2023.RRGR.345
M 255-2023 Saïd (Biel, SP) Bessere Lesbarkeit von Teilergebnissen bei der Auszählung von Stimmzetteln für kantonale und eidgenössische Wahlen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 255-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.345
Eingereicht am: 06.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) de Quervain (Bern, GRÜNE) Buri (Konolfingen, GLP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 419/2024 vom 01. Mai 2024 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Bessere Lesbarkeit von Teilergebnissen bei der Auszählung von Stimmzetteln für kantonale und eidgenössische Wahlen
Der Regierungsrat wird beauftragt, auf der Website des Kantons Teilresultate zu veröffentlichen und regelmässig zu aktualisieren bei den:
Erwägungen
1. Nationalratswahlen auf der Ebene der Verwaltungskreise 2. Nationalratswahlen im ganzen Kanton 3. Grossratswahlen in allen Wahlkreisen
4. Grossratswahlen auf der Ebene der Verwaltungskreise, wenn diese nicht mit den Wahlkreisen übereinstimmen
Begründung:
Bei der Auszählung der Stimmzettel für die Grossrats- und Nationalratswahlen werden die definitiven Resultate der Gemeinden nach und nach auf der Website des Kantons Bern veröffentlicht. Die Resultate eines Verwaltungskreises werden veröffentlicht, sobald alle Gemeinden, die dazugehören, ausgezählt sind, während das Endergebnis für den ganzen Kanton kurz nach der offiziellen Bekanntgabe der Resultate durch den Staatsschreiber aufgeschaltet wird.
Das Lesen der Resultate auf Gemeindeebene erlaubt keine Rückschlüsse auf Tendenzen im ganzen Kanton oder Wahlkreis. Um einschätzen zu können, wie die Kandidaten auf einer Liste abgeschnitten haben, und um sich einen Überblick über die Resultate der einzelnen Listen zu verschaffen, muss man die Resultate der Gemeinden bei ihrer Veröffentlichung nach und nach
manuell in einer Tabellenkalkulationssoftware aufnehmen. Weil diese Arbeit ausgesprochen
mühsam ist, sollte die Staatskanzlei die definitiven Resultate der ausgezählten Gemeinden in einem öffentlichen Dokument zusammenfassen, das über den provisorischen Stand informiert und die Anzahl Stimmen pro Liste, pro Kandidatin oder pro Kandidat und eventuell die provisorische Sitzverteilung angibt, für jeden Verwaltungskreis, aber auch für den ganzen Kanton bei den Nationalratswahlen und für die Wahlkreise bei den Grossratswahlen. Wenn zum Beispiel während der Stimmenauszählung die Ergebnisse von 13 von insgesamt 19 Gemeinden im Verwaltungskreis Biel bekannt sind, würde das Dokument zu den provisorischen Resultaten etwa folgendes Vermerk tragen: «Teilergebnisse, 13 von 19 Gemeinden». Da viele Resultate der Gemeinden gleichzeitig zu gewissen Zeiten des Tages eintreffen, wäre es möglich, Teilergebnisse jede halbe Stunde zu aktualisieren anstatt jedes Mal, wenn das definitive Resultat einer Gemeinde bekanntgegeben wird.
Es kann vorkommen, dass einzelne Gemeinden bei der Stimmenauszählung auf Schwierigkeiten stossen, was zu einer Verzögerung der Bekanntgabe von Resultaten ihres Verwaltungskreises führt. Dies war zum Beispiel der Fall für die Gemeinde Täuffelen bei den Grossratswahlen 2022 und die Gemeinde Niederbipp bei den Nationalratswahlen 2023. Da die Resultate dieser beiden Gemeinden keinen ausschlaggebenden Einfluss auf das Endergebnis der Region Seeland oder Oberaargau haben, ist es bedauerlich, dass die Bekanntgabe der Resultate eines Verwaltungskreises wegen einer einzigen Gemeinde um über eine Stunde verzögert werden kann. Die Veröffentlichung von provisorischen Resultaten gäbe dagegen bereits einen klaren Hinweis auf die allgemeine Tendenz.
Teilergebnisse auf der Ebene des ganzen Kantons bei Regierungsrats- und Ständeratswahlen werden bereits mit einem Vermerk wie zum Beispiel «6 von 10 Verwaltungskreisen» bekanntgegeben. Die Endergebnisse werden kurz nach ihrer offiziellen Bekanntgabe durch die Staatskanzlei veröffentlicht, obwohl die Teilergebnisse von neun von zehn Verwaltungskreisen bereits bekannt sind. Viele andere Kantone wie Waadt oder Jura veröffentlichen bereits Teilergebnisse. Der Kanton Bern sollte ihrem Beispiel folgen.
