll. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat entsprechend vor, den vorliegenden Vorstoss als Postulat zu überweisen.

Verteiler ‒ Grosser Rat