Antwort des Regierungsrates
Die Staatskanzlei ist für die Durchführung der eidgenössischen und kantonalen Urnengänge verantwortlich, in ihren Aufgabenbereich fällt unter anderem die Bekanntgabe der Wahl- und Abstimmungsresultate.
Bei Proporzwahlen werden die Resultate der Gemeinden – nachdem sie vom zuständigen Regierungsstatthalteramt kontrolliert wurden – fortlaufend im Internet publiziert. Die Gemeinderesultate umfassen unter anderem Angaben zu den Parteistimmen, den Wähleranteilen und den Kandidatenstimmen. Erst nachdem sämtliche Gemeinderesultate eines Wahlkreises vorliegen, wird das entsprechende Wahlkreisresultat und damit die Sitzverteilung des Wahlkreises publiziert.
Bei den Nationalratswahlen verkündet der Staatsschreiber – noch vor der Publikation im Internet – die Schlussresultate im Rathaus. Das Rathaus ist am Wahltag jeweils für die Medien, die Kandidierenden und die interessierte Öffentlichkeit geöffnet. Bei Grossratswahlen entscheidet das für den Wahlkreis zuständige Regierungsstatthalteramt, ob die Schlussresultate mündlich verkündet oder ausschliesslich im Internet publiziert werden.
In der vorliegenden Motion wird eine laufende Veröffentlichung der provisorischen Kandidaten- und Parteistimmen pro Verwaltungs- und Wahlkreis sowie eventuell der provisorischen Sitzverteilung gefordert. Die Forderungen lehnt der Regierungsrat aus den folgenden Überlegungen ab.
Mit der Publikation von Teilresultaten erhoffen sich die Motionärin und Motionäre einen laufend aktualisierten Überblick über die Resultate der Listen und Kandidierenden. Zwischenresultate am Wahltag müssen jedoch sehr vorsichtig interpretiert werden. Die ersten Gemeinden, deren Resultate vorliegen, sind in der Regel klein und aus ländlichen Regionen. Aufgrund dieser Daten lassen sich beispielsweise keine Rückschlüsse über die Mobilisierung von Wählenden in grossen, urbanen Gemeinden ziehen.
Um aus den publizierten Zwischenresultaten belastbare Trends zu berechnen, sind Hochrechnungen mit Zahlen von einzelnen, repräsentativen Gemeinden erforderlich. Aufaddierte Resultate von sämtlichen (zufälligerweise) bereits ausgezählten Gemeinden können eine solche Hochrechnung nicht ersetzen. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass aufgrund der von der Motion geforderten publizierten Zwischenresultate voreilige und schlussendlich falsche Schlüsse zu gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gezogen werden.
Dank der elektronischen Anbindung der Gemeinden an die kantonale Resultatermittlungssoftware konnten die Wahl- und Abstimmungsresultate in den letzten Jahren tendenziell rascher publiziert werden. Bei den eidgenössischen Wahlen 2023 erfolgte die Resultatverkündung für die Ständeratswahlen um 18.30 Uhr und für die Nationalratswahlen um 22.20 Uhr. Bei den kantonalen Wahlen 2022 waren die Schlussresultate für die Regierungsratswahlen bereits um
18.20 Uhr und für die Grossratswahlen um 19.35 Uhr bekannt. Bevölkerung und Kandidierenden werden im Regelfall am Wahltag zwischen 18 und 23 Uhr mit den Schlussresultaten bedient. Müsste die Staatskanzlei in Zukunft zusätzliche Publikationen von Zwischenresultaten sicherstellen, könnte dies das Vorliegen der Schlussresultate verzögern. Proporzwahlen im bevölkerungsreichen Kanton Bern binden bereits heute sämtliche vorhanden Ressourcen für den engen Austausch zwischen Gemeinden, Regierungsstatthalterämtern und Staatskanzlei. Zusätzliche Publikationen auf Internetseiten müssten betreut und am Wahltag regelmässig kontrolliert werden. Entsprechende Ressourcen müssten in der Staatskanzlei neu zur Verfügung gestellt werden.
Im Kanton Bern werden keine Resultate publiziert, die nicht vorgängig plausibilisiert wurden. Verwaltungskreis- und Wahlkreisresultate werden von den Regierungsstatthalterämtern und der Staatskanzlei geprüft, bevor sie freigegeben werden. Der Regierungsrat möchte an dieser Praxis festhalten. Zuverlässige Resultate sind bei Wahlen höher zu gewichten als eine rasche Publikation von Zwischenergebnissen.
Der Regierungsrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Verteiler ‒ Grosser Rat